Profilbereiche der Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät
Profilbereiche für die Master-Studiengänge Angewandte Medienforschung, Geschichte, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, Philosophie, Soziologie sowie Politik und Verfassung
Im Profilbereich können sich die Studierenden im Sinne von Ergänzungsstudien und mit Blick auf ein späteres Arbeitsfeld individuell ausbilden. Die genaue Beschreibung der Inhalte und der Ausbildungsziele ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen.
Für den Profilbereich werden ein oder zwei der folgenden Module im Gesamtumfang von 30 Leistungspunkten gewählt:
- alle Master-Studiengänge:
Freies Modul Erweiterungswissen (15 CP) - alle Master-Studiengänge außer Soziologie PO 2017:
Freies Modul Spezialisierungswissen (15 CP) - nur Master-Studiengang Soziologie PO 2017:
Freies Modul Spezialisierungswissen Soziologie (15 CP) - alle Master-Studiengänge (außer Politik und Verfassung sowie Soziologie)
Großes Modul Berufspraxis (30 CP) - alle Master-Studiengänge:
Kleines Modul Berufspraxis (15 CP) - alle Master-Studiengänge (außer Angewandte Medienforschung)
Auslandsstudium, Abrechnung über Anerkennungsverfahren
Um bei der Wahl der Veranstaltungen für die Freien Module Erweiterungswissen und Spezialisierungswissen eine sinnvolle Ergänzung zum studierten Fach zu gewährleisten, ist vor Beginn (!) der Module 1 und 2 in einem 1. Schritt die Unterzeichnung eines Learning Agreements vorgesehen, das in Absprache mit dem jeweiligen Studienfachberater erarbeitet werden soll. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie oben als Link unter der Aufzählung der wählbaren Module. Sie können bei der Auswahl der Veranstaltungen auch die sog. FLiK-Module mit einbeziehen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Lehrenden bestätigen vorab ihr Einverständnis damit, dass die Veranstaltung für das Profilmodul besucht werden kann. Gerade für Veranstaltungen an anderen Fakultäten ist das wichtig, auch, um zu prüfen, ob ohne Fachvorkenntnisse die Teilnahme überhaupt sinnvoll ist. In diesem Gespräch wird dann auch besprochen, ob und (wenn ja) welche, Prüfungsleistung erbracht werden soll. Auch das wird in das Learning Agreement eingetragen.
Nach der Bestätigung durch den Studienfachberater ist das Learning Agreement umgehend im Prüfungsamt vorzulegen. Dort erfolgt dann während der Online-Prüfungsanmeldung die Anmeldung der geplanten Prüfungen vor deren Ablegen im HISQIS bzw. Selma. Die/Der Studierende erhält das vom Prüfungsamt bestätigte Formular zurück.
Wenn am Semesterende die Prüfungsleistungen erbracht und bewertet wurden, tragen die PrüferInnen in einem 2. Schritt die Prüfungsergebnisse ein. Das gilt sowohl für die benoteten als auch für die unbenotete Prüfungsleistungen und für die Prüfungsvorleistungen im neuen Masterstudiengang Soziologie. Danach werden die nun vollständigen Nachweise von der Prüferin/dem Prüfer direkt an das Prüfungsamt zur Verbuchung der Leistungen geschickt. Dieser Weg ist zwingend vorgegeben und verbindlich.
Im Prüfungsamt werden die Prüfungen dann in das Notenkonto der Studierenden übernommen. Das Auslandsstudium wird über ein Anerkennungsverfahren abgerechnet.
Das Modul Berufspraxis muss vorab nicht angemeldet werden. Nach Einreichen des Praktikumsberichtes bei der/dem Studienfachberater(in) sendet diese/r den bestätigten und unterschriebenen Nachweis direkt an das Prüfungsamt. Dort wird die Note dann verbucht.
Inhalte und Qualifikationsziele sowie die Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten der Module entnehmen Sie bitte der Modulbeschreibung im Handbuch der Profilbereiche, das auf den Seiten der Philosophischen Fakultät veröffentlicht wurde.