Bewerben & Verhandeln - Ihre Expertise ist gefragt
Willkommen an der TU Dresden! Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer (Junior-)Professur an unserer Universität. Ihre Bewerbung ist für uns mehr als ein formaler Schritt - sie ist der Beginn eines gemeinsamen Weges, auf dem wir Ihre wissenschaftliche Excellenz und Ihr Engagement für Lehre und Forschung schätzen.
(Junior-)Professuren werden in der Regel international ausgeschrieben. Die aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf den Karriereseiten der TU Dresden. Für Fragen zu den Anforderungen, Voraussetzungen und zum weiteren Verfahren steht Ihnen in erster Linie die im Ausschreibungstext genannte Ansprechperson zur Verfügung.
Was wir von Ihnen benötigen:
Ihre Bewerbungsunterlagen sollten eine ausführliche Darstellung Ihres beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs, Ihrer Forschungsschwerpunkte, Lehrerfahrungen sowie Ihrer Drittmittelerfahrungen enthalten.
Unser Versprechen:
Wir behandeln jede Bewerbung mit größter Sorgfalt und Diskretion Unser Ziel ist es, ein transparentes und faires Auswahlverfahren zu gewährleisten, in dem Ihre Qualifikationen und Potentiale im Mittelpunkt stehen.
Das Wichtigste zum Verfahrensablauf:
Die Berufungskommission besteht aus stimmberechtigten sowie beratenden Mitgliedern und wid vom Fakultätsrat nach Anhörung des Rektorats in der Regel zusammengesetzt aus:
- fünf Hochschullehrer:innen
- zwei akademischen Mitarbeiter:innen
- zwei Studierenden und
- einem Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiter aus Verwaltung und Technik (ohne Stimmrecht) zusammen.
Darüber hinaus begleiten die Berufungsbeauftragte, die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät (bzw. Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtung mit Berufungsrecht) sowie die Schwerbehindertenvertretung die Arbeit der Berufungskommission.
Die Berufungskommission verantwortet das Auswahlverfahren und erstellt innerhalb von neun Monaten nach Ausschreibungsende einen begründeten Berufungsvorschlag.
Das Auswahlverfahren gliedert sich in der Regel in vier Schritte:
- Prüfung der Bewerbungsunterlagen
- Persönliche Vorstellung, üblicherweise bestehend aus:
- einem hochschulöffentlichen wissenschaftlichen Vortrag mit anschließender Diskussion und
- einem nichtöffentlichen Gespräch mit der Berufungskommission,
- optional hochschulöfentliche Lehrprobe bzw. weitere Auswahlstufen, z.B. Einreichung ergänzender Schriften oder Publikationen.
- externe Begutachtung
- normale Begutachtung (mind. zwei vergleichende, schriftliche Gutachten) oder
- Fast-Track-Verfahren (Gutachter:innen nehmen an der persönlichen Vorstellung der Bewerber:innen teil und geben ihre Einschätzungen zu Protokoll)
- Berufungsvorschlag
Entscheidend für die Auswahl sind die Kriterien des Ausschreibungstextes.
Sach- und kriterienorientiert erstellt die Berufungskommission einen Vorschlag, der sowohl eine Reihung der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber, als auch eine umfassende Begründung enthält. Dieser Vorschlag wird der Rektorin und dem Fakultätsrat zur Entscheidung vorgelegt. Den Ruf erteilt die Rektorin, bei gemeinsamen Berufungen der Staatsminister.
Über den jeweiligen Stand Ihres Verfahrens erhalten Sie regelmäßig Informationen von der Berufungskommission.
Mit Ruferteilung durch die Rektorin bitten wir Sie gleichzeitig um Übersendung einiger Unterlagen, die für die Vorbereitung auf die Berufungsverhandlung benötigt werden. Während Sie eine Bedenkzeit haben, ob Sie mit der TU Dresden in Berufungsverhandlungen treten wollen, koordinieren wir in der Zwischenzeit einen Termin für die Berufungsverhandlung.
In der Regel versenden wir die im Verfahren anfallenden Dokumente (Ruferteilung, Angebote, etc.) vorab per E-Mail und zugleich per Post. Für den postalischen Versand bevorzugen wir aus Gründen der Vertraulichkeit eine persönliche Anschrift.
- Lehr- und Forschungskonzept mit daraus folgenden Wünschen zur personellen, sachlichen und räumlichen Ausstattung der Professur: Dieses Konzept hilft uns bei der effizienten Vorbereitung des Gesprächstermins und ermöglicht uns, ggf. auch Alternativangebote – sei es in der personellen Ausstattung oder bei der Mitnutzung vorhandener technischer Gerätschaften u. ä. – zu prüfen. Je konkreter und detaillierter Sie Ihre Wünsche zur benötigten Technik, speziellen Softwareprogrammen oder besondere Raumanforderungen beschreiben, umso effizienter können wir das Gespräch gestalten.
