Ihre Bewerbung
Inhaltsverzeichnis
- Ihre Bewerbung Schritt für Schritt
- 1. Auslösen der Online-Bewerbung zum Studium
- 2. Stellen des Antrags auf Eignungsfeststellung
- 3. Hochladen der Bewerbungsunterlagen zum Eignungsfeststellungsverfahren
- 4. Versand der Eignungs- und Ablehnungsbescheide durch den HPSTS-Auswahlausschuss
- 5. Erstellung der Rangreihe der geeigneten Bewerbungen (Auswahlverfahren)
- 6. Versand der Zulassungsbescheide durch das Immatrikulationsamt
- 7. Annahme des Studienplatzes innerhalb der Ausschlussfrist
- Fragen und Antworten
- Ihre Bewerbung Schritt für Schritt
Wichtige Information: Das Bewerbungsverfahren inklusive Eignungsfeststellung wurde auf einen digitalen Bewerbungsprozess umgestellt, d.h. alle Unterlagen sollen bevorzugt digital eingereicht werden. Beachten Sie die Informationen auf dieser Seite.
Die Prüfung der Eignung für das Masterstudium ist in der Eignungsfeststellungsordnung geregelt und die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach der Auswahlordnung.
Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums sind
- ein erster in der Bundesrepublik Deutschland anerkannter berufsqualifizierender Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Studiums der Psychologie an einer Hochschule oder ein erster berufsqualifizierender Abschluss an einer Hochschule in einem der folgenden Fächer: Arbeitswissenschaft, Informatik, Ingenieur-, Verkehrs-, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftspädagogik, Wirtschaftsingenieurwesen, Lehramtsstudium, Public Health, Occupational Health, Soziologie.
- besondere Fachkenntnisse in psychologischen Grundlagen und den thematischen Kernbereichen des Studiengangs (Punkt 2.4)
- Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens (Punkt 2.3)
Im Folgenden erläutern wir den Ablauf Ihrer Bewerbung im Detail.
Ihre Bewerbung Schritt für Schritt
1. Auslösen der Online-Bewerbung zum Studium
a) Direktbewerbung an der TU Dresden für Absolvent:innen deutscher Hochschulen
Sie besitzen einen ersten Hochschulabschluss einer deutschen Hochschule? Dann beginnen Sie Ihre Bewerbung im Bewerbungsportal selma der TU Dresden.
Nach Auswahl des Studiengangs und Eingabe Ihrer Daten wird ein Bewerbungsformular mit Ihrer Bewerbungs-Nummer generiert. Beides benötigen Sie für Schritt 2.
b) Bewerbung für Absolvent:innen mit einem ausländischen Hochschulabschluss
Sofern Sie nicht bereits an der TU Dresden studieren, bewerben Sie sich über uni-assist. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der TU Dresden zur Online-Bewerbung. Das Formular zur Eignungsfeststellung enthält alle relevanten Informationen über die erforderlichen Unterlagen, das Verfahren und den Antrag auf Eignungsfeststellung. Beachten Sie außerdem die Punkte 2.3 bis 7 auf dieser Seite.
2. Stellen des Antrags auf Eignungsfeststellung
Absolvent:innen mit einem ausländischen Hochschulabschluss stellen den Antrag über uni-assist, siehe 1b).
Absolvent:innen deutscher Hochschulen registrieren sich im Eignungsfeststellungs-Portal.
Der Versand der Eignungsbescheide erfolgt per Mail an die Mailadresse, die Sie bei der Registrierung angeben.
2.1 Ausschreibung auswählen
Navigieren Sie zum Menüpunkt Ausschreibungen und wählen Sie die passende Ausschreibung aus:
- Interne Bewerbung: Für Absolvent:innen des Bachelorstudiengangs Psychologie an der TU Dresden (vereinfachtes Eignungsfeststellungsverfahren) (> Direktlink)
- Externe Bewerbung: Für Absolvent:innen anderer Studiengänge und/oder anderer Hochschulen (> Direktlink)
Starten Sie die Bewerbung.
