Förderprogramme der Graduiertenakademie und der TU Dresden
- Sächsisches Landesstipendium
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden Promotionsstipendien vom Freistaat Sachsen mit einer Förderdauer von bis zu drei Jahren vergeben. Die Stipendienhöhe beträgt 1.350 EUR pro Monat sowie ggf. ein monatlicher Familienzuschlag von 100 EUR je unterhaltsberechtigtes Kind zzgl. Mittel für Sach- und Reisekosten in Höhe von bis zu 1.500 EUR.
Antragsberechtigt: Promotionsinteressierte
Antragsfrist: 31. März -
Maria Reiche Doctoral Fellowships (ohne Medizinische Fakultät)
Im Rahmen der Maria Reiche Doctoral Fellowships (ohne Medizinische Fakultät) werden Promotionsstipendien für maximal drei Jahre vergeben. Die monatliche Stipendienhöhe beträgt 1.365 EUR zzgl. eines monatlichen Familienzuschlags von 400 EUR für das erste Kind und je 100 EUR für jedes weitere Kind.
Antragsberechtigt: (angehende) Promovendinnen
Antragsfrist: 31. März - ESF Plus - Promotionsstipendien
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden Promotionsstipendien vom Freistaat Sachsen (SMWK) und der SAB mit einer Förderdauer von bis zu vier Jahren vergeben. Die Stipendienhöhe beträgt 1.700 EUR pro Monat sowie ggf. ein monatlicher Familienzuschlag von 100 EUR je unterhaltsberechtigtes Kind
Antragsberechtigt: Promotionsinteressierte
Antragsfrist: derzeit nicht bekannt
- Stipendien während der Abschluss- und Nachbereitungsphase der Promotion
Dieses Förderprogramm unterstützt Promovierende bis zu drei Monate mit einem Stipendium in der Abschluss- und Nachbereitungsphase der Promotion. Die Stipendienhöhe beträgt für Promovierende 1.365 EUR und für Postdocs 1.750 EUR pro Monat zzgl. eines Sachkostenzuschusses und eines Familienzuschlags, sofern letzterer beantragt.
Antragsberechtigt: Promovierende in der Abschlussphase der Promotion
Antragsfristen: 31. März und 30. September - Wiedereinstiegsstipendium
Der Freistaat Sachsen gewährt für ein Jahr Stipendien zum Abschluss der Promotion nach einer mindestens neunmonatigen familienbedingten Unterbrechung für Wissenschaftler:innen.
Das monatliche Stipendium beträgt 985 EUR für Promovierende zzgl. eines Familienzuschlages von 100 EUR pro Kind.
Antragsberechtigt: Promovierende
Antragsfristen: 31. März und 30. September
Dieses Förderprogramm hat zum Ziel, die Sichtbarkeit der Forschungsleistungen von Promovierenden und Postdocs zu fördern. Hierzu vergibt die Graduiertenakademie der TU Dresden Zuschüsse für die Inanspruchnahme von Proofreading Services (Deutsch oder Englisch) von fremdsprachigen Veröffentlichungen der TU Dresden.
Antragsberechtigt: Promovierende & Postdocs
Antragsfristen: Anträge können jederzeit eingereicht werden
Detaillierte Informationen und alle Bewerbungsunterlagen finden unter Proofreading Service.
Maria Reiche Postdoctoral Fellowships
Die Maria Reiche Postdoctoral Fellowships unterstützen exzellente Postdoktorandinnen bei ihrem Vorhaben, selbstständig ein Drittmittelprojekt einzuwerben, um sich an der TU Dresden für eine wissenschaftliche Laufbahn mit dem Ziel Professur zu qualifizieren.
Antragsberechtigt:
promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen, deren Promotion nicht länger als sechs Jahre zurückliegt
Antragsfrist: 30. April
Wiedereinstiegsstipendium
Der Freistaat Sachsen gewährt für ein Jahr Stipendien zum Abschluss der Habilitation nach einer mindestens neunmonatigen familienbedingten Unterbrechung für Wissenschaftler:innen. Ferner können promovierte Frauen ihre wissenschaftliche Arbeit nach einer mehrjährigen qualifizierten Berufstätigkeit außerhalb der Wissenschaft wieder aufnehmen, um innerhalb von sechs Monaten die Voraussetzungen für eine Berufung an eine Hochschule in die Wege zu leiten.
Das monatliche Stipendium beträgt 1.285 EUR für Habilitierende zzgl. eines Familienzuschlages von 100 EUR pro Kind.
Antragsberechtigt: Habilitierende
Antragsfristen: 31. März und 30. September
Dieses Förderprogramm hat das Ziel, hervorragende, promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bei der Entwicklung und Schärfung Ihres wissenschaftlichen Profils zu unterstützen und diese für weiterführende wissenschaftliche Karrierewege zu qualifizieren.
Antragsberechtigt: Postdocs
Antragsfristen: 30. September
Detaillierte Informationen sowie alle Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: Postdoc Starter Kit
Dieses Förderprogramm hat zum Ziel, die Sichtbarkeit der Forschungsleistungen von Promovierenden und Postdocs zu fördern. Hierzu vergibt die Graduiertenakademie der TU Dresden Zuschüsse für die Inanspruchnahme von Proofreading Services (Deutsch oder Englisch) von fremdsprachigen Veröffentlichungen der TU Dresden.
Antragsberechtigt: Promovierende & Postdocs
Antragsfristen: Anträge können jederzeit engereicht werden.
Detaillierte Informationen und alle Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: Proofreading Service
Dieses Förderprogramm unterstützt Promovierende, Postdocs, TUD Young Investigators und Juniorprofessor:innen mit Reisekostenzuschüssen von bis zu 1.500 EUR für Tagungen, Konferenzen, Symposien und Workshops im In- und Ausland.
Antragsberechtigt: Promovierende, Postdocs, TUD Young Investigators und Juniorprofessor:innen
Antragsfristen: 31. März und 30. September
Detaillierte Informationen und alle Bewerbungsunterlagen finden Sie hier: Travel Awards für Tagungen, Konferenzen, Symposien und Workshops
Eine finanzielle Unterstützung mit bis zu 4.500 EUR ermöglicht Promovierenden, Postdocs, TUD Young Investigators und Juniorprofessor:innen Forschungsaufenthalte sowie die Teilnahme an Sommer- und Winterschulen im In- und Ausland mit einer finanziellen Unterstützung mit bis zu 1.000 EUR.
Antragsberechtigt: Promovierende, Postdocs, TUD Young Investigators und Juniorprofessor:innen
Antragsfristen: 31. März und 30. September
Detaillierte Informationen und alle Bewerbungsunterlagen finden Sie hier: Reisekostenzuschüsse für Kurzforschungsaufenthalte und Sommer-/Winterschulen im Ausland
Mit dem Programm Lab2Lab wird der Austausch und die gemeinsame Zusammenarbeit von Nachwuchswissenschaftlern:innen auf Basis internationaler Kooperationen zwischen Arbeitsgruppen (AGs) gefördert.
Antragsberechtigt: Hochschullehrer:innen / Young Investigators der TU Dresden gemeinsam mit einem:einer ausländischen Hochschullehrer:in der Partner-AG sowie einem:einer Nachwuchswissenschaftler:in (Promovierende:r oder Postdoc) als Hauptkontakt der AG an der TU Dresden.
Antragsfristen: Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Detaillierte Informationen und alle Bewrbungsunterlagen finden Sie hier: Lab2Lab
15. JANUAR 2025 - 31. MÄRZ 2025
Weitere Förderangebote der TU Dresden
Der Förderverein unterstützt Nachwuchswissenschaftler:innen der TU Dresden mit Stipendien bis zu sechs Monaten sowie mit Mobilitätszuschüssen für Konferenzreisen und Kurzforschungsaufenthalte im Ausland. Ebenso kann eine Förderung für Gastwissenschaftler:innen aus dem Ausland beantragt werden.
Antragsberechtigt: Nachwuchswissenschaftler:innen
Antragsfrist: jederzeit
Detaillierte Informationen finden Sie hier: Gesellschaft von Freunden und Förderern der TU Dresden e.V.
Im Mittelpunkt des Dresden Fellowship Programms steht die Einladung internationaler Wissenschaftler:innen zu gemeinsamer Forschung und Lehre an der TU Dresden.
Für bis zu sechs Monate können als Dresden Junior Fellows Nachwuchswissenschaftler:innen und als Dresden Senior Fellows etablierte Forscher:innen an der TU Dresden gefördert werden. Mit beiden Programmlinien möchte die TU Dresden wissenschaftliche Talente auf Senior- und Early-Career-Niveau gewinnen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier: Dresden Fellowship Programm
Das Eleonore-Trefftz-Programm ermöglicht wechselnde Gastaufenthalte von Wissenschaftlerinnen an der TU Dresden, die ihr Fach selbstständig in Lehre und Forschung an der betreffenden Fakultät vertreten. Gastprofessorinnen können für drei bis 12 Monate an der TU Dresden forschen und lehren. Sowohl Wissenschaftlerinnen, die eine Professur innehaben, als auch Junior-Professorinnen und Wissenschaftlerinnen, die sich mindestens in einem fortgeschrittenen Stadium der Postdoc-Phase befinden, können eine Gastprofessur besetzen.
Antragsberechtigt:
jede Fakultät bzw. jede Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung (ZWE) mit Berufungsrecht
Antragsfrist: 15. April / 15. Oktober
Sonderfrist für Aufenthalte in 2021/2022: 15. Juli 2021
Detaillierte Informationen finden Sie hier:Eleonore-Trefftz-Programm
Das Akademische Auslandsamt fördert mit ERASMUS+ Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen. Sie stärken die internationale Zusammenarbeit und unterstützen die Gestaltung gemeinsamer Studienprogramme.
Antragsberechtigt: Promovierende und Postdocs
Antragsfrist: mind. 30 Tage vor anvisierten Lehraufenthalt
Detaillierte Informationen und alle Bewerbungsunterlagen finden Sie hier: Erasmus Förderung von Lehraufenthalten