Creative Europe: Programm KULTUR
Das Programm Kultur unterstützt kulturelle Organisationen dabei transnational zu agieren und fördert die länderübergreifende Verbreitung kultureller und kreativer Werke sowie die transnationale Mobilität von Kultur-und Kreativakteuren. Es bietet finanzielle Unterstützung für Projekte mit einer europäischen Dimension, die anstreben kulturelle Inhalte über Grenzen hinweg zu teilen.
Es bestehen die folgenden Fördermöglichkeiten: Kooperationsprojekte, Literarische Übersetzungen, Netzwerke oder Plattformen.
Prioritäten des Unterprogramms Kultur
- Förderung der länderübergreifenden Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden, damit sie international zusammenarbeiten und eine internationale Karriere sowie internationale Aktivitäten inner- und außerhalb der Union aufbauen können, wenn möglich auf der Grundlage langfristiger Strategien, und Förderung der länderübergreifenden Verbreitung kultureller und kreativer Werke zur Förderung des kulturellen Austauschs, des interkulturellen Dialogs, des Verständnisses der kulturellen Vielfalt und der sozialen Eingliederung;
- Förderung der Publikumsentwicklung als eine Möglichkeit, das Interesse an europäischen kulturellen und kreativen Werken und am materiellen und immateriellen Kulturerbe zu beleben und den Zugang dazu zu verbessern. Ziel der Publikumsentwicklung ist es zu versuchen, europäischen Künstlern/Kulturschaffenden und ihren Werken dabei zu helfen, möglichst viele Menschen in Europa zu erreichen und den Zugang unterrepräsentierter Gruppen zu kulturellen Werken zu verbessern;
- Förderung der Kreativität sowie innovativer Ansätze bei der schöpferischen Gestaltung und neuer Wege, um Ausstrahlungseffekte auf andere Sektoren zu gewährleisten. Entwicklung und Erprobung neuer und innovativer Umsatz-, Management- und Vermarktungsmodelle für die Kultursektoren, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Förderung von Aktivitäten, mit denen Kulturschaffende in die Lage versetzt werden, neue Fertigkeiten zu erwerben, oder von Aktivitäten mit einer bildungspolitischen Dimension sowie von Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen Dialogs und des gegenseitigen Verständnisses zwischen Menschen aus unterschiedlichen Kulturen bzw. mit unterschiedlichem Hintergrund sowie das Einbringen der Kultur zur Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung;
- Unterstützung bei der Integration von Flüchtlingen in die EU durch europaweite Darbietungen und kreative gemeinsame Aktivitäten kultureller und audiovisueller Art, die für diese konkrete Zielgruppe relevant sind. Förderung des gegenseitigen kulturellen Verständnisses und Stärkung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs sowie Respekt für andere Kulturen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem grenzüberschreitenden Austausch von bewährten Verfahren, wertvollen Erkenntnissen und Erfahrungen sowie praktischen Maßnahmen, die sich direkt an Flüchtlinge richten und/oder diese als Akteure einbinden. Diese Schwerpunktlegung ermöglicht es darüber hinaus, die Bedeutung demokratischer und politischer Werte sowie den Nutzen einer lebhaften und fundierten politischen Diskussion für die Bürger als einen Aspekt der kulturellen Aktivität weiter zu vertiefen.
