Wintersemester 2023/2024
LEHRVERANSTALTUNGEN IM WINTERSEMESTER 2023/2024
Hier können Sie eine Übersicht aktueller Lehrveranstaltungen der Professur für Rechts- und Verfassungstheorie einsehen. Lehrveranstaltungen vergangener Semester sind im Archiv zu finden. Sämtliche Kurse müssen innerhalb der im Vorlesungsverzeichnis angegebenen Fristen über OPAL belegt werden. Dort werden u.U. auch weitere Materialien zur Verfügung gestellt.
Im Wintersemester 2023/2024 übernimmt Dr. Sabrina Zucca-Soest die Vertretung für Prof. Dr. Sabine Müller-Mall
Dr. Sabrina Zucca-Soest |
Vorlesung: |
Dr. Sabrina Zucca-Soest | Seminar: Der Vertrag am Grunde der Gesellschaft Mittwoch (2) 9:20-10:50 Uhr, HSZ/0105/U |
Dr. Sabrina Zucca-Soest |
Seminar: |
Dr. Sabrina Zucca-Soest | Oberseminar Rechts- und Verfassungstheorie Mittwoch (3) 11:10-12:40 Uhr, GER/246 |
Johannes Haaf, M.A. |
Lektüreseminar: |
Vorlesung: Theorie und Entwicklung des Verfassungsstaates
(PHIL-PV-THEO-1, THEO-GK, POL-WISS-WSK, BA-IB-SWE, MA-IB-TDE, BA-IB-EF, MA-IB-GPOE-WP-TE, MA-IB-IO-WP-TE)
Dr. Sabrina Zucca-Soest
Dienstag (5) 14:50-16:20 Uhr, HSZ/0403/H
Die Vorlesung behandelt den Begriff der Verfassung sowie die historischen, theoretischen und rechtlichen Grundlagen des modernen Konstitutionalismus. Im Anschluss an einen Überblick zu den historischen Grundlagen des modernen Verfassungsstaates sowie zu ausgewählten Theorien, wird entlang von Theoriebildungen, Streitständen und Konfliktlinien eine informierte Betrachtung der aktuellen Herausforderungen für den modernen Konstitutionalismus vorgenommen. Dadurch können staats- und verfassungstheoretische Diskurse in die jeweiligen historischen Umstände eingeordnet werden und eine Vorstellung davon erworben werden, wie voraussetzungsvoll demokratische Verfassungsstaatlichkeit ist.
Zur Vorlesung wird ein begleitendes Lektüreseminar angeboten. Die Teilnahme an beiden Veranstaltungen ist Voraussetzung für den Erwerb von Credits im Masterstudiengang „Politik und Verfassung“.
Link zum Kurs auf Opal: Vorlesung: Theorie und Entwicklung des Verfassungsstaates
Seminar: Der Vertrag am Grunde der Gesellschaft
(PHIL-PV-THEO 2, PHIL-PV-THEO 3, divers)
Dr. Sabrina Zucca-Soest
Mittwoch (2) 9:20-10:50 Uhr, HSZ/0105/U
Jede gesellschaftliche Ordnung muss sich der Frage nach ihrer Legitimität stellen. Wenn nach Legitimität gefragt wird, dann steht im Zentrum der Betrachtungen eine wie auch immer geartete Rechtfertigungstheorie, die fragt: Wer durch welche Verfahren Legitimität für welche Form gesellschaftlicher Ordnung erzeugen kann? Dabei erweist sich das Problem der Rechtfertigung von gesellschaftlichen Ordnungen wie dem Recht oder dem Staat unabdingbar verknüpft mit der Frage nach dem Verhältnis von Individuum und Ordnung als der organisierten Gesamtheit von Einzelnen. Dieses Problem wird mit der Zugrundelegung eines bestimmten Menschenbildes zu lösen versucht. Welche Rechte hat das Individuum? Werden sie ihm verliehen oder hat es sie qua Existenz inne – und dabei ist die Frage, was meint hier Existenz in Bezug auf den Menschen? Qua Anthropologie? Qua göttlicher Vernunft? Qua allgemeiner Vernunft, etc.? Zu den klassischen Rechtfertigungstheorien zählen die Vertragstheorien. Der Kern der klassischen Vertragstheorien ist die Idee der Autoritäts- und Herrschaftslegitimation durch freiwillige Selbstbeschränkung aus eigenem Interesse unter der Rationalitätsbedingung strikter Wechselseitigkeit – und zwar durch einen Vertragsschluss. Anhand einiger klassischer Texte der Vertragstheorien sollen verschiedene Varianten zueinander ins Verhältnis gestellt werden.
