20.07.2007
TU Dresden kann für zunächst drei Jahre Arbeitgeberfunktion übernehmen
Die TU Dresden begrüßt den jetzt von den Koalitionsfraktionen erzielten Kompromiss. Natürlich hätte sich die TU Dresden gewünscht, mit dem neuen Hochschulgesetz sofort die volle Personalautonomie zu erhalten, so Rektor Prof. Hermann Kokenge. Er betont jedoch, dass die nun gefundene Lösung, der …