2.2 Unterschriebenes Bewerbungsanschreiben und persönliche Angaben
Auf der linken Seite finden Sie den Bewerbungsassistenten für die Anmeldung zum Eignungsfeststellungsverfahren ("Geben Sie Ihre Daten ein"). Unterschreiben Sie das im Portal selma generierte Bewerbungsanschreiben, entweder digital oder händisch. Benennen Sie die Datei nach diesem Schema: Bewerbungsnummer_Vorname_Nachname. Laden Sie das unterschriebene Anschreiben hoch und ergänzen Sie Ihre persönlichen Angaben.
2.3 Nachweis Sprachkenntnisse auf Niveau B2
Zugangsvoraussetzung sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens. Reichen Sie bitte Ihren aktuellsten Nachweis ein. Als Nachweis gelten z.B.:
- Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife mit ausgewiesenem Sprachniveau B2 in Englisch,
- Zeugnis der vollständig in englischer Sprache abgelegten Hochschulreife oder Zeugnis über einen vollständig in englischer Sprache abgelegten Hochschulabschluss,
- folgende beispielhaft aufgeführte Englischzertifikate: TOEFL (72), IELTS (5,5), UNIcert II Englisch im Gymnasium,
- Sprachkurse des Psychologie-Bachelors an der TU Dresden (Einführung in die Berufs- und Wissenschaftssprache Englisch), TOEFL, IELTS, CAE etc. Die B2-Äquivalenz Ihrer bereits vorhandenen Sprachnachweise können Sie hier prüfen.
Wenn Englisch Ihre Muttersprache ist, legen Sie ein Dokument bei, aus dem dies hervorgeht.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss der Nachweis für ausreichende Sprachkenntnisse bereits vorliegen. Bewerbungen, die keinen Sprachnachweis enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Gemäß der Immatrikulationsordnung der TU Dresden benötigen Sie außerdem ausreichende Deutschkenntnisse. Sollten Sie ihr Abitur nicht an einer deutschen Schule erwroben haben, beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise der TU Dresden.
2.4 Kernbereiche und Grundlagenfächer (nur externe Bewerbungen)
Geben Sie für jeden thematischen Kernbereich des HPSTS-Studiums und die psychologischen Grundlagenfächer alle anerkennungswürdigen Studienleistungen sowie die Anzahl der ECTS an, die Sie bereits erbracht haben. Mindestens erforderlich sind Studienleistungen in 4 Kernbereichen im Umfang von je mindestens 5 ECTS und in 3 Grundlagenfächern im Umfang von insgesamt 20 ECTS. Legen Sie für jede Studienleistung eine Modulbeschreibung bei, so dass eine eindeutige Zuordnung möglich ist.
In mindestens 4 der 12 folgenden thematischen Kernbereiche sind jeweils Studienleistungen im Umfang von mindestens 5 ECTS nachzuweisen (insgesamt mindestens 20 ECTS):
(1) Cognitive Affective Science (Kognitions- und Emotionsforschung)
(2) Consumer Research (Verbraucherforschung)
(3) Human Factors Engineering / Ergonomics / Neuroergonomics (Ingenieurwissenschaft / Ergonomie / Neuroergonomie)
(4) Human Resource Management (Personalmanagement)
(5) Learning & Instruction (Empirische Bildungsforschung und Instruktionspsychologie)
(6) Marketing
(7) Organization & Work Science (Organisationsund Arbeitswissenschaft)
(8) Public Health; Occupational Health (Gesundheitswesen und Gesundheit bei der Arbeit)
(9) Quality Management (Qualitätsmanagement)
(10) Social Behavior Science (Sozialwissenschaft)
(11) Statistical Methods (Statistische Methoden)
(12) Traffic and Transportation Science (Verkehrs- und Transportwissenschaften)
Als Studienleistungen werden anerkannt:
- erfolgreich abgeschlossene Module
- erfolgreich abgeschlossene Vorlesungen und Seminare
- Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten, Staatsexamensarbeiten in einem Studiengang gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1. der Eignungsfeststellungsordnung
In mindestens 3 der 10 folgenden psychologischen Grundlagenfächer sind Studienleistungen im Umfang von insgesamt 20 ECTS nachzuweisen:
(1) Allgemeine Psychologie
(2) Biologische Psychologie
(3) Differentielle und Persönlichkeitspsychologie
(4) Entwicklungspsychologie
(5) Psychologische Methodenlehre
(6) Psychologische Diagnostik
(7) Sozialpsychologie
(8) Statistik
(9) Verkehrspsychologie
(10) Ingenieurpsychologie
Als Studienleistungen werden anerkannt:
- erfolgreich abgeschlossene Module
- erfolgreich abgeschlossene Vorlesungen und Seminare
- Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten, Staatsexamensarbeiten in einem Studiengang gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1. der Eignungsfeststellungsordnung
Beachten Sie, dass Sie Studienleistungen entweder den thematischen Kernbereichen oder den psychologischen Grundlagenfächern zuordnen. Wird etwas doppelt aufgeführt, wird es nur beim ersten Mal anerkannt. Sollten Ihre Studienleistungen nicht klar den Kernbereichen oder den Grundlagenfächern zuordenbar sein, können Sie sich an der folgenden groben Zuordnung orientieren:
- Die psychologischen Grundlagenfächern beziehen sich auf Ihre Vorkenntnisse im Bereich der Psychologie. In diesem Bereich erfolgt eine eher enge Prüfung Ihrer Studienleistungen in Bezug auf das Fach Psychologie.
