Sachgebiet 2.1 - Überblick
Bitte beachten Sie folgende Neuerungen ab dem Jahr 2021:
- Ab sofort gilt das Rundschreiben „Urlaubsansprüche der Professorinnen und Professoren“ welches mit der Mitteilung der Rektorin 3/2020 veröffentlicht wurde.
- Ab sofort gilt das Rundschreiben D1/3/20. Dieses besagt, dass Rechnungen an die TU Dresden im aktuellen XRechnungs-Format über die Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) gesendet werden sollen. Bei fehlenden technischen Voraussetzungen können Rechnungen übergangsweise weiterhin per E-Mail versendet werden.
Mehr als 500 HochschullehrerInnen sind aktuell an Sachsens größter Universität berufen. Darüber hinaus bietet die TU Dresden auch hochqualifizierten NachwuchswissenschaftlernInnen die Möglichkeit der Einstellung als JuniorprofessorIn. Die Exzellenz der TU Dresden in Lehre und Forschung hängt unmittelbar von den Kompetenzen und Zielen der ProfessorInnen ab. Unser höchster Anspruch ist es daher Berufungsverfahren zur Besetzung von Professuren transparent, gleichstellungsorientiert, zügig und fair durchzuführen.
Vorübergehend vakante Professuren werden an der TU Dresden im Rahmen von Professurvertretungen besetzt. Etablierte SpitzenforscherInnen und NachwuchsforscherInnen sind eingeladen als GastprofessorInnen tätig zu werden. Weitere Informationen zu aktuellen Programmen finden Sie hier.
Überdies ist es der TU Dresden gelungen, führende Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft als HonorarprofessorenInnen oder Außerplanmäßige ProfessorenInnen zu gewinnen. Im Ergebnis dieser nachhaltigen Kooperationen können Lehrangebote diversifiziert werden und wertvolle Impulse für die Spitzenforschung an der TU Dresden ergehen.
Leiterin: Frau Anke Rückert
Weitere Informationen erhalten Sie über den TUD-internen Zugangsbereich:

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