Grundlagen
Das Qualitätsmanagement an der TU Dresden ist eine Leitungsaufgabe des Rektorats, die in enger Zusammenarbeit mit den Fakultäten ausgeübt wird. Stellvertretend für das Rektorat fällt diese Aufgabe in die Zuständigkeit des Prorektors Bildung.
Das grundlegende Prinzip des Qualitätsmanagements der TU Dresden besteht darin, auf Basis der Qualitätsziele und der Grundsätze des Qualitätsmanagements die Qualität der Leistungen in Studium und Lehre zu planen und zu steuern. Die Umsetzung der Ziele wird durch verschiedene Indikatoren, Instrumente und Verfahren auf der Grundlage des universitätsinternen Qualitätsregelkreises gemessen und überprüft. Bei Bedarf werden entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre ergriffen und ihre Wirkung evaluiert.
Häufig gestellte Fragen
Die innerhalb des Qualitätsmanagements zu erfüllenden Grundanforderungen sind jene, die auch im Rahmen einer Programmakkreditierung an einen Studiengang gestellt werden. Hierzu zählen der Europäische Qualifikationsrahmen, der Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse und die Kritierien der §§ 3 bis 16 und §§ 19 f. der Sächsischen Studienakkreditierungsverordnung. Berücksichtigen die Studiengangsverantwortlichen diese Vorgaben in der Studiengangsumgestaltung, sind die Mindeststandards erfüllt. Darüber hinaus sollten jedoch auch die universitären und, soweit vorhanden, auch die fachspezifischen Qualitätsziele berücksichtigt werden.
Das Qualitätsmanagement der Technischen Universität Dresden ist zunächst dialogorientiert und hat die stete Verbesserung der Studiengänge zum Ziel. Die Mitglieder der TU Dresden sollen motiviert werden, Probleme gemeinsam und konsensuell zu lösen. Die Akkreditierung der Studiengänge wird meist mit Auflagen und Empfehlungen verbunden. Während Auflagen der Beseitigung von Mängeln dienen, zeigen Empfehlungen darüber hinausgehendes Verbesserungspotential auf. Sofern ein Studiengang nicht akkreditiert werden kann oder die mit der Akkreditierung verbundenen Auflagen nicht erfüllt wurden, befasst sich das Rektorat mit der Situation, bewertet die Ursachen und führt gegebenenfalls Gespräche mit den Studiengangsverantwortlichen. Als letztes Mittel kann das Rektorat auch die Einstellung des Studiengangs beschließen.