- Die thematischen Kernbereiche beziehen sich auf Ihre Vorkenntnisse in unterschiedlichen Fachdisziplinen des Masters HPSTS. Hier erfolgt eine eher breite Prüfung Ihrer Studienleistungen in Bezug auf die verschiedenen Module des Masters HPSTS.
Für die Anerkennung von Modulen fügen Sie aussagekräftige Modulbeschreibungen bei. Grundsätzlich gilt: je aussagekräftiger im Hinblick auf Inhalte und erworbene Qualifikationen, desto besser. Für ausländische Modulbeschreibungen gilt: Sofern die Sprache der Modulbeschreibung nicht bereits Deutsch oder Englisch ist, muss der Bewerbung eine beglaubigte Übersetzung in die Sprachen Deutsch oder Englisch beigelegt werden. Falls keine Modulbeschreibungen existieren, lassen Sie sich dies bitte durch ein Schreiben der Hochschule bestätigen. Bei Abschlussarbeiten legen Sie bitte eine genauere Inhaltsbeschreibung bei, damit eine Anerkennung möglich ist.
Der Fachschaftsrat stellt am Beispiel Bachelorabschluss Psychologie an der TU Dresden eine Ausfüllhilfe für die thematischen Kernbereiche und psychologischen Grundlagenfächer zur Verfügung, an der Sie sich orientieren können.
3. Hochladen der Bewerbungsunterlagen zum Eignungsfeststellungsverfahren
Prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen.
Benötigt werden:
- das unterschriebene Bewerbungsanschreiben aus Ihrer Bewerbung im selma-Portal
- vollständige Angaben im Portal zur Anmeldung zum Eignungsfeststellungsverfahren (abgeschickt mit Klick auf "Fertigstellen")
- eine Kopie des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses eines zugelassenen Studiengangs. Bei noch nicht vorliegendem Abschluss, ist eine ausgefüllte Bescheinigung der vorangegangenen Hochschule über 80 % der durch den Hochschulabschluss erreichbaren Leistungspunkte (mit berechneter Durchschnittsnote) oder alternativ eine Kopie des Nachweises über bereits erbrachte Studienleistungen im Umfang von mindestens 80% (Transcript of Records / Leistungsübersicht) mit berechneter Durchschnittsnote erforderlich.
- vollständige Angaben zu thematischen Kernbereichen und psychologischen Grundlagenfächern inklusive Modulbeschreibungen (nur externe Bewerbungen)
- eine Kopie des Sprachnachweises Englisch B2 (Punkt 2.3)
Weitere, hier nicht aufgeführte Nachweise und Anlagen (z.B. Motivationsschreiben, Arbeitszeugnisse, Praktikumsnachweise, Weiterbildungsnachweise etc.) werden im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt.
Wenn Sie einen ersten Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben und Ihre Bewerbung über das Bewerbungsportal selma der TU Dresden ausgelöst haben, reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung inklusive aller Anlagen bevorzugt digital ein: https://master-programs.mn.tu-dresden.de/
Sollte ein Postversand notwendig sein:
Bewerber*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit schicken ihre Bewerbung an
TU Dresden
Professur Arbeits- und Organisationspsychologie
Studienbüro HPSTS, BZW
Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
Bewerber*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit schicken ihre Bewerbung an die Adresse, die nach Abschluss der selma-Bewerbung angezeigt wird.
