Bachelor
Auf dieser Seite werden häufig gestellte Fragen rund um den Bachelor-Studiengang beantwortet.
Bewerbung
Nein, diese können wir aufgrund der hohen Bewerberzahlen nicht durchführen. Der Bachelor-Studiengang unterliegt jedoch einem universitätsinternen NC. Den NC der vergangenen Semester finden Sie hier.
Nein, auch dies können wir aufgrund der hohen Bewerberzahlen nicht einzeln würdigen. Ausschlaggebend sind allein der Abiturdurchschnitt und evtl. vorhandene Wartesemester.
Unter Umständen ja. Kurz vor Semesterbeginn können Studienplätze unbesetzt bleiben, zum Beispiel weil ein zugelassener Bewerber das Studium nicht antritt. Diese Plätze werden dann über das so genannte Losverfahren vergeben. Informationen darüber finden Sie in der Regel Ende September auf der Website des Immatrikulationsamts, das auch das Losverfahren durchführt.
Diese Frage kann nur von Jahr zu Jahr beantwortet werden. Aufgrund der hohen Bewerberzahlen (zuletzt haben sich fast 1200 Studierende auf 80 Plätze beworben) wird über die Zulassung zunächst auf Basis der Abiturnote entschieden. Je besser die Bewerber hier sind, desto höher wird letztlich auch der NC sein, den es zu „überspringen“ gilt, um einen der Studienplätze zu erhalten. Ein kleiner Teil der Studienplätze wird auch nach Wartesemestern vergeben (siehe nächste Frage). Zu den aktuellen NC-Werten siehe auch hier.
Als Wartesemester gelten alle Semester zwischen Abitur und Aufnahme des Studiums, egal ob man in dieser Zeit berufstätig war, Wehr- oder Zivildienst geleistet hat oder beispielsweise als Au Pair im Ausland unterwegs. Die Berechnung obliegt dem Immatrikulationsamt, an das auch individuelle Fragen zu Wartesemestern zu richten sind. Die aktuellen Wartesemester finden Sie ebenfalls in den bereits verlinkten NC-Übersichten.
Die Bewerbungsmodalitäten entnehmen Sie bitte der Website des Immatrikulationsamts.
Nein – ein Praktikum im Vorfeld des Studiums ist nicht Pflicht (es verbessert auch nicht die Chancen auf einen Studienplatz). Gleichwohl kann ein fachspezifisches Praktikum natürlich das Verständnis der Studieninhalte erleichtern, Pflicht ist ein solches Praktikum aber erst während des Studiums. Wenn Sie bereits im Vorfeld des Studiums ein fachspezifisches Praktikum abgeleistet haben, kann dies dann als Leistung im Studium nachträglich anerkannt werden.
Seit der neuen Studien- und Prüfungsordnung (gültig ab WS 12/13) wird kein expliziter Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen mehr vorausgesetzt. Bisher war der Nachweis von zwei Fremdsprachen, darunter Englisch, erforderlich. Gleichwohl ist der Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen, insbesondere des Englischen, in den Zeugnissen (z. B. Abitur) nach wie vor enthalten. Der Bachelor-Studiengang setzt diese Fremdsprachenkenntnisse auch voraus. Der Großteil der internationalen Fachliteratur wird in englischer Sprache verfasst, daher sind Kenntnisse des Englischen unabdingbar.
Studiengangswechsel und Anerkennung von Prüfungsleistungen
Ja. Um einen Studienplatz im Studiengang Medienforschung, Medienpraxis zu erhalten, müssen Sie sich ganz normal über das Immatrikulationsamt auf einen der Studienplätze bewerben. Dies gilt auch dann, wenn Sie bisher Kommunikationswissenschaft im Ergänzungsbereich studiert haben.
Derzeit finden Einstufungen immer in das 1. Fachsemester statt. Zum einen liegt dies daran, dass in den höheren Fachsemestern keine freien Studienplätze vorhanden sind. Zum anderen bedeutet ein Studiengangswechsel zumeist auch eine mehr oder weniger große inhaltliche Neuausrichtung, so dass auch der Besuch von Lehrveranstaltungen eines niedrigeren Fachsemesters sinnvoll ist. Vereinfacht ausgedrückt sollen Sie auch tatsächlich Medienforschung, Medienpraxis studieren, wenn Sie in diesem Studiengang einen Abschluss anstreben.
Grundsätzlich ja. Voraussetzungen dafür sind jedoch a) die Vergleichbarkeit der Inhalte und b) die Vergleichbarkeit der Prüfungsleistungen. Die Vergleichbarkeit der Inhalte können Sie bereits vor Ihrer Bewerbung grob anhand der Studienordnungen bzw. Modulbeschreibungen feststellen. Die Vergleichbarkeit der Prüfungsleistungen umfasst z.B. den Arbeitsaufwand und die nachzuweisenden Kompetenzen. So ist beispielsweise ein Referat im Umfang von 30 Arbeitsstunden nicht mit einer Klausur oder Seminararbeit vergleichbar. Die tatsächliche Anrechnung (ob, und wenn ja: in welchem Umfang) erfolgt dann nach Studienbeginn durch den Studienfachberater.
Studienablauf
Anzahl Prüfungsleistungen: Es sind zwei unterschiedliche medienpraktische Seminare aus dem Angebot des IfK zu belegen (Empfehlung: 3. und 4. Fachsemester). In beiden Seminaren ist jeweils eine benotete Prüfungsleistung im Umfang von 30 Arbeitsstunden zu absolvieren. Die Modulnote ergibt sich aus dem Mittelwert der beiden Seminarnoten.
Anmeldung zur Prüfungsleistung: Die Studierenden müssen sich nur einmal mit Beginn des ersten der beiden Medienpraxis-Seminare für die Prüfungsleistung anmelden. Die Gesamtnote wird nach Abschluss beider Seminare von der Studienfachberaterin ans Prüfungsamt übermittelt.
Aqua
Nein. Die 10 Leistungspunkte, die Sie im AQUA-I-Bereich erwerben müssen, können Sie auf Veranstaltungen während des gesamten Studiums verteilen. Die insgesamt 10 Leistungspunkte können dabei nur durch den Besuch mehrerer Veranstaltungen erworben werden. Ob Sie diese Veranstaltungen allesamt in einem Semester oder über 6 Semester verteilt besuchen, obliegt Ihrer eigenen Entscheidung. Der Aufwand für Ihr Studium im Kern- und Ergänzungsbereich macht jedoch eine Verteilung über die gesamte Zeit Ihres Studiums sinnvoll.
Bezüglich der Nachweise im AQUA-Bereich informieren Sie sich bitte auf der entsprechenden Website der Philosophischen Fakultät. Wollen Sie in einer Veranstaltung des IfK einen Teilnahmenachweis erhalten, so sind Sie als Student selbst in der Pflicht, die Teilnahme geeignet nachzuweisen. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Teilnahme stets dokumentiert wird. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Ergänzungsbereich
Die im jeweiligen Semester zu besuchenden Veranstaltungen Ihres Ergänzungsbereichs ergeben sich aus dem grundsätzlichen Modulablauf Ihres Ergänzungsbereichs (siehe Studienordnung). Darüber hinaus sollten Sie sich selbstständig auf den Webseiten der einzelnen Institute oder bei den entsprechenden Fachberater:innen informieren.
Grundsätzlich ja. Allerdings sind dafür einige wichtige Dinge zu beachten. Zu Beginn Ihres Studiums ist ein Wechsel des Ergänzungsbereichs sicherlich noch einfacher zu handhaben als in der Mitte oder am Ende Ihres Studiums. Der formale Ablauf des Wechsels sieht wie folgt aus:
- Sie fertigen ein formloses Anschreiben an, in dem Sie um den Wechsel des Ergänzungsbereichs bitten und diesen Wunsch kurz begründen.
- Mit diesem Anschreiben wenden Sie sich an das Prüfungsamt, in dem Sie dann ein entsprechendes Formular ausfüllen müssen, das zusammen mit Ihrem Anschreiben dem Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät zur Prüfung vorgelegt wird.
- Sollte Ihrem Wunsch entsprochen werden (im Allgemeinen sollte das kein Problem sein), wird Ihr Antrag an das Immatrikulationsamt weitergeleitet. Dort müssen Sie dann formal ebenfalls den Wechsel des Ergänzungsbereichs beantragen (ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Website des Imma-Amtes).
Durch den Wechsel des Ergänzungsbereichs (falls dieser nicht schon zu Beginn Ihres Studiums stattfindet), verlängert sich ggf. Ihre Regelstudienzeit, da semesterübergreifend die Überschneidungsfreiheit von Veranstaltungen nicht garantiert werden kann. Wenn Sie sich beispielsweise im 3. Semester entschließen, Ihren Ergänzungsbereich zu wechseln, besuchen Sie im Kernbereich regulär die Veranstaltungen des 3. Semesters. Da Sie jedoch Ihren Ergänzungsbereich neu beginnen, besuchen Sie in diesem die Veranstaltungen des 1. Semesters. Die Überschneidungsfreiheit ist jedoch nur für 1. Semester Kernbereich --> 1. Semester Ergänzungsbereich, nicht aber z.B. 3. Semester KB --> 1. Semester EB garantiert. Insbesondere für BAföG-Empfänger kann dies zu Problemen führen.
Die Wahl des/der Ergänzungsbereich(e) erfolgt im 1. Fachsemester und ist verbindlich. Die Wahl wird im selma-Portal selbstständig oder auf Nachfrage des Prüfungsamts durchgeführt.
Bachelor-Arbeit
Das Anmeldedatum der Bachelor-Arbeit ist in §20 Abs. 3 der Bachelor-Prüfungsordnung geregelt (alte Ordnung: §21). Wenn Sie alle sonstigen Prüfungsleistungen erbracht haben, muss die Bachelor-Arbeit spätestens zu Beginn des folgenden Semesters angemeldet werden. "Zu Beginn" ist hier zu verstehen als der jeweils erste Monat des Semesters. Wenn Sie also beispielsweise die letzte Prüfungsleistung im SoSe erbringen und bestehen, muss die Bachelor-Arbeit spätestens im darauffolgenden Wintersemester bis zum 31.10. angemeldet werden. Nähere Informationen zum Prozedere finden Sie hier.
Ja, prinzipiell kann die Bachelorarbeit angemeldet werden, wenn bereits 80% der Prüfungsleistungen im Bachelor erbracht sind.
Hinweise zum Vorgehen der Anmeldung finden Sie hier: https://tu-dresden.de/gsw/phil/ifk/studium/pruefungen/hinweise_ba_ma_arbeiten
Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 10 Wochen (12 Wochen nach alter Studienordnung) ab Anmeldung. Das Abgabedatum wird Ihnen bei Anmeldung im Prüfungsamt mitgeteilt.
Die Verlängerung der Abgabefrist für Abschlussarbeiten ist in begründeten Fällen um maximal 4 Wochen (2 Wochen nach der alten Studienordnung) möglich. Dazu stellt der/die Studierende einen formlosen Antrag beim Prüfungsamt.
Das Bachelor-Kolloquium ist für alle Studierenden, die ab dem WS19/20 immatrikuliert sind, verpflichtend und entspricht einer Art Verteidigung der Abschlussarbeit.
Dazu heißt es in der Prüfungsordnung §21, Absatz 11:
„Die bzw. der Studierende muss ihre bzw. seine Bachelorarbeit in einem öffentlichen Kolloquium vor der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Arbeit als Prüferin bzw. Prüfer und einer Beisitzerin bzw. einem Beisitzer erläutern. Durch das Kolloquium soll die bzw. der Studierende nachweisen, dass sie bzw. er das Ergebnis der Bachelorarbeit schlüssig darlegen und fachlich diskutieren kann. Weitere Prüferinnen und Prüfer können beigezogen werden.“
Das Kolloquium dauert 30 Minuten. Der Termin für das Kolloquium wird den Studierenden nach Bewertung der Bachelorarbeit mit einer Note von mindestens „ausreichend“ (4,0) mitgeteilt.