Bachelorstudiengang Verkehrswirtschaft - Häufig gestellte Fragen
Table of contents
Bachelor-Arbeit
-
Ist die Bachelorarbeit in einem der belegten Schwerpunktmodule zu schreiben?
Die Bachelorarbeit ist in der Regel aus einem der Schwerpunktmodule zu wählen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. (vgl. Prüfungsordung § 21 Abs. 3)
- Kann der Student selbst wählen, in welchem der beiden Schwerpunktmodule er die Bachelor-Arbeit ablegt?
Ja, entpsprechend der durch die Professur bereitgestellten Themen.
- Kann sich der Student seinen Betreuer selbst wählen oder wird dieser vom entsprechenden Lehrstuhl gestellt?
Dies geschieht in Absprache mit der betreuenden Professur. Es gibt nur einen Anspruch darauf, eine Bachelor-Arbeit schreiben zu können, nicht auf einen speziellen Betreuer.
- Wie wird der zweite Prüfer festgelegt? Besteht die Möglichkeit für die bzw. den studierenden, sich bei einem interdisziplinären Thema selbst einen zweiten Prüfer an einem anderen Institut, z. B. bei den Verkehrsingenieuren oder sogar einer anderen Fakultät, z. B. an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften zu suchen?
Darüber gibt es eine generelle Absprache zwischen den Professoren des Instituts. Die Wahl eines Zweitprüfers außerhalb des Instituts sollte möglich sein – dies muss aber vorher klar abgesprochen werden. Falls die Bachelorarbeit an einer Professur außerhalb des Instituts geschrieben wird, muss der Zweitgutachter in jedem Fall aus dem Institut stammen. Dieser muss dann selbst gesucht werden. Findet sich niemand bereit, in diesem Fall das Thema zu betreuen, so wird ein entsprechender Antrag auf das Anfertigen einer Bachelorarbeit außerhalb des Instituts vom Prüfungsausschussvorsitzenden abgelehnt.
- Welche Kriterien sollte der Themenwunsch eines Studenten erfüllen, damit er vom Prüfer und Prüfungsausschuss als Thema der Bachelorarbeit bewilligt wird?
Das kann generell nicht beantwortet werden. Themen werden in Absprache mit den Prüfern bestimmt.
- Besteht die Möglichkeit, die Bachelorarbeit in einem Unternehmen, zu einem Thema aus der Praxis zu schreiben?
Das ist Sache der jeweiligen Prüfer, inwieweit sie dazu bereit sind.
- Wird in einem solchen Fall die Bachelorarbeit zusätzlich zum betreuenden Dozenten der Fakultät durch einen Mitarbeiter des Unternehmens betreut, muss dieser dann als Betreuer vom Prüfungsausschuss genehmigt werden?
Das ist laut Prüfungsordnung denkbar. Allerdings müsste der Prüfer durch den Prüfungsausschuss zugelassen werden. Bisher wurde allerdings auf einen solchen Fall verzichtet und immer zwei zugelassene Prüfer gewählt.
- Welchen Umfang sollte die Bachelorarbeit haben?
Das wird durch die Betreuer bzw. Prüfer festgelegt. Nur der zeitliche Rahmen ist in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.
- Welche Anforderungen werden an den Inhalt einer Bachelorarbeit gestellt?
Die ist Sache der jeweiligen Prüfer.
- Muss die Bachelorarbeit ebenfalls verteidigt werden?
Nein.
Prüfungsvoraussetzungen
- Gibt es Prüfungen, deren Bestehen Voraussetzung für die Teilnahme an anderen Prüfungen ist?
Ja. Prüfungen des ersten Semesters sind teilweise Voraussetzung für die Module des 4.-6. Semesters. Siehe hierzu Prüfungsordnung § 26 sowie Hinweise in den Modulbeschreibungen.
Diploma Supplement
- Wird das Diploma Supplement für alle Abschlüsse an der Fakultät Verkehrswissenschaften ausgestellt?
Ja, für alle die ab 2000 immatrikuliert worden sind.
- Ist das Ausstellen gebührenfrei?
Ja.
- Wird das Diploma Supplement automatisch ausgestellt?
Ja.
- In welchen Sprachen kann das Diploma Supplement ausgestellt werden?
Englisch
- Von wem wird das Diploma Supplement ausgestellt?
Prüfungsamt
Eignungsbescheinigung für das BAföG
- Werden die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um die Eignungsbescheinigung für den weiteren Erhalt des BaföG zu bekommen, jedes Jahr neu vom Prüfungsausschuss festgelegt?
Nein. Der Prüfungsausschuss legt diese Regeln einmalig fest. Sie werden nur bei Bedarf überarbeitet.
Auslandssemester
- Wie kann ich noch vor Antritt meines Auslandssemesters sicherstellen, dass mir die dort abgelegten Kurse hinterher auch angerechnet werden?
Dies ist mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abzuklären. Fachlich sollten die Prüfungsleistungen in das Spektrum der Modulgruppen Ergänzende Qualifikationsziele passen und nicht bereits belegten Modulen im Bachelorstudiengang Verkehrswirtschaft entsprechen.
Urlaubssemester
- Aus welchen Gründen kann ein Student beurlaubt werden?
Entsprechend Immatrikulationsordnung der TU Dresden wegen Praktikum, Wiederholungsprüfungen, Erziehungsurlaub
- Werden Urlaubssemester auf die Studienzeit angerechnet?
Nein.
- Wie viele Urlaubssemester kann ein Student während seines Studiums insgesamt nehmen?
siehe Sächsisches Hochschulfreiheitgesetz § 20
- Besteht die Möglichkeit während eines Urlaubsemesters weiterhin BAföG zu beziehen?
Das entscheidet das BAföG Amt.