Bewerbungsfrist
Verbindliche Information hier
Bei Postversand gilt der Eingangsstempel!
Wenn Sie einen ersten Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung inklusive aller Anlagen über uni-assist ein. Auf den postalischen Eingang von Bewerbungsunterlagen bei uni-assist wird verzichtet. Alle relevanten Unterlagen (Zeugnisse und weitere Dokumente) laden Sie selbst als Scan im uni-assist Portal hoch.
Bewerbungsfrist
Unverbindliche Information:
- Für Bewerber*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischer Staatsangehörigkeit aus der EU: 15.07. des jeweiligen Jahres.
- Für Bewerber*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit aus Nicht-EU-Ländern: 31.05. des jeweiligen Jahres.
Bewerbungen, die nicht vollständig, form- oder fristgerecht eingehen, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
4. Versand der Eignungs- und Ablehnungsbescheide durch den HPSTS-Auswahlausschuss
Bis Mitte August erfolgt der Versand der Eignungs- bzw. Ablehnungsbescheide durch den Auswahlausschuss. Ein Eignungsbescheid ist noch keine Zulassung zum Studium. Bei Eignung wird Ihre Bewerbung an das Immatrikulationsamt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Hinweis: Die Bescheide werden um den 15. August per Mail verschickt.
5. Erstellung der Rangreihe der geeigneten Bewerbungen (Auswahlverfahren)
Gemäß der Auswahlordnung werden die zur Verfügung stehenden Plätze aufgrund der eingereichten Unterlagen vergeben. Dabei erfolgt eine Punktebewertung der Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusszeugnisses, der Studienleistungen in den thematischen Kernbereichen und der Studienleistungen in den psychologischen Grundlagenfächern.
- Die Bewertung der Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusszeugnisses bzw. der vorläufigen Abschlussnote erfolgt nach folgendem Prinzip:
Note 1,0 = 40 Punkte,
Note 1,1 bis 1,2 = 36 Punkte,
Note 1,3 bis 1,4 = 32 Punkte,
Note 1,5 bis 1,6 = 28 Punkte,
Note 1,7 bis 1,8 = 24 Punkte,
Note 1,9 bis 2,0 = 20 Punkte,
Note 2,1 bis 2,2 = 16 Punkte,
Note 2,3 bis 2,4 = 12 Punkte,
Note 2,5 bis 2,6 = 8 Punkte,
Note 2,7 bis 2,8 = 4 Punkte,
Note ≥ 2,9 = 0 Punkte - Für jeden in den thematischen Kernbereichen erworbenen ECTS Credit Point werden 0,6 Punkte vergeben. Es können maximal 30 Punkte vergeben werden.
- Für jeden in den psychologischen Grundlagenfächern erworbenen ECTS Credit Point werden 0,6 Punkte vergeben. Es können maximal 30 Punkte vergeben werden.
Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl bildet die Grundlage für die Rangliste. Bei gleichen Rangplätzen werden Bewerber*innen mit den besseren Sprachkenntnissen bevorzugt. Sollte dies zu keiner eindeutigen Reihung führen entscheidet das Los.
Über die Grenzwerte der vergangenen Jahre können Sie sich hier informieren.
6. Versand der Zulassungsbescheide durch das Immatrikulationsamt
Bis Ende August erfolgt der Versand der Zulassungsbescheide durch das Immatrikulationsamt bzw. International Office. Der Versand erfolgt digital. Sie finden Ihren Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal selma.
7. Annahme des Studienplatzes innerhalb der Ausschlussfrist
Mit Erhalt des Zulassungsbescheides werden Sie aufgefordert, weitere Unterlagen innerhalb der im Zulassungsbescheid festgesetzten Frist an das Immatrikulationsamt bzw. Internationale Office der TU Dresden zu senden und den Semesterbeitrag zu überweisen. Beachten Sie, dass die Frist im Zulassungsbescheid eine Ausschlussfrist ist. Sollten die Unterlagen nicht rechtzeitig eingehen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
Fragen und Antworten
Konsultieren Sie bei Fragen zunächst unser ausführliches FAQ
Hier finden Sie weiterführende Informationen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie uns per Email
oder telefonisch unter +49 351 463-42000
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!