INTERREG Polen – Sachsen 2021–2027
Das Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2021–2027 soll zur Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung im Fördergebiet, zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie dem Erhalt des natürlichen und kulturellen Erbes der Grenzregion beitragen.
Im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG Polen – Sachsen 2021–2027 sind drei thematische Ziele ausgewählt worden, die den wichtigsten Problemen und Heraus-forderungen der Entwicklung im polnisch-sächsischen Gebiet entsprechen. Diese sind in folgende drei Prioritäten verankert.
Priorität 1: Ein nachhaltiger Grenzraum – Prävention und Anpassung an den Klimawandel:
- Spezifisches Ziel 2.4: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
Priorität 2: Ein lebenswerter Grenzraum – Bildung, Kultur und Tourismus:
- Spezifisches Ziel 4.2: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienst-leistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Spezifisches Ziel 4.6: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
Priorität 3: Ein dialogorientierter Grenzraum – Kooperationen von Einwohnern und Institutionen:
- Spezifisches Ziel 3.1.: „Bessere Governance in Bezug auf die Zusammenarbeit“
Kooperation:
Es müssen mindestens zwei Partner involviert sein – mindestens einer aus dem Freistaat Sachsen sowie mindestens einer aus der Republik Polen.
Verantwortung:
Ein Partner übernimmt als "Lead-Partner" die Hauptverantwortung für die Umsetzung.
Fördergebiet:
Das Fördergebiet ist fest im Programmdokument definiert. Dies sind auf deutscher Seite die Landkreise Görlitz und Bautzen und auf polnischer Seite die Unterregion Jelenia Góra und der Landkreis Żarski. Der Lead-Partner bzw. seine Projektpartner müssen nicht zwingend ihren Sitz im Fördergebiet haben. Das Projekt selbst muss jedoch im vorgegebenen Gebiet seine Wirkung entfalten und einen nachhaltigen Beitrag für die Entwicklung der gemeinsamen Grenzregion leisten.
Das Fördergebiet umfasst:
in Polen:
- die Unterregion Jelenia Góra (Landkreise Bolesławiecki, Jaworski, Karkonoski, Kamiennogórski, Lubański, Lwówecki, Zgorzelecki, Złotoryjski und kreisfreie Stadt Jelenia Góra) in der Woiwodschaft Dolnośląskie (Niederschlesien)
- den Landkreis Żarski in der Wojewodschaft Lubuskie (Lebuser Land);
in Deutschland:
- Landkreise Görlitz und Bautzen im Freistaat Sachsen.
Detaillierte Bestimmungen zur Umsetzung von Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Fördergebiets sowie zur Teilnahme von Projektpartnern, die außerhalb des Fördergebiets ihren Sitz haben, sind dem Programmhandbuch zu entnehmen.
Fördersatz:
Die Förderung kann bis zu 80 % der als zuschussfähig anerkannten Ausgaben aus EFRE-Mitteln betragen. Die restlichen 20 % sind i.d.R. als Eigenanteil zu erbringen.
Detaillierte Bestimmungen zur Umsetzung von Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Fördergebiets sowie zur Teilnahme von Projektpartnern, die außerhalb des Fördergebiets ihren Sitz haben, sind dem Programmhandbuch zu entnehmen.
Als antragsberechtigte Projektbeteiligte gelten:
- Staatliche, regionale und kommunale Verwaltungen bzw. deren nachgeordnete Behörden, Einrichtungen und Verbände;
- Juristische Personen des öffentlichen bzw. des privaten Rechts, die
a) zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen sowie
b) Rechtspersönlichkeit besitzen und
c) überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Ein-richtungen des öffentlichen Rechts finanziert werden bzw. deren Leitung der Aufsicht durch Letztere unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern bestehen, die vom Staat, von den Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt worden sind; - Non-Profit-Nichtregierungsorganisationen, Vereine sowie Wirtschafts- und Sozialpartner-organisationen gemäß dem geltenden nationalen Recht;
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern die Projektmaßnahmen im Allgemeininteresse liegen - gemäß den Vorschriften im Bereich staatlicher Beihilfen (KMU dürfen keine Lead Partner sein).
- Europäische Verbunde für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).
Kontakt am EPC:
Projektmanagerin
NameFrau Franziska Lauer
INTERREG (SN-CZ, PL-SN)
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden
Projektmanagerin
NameFrau Mandy Scheffler
INTERREG (SN-CZ, PL-SN)
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden