Abschlussarbeiten
Inhaltsverzeichnis
- Anmeldung zu Abschlussarbeiten, Themenausgabe
- Bereich Verkehrswirtschaft
- Bereich Verkehrsingenieurwesen (VIW, BSI, LuLo, EVS)
- Anmeldeverfahren
- Diplom-Studiengang Verkehrsingenieurwesen
- Master-Studiengang Bahnsystemingenieurwesen
- Master-Studiengang Luftverkehr und Logistik
- Master-Studiengang Air Transport and Logistics
- Master-Studiengang Elektrische Verkehrssysteme
- Mustervorlagen für Deckblatt / Schautafeln / Präsentation
- Sperrvermerk (optional in Absprache mit Prüfer)
- Anmeldung zu Abschlussarbeiten, Themenausgabe
Anmeldung zu Abschlussarbeiten, Themenausgabe
Bereich Verkehrswirtschaft
Anmeldeverfahren
Studierende des Bachelor- und Masterstudiengangs Verkehrswirtschaft sowie des Masterstudiengangs Transportation Economics beantragen die Zulassungsunterlagen/das Anmeldeformular im Prüfungsamt. Dazu teilen sie dem Prüfungsamt den deutschen und englischen Titel der Arbeit sowie die Namen der beiden Prüfer mit und ob die Arbeit in deutsch oder einer anderen Sprache erbracht wird. Des weiteren reichen sie den Antrag auf "Zuordnung von Fächer/Modulen auf dem Zeugnis" ein, s.u. Formulare. Nach Erhalt der Zulassungsunterlagen erfolgt die Themenabstimmung mit dem Betreuer. Innerhalb einer Woche nach Unterschrift des Hochschulschullehrers auf dem Zulassungsantrag ist die Bachelor-/Masterarbeit im Prüfungsamt anzumelden. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird aktenkundig gemacht.
Die Abgabe der Abschlussarbeiten erfolgt am vorgesehenen Rückgabetag möglichst bis 15.00 Uhr im Prüfungsamt Verkehrswissenschaften. Bei Abgabe an Terminen außerhalb der offiziellen Sprechzeiten wird um Terminvereinbarung gebeten. Falls die Arbeit per Post eingereicht wird, ist der Eingang an der TU Dresden entscheidend.
Bachelorstudiengang Verkehrswirtschaft
Fachliche Voraussetzungen nach § 26 Abs. 3 BPO 2020 bzw. § 31 BPO 2023: 130 Leistungspunkte müssen erreicht sein.
Bearbeitungszeit nach § 28 BPO 2020 bzw. § 34 BPO 2023: 11 Wochen, es werden 10 Leistungspunkte erworben.
- Die Bachelorarbeit ist nach § 21 Abs. 6 BPO 2020 bzw. § 26 Abs. 5 BPO 2023 in deutscher oder in geeigneten Fällen in englischer oder einer weiteren Fremdsprache anzufertigen. Die Zustimmung des Betreuers ist vor Beginn der Bearbeitungszeit im Prüfungsamt vorzulegen, der Prüfungsausschuss muss zustimmen.
- Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um 4 Wochen durch den Prüfungsausschuss ist möglich, bitte dazu den Antrag rechtzeitig im Prüfungsamt einreichen. Im Krankheitsfall ist der Nachweis darüber (Ärztliche Bescheinigung) unverzüglich im Original im Prüfungsamt einzureichen, die Bearbeitungszeit verlängert sich um die Tage der Erkrankung.
Masterstudiengang Verkehrswirtschaft
§ 26 Abs. 2 MPO Fachliche Voraussetzungen: 75 Leistungspunkte müssen erreicht und die Modulprüfung Forschungsseminar muss bestanden sein
§ 28 MPO Bearbeitungszeit 20 Wochen, es werden insgesamt 30 Leistungspunkte erworben.
- Soll die Masterarbeit in englischer Sprache abgefasst werden, ist nach § 21 Abs. 6 MPO vor Beginn der Bearbeitung ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss zustellen. Bitte reichen Sie den Antrag mit der Zustimmung des Betreuers/Prüfers rechtzeitig im Prüfungsamt ein.
- Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um 4 Wochen durch den Prüfungsausschuss ist möglich, bitte dazu den Antrag rechtzeitig im Prüfungsamt einreichen. Im Krankheitsfall ist der Nachweis darüber (Ärztliche Bescheinigung) unverzüglich im Original im Prüfungsamt einzureichen, die Bearbeitungszeit verlängert sich um die Tage der Erkrankung.
Masterstudiengang Transportation economics
§ 25 Abs. 3 MPO Fachliche Voraussetzungen: 75 Leistungspunkte müssen erreicht und die Pflichtmodule und die Modulprüfung Forschungsseminar müssen bestanden sein
§ 27 MPO Bearbeitungszeit 20 Wochen, es werden insgesamt 27 Leistungspunkte erworben.
- Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um 4 Wochen durch den Prüfungsausschuss ist möglich, bitte dazu den Antrag rechtzeitig im Prüfungsamt einreichen. Im Krankheitsfall ist der Nachweis darüber (Ärztliche Bescheinigung) unverzüglich im Original im Prüfungsamt einzureichen, die Bearbeitungszeit verlängert sich um die Tage der Erkrankung.
Bereich Verkehrsingenieurwesen (VIW, BSI, LuLo, EVS)
Anmeldeverfahren
Studierende beantragen die Zulassung/Anmeldung zur/der Abschlussarbeit ca. zwei Wochen vor Beginn der Bearbeitungszeit möglichst per E-Mail im Prüfungsamt, dazu sind die Namen der beiden Prüfer und der Betreuerin/des Betreuers und der geplante Titel der Abschlussarbeit dem Prüfungsamt mitzuteilen. Das Formular zur Zuordnung von Modulen für den Wahlpflichtbereich und die Ausweisung zusätzlicher Modulprüfungen (s.u. Formulare. ) zur sog. Kontenklärung bitte einreichen, wenn Sie die Zulassung zur Abschlussarbeit beantragen bzw. wenn Sie die Aufgabenstellung im Prüfungsamt abholen. Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie per E-Mail ein Anmeldeformular. Auf diesem müssen die Hochschullehrer/Prüfer den Themenvorschlag und die Übernahme der Betreuung der Abschlussarbeit bestätigen. Das Anmeldeformular ist spätestens am Tage der Ausgabe von Aufgabenstellung und Nutzungsvereinbarung im Prüfungsamt vorzulegen. Der Zeitpunkt der Themenausgabe und die Abgabe der Arbeit werden aktenkundig gemacht.
Die Abgabe der Abschlussarbeiten erfolgt am vorgesehenen Rückgabetag möglichst bis 15.00 Uhr im Prüfungsamt Verkehrswissenschaften. Bei Abgabe an Terminen außerhalb der offiziellen Sprechzeiten wird um Terminvereinbarung gebeten. Falls die Arbeit per Post eingereicht wird, ist der Eingang an der TU Dresden entscheidend.
Diplom-Studiengang Verkehrsingenieurwesen
Fachliche Voraussetzung
- nach § 25 Abs. 2 DPO 2010 + 2013: 229 Leistungspunkte müssen erreicht sein. Desweiteren muss nach Punkt 8 der Praktikantenrichtlinie vom 9.11.2015 das Ergebnis des mit mindestens "ausreichend" bewerteten Praktikumsberichts im Prüfungsamt vorliegen.
- nach 31 DPO 2022: 230 Leistungspunkte müssen erreicht und das Modul Berufspraxis muss bestanden sein
Bearbeitungszeit
- § 27 Abs. 1 DPO 2010 + 2013: fünf Monate, es werden 27 Leistungspunkte erworben.
- § 34 Abs. 1 DPO 2022: 19 Wochen, es werden 25 Leistungspunkte erworben.
Sprache
Soll die Diplomarbeit in englischer oder anderer Sprache abgefasst werden, ist nach § 20 Abs. 6 DPO 2010 + 2013 bzw. nach § 26 Abs. 5 DPO 2023 vor Beginn der Bearbeitung ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss zustellen. Bitte reichen Sie den Antrag mit der Zustimmung des Betreuers/Prüfers rechtzeitig im Prüfungsamt ein.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
- § 27 Abs. 1 DPO 2010 + 2013: um zwei Monate
- § 34 Abs. 1 DPO 2022: um höchstens die Hälfte der Bearbeitungszeit (9,5 Wochen)
- Genehmigung durch den Prüfungsauschuss erforderlich; bitte dazu den Antrag spätestens zwei Wochen vor Abgabedatum im Prüfungsamt einreichen.