Fördermaßnahmen im Unterprogramm Kultur
- Projekte der länderübergreifenden Kooperation von Kultur- und Kreativorganisationen aus verschiedenen Ländern, um sektorspezifische oder sektorübergreifende Aktivitäten durchzuführen;
- Aktivitäten europäischer Netzwerke von Kultur- und Kreativorganisationen verschiedener Länder
- Aktivitäten von Organisationen mit europaweiter Ausrichtung zur Entwicklung junger Talente und Förderung der länderübergreifenden Mobilität von Kultur- und Kreativakteuren, sowie der Verbreitung von Werken
- Literarische Übersetzungen und ihre weitere Förderung
- Besondere Maßnahmen im Hinblick auf das Sichtbarmachen der Vielfalt und des Reichtums europäischer Kulturen, zur Förderung des interkulturellen Dialogs und des gegenseitigen Verstehens (z.B. Kulturpreise der Union, die Initiative Kulturhauptstadt Europas, Initiative Europäisches Kulturerbe-Siegel)
Prioritäten
- Förderung der länderübergreifenden Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden, damit sie international zusammenarbeiten und eine internationale Karriere sowie internationale Aktivitäten inner- und außerhalb der Union aufbauen können, wenn möglich auf der Grundlage langfristiger Strategien, und Förderung der länderübergreifenden Verbreitung kultureller und kreativer Werke zur Förderung des kulturellen Austauschs, des interkulturellen Dialogs, des Verständnisses der kulturellen Vielfalt und der sozialen Eingliederung;
- Förderung der Publikumsentwicklung als eine Möglichkeit, das Interesse an europäischen kulturellen und kreativen Werken und am materiellen und immateriellen Kulturerbe zu beleben und den Zugang dazu zu verbessern. Ziel der Publikumsentwicklung ist es zu versuchen, europäischen Künstlern/Kulturschaffenden und ihren Werken dabei zu helfen, möglichst viele Menschen in Europa zu erreichen und den Zugang unterrepräsentierter Gruppen zu kulturellen Werken zu verbessern. Außerdem soll damit versucht werden, kulturellen Einrichtungen bei der Einstellung auf die Notwendigkeit zu helfen, neue und innovative Möglichkeiten zu nutzen, um ihr Publikum zu halten, neue Publikumskreise zu gewinnen, ihre Publikumskreise zu diversifizieren – u. a. auch Kreise zu erreichen, die derzeit noch nicht dazu zählen – und die Erfahrungen für bestehende wie künftige Publikumskreise zu verbessern und die Beziehung zu ihnen zu vertiefen;
- Förderung von Kapazitätsaufbau bedeutet, Kulturschaffenden bei der Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen und beim Aufbau einer internationalen Karriere zu helfen, um den Zugang zu beruflichen Chancen zu erleichtern und die Voraussetzungen für eine umfassendere länderübergreifende Verbreitung kultureller und kreativer Werke und für die grenzüberschreitende Vernetzung zu schaffen. Dies kann auf unterschiedlichste Art und Weise erfolgen. Die drei wichtigsten Möglichkeiten werden nachstehend beschrieben, wobei jede eine eigene Programmpriorität darstellt.
- Digitalisierung
Die Digitalisierung hat sehr starken Einfluss auf die Art, wie kulturelle und kreative Produkte und Dienstleistungen hergestellt, verbreitet, zugänglich gemacht, konsumiert und monetär genutzt werden. Diese Veränderungen bieten für den Kultur- und Kreativsektor vielfältige Möglichkeiten. Um diese Möglichkeiten zu nutzen, muss der Kultur- und Kreativsektor neue Fertigkeiten für neue Produktions- und Vertriebsmethoden und neue Geschäftsmodelle entwickeln. - Neue Geschäftsmodelle
Die Chancen, die sich durch die neuen Technologien ergeben, erfordern die Entwicklung und Erprobung neuer Umsatz-, Management- und Vermarktungsmodelle für die Kultursektoren. Zugleich sollten Kultur- und Kreativakteure ihr finanzielles und unternehmerisches Wissen ausbauen, damit sie besser auf dem Markt bestehen und die Finanzierungsmöglichkeiten, die sich mit den finanziellen Rahmenbedingungen ändern, uneingeschränkt nutzen können. - Aus- und Weiterbildung
Menschen in die Lage zu versetzen, neue Fertigkeiten zu erwerben, die ihr Erwerbsleben bereichern und auch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit einschließen, ist eine der wesentlichen Prioritäten der EU-Maßnahme. Selbstverständlich sind die Aus- und Weiterbildung im künstlerischen und kulturellen Bereich fester Bestandteil davon.
