Studentische Arbeiten (Studien-, Diplom- und Masterarbeiten)
Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkungen
- Thema / Aufgabenstellung
- Zulassung / Ausgabe / Beginn von Abschlussarbeiten
- Ausgabe / Beginn von Studienarbeiten
- Sperrvermerk (optional in Absprache mit Prüfer)
- Krankschreibung / Verlängerung
- Abgabe von Studienarbeiten
- Muster-Vorlage für Deckblatt studentischer Arbeiten
- Muster-Vorlage für Schautafel
- Mustervorlage für Präsentation (Link)
- Richtlinie für die Anfertigung von Studienarbeiten
Vorbemerkungen
Für die Erstellung studentischer wissenschaftlicher Arbeiten gelten grundsätzlich die allgemeinen Richtlinien der TU Dresden sowie die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.
Die Ausgabe von Abschlussarbeiten (Bachelor, -Diplom- und Masterarbeiten) erfolgt im Prüfungsamt Verkehrswissenschaften (Hülsse-Bau, Zi. S 184; Tel.: 0351/ 463 36604; E-Mail: pruefungsamtVW@mailbox.tu-dresden.de).
Die Ausgabe von Studienarbeiten erfolgt an der Fakultät bei Frau Woditschka (Gerhart-Potthoff-Bau, Zi. 155; Tel.: 0351/463 36536; E-Mail: ines.woditschka@tu-dresden.de).
Thema / Aufgabenstellung
Das Thema für studentische Arbeiten kann sich jede/r Studierende/r selbst wählen.
Themenangebote und die entsprechenden Ansprechpartner sind auf den jeweiligen Internetseiten der einzelnen Professuren zu finden.
Bei eigenen Themenvorschlägen (z.B. aus Praxiskontakten) wenden Sie sich bitte an den für das Themengebiet in Ihrer Studienrichtung zuständigen Prüfer.
Die Aufgabenstellung wird in Verantwortung des Prüfers bzw. der Prüferin ausgefertigt (die entsprechende Vorlage liegt den Professuren vor). Sie ist vom Prüfer zu unterschreiben und wird bei Abschlussarbeiten an das Prüfungsamt Verkehrswissenschaften und bei Studienarbeiten an den/die Sachbearbeiter/in für den Studiengang Verkehrsingenieurwesen gegeben.
Zulassung / Ausgabe / Beginn von Abschlussarbeiten
Alle Hinweise dazu finden Sie auf den Internetseiten des Prüfungsamtes Verkehrswissenschaften.
Ausgabe / Beginn von Studienarbeiten
Die Studierenden erhalten bei dem/der Sachbearbeiter/in (POT 155, Frau Woditschka) das die Aufgabenstellung und die Richtlinie für die Anfertigung der Studienarbeit. Der Zeitpunkt der Ausgabe und Abgabe werden mit Unterschrift aktenkundig gemacht.
Sperrvermerk (optional in Absprache mit Prüfer)
Besteht ein Grund für die Geheimhaltung der studentischen wissenschaftlichen Arbeit, ist (in Absprache mit dem Prüfer) in der Arbeit folgender Sperrvermerk anzubringen:
„Diese Arbeit basiert auf vertraulichen, internen Daten der Firma XX und darf aus diesem Grund ohne Zustimmung des Verfassers und der Firma XX nicht von Dritten – mit Ausnahme der wissenschaftlichen Betreuer bzw. der damit beauftragten wissenschaftlichen Mitarbeiter im Prüfungsverfahren, den Prüfern, den Mitgliedern des Prüfungsausschusses sowie den mit der Abwicklung des Prüfungsverfahrens befassten Hochschulbediensteten und im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung dem Justitiariat der TU Dresden, damit befassten Rechtsanwälten, Gutachtern und Gerichten – eingesehen werden“.
Krankschreibung / Verlängerung
Die Regelungen zur Verfahrensweise für eine Verlängerung oder bei Krankschreibung sind auch im Punkt 10 der Richtlinien für die Anfertigung von Studien-, Diplom- und Masterarbeiten enthalten.
Abgabe von Studienarbeiten
Die Abgabe der Arbeit erfolgt am vorgesehenen Rückgabetag (siehe Themenblatt) bis 15:00 Uhr bei Frau Woditschka (POT 155) - zurzeit (coronabedingt) nach vorheriger Terminabstimmung. Falls die Arbeit mit der Post aufgegeben wird, gelten die Daten des Poststempels (Posteinlieferungsbeleg bitte per E-Mail an Frau Woditschka senden).
Muster-Vorlage für Deckblatt studentischer Arbeiten
Muster-Vorlage für Deckblatt studentischer Arbeiten
Muster-Vorlage für Schautafel
Muster-Vorlage für Schautafel 1
Muster-Vorlage für Schautafel 2
Mustervorlage für Präsentation (Link)
Richtlinie für die Anfertigung von Studienarbeiten
Richtlinie für die Anfertigung von Studienarbeiten
Weitere Hinweise zur Erstellung von Studien-, Diplom- und Masterarbeiten erhalten Sie auch auf den Internetseiten der einzelnen Professuren.