Verlängerung der Bearbeitungszeit im Krankheitsfall
Der Nachweis darüber (Ärztliche Bescheinigung) unverzüglich im Original im Prüfungsamt einzureichen, die Bearbeitungszeit verlängert sich um die Tage der Erkrankung. Achtung, ab 01.02.2023 ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Beschluss des Prüfungsausschusses am 31.01.2023 nicht mehr ausreichend.
Hinweise zur Anmeldung / Zulassung zur Abschlussarbeit
Regelungen für die Ausgabe und Registratur der Diplomarbeit
Richtlinie für die Anfertigung der Diplomarbeit ab 01.01.2022, korr. 31.01.2023
Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite des Studiengangs.
Master-Studiengang Bahnsystemingenieurwesen
Fachliche Voraussetzung
- § 23 Abs. 2 MPO 2014: 82 Leistungspunkte müssen erreicht sein
- § 31 MPO 2023: 75 Leistungspunkte müssen erreicht sein
Bearbeitungszeit
- § 25 MPO 2014: vier Monate, es werden insgesamt 28 Leistungspunkte erworben.
- § 34 Abs. 1 MPO 2023: 19 Wochen, es werden 25 Leistungspuntke erworben
Sprache
Soll die Masterarbeit in englischer oder anderer Sprache abgefasst werden, ist nach § 18 Abs. 6 MPO 2014 bzw. § 26 Abs. 5 MPO 2023 vor Beginn der Bearbeitung ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss zustellen. Bitte reichen Sie den Antrag mit der Zustimmung des Betreuers/Prüfers rechtzeitig im Prüfungsamt ein.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
- § 25 Abs. 1 MPO 2014: zwei Monate
- § 34 Abs. 1 MPO 2023: höchstens um die Hälfte der Bearbeitungszeit (9,5 Wochen)
- Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erforderlich; bitte dazu den Antrag spätestens zwei Wochen vor Abgabedatum im Prüfungsamt einreichen.
Verlängerung der Bearbeitungszeit im Krankheitsfall
Der Nachweis darüber (Ärztliche Bescheinigung) ist unverzüglich im Original im Prüfungsamt einzureichen, die Bearbeitungszeit verlängert sich um die Tage der Erkrankung. Achtung, ab 01.02.203 ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Beschluss des Prüfungsausschusses am 31.01.2023 nicht mehr ausreichend.
Hinweise zur Anmeldung / Zulassung zur Abschlussarbeit
Regelungen für die Ausgabe und Registratur der Masterarbeit Bahnsystemingenieurwesen
Richtlinie für die Anfertigung der Masterarbeit ab 01.01.2022, korr. 31.01.2023
Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite des Studiengangs.
Master-Studiengang Luftverkehr und Logistik
Fachliche Voraussetzung: § 23 Abs. 2 MPO: 75 Leistungspunkte müssen erreicht sein.
Bearbeitungszeit: § 25 MPO: 21 Wochen, es werden insgesamt 30 Leistungspunkte erworben.
- Soll die Masterarbeit in englischer oder anderer Sprache abgefasst werden, ist nach § 18 Abs. 6 MPO vor Beginn der Bearbeitung ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss zustellen. Bitte reichen Sie den Antrag mit der Zustimmung des Betreuers/Prüfers rechtzeitig im Prüfungsamt ein.
- Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um zwei Monate durch den Prüfungsausschuss ist möglich, bitte dazu den Antrag spätestens zwei Wochen vor Abgabedatum im Prüfungsamt einreichen. Im Krankheitsfall ist der Nachweis darüber (Ärztliche Bescheinigung) unverzüglich im Original im Prüfungsamt einzureichen, die Bearbeitungszeit verlängert sich um die Tage der Erkrankung. Achtung, ab 01.02.203 ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Beschluss des Prüfungsausschusses am 31.01.2023 nicht mehr ausreichend.
