19.04.2024
#FactFriday: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Der Rahmen für Befristungen im Wissenschaftsbereich
Was regelt das WissZeitVG?
In der Wissenschaft sind unbefristete Arbeitsverhältnisse in der Promotions- und Postdoc-Phase selten. Nachwuchswissenschaftler:innen wechseln oft von Stelle zu Stelle oder von Projekt zu Projekt, finanziert entweder aus Grundmitteln oder Drittmitteln. Das liegt daran, dass das Arbeitsrecht in der Wissenschaft anders gehandhabt wird. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) von 2007 regelt befristete Verträge für wissenschaftliches Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Diese Regelungen unterscheiden sich von denen im allgemeinen Arbeitsrecht. Das Ziel des WissZeitVG ist eine gewisse Rotation in der wissenschaftlichen Welt (Rotationsprinzip). Die Befristungsrate nimmt mit dem Alter ab und bei den 42-Jährigen erreicht sie ihren Tiefpunkt: Ab diesem Zeitpunkt überwiegt die unbefristete Beschäftigung.
Stell dir vor, du arbeitest drei Jahre lang hart an deiner Doktorarbeit an der Uni. Es wäre fair, wenn du in dieser Zeit auch offiziell an der Uni angestellt wärst, oder? Genauso sollte es sein, wenn Forscherinnen und Forscher an Projekten arbeiten, die durch externe Gelder finanziert werden. Sie sollten die Möglichkeit haben, für die gesamte Laufzeit des Projekts einen Arbeitsvertrag zu bekommen.
Problematik
Für Nachwuchswissenschaftler:innen bedeutet das Gesetz jahrelange Unsicherheit über ihre berufliche Zukunft und oft prekäre Einkommensverhältnisse, da es sich in der Regel um Teilzeitstellen handelt. Dies geschieht in einer Lebensphase, in der üblicherweise wichtige Entscheidungen wie Familiengründung oder Immobilienkäufe anstehen. Diese Situation führt dazu, dass der Beruf des Wissenschaftlers oder der Wissenschaftlerin an Attraktivität verliert und hoch qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchs, insbesondere aus dem Ausland, fehlt.
Geplante Reform
Im März 2024 wurde ein neuer Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett gebilligt. Nun müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Die wichtigsten geplanten Neuerungen:
- Maximale Befristungsdauer für Postdocs wird von 6 auf 4 Jahre verkürzt, mit der Möglichkeit von 2 weiteren Jahren bei verbindlicher Anschlusszusage („4+2-Regelung“).
- Mindestvertragslaufzeiten werden festgelegt: ein Jahr für studentische Beschäftigte vor der Promotion, drei Jahre für Promovierende und zwei Jahre für Postdocs. Die maximale Befristungsdauer für studentische Beschäftigte wird von sechs auf acht Jahre erhöht.
- Qualifizierungsbefristung vor Drittmittelbefristungen: Das bedeutet, dass Drittmittelbefristungen erst nach Ausschöpfen der Qualifizierungsbefristungsdauer erlaubt sind, um Mindestvertragslaufzeiten und automatische Verlängerungen bei Mutterschutz und Elternzeit für alle verbindlich zu machen.
- Die Tarifpartner erhalten mehr Handlungsspielraum.
Quellen
- https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/wissenschaftlicher-nachwuchs/wissenschaftszeitvertragsgesetz/wissenschaftszeitvertragsgesetz_node.html (19.04.2024)
- https://www.academics.de/ratgeber/wisszeitvg-wissenschaftszeitvertragsgesetz (19.04.2024)