Einzureichende Unterlagen zur Immatrikulation in den Studiengang Hebammenkunde
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind bis zum 15. Juli (Nachreichfrist: 20. Juli) an folgende Anschrift zu senden:
Technische Universität Dresden
Außenstelle Immatrikulationsamt
c/o Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
Referat Lehre
Studiengang Hebammenkunde
Fetscherstraße 74
01307 Dresden
- Antrag auf Immatrikulation mit Unterschrift. Der Antrag war nach erfolgter Online-Bewerbung auszudrucken. Er kann jederzeit erneut im selma-Portal unter Ihrem Account im Menü unter (Dokumente) ausgedruckt werden.
- Spezielle für den Studiengang Hebammenkunde erforderliche Unterlagen:
a) Kopie eines vollständig unterzeichneten Vertrages oder Vorvertrages zur akademischen Hebammenausbildung beginnend zum bevorstehenden Wintersemester mit einer mit der TU Dresden vertraglich verbundenen Praxiseinrichtung (Krankenhaus)
b) erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG, einzuholen beim Bundesamt für Justiz über https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ oder bei der zuständigen Meldestelle des Hauptwohnsitzes,
c) ein vom Arzt einzuholender formloser Nachweis der gesundheitlichen Eignung für die Absolvierung des Studiums, welcher bei jedem Arzt beantragt werden kann,
d) Nachweis über ein bis Studienbeginn entsprechend der Studienvoraussetzungen abgeschlossenes mindestens 4-wöchiges Praktikum,
e) Belehrungen, von Ihnen unterschrieben beifügen,
f) Impfstatusbogen, vom Hausarzt, einem allgemeinen Arzt Ihrer Wahl oder dem Betriebsarzt Ihrer ggf. vorherigen Arbeitsstätte auszufüllen. Bitte als Kopie beifügen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Impfstatusbogen innerhalb der Immatrikulationsfrist beizubringen, können Sie ihn bis zum 31.10. (bei Studienbeginn im Wintersemester) oder bis zum 30.4. (bei Studienbeginn im Sommersemester) nachreichen. - Original der Vollmacht für eine von Ihnen zur Unterschrift bevollmächtigte Person, sofern Sie diesen Antrag nicht selbst unterschreiben können. Die Einreichung per Fax wird nicht akzeptiert. Eine Vollmacht ist dann erforderlich, wenn Sie den Immatrikulationsantrag nicht selbst ausfüllen und unterschreiben können, da Sie sich z.B. gerade im Ausland aufhalten. Die Vollmacht muss Ihre Originalunterschrift sowie Angaben zum Bevollmächtigten enthalten.
- formelle Einwilligungserklärung der Eltern, sofern noch keine Volljährigkeit vorliegt.
- Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnis) als einfache Kopie*1, bzw., wenn kein Abitur vorliegt, Nachweis der beruflichen Aufstiegsfortbildung sowie des Beratungsgespräches. Näheres zum Studium für Beruflich Qualifizierte ohne Abitur können Sie hier nachlesen.
- Exmatrikulationsbescheinigung, sofern bereits eine deutsche Hochschule besucht wurde. Beantragen Sie die Exmatrikulation rechtzeitig, da die Ausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung bei einigen Hochschulen etwas länger dauert!
- einfache Kopie*1 vom Abschlusszeugnis einer Fachhochschule oder Hochschule, sofern bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen wurde. Ob in Ihrem Fall Zweitstudiengebühren erhoben werden müssen, kann erst nach Eingang Ihrer Unterlagen festgestellt werden. Sollte eine Gebühr bereits zum beantragten Semester fällig sein, erhalten Sie vor Ihrer Immatrikulation einen entsprechenden Gebührenbescheid.
- a) eine Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemester, sofern die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester des gleichen Studienganges beantragt wird bzw.
b) eine Anrechnungsbescheinigung oder einen Bescheid über angerechnete Fachsemester, sofern die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beantragt und gleichzeitig ein Wechsel des Studiengangs bzw. der Fachkombination beantragt wird. Die Ausstellung der Anrechnungsbescheinigung ist i.d.R. formlos beim Prüfungsausschuss über das zuständige Prüfungsamt zu beantragen. Die Beantragung sollte rechtzeitig erfolgen, da die Entscheidung i.d.R. bis zu 8 Wochen dauern kann. - Nachweis der Deutschen Sprachkenntnisse (DSH 2), sofern die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) an einer ausländischen Schule erworben wurde
- Antrag auf Parallelstudium oder Antrag auf Nebenhörerschaft, sofern ein paralleles Studium in 2 Studiengängen beantragt wird. Dazu wurden Sie bereits in der Online-Bewerbung befragt und konnten sich das jeweilige Antragsformular ausdrucken.
- Ihre Immatrikulation erfordert gemäß SGB V, dass Sie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse umgehend mitteilen, dass Sie an der TU Dresden ein Studium aufnehmen werden. Sind Sie privat versichert, müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen und diese ebenfalls über Ihr Studium bei uns benachrichtigen (Näheres hier unter Nr. 2). Beachten Sie, dass Sie keinen Studentenausweis erhalten und Ihre Immatrikulation damit nicht abgeschlossen werden kann, wenn keine Meldung der gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus bei uns eingeht.
- Für Ihre Immatrikulation ist gemäß geltender Beitragsordnungen des Studierendenrates und des Studentenwerkes ein Semesterbeitrag zu entrichten.
Für das kommende Semester ist folgender Betrag zu entrichten:
Semesterbeitrag für Studierende: 290,48 EURO (SoSem 2025)
Recipient: TU Dresden
Bank: Commerzbank Dresden
IBAN: DE25 8504 0000 0800 4004 01
BIC: COBADEFF850
Reason for paymen*): BEW. . . . . . family name first name
*) Only the relevant details of the person who is to be enrolled must be entered in the reason for payment, even if another person is making the transfer.
Make sure you enter the correct 6-digit TU Dresden application number: BEW. . . . . . !
Achtung!
Bei Bareinzahlungen im Kreditinstitut muss immer der Pass oder Personalausweis vorgelegt werden!
WIR EMPFEHLEN DEN STUDIERENDEN DER HEBAMMENKUNDE DRINGEND, BEREITS ZU STUDIENBEGINN EINE VOLLSTÄNDIGE CORONA-SCHUTZIMPFUNG VORWEISEN ZU KÖNNEN, UM OHNE TEST AN DER PRÄSENZLEHRE TEILNEHMEN ZU DÜRFEN BZW. ZUGANG ZU LEHRVERANSTALTUNGEN MIT PATIENTEN UND PRAKTIKA ZU ERHALTEN.