Kooperation:
Es müssen mindestens zwei Partner involviert sein – mindestens einer aus dem Freistaat Sachsen sowie mindestens einer aus der Republik Polen.
Verantwortung:
Ein Partner übernimmt als "Lead-Partner" die Hauptverantwortung für die Umsetzung.
Fördergebiet:
Das Fördergebiet ist fest im Programmdokument definiert. Dies sind auf deutscher Seite die Landkreise Görlitz und Bautzen und auf polnischer Seite die Unterregion Jelenia Góra und der Landkreis Żarski. Der Lead-Partner bzw. seine Projektpartner müssen nicht zwingend ihren Sitz im Fördergebiet haben. Das Projekt selbst muss jedoch im vorgegebenen Gebiet seine Wirkung entfalten und einen nachhaltigen Beitrag für die Entwicklung der gemeinsamen Grenzregion leisten.
Das Fördergebiet umfasst:
in Polen:
- die Unterregion Jelenia Góra (Landkreise Bolesławiecki, Jaworski, Karkonoski, Kamiennogórski, Lubański, Lwówecki, Zgorzelecki, Złotoryjski und kreisfreie Stadt Jelenia Góra) in der Woiwodschaft Dolnośląskie (Niederschlesien)
- den Landkreis Żarski in der Wojewodschaft Lubuskie (Lebuser Land);
in Deutschland:
- Landkreise Görlitz und Bautzen im Freistaat Sachsen.
Detaillierte Bestimmungen zur Umsetzung von Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Fördergebiets sowie zur Teilnahme von Projektpartnern, die außerhalb des Fördergebiets ihren Sitz haben, sind dem Programmhandbuch zu entnehmen.
Fördersatz:
Die Förderung kann bis zu 80 % der als zuschussfähig anerkannten Ausgaben aus EFRE-Mitteln betragen. Die restlichen 20 % sind i.d.R. als Eigenanteil zu erbringen.
Detaillierte Bestimmungen zur Umsetzung von Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Fördergebiets sowie zur Teilnahme von Projektpartnern, die außerhalb des Fördergebiets ihren Sitz haben, sind dem Programmhandbuch zu entnehmen.