FAQ
- Hinweise zur Anmeldung zu den Prüfungen und dem Rücktritt von Prüfungen
- Prüfungseinschreibung wurde versäumt
- Prüfungsergebnisse
- FAQ zu Modulprüfungen
- Ausstellung einer Leistungsübersicht etc. durch das Prüfungsamt
- Hinweis zur Kontaktaufnahme per E-Mail
- Postbriefkästen an der TU Dresden
- Beantragung von zusätzlichen Wahlpflichtfächern (Stg. Verkehrsingenieurwesen bzw. Bahnsystemingenieurwesen)
- Einsichtnahme in die Prüfungen - Termine
- Studienrichtungs-/Schwerpunktwahl
- Anmeldung bzw. Zulassung zur Bachelor-, Master- und Diplomarbeit
- Zeugnisse: Beantragung der Ausstellung von Zeugnissen: Vordiplom bzw. Studienabschluss (Bachelor, Master, Diplom) Ausgabe/Abholung von Zeugnissen
- Beglaubigungen
- Übersetzungen von Leistungsübersichten etc.
- Beurlaubung
- Parallelstudium
- Exmatrikulation
Um eine Leistungsübersicht oder/und
- eines Nachweises über 80 % Ihrer erfolgreich erbrachten Studienleistungen oder/und
- einer Studienabschlussbescheinigung
zu beantragen, senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe Ihres Namen, Ihres Studiengangs und Ihrer Matr.-Nr. (zwingend erforderlich!) nur noch an
Die gewünschten Ausdrucke können i.d.R. zur nächsten Sprechzeit im Prüfungsamt unaufgefordert abgeholt werden. Anfragen zum Stand der Prüfungsleistungen etc. werden nicht per E-Mail beantwortet. Bitte kommen Sie zur Sprechzeit vorbei.
Versäumte Einschreibung zu den Prüfungen
Die Einschreibfrist ist eine behördliche und damit Ausschlussfrist.
Nach Ende der Einschreibfrist werden Anträge auf nachträgliche Prüfungsanmeldungen nach den Beschlüssen der Prüfungsausschüsse vom 5.11.18 (BA + MA VWI) und 12.11.18 (Dipl. VIW, MA BSI, MA Lulo) sowie 03.05.2021 (MA EVS) NICHT mehr entgegen genommen. Es sei denn, es liegen Gründe vor, aus denen der Studierende das Fristversäumnis nicht zu vertreten hat. Die Gründe sind dem Prüfungsamt mitzuteilen. In diesem Fall ist dieses Formular mitzubringen!
Termine - für die vorgezogenen Prüfungen: Beginn der 2. Vorlesungswoche bis Ende des Monats Oktober bzw. April.
- für die regulären Prüfungen: 1.12. – 15.1. des Folgejahres bzw. 25.5. - 30.6.
- verlängerte Fristen wie in den veröffentlichten Terminlisten angegeben
Beantragung von zusätzlichen Wahlpflichtfächern (Stg. Verkehrsingenieurwesen bzw. Bahnsystemingenieurwesen)
Die Wahlpflichtfächer im Hauptstudium entnehmen Sie dem jeweiligen Katalog, s. Studienplanführer. Es können weitere Wahlpflichtfächer aus dem Angebot anderer Studiengänge belegt werden. Dies muss mittels Formular vor dem Ablegen der Prüfung beim Prüfungsausschuss (Prof. Dr. Trinckauf) zur Genehmigung beantragt werden. Nach Gegenzeichnung ist es im Anmeldezeitraum zu den Prüfungen im Prüfungsamt abzugeben.
Einsichtnahme in Klausuren - Termine
Bitte beachten Sie die Informationen auf den Internetseiten und / oder Schaukästen der Lehrstühle bzw. Aushänge am Prüfungsamt.
Hinweis zur Kontaktaufnahme per E-Mail:
Alle Studenten bekommen mit Beginn des 1. Semesters eine E-Mail-Adresse von der TUD eingerichtet. Diese ist im HISQIS hinterlegt. Das Prüfungsamt und die Lehrverantwortlichen werden bei dringenden Hinweisen (Terminänderungen usw.) diese E-Mail-Adresse verwenden. Bitte sorgen Sie deshalb für die regelmäßige Kontrolle dieses Mail-Postfachs oder alternativ für eine automatische Weiterleitung an die private Email-Adresse. Die Hinterlegung einer aktuellen Handy- oder anderen Telefon-Nummer ist oft auch hilfreich.
Das Prüfungsamt erreichen Sie per E-Mail hier .
Postbriefkästen an der TU Dresden
Der Briefkasten am Prüfungsamt der Fakultät Verkehrswissenschaften, Hülsse-Bau, Nordflügel, 1. Etage, Zimmer 109, kann genutzt werden für die Einreichung von
- Anträgen auf Rücktritt von Prüfungen im Krankheitsfall. Hier zwingend erforderlich: Formular auf Rücktritt und Nachweis des Arztes. Krankenscheine ohne Nachweise werden nicht bearbeitet! Bitte geben Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse für Rückfragen an.
- Anträgen auf Studienrichtungs-/Schwerpunktwahl im Diplom-Studiengang Verkehrsingenieurwesen im 4. FS
Dieser Briefkasten ist kein Fristenbriefkasten, er wird aber täglich geleert.
