Studieninhalt
Inhaltsverzeichnis
Grundstudium (4 Semester)
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umfasst 15 Pflichtmodule
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es müssen 117 Leistungspunkte erworben werden
Das Grundstudium umfasst allgemein-ingenieurwissenschaftliche Methoden, Grundlagen von Verkehrssystemen, Abläufe von Logistik- und Transportprozessen, Grundlagen der Verkehrssicherung und -steuerung, fahrzeugspezifische Themen sowie wirtschaftliche Fragestellungen.
Zu Beginn des dritten Semesters hat jeder Studierende, der bis zu diesem Zeitpunkt noch keinen Leistungsnachweis erbracht hat, an einer fachlichen Studienberatung teilzunehmen. Im 4. Semester beginnt das Modul 201 „Einführung in die Berufs- und Wissenschaftssprache“ mit 2 Semesterwochenstunden (SWS*). Es wird im 5. Semester mit 2 SWS weitergeführt und dann mit 6 LP abgeschlossen.Die Studierenden müssen sich nach dem 4. Semester für eine der angebotenen Studienrichtungen entscheiden (siehe Hauptsudium).
- Studienablaufplan Grundstudium (siehe Studienablaufplan S. 1 Anlage 2 zur Studienordnung)
Hauptstudium (6 Semester)
3 Pflichtmodule gemäß Anlage 2 der Prüfungsordnung (Einführung in die Berufs- und Wissenschaftssprache, Allgemeine Qualifikation, Forschungs- und Praxisprojekt Verkehrsingenieurwesen)
Ein Berufspraktikum im Umfang von mindestens 420 Stunden ist im 9. Semester im Rahmen des Moduls 203 "Forschungs- und Praxisprojekt Verkehrsingenieurwesen" zu absolvieren. Die wöchentliche Arbeitszeit der Praktikanten soll dabei der in den Praktikumsbetrieben üblichen Arbeitszeit entsprechen, jedoch nicht unter 20 Arbeitsstunden pro Woche. Bei Unterteilung des Fachpraktikums darf der kleinste Teil 120 Stunden nicht unterschreiten (weitere Informationen unter Praktikumsrichtlinie).
Das Berufspraktikum hat zum Ziel, den Studierenden durch seine Mitarbeit an technisch-planerischen und betriebsorganisatorischen Aufgaben an die Tätigkeit eines Diplom-Ingenieurs heranzuführen. Das Fachpraktikum soll das Studienwissen ergänzen und vertiefen. Es ist einerseits studienrichtungs- und studienschwerpunktbezogen, andererseits breit gefächert zu gestalten. Der Studierende soll über seine spätere berufliche Umwelt einschließlich der sozialen Seite des Arbeitsprozesses Kenntnisse und Erfahrungen sammeln. Er soll die Stellung und Verantwortung des Ingenieurs im Betrieb kennen lernen und im Rahmen des Möglichen Einblick in die betriebliche Organisation und das Management erhalten.
Wegen des besonderen Werts der praktischen Kenntnisse wird den Studierenden empfohlen, ihre gesamte praktische Ausbildung über das Pflichtpraktikum hinaus auszudehnen.
In der Studienordnung des Diplom-Studiengangs Verkehrsingenieurwesen wird empfohlen, bis zur Aufnahme des Studiums Erfahrungen im Berufsleben (möglichst im zukünftigen Berufsfeld) zu sammeln, z.B. in Form eines sechswöchigen Praktikums. Ein Nachweis ist nicht zu erbringen.
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Im Modul 202 werden allgemeine und fachliche Qualifikationen auf einem oder mehreren der Kompetenzbereiche vermittelt
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im 10. Semester die Anfertigung der Diplom-Arbeit, in der die Studierenden zeigen sollen, dass sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist Probelme des Studienfaches selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Zur Diplom-Arbeit findet ein öffentliches Kolloquium statt.
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9 bis 14 Pflichtmodule der jeweils gewählten Studienrichtung bzw. des jeweils gewählten Studienschwerpunktes gemäß Anlage 3 der Prüfungsordnung
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Wahlpflichtmodule im Umfang von mindestens 20 bzw. 25 Leistungspunkten gemäß Anlage 4 der Prüfungsordnung, die eine weitere Schwerpunktsetzung nach Wahl des Studierenden ermöglichen
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es müssen 183 Leistungspunkte erworben werden
Das Hauptstudium dient dem gründlichen Eindringen in die Fachgrundlagen des Studiengangs, der weiteren Vertiefung mathematischer, naturwissenschaftlicher, wirtschaftswissenschaftlicher und anderer Grundlagen sowie der wissenschaftlichen Vertiefung bzw. Spezialisierung.
