01.03.2022
Zur Situation von TIN-Menschen an der TUD
Sachgebiet Diversity Mangement hat Frage-Antwort-Katalog erstellt
Lukas Benedikt Schumacher,
Sophie Zimdars,
Team SG Diversity Management
Auch in der heutigen Gesellschaft werden Menschen noch viel zu oft nach dem bei der Geburt festgelegten Geschlecht eingeteilt. Beispiele sind die geschlechterspezifische Sprache, getrennte Sanitäranlagen für Männer und Frauen oder auch die Vornamensgebung. Dieser Umstand, der für viele normal erscheinen mag, führt zu einer systematischen Benachteiligung bestimmter Menschengruppen. Die Rede ist unter anderem von jenen Menschen, die sich auf dem TIN-Spektrum verorten, also trans-, inter- oder nicht-binär geschlechtlich sind und sich häufig durch ihren bei Geburt festgelegten Geschlechtseintrag und ihren Vornamen nicht passend ausdrücken können.
Die deutsche Gesetzgebung kennt zwar inzwischen die Möglichkeiten, den Geschlechtseintrag einer Person leer zu lassen, mit »divers« zu belegen oder zum anderen binären Geschlechts-eintrag zu wechseln, allerdings gibt es nach derzeitigem Stand nur für intergeschlechtliche Personen adäquate Regelungen. Transgeschlechtliche Menschen werden weiterhin auf das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 verweisen, welches in Teilen vom Bundesverfassungsgericht als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt wurde.
Unabhängig vom gewählten rechtlichen Verfahren zur Umsetzung des Persönlichkeitsrechts, insbesondere aber bei Personen, die ein Verfahren nach TSG durchlaufen, stehen Betroffene häufig vor der Herausforderung, dass die Angaben in ihren Personaldokumenten unstimmig mit der gelebten Realität sind und eine Anpassung langwierig und belastend ist.
An Universitäten führt dies bereits bei der Einschreibung für ein Studium zur Konfliktsituation: Der amtliche Name, der für die Immatrikulation gefordert wird, erscheint später in sämtlichen Teilnahmelisten, auf Zeugnissen, dem Studierendenausweis und in vielen anderen Situationen, obwohl der Name die betreffende Person in keiner Weise angemessen repräsentiert.
Diesen Konflikt sollten Universitäten, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften zur Wahrung der Grundrechte verpflichtet sind, nicht hinnehmen. Deshalb sollten sie Maßnahmen ergreifen, die die systematische Benachteiligung von betroffenen Studierenden aber auch von Beschäftigten unterbinden.
Die TU Dresden hat sich dieser Problematik angenommen und beschlossen, den Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (DGTI) anzuerkennen. Dieser nichtamtliche Zusatzausweis enthält die repräsentativen, selbstgewählten Daten zur Person und ist über die Ausweisnummer mit dem amtlichen Personaldokument verknüpft. Er wird bereits von vielen Institutionen, unter anderem von polizeilichen Stellen, Bundesbehörden und von anderen Hochschulen, anerkannt. Diese Form der Selbstauskunft ermöglicht es, Betroffene in sämtlichen Systemen mit ihren selbstgewählten Personenangaben zu führen, und kann somit Diskriminierungs- und Konfliktsituationen verhindern.
Mit der Anerkennung des DGTI-Ergänzungsausweises durch das Rektorat im Februar 2020 ist der erste Schritt getan. Diskriminierung kann allerdings nur dann abgebaut werden, wenn diversitätsfördernde Maßnahmen zur gelebten Praxis werden, gut aufbereitete Informationen zur Thematik für alle Beteiligten verfügbar sind und auch die betroffenen Studierenden und Beschäftigten umfassend über Prozesse, Ansprechstellen und bestehende Probleme informiert werden.
Zu eben diesem Zweck hat das Sachgebiet Diversity Management ein FAQ zur Verwendung des DGTI-Ergänzungsausweises an der TU Dresden erstellt. Neben der reinen Informationsbereitstellung auf der unten genannten Webseite entfaltet das FAQ auch eine Signalwirkung. So zeigt die Universität, dass sie sich mit dem Thema auseinandersetzt, dass Beteiligte aus verschiedenen Bereichen der Verwaltung involviert werden und vor allem, dass sie die Belange von TIN-Menschen ernst nimmt.
Die Entwicklung des FAQ war herausfordernd und ist auch noch nicht komplett abgeschlossen. Die Zusammenstellung hat aber auch deutlich gemacht, dass alle verantwortlich dafür sind, dass die Diversity-Strategie 2030 umgesetzt und gelebt wird.
Unter folgender Adresse sind die FAQ zum DGTI-Ergänzungsausweis zusammengestellt:
https://tud.de/diversity/dgti.
Dieser Artikel ist im Dresdner Universitätsjournal 4/2022 vom 1. März 2022 erschienen. Die komplette Ausgabe ist im Online-Auftritt des UJ unter https://tu-dresden.de/uj oder hier im pdf-Format kostenlos downloadbar. Das UJ kann als gedruckte Zeitung oder als pdf-Datei bei bestellt werden.