Hinweise zur Anmeldung / Zulassung zur Abschlussarbeit
Regelungen für die Ausgabe und Registratur der Masterarbeit Luftverkehr und Logistik
Richtlinie für die Anfertigung der Masterarbeit ab 01.01.2022, korr. 31.01.2023
Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite des Studiengangs.
Master-Studiengang Air Transport and Logistics
Fachliche Voraussetzung: § 31 MPO: 75 Leistungspunkte müssen erreicht sein.
Bearbeitungszeit: § 34 MPO: 19 Wochen, es werden insgesamt 30 Leistungspunkte erworben.
- Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um höchstens die Hälfte der Berarbeitungszeit durch den Prüfungsausschuss ist möglich, bitte dazu den Antrag spätestens zwei Wochen vor Abgabedatum im Prüfungsamt einreichen. Im Krankheitsfall ist der Nachweis darüber (Ärztliche Bescheinigung) unverzüglich im Original im Prüfungsamt einzureichen, die Bearbeitungszeit verlängert sich um die Tage der Erkrankung.
- Hinweise zur Anmeldung / Zulassung zur Abschlussarbeit
Master-Studiengang Elektrische Verkehrssysteme
Fachliche Voraussetzung
- § 23 Abs. 2 MPO 2019 bzw. § 31 MPO 2023: 75 Leistungspunkte müssen erreicht sein.
Bearbeitungszeit
- § 25 MPO: 21 Wochen, es werden insgesamt 30 Leistungspunkte erworben
- § 34 Abs. 1 MPO 2023: 19 Wochen, es werden 25 Leistungspuntke erworben
Sprache
Soll die Masterarbeit in englischer oder anderer Sprache abgefasst werden, ist nach § 18 Abs. 6 MPO 2019 bzw. § 26 Abs. 5 MPO 2023 vor Beginn der Bearbeitung ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss zustellen. Bitte reichen Sie den Antrag mit der Zustimmung des Betreuers/Prüfers rechtzeitig im Prüfungsamt ein.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
- § 25 Abs. 1 MPO 2019: zwei Monate
- § 34 Abs. 1 MPO 2023: höchstens die Hälfte der Bearbeitungszeit (9,5 Wochen)
- Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erforderlich; bitte dazu den Antrag spätestens zwei Wochen vor Abgabedatum im Prüfungsamt einreichen.
Verlängerung der Bearbeitungszeit im Krankheitsfall
Der Nachweis darüber (Ärztliche Bescheinigung) ist unverzüglich im Original im Prüfungsamt einzureichen, die Bearbeitungszeit verlängert sich um die Tage der Erkrankung. Achtung, ab 01.02.203 ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Beschluss des Prüfungsausschusses am 31.01.2023 nicht mehr ausreichend.
Hinweise zur Anmeldung / Zulassung zur Abschlussarbeit
Regelungen für die Ausgabe und Registratur der Masterarbeit Elektrische Verkehrssysteme
Richtlinie für die Anfertigung der Masterarbeit ab 01.01.2022, korr. 31.01.2023
Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite des Studiengangs.
Mustervorlagen für Deckblatt / Schautafeln / Präsentation
Muster für Deckblatt studentischer Arbeiten
Muster für Schautafel 1
Muster für Schautafel 2
Vorlage Präsentation
Sperrvermerk (optional in Absprache mit Prüfer)
Besteht ein Grund für die Geheimhaltung der studentischen wissenschaftlichen Arbeit, ist (in Absprache mit dem Prüfer) in der Arbeit folgender Sperrvermerk anzubringen:
„Diese Arbeit basiert auf vertraulichen, internen Daten der Firma XX und darf aus diesem Grund ohne Zustimmung des Verfassers und der Firma XX nicht von Dritten – mit Ausnahme der wissenschaftlichen Betreuer bzw. der damit beauftragten wissenschaftlichen Mitarbeiter im Prüfungsverfahren, den Prüfern, den Mitgliedern des Prüfungsausschusses sowie den mit der Abwicklung des Prüfungsverfahrens befassten Hochschulbediensteten und im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung dem Justitiariat der TU Dresden, damit befassten Rechtsanwälten, Gutachtern und Gerichten – eingesehen werden“.