Studentische Arbeiten (Masterarbeit)
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen
Für die Erstellung studentischer wissenschaftlicher Arbeiten gelten grundsätzlich die allgemeinen Richtlinien der TU Dresden sowie die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.
Thema
Das Thema für studentische Arbeiten kann sich jede/r Studierende/r selbst wählen.
Themenangebote und die entsprechenden Ansprechpartner sind auf den jeweiligen Internetseiten der einzelnen Professuren zu finden.
Bei eigenen Themenvorschlägen (z.B. aus Praxiskontakten) wenden Sie sich bitte an den für das Themengebiet in Ihrer Studienrichtung zuständigen Prüfer.
Themenblatt und Aufgabenstellung
Das Themenblatt und die Aufgabenstellung werden in Verantwortung des Prüfers ausgefertigt (die entsprechende Vorlage liegt den Professuren vor).
Beide sind vom Prüfer zu unterschreiben und werden an das zuständige Prüfungsamt gegeben.
Zulassung / Ausgabe / Beginn
Hinweise dazu finden Sie auf der Seite Abschlussarbeiten des Prüfungsamts Verkehrswissenschaften.
Sperrvermerk (optional in Absprache mit Prüfer)
Besteht ein Grund für die Geheimhaltung der studentischen wissenschaftlichen Arbeit, ist (in Absprache mit dem Prüfer) in der Arbeit folgender Sperrvermerk anzubringen:
„Diese Arbeit basiert auf vertraulichen, internen Daten der Firma XX und darf aus diesem Grund ohne Zustimmung des Verfassers und der Firma XX nicht von Dritten – mit Ausnahme der wissenschaftlichen Betreuer bzw. der damit beauftragten wissenschaftlichen Mitarbeiter im Prüfungsverfahren, den Prüfern, den Mitgliedern des Prüfungsausschusses sowie den mit der Abwicklung des Prüfungsverfahrens befassten Hochschulbediensteten und im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung dem Justitiariat der TU Dresden, damit befassten Rechtsanwälten, Gutachtern und Gerichten – eingesehen werden“.
Krankschreibung/Verlängerung
Die Regelungen zur Verfahrensweise für eine Verlängerung oder bei Krankschreibung sind auch so im Punkt 10 der Richtlinie für die Anfertigung von Masterarbeiten enthalten.
Verlängerung:
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist nur in besonderen Fällen möglich und muss mindestens 14 Tage vor Ablauf der Frist über das Prüfungsamt beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt (siehe Formular) und vorher von der Betreuerin bzw. vom Betreuer befürwortet werden. Der formlose Antrag bzw. das Formular die Begründung sowie die Dauer der gewünschten Verlängerung zu enthalten.
Krankschreibung:
Bei Krankheit ist der Krankenschein unverzüglich im zuständigen Prüfungsamt vorzulegen; die Zeit der Krankheit gilt als genehmigte Verlängerung.
Dauert die Krankheit länger als 28 Kalendertage oder beträgt die Gesamtzahl von Krankheitstagen während der Bearbeitungszeit mehr als 28, so ist eine Fristverlängerung des Abgabetermins über das Prüfungsamt beim Prüfungsausschuss zu beantragen.
Dem Antrag ist in der Regel ein amtsärztliches Attest beizufügen. Es kommt darauf an, dass in dem amtsärztlichen Attest die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt wird.
Abgabe
Die Abgabe der Arbeit erfolgt am vorgesehenen Rückgabetag (siehe Themenblatt) bis 15:00 Uhr im zuständigen Prüfungsamt. Falls die Arbeit mit der Post aufgegeben wird, ist der Eingang an der TU Dresden entscheidend (siehe Richtlinie zur Anfertigung Punkt 9).
Muster-Vorlage für Erstellung studentischer Arbeiten
Muster-Vorlage für Erstellung studentischer Arbeiten
Muster-Vorlage für Schautafel
Muster-Vorlage für Schautafel 1
Muster-Vorlage für Schautafel 2
Weitere Hinweise zur Erstellung von Masterarbeiten erhalten Sie auch auf den Internetseiten der einzelnen Professuren.
Rückfragen an:
Prüfungsamt (Frau Lindner)
Tel.: 0351/463 36604
Prüfungsamt