Studienrichtungen
Aus folgende fünf Studienrichtung kann eine gewählt werden (jeweils 9 - 14 Pfichtmodule und Wahlpflichtmodule im Umfang von 20 bzw. 25 LP):
Bahnsysteme (Wahlpflichtmodule im Umfang von 20 LP)
mit den Studienschwerpunkten
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Bahnanlagen und Bahnbau
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Bahnbetrieb und Öffentlicher Personennahverkehr
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Bahnsicherung und -telematik
Planung und Betrieb elektrischer Verkehrssysteme (Wahlpflichtmodule im Umfang von 20 LP)
Verkehrsplanung und Verkehrstechnik (Wahlpflichtmodule im Umfang von 25 LP)
Verkehrssystemtechnik und Logistik (Wahlpflichtmodule im Umfang von 20 LP) mit den Studienschwerpunkten
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Eisenbahnverkehr und ÖPNV
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Luftverkehr
Verkehrstelematik (Wahlpflichtmodule im Umfang von 20 LP)
Für alle Studienrichtungen gilt: es müssen Wahlpflichtmodule im Umfang von mindestens 10 LP aus dem Katalog der gewählten Studienrichtung belegt werden.
Die Wahl von Wahlpflichtmodulen erfolgt durch Einschreibung. Form und Frist der Einschreibungsmöglichkeit werden den Studierenden rechtzeitig fakultätsüblich bekannt gegeben. Die Teilnahme an einem Wahlpflichtmodul ist auf die Anzahl der in den Modulbeschreibungen gegebenenfalls ausgewiesenen Plätze beschränkt. Die Auswahl erfolgt durch Losverfahren. Schreiben sich weniger als die gegebenenfalls in den Modulbeschreibungen ausgewiesene Zahl der Mindestteilnehmer in ein Wahlpflichtmodul ein, wird das Modul nicht durchgeführt.
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Die sachgerechte Aufteilung der Module auf die einzelnen Semester, deren Beachtung den Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit ermöglicht, ebenso Art und Umfang der jeweils umfassten Lehrveranstaltungen sowie Anzahl und Regelzeitpunkt der erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen sind dem Studienplanführer Pkt. 3.2 für die jeweiligen Studienrichtungen zu entnehmen.
Leistungspunkte
ECTS-Leistungspunkte (LP) dokumentieren die durchschnittliche Arbeitsbelastung der Studierenden sowie ihren individuellen Studienfortschritt.
Ein Leistungspunkt entspricht einerArbeitsbelastung von 30 Stunden. In der Regel werden pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben, d. h. 30 pro Semester.
Der gesamte Arbeitsaufwand für das Studium entspricht 300 Leistungspunkten und umfasst die nach Art und Umfang in den Modulbeschreibungen bezeichneten Lehr- und Lernformen, die Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Diplom-Arbeit und das Kolloquium. In den Modulbeschreibungen ist angegeben, wie viele Leistungspunkte durch ein Modul jeweils erworben werden können. Leistungspunkte werden erworben, wenn die Modulprüfung bestanden wurde.
Fremdsprachenausbildung
Ist in den grundständigen Studiengängen Bestandteil des Studienplans.
Dafür sind 4 Semesterwochenstunden (SWS) im 4. und 5. Semester vorgesehen. Jeder Studierende kann aber insgesamt 10 SWS (= 150 Unterrichtsstunden) Fremdsprachenausbildung kostenlos belegen. Die Sprachausbildung an der TU Dresden wird durch die TUDIAS GmbH durchgeführt.
Die Einschreibungstermine werden jeweils vor Semesterbeginn bekannt gegegeben.
Kurzinformationen zur Sprachausbildung
Abschluss
Der Diplomstudiengang Verkehrsingenieurwesen schließt mit der Diplomprüfung ab.
Entsprechend § 26 der Prüfungsordnung
- umfasst die Diplomprüfung alle Modulprüfungen des Pflichtbereichs und die der gewählten Module des Wahlpflichtbereichs sowie die Diplom-Arbeit und das Kolloquium.
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werden die den Modulen zugeordneten erforderlichen Prüfungsleistungen, deren Art und Ausgestaltung in den Modulbeschreibungen festgelegt. Gegenstand der Prüfungsleistungen sind, soweit in den Modulbeschreibungen nicht anders geregelt, Inhalte und zu erwerbende Kompetenzen des Moduls. Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend abgenommen.