FAQs zum Energiesparen
In dieser Übersicht finden Sie Antworten auf einige Fragestellungen, die immer wieder im Zusammenhang mit der Umsetzung der Energieeinsparverordnung an der TU Dresden auftreten. Für weitere Anfragen wenden Sie sich bitte an die zentrale E-Mail-Adresse .
Aufgrund der angespannten Lage auf den Energiemärkten hat die Bundesregierung eine
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
verabschiedet (EnSikuMaV). Diese Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung innerhalb öffentlicher Gebäude für einen Zeitraum von sechs Monaten vom 01. September 2022 bis zum 28. Februar 2023. Details zur Umsetzung an der TU Dresden regelt das Rundschreiben D4/3/2022.
Raumkategorie | Raumtemperatur lt. Verordnung bzw. Rundschreiben in °C |
Büros, Hörsäle und Seminarräume, Besprechungsräume | 19 |
Labore, Mess- und Reinsträume | 20 |
Werkstätten | 16 |
In angemieteten Objekten (z. B. Falkenbrunnen, Bamberger Str. 1 und 7, Ludwig-Ermold-Str. 3, Budapester Str. 34b, Fetscherstr. 29), in denen nur anteilig Flächen durch die TU Dresden genutzt werden, können durch die Vermieter:innen die aktuellen Festlegungen zu den reduzierten Raumtemperaturen teilweise nicht umgesetzt werden. Doch auch hier können Sie Ihren Beitrag zur Energieeinsparung leisten, indem Sie selbst die Temperatur in den Räumen entsprechend der Vorgaben absenken.
Temporäre niedrigere Temperaturen sind zum Start der Heizsaison möglich, da die Anlagen noch geregelt werden, bzw. sich noch einpegeln müssen. Bei Unterschreiten der 19 Grad nutzen sie bitte das Webformular von Dezernat 4 (Themenbereich: "Energiesparen/ Gebäudetechnik/ Nutzungszeiten/ Technische Leitzentrale). Im unsanierten Gebäudebestand der TUD sind teilweise Heizkörper noch ungeregelt an die Gebäudeheizkreise angeschlossen und werden somit weiterhin mit den für die Temperierung der Büros, Seminarräume und Hörsäle erforderlichen Temperaturen beschickt. Das in der Verordnung angestrebte Nichtbeheizen dieser Flächen (Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsflächen) kann somit nicht vollumfänglich umgesetzt werden.
Nachts und am Wochenende erfolgt eine Temperaturabsenkung um 2 Grad (in Büroräumen i. A. im Zeitraum von 16:30 bis 6:00 Uhr)
Die in der Energieeinsparverordnung festgeschriebenen Maßnahmen und Raumtemperaturen sind Resultat einer Krisensituation auf dem Energiemarkt und stellen unsere Gesellschaft und die Arbeitswelt an der TU Dresden vor enorme Herausforderungen. Klar ist: Auch Hausmittel bei Kälte , wie heisse Getränke, Bewegung und wärmere Kleidung und Schuhe, Decken oder Wärmflaschen helfen bei kälteren Temperaturen und stationärer Arbeit nur in begrenztem Umfang. Hinzu kommt, dass jede:r ein unterschiedliches Temperaturempfinden hat. In der aktuellen Situation gibt es hier keine ideale Lösung. Wenn Sie die reduzierten Temperaturen zu sehr belasten, wenden Sie sich bitte zunächst an ihren Vorgesetzten ob gegebenenfalls geänderte organisatorische Regelungen möglich sind (z.B. mobiles Arbeiten, Verlagerung des Arbeitsplatzes in andere Räume).
Bei gesundheitsbezogenen Fragestellungen aufgrund der Temperaturreduzierung wenden Sie sich vertrauensvoll an das Sachgebiet Gesundheitsdienst. Bei Fragen rund um Mobiles Arbeiten steht Ihnen ergänzend das Dezernat Personal unter mobilearbeit@tu-dresden.de zur Verfügung.
Nach der Energieeinsparverordnung (EnSikuMaV, §7) erfolgt hier keine Abschaltung, wenn das warme Wasser aus hygienischen Gründen erforderlich ist. In WCs, in denen das Warmwasser überwiegend zum Händewaschen genutzt wird, sollte die Warmwasseraufbereitung ausgeschaltet werden.
Laut Rundschreiben D4/3/2022 und Energieeinsparverordnung ist es nicht erlaubt, Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden mit zusätzlichen mobilen Heizgeräten zu beheizen. Damit soll einem erhöhten Verbrauch an Elektroenergie entgegengewirkt werden. Das Verbot dient auch der Vermeidung einer Überbelastung des Stromnetzes und bedingt sich nicht zuletzt auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten der Gefahrenvermeidung.