Informationspflichten nach EU-Datenschutzgrundverordnung
Eine Bewerbung und damit die Zusendung der für eine Bewerbung üblichen Unterlagen erfolgt freiwillig. Die Bewerbungsunterlagen werden von der TU Dresden – hier der ausschreibenden Stelle – ausschließlich zu Zwecken der Bewerbung verarbeitet und sofern nicht in Einzelfall ausdrücklich eingewilligt wird, nicht an Dritte weitergegeben. Die Bewerbungsunterlagen werden zur Wahrung der Einspruchsrechte der Bewerber/innen für 6 Monate nach Beendigung des Einstellungsvorganges gespeichert und danach gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet. Die Einwilligung kann verweigert oder mit Wirkung auf die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. In diesen Fällen ist eine Bearbeitung der Bewerbung durch die TU Dresden und damit eine Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren nicht oder nicht mehr möglich. Jede/r Bewerber/in hat das Recht, Auskunft zu den zu ihrer/seiner Person verarbeiteten Daten sowie die eventuellen Empfänger/innen einer Datenübermittlung zu erhalten. Eine Antwort dazu muss mit einer Frist von vier Wochen nach Eingang des Auskunftsersuchens erfolgen. Darüber hinaus hat jede/r Bewerber/in das Recht, sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der TU Dresden oder auch an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz – hier den Sächsischen Datenschutzbeauftragten- zu wenden.