Für Briefpost (z. B. Widersprüche) mit Fristeinhaltung / Fristsetzung kann folgender Briefkasten genutzt werden:
- Helmholtzstraße 10, Durchgang zwischen Tillich- und Hälsse-Bau.
Dieser Briefkasten wird von der Poststelle der TU Dresden täglich geleert und die Post mit einem Eingangsstempel versehen.
Studienrichtungs-/Schwerpunktwahl
Diplom-Studiengang Verkehrsingenieurwesen: Der Antrag auf Studienrichtung / Studienschwerpunkt ist zum Ende der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters (spät. bis zum 15.8. d. J.) im Prüfungsamt einzureichen. Formular s. Homepage des Prüfungsamts unter "Formulare".
Anmeldung bzw. Zulassung zur Bachelor-, Master- und Diplomarbeit
Disputation oder Kolloquium: Die Verteidigung der Diplom- bzw. Master-Arbeit ist als letzte Prüfung zu verstehen, auch für diese Prüfung müssen Sie immatrikuliert sein. Seit dem 01.01.2009 kann die Verteidigung auch im Urlaubssemester ablegt werden.
Beantragung der Ausstellung eines Vordiplom-Zeugnisses sowie eines Abschlusszeugnisses (Bachelor, Master, Diplom)
1. Bachelor-Studiengang Verkehrswirtschaft
Sobald alle Module bestanden und die Bachelor-Arbeit abgeben wurde, reichen Sie bitte umgehend folgende Formulare im Prüfungsamt für den Zeugnisdruck ein:
- Antrag auf Ausfertigung des BA-Zeugnisses
- Antrag auf Zuordnung von Fächern auf dem BA-Zeugnis
s. Hompage des Prüfungsamts unter Formulare. Erst danach kann mit dem Druck von BA-Zeugnis und BA-Urkunde begonnen werden
2. Master-Studiengang Verkehrswirtschaft
Zuordnung der Module für den Zeugnisdruck: Bitte das Formular (s. Hompage des Prüfungsamts unter Formulare) ausfüllen und im Prüfungsamt abgeben. Ein gesonderter Antrag auf Zeugnisausstellung ist nicht notwendig.
3. Diplom-Studiengang Verkehrswirtschaft sowie Diplom-Studiengang Verkehrsingenieurwesen (DPO 2010 und 2013)
Vordiplom: Sobald alle Prüfungen im Grundstudium bestanden sind, reichen Sie bitte den Antrag auf Ausfertigung des Vordiplom-Zeugnisses im Prüfungsamt ein.
Diplom: Ein gesonderter Antrag auf Zeugnisausstellung ist nicht notwendig. Der Zeugnisdruck erfolgt automatisch nach Eingang der Diplom-Protokollunterlagen.
4. Master-Studiengang Bahnsystemingenieurwesen
Ein gesonderter Antrag auf Zeugnisausstellung ist nicht notwendig. Der Zeugnisdruck erfolgt automatisch nach Eingang der Protokollunterlagen der Masterarbeit.
Zeugnisabholung
Aufgrund der Beschlüsse der Prüfungsausschüsse vom 26.10.2016 (Verkehrswirtschaft) bzw. 07.11.2016 (Verkehrsingenieurwesen / Bahnsystemingenieurwesen / Luftverkehr und Logistik / Elektrische Verkehrssysteme) erhält der Absolvent unmittelbar beim Vorliegen der Protokolle der Verteidigung der Abschlussarbeit bzw. bei Noteneingang der letzten Prüfungsleistung per Post vom Prüfungsamt eine Studienabschlussbescheinigung mit Notenübersicht sowie einem Informationsblatt zur Übergabe der Zeugnisdokumente. Es ist jeweils eine zentrale feierliche Zeugnisübergabe für alle im November jeden Jahres vorgesehen. Bitte achten Sie daher auf eine aktuelle Anschrift im HIS bzw. teilen Änderungen dem Prüfungsamt mit. Für eine Zusendung vorab muss ein ausreichend frankierter A4-Rückumschlag mit aktueller Anschrift im Prüfungsamt eingereicht werden
Beglaubigungen
Alle Eigenurkunden der TU Dresden, die in beglaubigter Form benötigt werden, dürfen von den Beglaubigungsstellen der TU Dresden amtlich beglaubigt werden. Dieser Service ist für Studenten kostenlos. Bitte informieren Sie sich vorher HIER über die notwendigen Unterlagen, Öffnungszeiten usw.
Beurlaubung / Beantragung eines Urlaubssemesters
Ein Urlaubssemester wird grundsätzlich beim Immatrikulationsamt der TU beantragt.
Hinweise dazu und das Antragsformular finden Sie auf der Seite des Immatrikulationsamtes der TU Dresden.
Studierende, die das Masterstudium Verkehrswirtschaft an unserer Fakultät beginnen, aber die Bachelorprüfung noch nicht positiv abgeschlossen haben, müssen unbedingt noch einen Antrag auf Parallelstudium beim Immatrikulationsamt stellen!
Exmatrikulation aufgrund eines erfolgreichen Studienabschlusses oder einer endgültig nicht bestandenen Prüfung
Die Exmatrikulation erfolgt durch das Immatrikulationsamt von Amts wegen immer erst zum Ende des Semesters (31.03. bzw. 30.09.).
Wer nicht auf die Exmatrikulation warten kann/möchte, kann jederzeit selbst einen ANTRAG stellen.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite des Immatrikulationsamtes der TU Dresden.