- Digitalisierung
Förderbedingungen
Kleine Kooperationsprojekte (Kategorie 1):
- max. 200.000 EUR
- 60% EU-Förderung (40% Eigenanteil)
- 1 Koordinator und mindestens 2 weitere Partner aus mindestens 3 verschiedenen Programmländern [28 EU, Norwegen, Island sowie die (potentiellen) EU-Beitrittskandidaten]
Größere Kooperationsprojekte (Kategorie 2):
- max. 2 Mio. EUR
- 50% EU-Förderung (50% Eigenanteil)
- 1 Koordinator und mindestens 5 weitere Partner aus mindestens 6 verschiedenen Programmländern [28 EU, Norwegen, Island sowie die (potentiellen) EU-Beitrittskandidaten]
Für beide Kategorien gilt:
Veröffentlichung des Aufrufs: | Juli-September des Jahres |
Bewerbungsfrist: | Oktober-November des Jahres |
Projektlaufzeit: | ab Juni bis Dezember des Folgejahres für max. 48 Monate |
Förderfähige Antragsteller: | Juristische Personen/Akteure aus der Kultur- und Kreativbranche; keine natürlichen Personen Antragsteller können nur einmal jährlich einen Antrag entweder für kleine Kooperationsprojekte ODER für größere Kooperationsprojekte stellen |
Die Prioritäten sind
- Förderung der Verbreitung europäischer Literatur mit dem Ziel einer möglichst weitreichenden Verfügbarkeit;
- Förderung der Bewerbung europäischer Literatur, auch mittels des geeigneten Einsatzes von Digitaltechnik für den Vertrieb und die Bewerbung der Werke;
- langfristige Motivation zur Übersetzung und Bewerbung europäischer Literatur von hoher Qualität.
Förderbedingungen
- Laufzeit des Projekts: max. 2 Jahre
- Förderung: max. 100 000 EUR, max. 50% EU-Förderung (50% Eigenanteil)
- Gegenstand des Projekts: Übersetzung und Bewerbung eines Pakets von drei bis zehn belletristischen Werken aus und in förderfähige Sprachen sowie die Veröffentlichung einer Zusammenfassung der übersetzten Werke
- Bewerbungsfrist: keine regelmäßigen Ausschreibungen
Zielsetzungen
- Förderung der Entwicklung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Know‑How, einschließlich der Anpassung an digitale Technologien;
- Testen innovativer Ansätze zur Publikumsentwicklung;
- Erprobung neuer Geschäfts- und Verwaltungsmodelle;
- Ermöglichung der internationalen Zusammenarbeit und Karriereentwicklung in der EU und darüber hinaus;
- Erleichterung zum Zugang neuer beruflicher Möglichkeiten
Förderbedingungen
- Netzwerk: Organisation mit Mitgliedern aus mehreren Ländern (Satzung), 15 Mitgliedsorganisationen (Rechtspersonen), die ihren rechtmäßigen Sitz in mindestens zehn verschiedenen förderfähigen Ländern
- Antragsteller: Netzwerk oder Mitglied des Netzwerks, muss bereits mind. 2 Jahre als juristische Person bestehen
- Förderung: max. 250 000 EUR pro Jahr, max. 80% EU-Förderung (20% Eigenanteil)
- Bewerbungsfrist: keine regelmäßigen Ausschreibungen
Ziel ist:
- die Entwicklung junger Talente zu fördern und die transnationale Mobilität von Kultur- und Kreativakteuren sowie die Verbreitung von Werken zu fördern, mit dem Potenzial, den Kultur- und Kreativsektor umfassend zu beeinflussen und eine dauerhafte Wirkung zu erzielen;
- dazu beizutragen, dass die Anerkennung und Bekanntheit von Künstlern und Kulturschaffenden gesteigert werden, wobei sie sich mittels Kommunikationsaktivitäten und einer Markenstrategie, die gegebenenfalls auch die Schaffung eines europäisches Qualitätssiegel umfasst, deutlich zu europäischen Programmen bekennen.
Förderbedingungen
- Plattform: Koordinierungsstelle und mindestens zehn europäische Kulturakteure in mindestens zehn verschiedenen Ländern
- Förderung: max. 500 000 EUR, max. 80 % EU-Förderung (20 % Eigenanteil)
- Bewerbungsfrist: keine regelmäßigen Ausschreibungen
Offizielle Website
Weitere Informationen zu dem Teilprogramm Kultur finden Sie unter: https://eacea.ec.europa.eu/kreatives-europa/kultur_de
Ansprechpartner im EPC
Stellvertr. Gruppenl. / Projektmanagerin
NameFrau Christina Spirow
Erasmus+
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden