Unfallanzeigen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Hinweise
Im Sachgebiet 4.5 Arbeitssicherheit werden alle Unfallanzeigen erfasst und bearbeitet.
Beschäftigte einschließlich Auszubildende, SHK, WHK und Praktikanten sowie Studierende der TUD sind bei Unfällen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeits- bzw. Studientätigkeit sowie den damit verbundenen Wegen stehen, über die Unfallkasse Sachsen gesetzlich versichert.
Erleiden Personen im Beamtenstatus einen Dienstunfall, ist das Landesamt für Steuern und Finanzen im Rahmen der Dienstunfallfürsorge zuständig.
Informationen und Formulare
Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zum Unfallversicherungsschutz und die nach einem Unfall jeweils auszufüllenden Formulare für:
Beschäftigte sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII kraft Gesetzes unfallversichert.
Der zuständige Unfallversicherungsträger für die Beschäftigten der TUD ist die
Unfallkasse Sachsen
Rosa-Luxemburg-Straße 17 a
01662 Meißen
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Personenschäden im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit sowie den damit verbundenen Wegen. Mit Ausnahme von Hilfsmitteln (z. B. Brillen) werden Sachschäden vom Unfallversicherungsträger grundsätzlich nicht ersetzt.
Ausführliche Informationen zum Unfallversicherungsschutz an Hochschulen sind auf den Seiten der DGUV zu finden.
Weitergehende Fragen können direkt an die Unfallkasse Sachsen (UKS) unter Tel. 03521/724-0 bzw. per Mail an gerichtet werden.
Macht sich ein Arztbesuch erforderlich, sollte sofort mitgeteilt werden, dass es sich um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall handelt. Damit entfallen Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen unmittelbar.
Arbeits- und Wegeunfälle sind anzeigepflichtig. Eine kleine innerbetriebliche Unfallanzeige ist zu erstatten bei Unfällen ohne bzw. bis zu 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit, eine große Unfallanzeige bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen. Bei einem Wegeunfall ist zusätzlich der Wegeunfallfragebogen auszufüllen. Alle Formblätter sind jeweils von der/dem Vorgesetzten oder eines/r Bevollmächtigten zu unterschreiben und an unser Sachgebiet zu senden.
Die kleine Unfallanzeige verbleibt im Sachgebiet 4.5 Arbeitssicherheit, die große Unfallanzeige (Unterschrift des Personalrates wird vom Sachgebiet 4.5 Arbeitssicherheit eingeholt) sowie der Wegeunfallfragebogen werden der Unfallkasse Sachsen zugeleitet.
Ist der Unfall auf ein Fremdverschulden zurückzuführen (z. B. Verkehrsunfälle, Glatteis, schadhafte Wegverhältnisse, Gebäudemängel) und besteht Arbeitsunfähigkeit, ist zusätzlich zu den o. g. Formularen der Meldebogen für drittverschuldete Ereignisse an unser Büro zu senden. Gleiches gilt für außerdienstliche Unfälle mit Fremdverschulden, wobei der Meldebogen durch die verunfallte Person dann direkt an das Dezernat 2 Personal zu übermitteln ist. Die Meldebögen für drittverschuldete Ereignisse werden an das Landesamt für Steuern und Finanzen zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen des Freistaates Sachsen weitergeleitet.
Für Rückfragen steht Frau May, Gebäude Technische Leitzentrale, 0351-463-34470, gern zur Verfügung.
Erleiden Personen im Beamtenstatus einen Dienstunfall, ist das Landesamt für Steuern und Finanzen zuständig.
Das notwendige Formular "Dienstunfalluntersuchung gemäß § 50 SächsBeamtVG" können Sie auf den Seiten des Landesamts für Steuern und Finanzen abrufen.
Für die Meldung kann auch das PC-ausfüllbare Formular Dienstunfalluntersuchung gemäß § 50 SächsBeamtVG auf der TU-Homepage unter „Formulare“ genutzt werden. Alle Formulare erhält man darüber hinaus in Papierform vom Sachgebiet 4.5 Arbeitssicherheit.
Weiterführende Informationen (einschließlich aller Vordrucke und Anträge) finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Steuern und Finanzen unter Dienstunfall.
Die ausgefüllten Vordrucke sind dann direkt an das
Landesamt für Steuern und Finanzen
Referat 339D Dienstunfallfürsorge
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
zu senden.
Unabhängig von der Zuständigkeit des Landesamtes für Steuern und Finanzen sollte unser Sachgebiet über den Unfall informiert werden, wenn es um die Beseitigung von Mängeln am Arbeitsplatz oder an Einrichtungen der TU geht.
Ist der Unfall auf ein Fremdverschulden zurückzuführen (z. B. Verkehrsunfälle, Glatteis, schadhafte Wegverhältnisse, Gebäudemängel), ist zusätzlich zu den o.g. Formularen der
Meldebogen für drittverschuldete Ereignisse an das Dezernat 2 Personal zu senden. Gleiches gilt für außerdienstliche Unfälle mit Fremdverschulden.
Der „Meldebogen für drittverschuldete Ereignisse" wird vom Dezernat 2 Personal an das Landesamt für Steuern und Finanzen zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen des Freistaates Sachsen weitergeleitet.
Studierende an der TU Dresden sind nach dem Sozialgesetzbuch VII bei studienbezogenen Tätigkeiten, die im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit unserer Universität und ihren Einrichtungen (z. B. Bibliothek) stehen, sowie auf den damit verbundenen Wegen bei der
Unfallkasse Sachsen
Rosa-Luxemburg-Straße 17 a
01662 Meißen
gesetzlich unfallversichert.
Dieser Unfallversicherungsschutz bezieht sich auf Personenschäden. Mit Ausnahme von Hilfsmitteln (z. B. Brillen) werden Sachschäden vom Unfallversicherungsträger grundsätzlich nicht ersetzt.
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auch bei der Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport.
Für betriebliche Praktika ist in der Regel der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger verantwortlich.
Weitergehende Informationen zum Unfallversicherungsschutz an Hochschulen finden Sie auf den Seiten der DGUV.
Wenn Sie einen Unfall erleiden, teilen Sie bitte der behandelnden Person im ärztlichen Dienst mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule handelt. Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen entfallen damit.
Jeder Unfall ist anzeigepflichtig.
Melden Sie den Unfall bitte so schnell wie möglich dem:der zuständigen Ansprechpartner:in Ihrer Fakultät, an der Sie studieren. Bei einem Sportunfall ist dies das Universitätssportzentrum.
Hier können Sie die Formulare Unfallanzeige für Studierende und Wegeunfallfragebogen (zusätzlich bei einem Wegeunfall auszufüllen) abrufen.
Bei Rückfragen können Sie sich gern auch an das Sachgebiet 4.5 Arbeitssicherheit, Frau May, Gebäude Technische Leitzentrale, 0351-463-34470, wenden.
Kontakt

Sachgebiet 4.5 Arbeitssicherheit
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Technische Leitzentrale (TLZ), 1. Etage, Zimmer 2
01062 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden SG 4.5 Arbeitssicherheit
01062 Dresden
Paketadresse:
Technische Universität Dresden SG 4.5 Arbeitssicherheit Helmholtzstraße 10
01069 Dresden