Berufungen
Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Berufungen an der TU Dresden
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Sie möchten sich im Rahmen eines Einstellungs- oder Berufungsverfahrens der TU Dresden zur Besetzung einer (Junior-)Professur bei uns bewerben. Dabei ist uns der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr wichtig. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung ist die rechtmäßige Prüfung Ihrer Bewerbung im Rahmen des Auswahlverfahrens, die Vorbereitung eines eventuellen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses oder die Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere auch zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes. Hierfür speichern wir alle uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung. Weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind, erheben wir im Laufe des mehrstufigen Auswahlverfahrens von Ihnen. Über die im Rahmen der Begründung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zu erhebenden personenbezogenen Daten werden Sie vom Personaldezernat gesondert informiert.
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Begehren Sie während des Auswahlverfahrens die Löschung der Bewerbungsdaten, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet.
Nähere Informationen zum Berufungsverfahren finden Sie hier.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können sich Betroffene wenden?
Technische Universität Dresden Ansprechpartner ist die jeweils in der Ausschreibung benannte Stelle. |
Datenschutzbeauftragter der TU Dresden |
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten?
Rechtsgrundlagen der Datenerhebung und Datenverarbeitung für die oben genannten Zwecke sind Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b und e, Abs. 2 und 3 DSGVO, Art. 9 Abs. 2 lit. b und h DSGVO, Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 5 SächsHSG und § 11 Abs. 1 SächsDSDG.
Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich für die TU Dresden insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, der Verfassung des Freistaates Sachsen, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz, dem Haushaltsrecht und den relevanten Ordnungen der Universität (z.B. Grundordnung, Berufungsordnung, Tenure-Track-Ordnung).
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Verarbeitet werden Ihre in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen bzw. ggfs. im Bewerbungsgespräch erlangten personenbezogenen Daten, insbesondere
- Personendaten (z. B. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, ggfs. Schwerbehinderung)
- Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse)
- Daten zur Ausbildung und zum beruflichen und wissenschaftlichen Werdegang (z. B. Schul-, Berufsabschlüsse, Studium, Promotion, Habilitation, akademischer Grad, Dienststellung, Aufgabengebiet, Publikationsliste, Drittmittelverzeichnis, Verzeichnis über Lehrtätigkeit, Lehrevaluationen, Zeugnisse, Nachweise über Fort- und Weiterbildungen etc.)
- sonstige Qualifikationen (z. B. Sprachkenntnisse, Leitungs- und Führungserfahrung)
- ggfs. Bewerbungsfoto
Wie lange werden die personenbezogenen Daten gespeichert?
Die innerhalb des Auswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten nicht berücksichtigter Bewerber:innen werden für die Dauer des Auswahlverfahrens und zur Wahrung der Einspruchsrechte der Bewerber:innen für 6 Monate nach Dienstantritt auf Servern der TU Dresden gespeichert und danach gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet. Gleiches gilt bei Rücknahme der Bewerbung.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden Ihre Unterlagen in Ihre Personalakte aufgenommen. Sie werden vom Personaldezernat gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten, insbesondere hinsichtlich der Anlage von Personalakten, informiert (siehe Abschnitt Zweck und Rechtsgrundlagen).
Werden personenbezogene Daten an Dritte übermittelt?
Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten werden Personen zugänglich gemacht, die in den Auswahlprozess involviert sind. Dies sind insbesondere Mitglieder der Berufungskommission, welche sich aus Vertreter:innen der TU Dresden und externen, in der Regel professoralen Personen zusammensetzt, zu beteiligende Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung und Berufungsbeauftragte, ggfs. Protokollant:in und Gäste der Berufungskommission, externe Gutachter:innen, die/der Rektor:in, der Fakultätsrat bzw. Wissenschaftliche Rat einer Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtung mit Berufungsrecht, Fakultäts- und Universitätsverwaltung, die/der Kanzler:in sowie ggfs. das Erweiterte Rektorat, der Senat, der Hochschulrat und das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft Kultur und Tourismus.
Bei gemeinsamen Berufungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten auch den zuständigen Kommissionsmitgliedern bzw. Kommissionen, Gremien und Beauftragten der jeweiligen Kooperationspartner zugänglich gemacht.
Bei Rechtsstreitigkeiten werden die Daten an die beteiligten Gerichte übermittelt.
Eine Datenübermittlung/Offenlegung innerhalb der TU Dresden bzw. an sonstige Dienststellen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft Kunst und Tourismus sowie an das Landesamt für Steuern und Finanzen erfolgt nur, soweit dies für o.g. Zwecke erforderlich oder rechtlich bestimmt ist. Eine Datenübermittlung / Offenlegung gegenüber sonstigen Dritten erfolgt nur, wenn dies zu o.g. Zwecken und zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (hier insbes. Verträge mit Drittmittelpartnern, Zuwendungsbescheiden - SAB/ESF, etc.) erforderlich ist oder eine Datenübermittlung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 SächsDSDG aufgrund eines rechtmäßigen Ersuchens einer öffentlichen Stelle erfolgen soll oder die/der Betroffene im Einzelfall in die Datenübermittlung /Offenlegung eingewilligt hat.
Erfolgt eine Veröffentlichung personenbezogener Daten?
Nein.
Welche Rechte haben Betroffene grundsätzlich?
1) Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten sowie die möglichen Empfänger:innen dieser Daten zu verlangen. Ihnen steht eine Antwort innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Auskunftsersuchens zu.
2) Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung (Art. 16-18 DSGVO)
Sie können jederzeit gegenüber der TU Dresden die Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
3) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Sie können verlangen, dass der/die Verantwortliche Ihnen Ihre personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form übermittelt. Alternativ können Sie die direkte Übermittlung der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten an eine:n andere:n Verantwortliche:n verlangen, soweit dies möglich ist.
4) Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Sie können aus Gründen, die sich aus einer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e DSGVO erfolgt, Widerspruch einlegen. Die TU Dresden verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
5 ) Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO)
Sie können sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der TU Dresden (siehe oben) sowie bei einer Beschwerde nach Art. 77 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde zum Datenschutz wenden.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Frau Dr. Juliane Hundert
Devrientstraße 5
01067 Dresden
E-Mail:
Tel.: + 49 (0) 35185471 101
www.datenschutz.sachsen.de
Hinweis: Zur Inanspruchnahme der Rechte genügt eine Mitteilung in Textform (Brief oder E-Mail) an die ausschreibende Stelle (s.o.). Die Inanspruchnahme der Rechte entfaltet jedoch nur eine Wirkung, wenn durch die verarbeiteten Daten eine Identifizierung Ihrer Person möglich ist.