08.03.2024
Information des Prorektors für Bildung | Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) an der TU Dresden
Update 08.03.2024:
Auswirkung der Nichteinrichtung der 2FA nach Ablauf der Einrichtungsfrist (02.03.2024) und erfolgter Sperrung des ZIH-Logins für Studierende (ab 04.03.2024):
- Selbstbedienungsfunktionen, wie selma/HISQIS/OPAL/OPAL Exam@TUD können nicht mehr genutzt werden, das bedeutet konkret:
- eine Teilnahme an digitalen Prüfung ist nicht möglich; sofern eine Prüfungsanmeldung für dig. Prüfung vorliegt, gilt die Prüfung als nicht teilgenommen
- Alle Funktionen aus selma/HISQIS können nicht genutzt werden, das bedeutet unter anderem
- Prüfungsan- und -abmeldungen können online nicht mehr durchgeführt werden
- Eine Einsicht in die Prüfungsergebnisse ist online nicht möglich
Auswirkung bei eingerichteter 2FA und dem Nichtvorliegen des Tokens im Prüfungsmanagement
Selbstbedienungsfunktionen, z. B. OPAL/OPAL Exam@TUD können nicht genutzt werden, das bedeutet unter anderem, dass eine Teilnahme an digitalen Prüfung nicht möglich ist; sofern eine Prüfungsanmeldung für dig. Prüfung vorliegt, gilt die Prüfung als nicht teilgenommen; selma und HISQIS können genutzt werden
Erforderliche Maßnahmen, zur Einrichtung der 2FA nach dem 02.03.2024 (mit gesperrtem ZIH-Login):
- Entsperrung des ZIH-Logins erfolgt ausschließlich über das Standard-Vorgehen des Service Desk am Support Center Digitalisierung (Zurücksetzen der Coupon-ID nach Kontakt mit dem Service Desk und anschließender Coupon Einlösung im Self-Service-Portal über den Service Desk)
- Personen, denen ihre Coupon-ID nicht (mehr) zur Verfügung steht, müssen persönlich beim Service Desk erscheinen
- Rückfragen zur Einrichtung über Service Desk ()
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Info vom 29.02.2024:
Liebe Studierende, mit der Rundmail vom 14.11.2023 sind Sie von der Informationssicherheit der TU Dresden darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) an der TU Dresden eingeführt wird. Eine Vielzahl von Ihnen ist der Aufforderung der Einrichtung der 2FA (Token) bereits nachgegangen, wofür wir uns recht herzlich bedanken möchten. Für alle diejenigen, die die Einrichtung noch nicht durchgeführt bzw. abgeschlossen haben, wurde am 10.01.2024 eine Erinnerungsmail versandt, den Token bis zum 02.03.2024 im Self-Service-Portal der TU Dresden unter https://selfservice.tu-dresden.de/services/idm/token/ einzurichten.
WICHTIG:
Nach Einrichtung der 2FA bzw. mit zeitlichem Ablauf der Frist zur Einrichtung der 2FA am 02.03.2024, können Webanwendungen, die eine Shibboleth-Abfrage erfordern, nur noch mit dem ZIH-Login und dem eigenen Token angemeldet werden. Dies betrifft auch lehr- und prüfungsbezogene Anwendungen wie OPAL inkl. OPAL Exam@TUD (ONYX-Prüfungen). Das bedeutet gleichzeitig, dass der Token in Verbindung mit dem ZIH-Login auch für die digitale Durchführung einer Prüfung zur Authentifizierung notwendig ist und entsprechend zum Prüfungstermin zwingend vorliegen muss. Nur damit ist eine Teilnahme an einer digital durchgeführten Prüfung möglich.
Für die anstehende Prüfungszeit des Wintersemesters 2023/24 wünsche ich Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Kobel
Prorektor Bildung