Link zum Kurs auf Opal: Seminar: Der Vertrag am Grunde der Gesellschaft
Seminar: Die Verfassung im Weimarer Methodenstreit
(PHIL-PV-THEO-2 PHIL-PV-THEO-3 BA-IB-SWE MA-IB-TDE BA-IB-EF MA-IB-GPOE-WP-TE MA-IB-IO-WP-TE)
Dr. Sabrina Zucca-Soest
Mittwoch (6) 16:40-18:10 Uhr, HSZ/0204/U
Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) ist in vielerlei Hinsichten eine bemerkenswert moderne Verfassung: Aus den Revolutionswirren nach dem Ersten Weltkrieg entstanden, formiert sie die erste Republik auf Reichsebene, enthielt einen umfassenden Grundrechte- und Grundpflichten-Katalog, sowie direktdemokratische Elemente und vieles mehr. Eine Zentralfrage der aufstrebenden Staatsrechtslehre war die nach dem richterlichen Prüfungsrecht, das schließlich auch Fragen von Demokratie und Gewaltenteilung in der WRV im Kern berührte. Zentrales Problem war dabei die Ausübung von Prüfungs- und Verwerfungskompetenzen der Justiz im Falle von Widersprüchen zwischen der Verfassung und formellem Gesetz. Die Kernfrage, von der alle weiteren Überlegungen ausgingen, war: Steht es Gerichten zu, eine konkrete Normenkontrolle durchzuführen? Damit wurde richtungsweisend und methodologisch nach der Ausgestaltung von Staatlichkeit als solches gefragt. So wurden gleichermaßen Fragen der Verfassungstheorie, Verfassungsgeschichte, Verfassungsvergleichung sowie der Verfassungsdogmatik angesprochen. Anhand der Texte einiger Autoren dieses bis heute wirkenden Weimarer Methodenstreits, sollen verschiedenen Perspektiven auf Verfassung und Staat diskutiert werden.
Link zum Kurs auf Opal: Seminar: Die Verfassung im Weimarer Methodenstreit
Oberseminar Rechts- und Verfassungstheorie
(divers)
Dr. Sabrina Zucca-Soest
Mittwoch (3) 11:10-12:40 Uhr, GER/246
Das Oberseminar bildet einen Ort akademischer Diskussion zu aktuellen Themen aus dem Bereich der Rechts- und Verfassungstheorie. Dieses Semester werden wir uns insbesondere verschiedene Ansätze der postkapitalistischen Rechts- und Verfassungstheorie anschauen. Interessierte Studierende, Doktorand*innen und Postdocs sind herzlich eingeladen, teilzunehmen – um Anmeldung wird gebeten (bitte wenden Sie sich an Herrn Johannes Haaf, M. A. (johannes.haaf@tu-dresden.de)).
Studierende, die planen, ihre Bachelor- oder Masterarbeit an der Professur für Rechts- und Verfassungstheorie zu schreiben, sollten regelmäßig am Oberseminar teilnehmen und ihre Vorhaben dort vorstellen. Auch die Verteidigungen von Abschlussarbeiten finden im Rahmen des Oberseminars statt.
Bitte beachten Sie hinsichtlich der einzelnen Termine und Gastvorträge die Ankündigungen auf der Internetseite der Professur.
Link zum Kurs auf Opal: Oberseminar Rechts- und Verfassungstheorie
Lektüreseminar: Theorie und Entwicklung des Verfassungsstaates
(PHIL-PV-THEO-1, THEO-GK)
Johannes Haaf, M.A.
Mittwoch (3) 11:10-12:40 Uhr, HSZ/0E05/U
Das Lektüreseminar begleitet die Vorlesung „Theorie und Entwicklung des Verfassungsstaates“. Es bietet einen Überblick über wichtige historische und gegenwärtige Problemstellungen des Verfassungsdenkens. Ausgehend von den Gründungskontexten des modernen Verfassungsstaates in Amerika, Frankreich und Deutschland wird der erste Teil des Seminars historische Grundlagen des Konstitutionalismus untersuchen. Im zweiten Teil stehen dann systematisch-theoretische Überlegungen zu Konzeptionen und Problemen des Verfassungsdenkens im Vordergrund, die anhand von Texten aus der internationalen Verfassungstheorie betrachtet werden. Schließlich werden in einem dritten Teil aktuelle Konfliktlagen der Verfassungstheorie in den Blick genommen, etwa die Rolle der Judikative im Institutionengefüge moderner Verfassungsstaaten oder Chancen und Risiken eines globalen Konstitutionalismus. Die Teilnahme am Lektüreseminar erfordert eine gründliche Vorbereitung der jeweils zu diskutierenden Texte (auch in englischer Sprache) und die Bereitschaft zu aktiver Beteiligung.
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