- Wünsche zu den persönlichen Bezügen: Da sowohl das Grundgehalt als auch die jeweilige Stufenzuordnung nicht verhandelbar sind, können ausschließlich variable Leistungsbezüge verhandelt werden.
- aktuelle Gehalts- bzw. Bezügeabrechnung
- vollständig ausgefüllten Personalbogen: Dieser dient der Ermittlung Ihrer persönlichen Verhältnisse und der voraussichtlichen Stufe des Grundgehalts.
- Lebenslauf: Da zwischen Bewerbung und Berufungsverhandlung mehrere Monate vergehen, können in der Zwischenzeit wichtige Änderungen eintreten. Dann freuen wir uns über einen aktualisierten CV.
- Nur bei einer Tenure-Track-Professur: Vorstellungen zu den Tenure-Evaluationskriterien in den Kategorien Forschung, akademische Lehre, Wissenstransfer und akademische Selbstverwaltung in Absprache mit der Fakultät.
Zur Berufungsverhandlung werden Sie als Gesprächspartner begrüßen:
- die Rektorin, Frau Prof. Dr. Ursula M. Staudinger,
- der Kanzler, Herr Dipl.-Ök. Jan Gerken,
- die Dekanin bzw. der Dekan der Fakultät, an die die Berufung beabsichtigt ist sowie
- eine Person aus dem Berufungsteam zur Protokollierung des Gesprächs.
Das Gespräch ist in zwei Teile untergliedert: zunächst geht es um die Ausstattung der Professur. Im unmittelbaren Anschluss wird das Gespräch, unter Ausschluss von Dekanin bzw. Dekan, über die persönlichen Bezüge fortgesetzt.
Ca. anderthalb Wochen nach dem Gespräch erhalten Sie das Ergebnis des Gesprächs als schriftliches Berufungsangebot. Haben Sie hierzu Fragen oder erachten Sie eine Ergänzung für nötig, kontaktieren Sie bitte das Berufungsteam. Es leitet die nötigen Schritte und die weiteren Abstimmungen ein, um Ihnen baldmöglichst eine Antwort zukommen zu lassen.
Sind Sie mit den unterbreiteten Angeboten zur Ausstattung der Professur, zu den persönlichen Bezügen sowie ggf. weiteren Optionen einverstanden, bestätigen Sie uns die Annahme der Angebote und folglich des Rufes in einem kurzen formlosen Schreiben adressiert an die Rektorin. Es ist ausreichend, wenn Sie dieses Schreiben als Scan per E-Mail an das Berufungsteam senden.
Seit 2014 erfolgt die Bemessung des Grundgehaltes in den Besoldungsgruppen W2 und W3 nach § 33 Abs. 3 des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG) nach Stufen. Die aktuellen Besoldungssätze finden Sie hier.
*Stufenlaufzeiten*
Das Grundgehalt steigt im Abstand von je fünf Jahren professoraler Erfahrungszeiten bis zum Erreichen der Endstufe an. Über die Stufenzuordnung entscheidet die TU Dresden in Anwendung des § 33 Abs. 4 SächsBesG.
Im Rahmen einer Neuberufung im Freistaat Sachsen werden folgende Zeiten zwingend berücksichtigt (sog. Ist-Zeiten), soweit es sich nicht um Zeiten der beruflichen Qualifizierung handelt:
1. Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit als Professorin oder Professor an einer deutschen Hochschule und Zeiten einer vergleichbaren Tätigkeit an einer Hochschule im Ausland,
2. Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit als Mitglied von Leitungsgremien an einer deutschen Hochschule und
3. Zeiten der Wahrnehmung einer Vertretungsprofessur, einer außerplanmäßigen Professur oder einer Honorarprofessur an einer deutschen Hochschule sowie Zeiten einer hauptberuflichen wissenschaftlichen Tätigkeit an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, wenn die Tätigkeit der einer Professorin oder eines Professors gleichwertig ist.
Zeiten einer den in Nummer 2 genannten Leitungstätigkeiten vergleichbaren hauptberuflichen Tätigkeit an einer Hochschule im Ausland oder außerhalb des Hochschulbereichs können berücksichtigt werden, soweit diese für die Verwendung förderlich sind (sog. Kann-Zeiten).
Zeiten einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft oder in einer Juniorprofessur (vor der Zwischenevaluation) werden grundsätzlich nicht als förderliche Zeiten anerkannt.
Auf die sich ergebende berücksichtigungsfähige Zeit findet die reguläre Stufenlaufzeit Anwendung, sodass für je fünf Jahre anerkannte Vordienstzeit eine höhere Stufe festgesetzt wird. Soweit dabei Restzeiten anfallen, gehen diese nicht verloren, sondern führen zu einer Verkürzung der bis zum nächsten Stufenaufstieg verbleibenden Laufzeit.
*Variable Leistungsbezüge*
Nach § 34 des SächsBesG können in den Besoldungsgruppen W2 und W3 variable Leistungsbezüge vergeben werden:
- Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge,
- Besondere Leistungsbezüge oder
- Funktions-Leistungsbezüge.
Die Vergabe der variablen Leistungsbezüge basiert auf der Sächsischen Hochschulleistungsbezügeverordnung vom 3. März 2008 (SächsGVBl. S. 249), zuletzt geändert durch Artikel 1 (3) der Verordnung vom 4. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 525), in Verbindung mit der Ordnung der Technischen Universität Dresden über das Verfahren für die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen vom 31.07.2008.
*Sonderregelung zur Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen*
Unbefristete Berufungs- und Bleibe- sowie Besondere Leistungsbezüge können bis zur Höhe von 30% des jeweiligen Endgrundgehalts für ruhegehaltfähig erklärt werden. Dazu bedarf es einer entsprechenden Erklärung durch das Rektorat der TU Dresden.
Mit § 70 Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG) wurde ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Versorgungsauskunft für sächsische Beamtinnen und Beamte eingeführt. Diese kann grundsätzlich alle drei Jahre sowie bei wesentlicher Änderung der Sach- und Rechtslage schriftlich beantragt werden.
Für noch nicht beim Freistaat Sachsen verbeamtete Personen, kann ein Antrag auf Anerkennung von Vordienstzeiten gemäß § 62 SächsBeamtVG beim LSF gestellt werden.
In beiden Fällen ist mit einer mehrwöchigen Bearbeitungsdauer zu rechnen. Die vorherige Kontaktaufnahme zum Dezernat Personal, Sachgebiet 2.1 wird empfohlen.
Während die Verantwortung für die Berufung auf die Professur bei der Rektorin liegt, ist das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kunst und Tourismus (SMWK) für die Ernennung in das Beamtenverhältnis zuständig. Dennoch wird der weitere Vorgang zur Berufung und zur Ernennung einheitlich über das Dezernat Personal der TU Dresden abgewickelt.
Nach Rufannahme und erfolgreichen Berufungsverhandlungen folgt der administrative Teil für den Dienstantritt, für den umfangreiche Berufungs- und Ernennungsunterlagen benötigt werden. Dazu treten die Kolleg:innen aus dem Dezernat Personal, Sachgebiet 2.1 Hochschullehrende | Beamte mit Ihnen in Kontakt um die Formalitäten des Berufungs- und Ernennungsprozesses in die Wege zu leiten.
Die eigentliche Berufung in die Professur sowie die Ernennung in das Beamtenverhältnis erfolgt regelmäßig kurz vor Ihrem Dienstantritt im Rahmen eines persönlichen Termins bei der Rektorin. Hierzu erhalten Sie vom Dezernat Personal eine gesonderte Einladung.
Rechtzeitig vor Ihrem Dienstantritt (mind. 8 Wochen vorher) benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Geburtsurkunde,
- Staatsangehörigkeitsnachweis,
- Bildungsnachweise: Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife | Nachweis über den Studienabschluss | weitergehende für die Professorentätigkeit erforderliche Qualifikationsnachweise, insbesondere zur Promotion und Habilitation | ggf. amtlich beglaubigte Übersetzungen,
- aktuelles Führungszeugnis (3 Monate gültig),
- Gesundheitszeugnis (6 Monate gültig),
- sofern vorhanden bereits erhaltene Ernennungsurkunden,
- Erklärung über die Verfassungstreue,
- Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse,
- Formular zum wissenschaftlichen Werdegang.
Dokumente der Punkte 1 bis 3 müssen einmal als Original im Dezernat Personal vorgelegt werden. Alle anderen Dokumente (außer nach Punkt 6) müssen als Original eingereicht werden.
Um eine ordnungsgemäße Ausstellung der Urkunden zu ermöglichen, beachten Sie bitte die für den Freistaat Sachsen geltenden Bestimmungen und allgemeinen Hinweise zur Titelführung.
- Medizinische Fakultät Carl Gustav Carurs
In Berufungsverfahren der Medizinischen Fakultät erteilt die Rektorin den Ruf. Die sich daran anschließenden Berufungsverhandlungen führt die Dekanin, in den Fällen der ärztlichen Krankenversorgung gemeinsam mit dem Vorstand des Universitätsklinikums. Für die anschließende administrative Umsetzung der Berufung und Ernennung ist der Geschäftsbereich Personal des Universitätsklinikums zuständig.
- Gemeinsame Berufungen
In gemeinsamen Berufungen der TU Dresden mit außeruniversitären Institutionen obliegt die Ruferteilung, Verhandlungsführung und der administrative Ernennungsprozess direkt dem Sächsischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Tourismus. Dennoch freuen wir uns, wenn Sie Kontakt zu Ihrer Fakultät aufnehmen und Einzelheiten zu Ihrer Einbindung in Forschung und Lehre abstimmen. Die Rektorin wird Sie zu einem persönlichen Kennenlerngespräch einladen.
- Sächsisches Hochschulgesetz
- Berufungsordnung der TU Dresden (English version here)
- Tenure-Track-Ordnung der TU Dresden (English version here)
Informationen des Sächsischen Landesamts für Steuern und Finanzen: