Aufbau des Lehramtsstudiengangs GRW (Staatsexamen)
Table of contents
Wie ist das Studium aufgebaut?
Das Studium ist in allen drei Studiengängen modularisiert aufgebaut. Module sind thematisch geschlossene Einheiten, denen eine oder mehrere Lehrveranstaltungen zugeordnet sein können. Welche Prüfungsleistungen in den Modulen erbracht werden müssen, um ein Modul erfolgreich abzuschließen, regelt die Modulbeschreibung, die Bestandteil der Studienordnung.
Hier eine kurze Übersicht:
Mittelschule | Gymnasium | Berufsbildende Schule |
Basismodul Politikdidaktik Basismodul Politische Systeme Basismodul Internationale Beziehungen Basismodul Theorie und Ideengeschichte Praxismodul Politikdidaktik Verfassungsrecht Wirtschaft und Politik Einführung in die Soziologie und die Methoden der empirischen Sozialforschung Einführung in die Mikro- und Makrosoziologie |
Basismodul Politikdidaktik Basismodul Politische Systeme Basismodul Internationale Beziehungen Basismodul Theorie und Ideengeschichte Praxismodul Politikdidaktik Verfassungsrecht Wirtschaft und Politik Einführung in die Soziologie Methoden empirischer Sozialforschung Einführung in die Mikro- und Makrosoziologie |
Basismodul Politikdidaktik Basismodul Politische Basismodul Internationale Beziehungen Basismodul Theorie und Ideengeschichte Praxismodul Verfassungsrecht Wirtschaft und Politik Einführung in die Soziologie und die Methoden der empirischen Sozialforschung Einführung in die Mikro- und Makrosoziologie |
Aufbaumodul Aufbaumodul Aufbaumodul Aufbaumodul Internationale Beziehungen und Außenpolitik Blockpraktikum B |
Aufbaumodul Fachdidaktik Aufbaumodul Aufbaumodul Aufbaumodul Internationale Beziehungen und Außenpolitik Datenanalyse und soziale Probleme Blockpraktikum B |
Aufbaumodul Aufbaumodul Aufbaumodul Aufbaumodul Internationale Beziehungen und Außenpolitik Vertiefungsmodul Blockpraktikum B |
Die fachbezogene Studienordnung enthält als Anlage 2 immer einen Studienablaufplan, der angibt, in welcher Reihenfolge – also in welchem Semester – die Module zu absolvieren sind. Zudem enthält der Studienablaufplan Angaben über die Anzahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen, die Art der Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesung, Seminar, Übung usw.) sowie eine Angabe darüber, wie viele ECTS-Punkte (Leistungspunkte) man in einem Modul erwerben kann. So hat man sein gesamtes Studium quasi „auf einen Blick“.
Es wird betont, dass der Studienablaufplan lediglich eine Empfehlung darstellt. Jedoch garantiert er, wenn die Module in der angegebenen Reihenfolge studiert werden, dass die Arbeitsbelastung in jedem Semester ungefähr gleich bleibt. Besonders im Lehramtsstudium wird es sich nicht verhindern lassen, dass Module in einer anderen als der angegeben Reihenfolge studiert werden müssen, weil sich Veranstaltungen aus den verschiedenen Fächern bspw. überschneiden. Dem Studierenden ist daher freigestellt, wann er welche Module absolviert. Dabei ist aber die Empfehlung, zuerst alle Basismodule zu absolvieren. Weiterhin sollte auf die „Voraussetzungen für die Teilnahme“ geachtet werden, die in der Modulbeschreibung zu finden sind. Hieran kann man sehen, welche Module man zuerst absolvieren sollte, bevor man ein anderes beginnt, da bestimmte Voraussetzungen (Wissen, Kompetenzen, Fähigkeiten aus anderen Modulen) für ein erfolgreiches Absolvieren eines anderen Moduls vorhanden sein sollten.
Ausbildungsinhalte und Ziele
Mit diversen Schwerpunkten in den Bereichen Politikdidaktik, Politische Theorie, Politische Systeme und Systemvergleich, Internationale Beziehungen, Soziologie, Verfassungsrecht, Politik und Wirtschaft sowie u. a. Methoden der empirischen Sozial-forschung und den Praktika ermöglicht der Staatsexamensstudiengang einen ersten berufsbefähigenden Abschluss, der die Absolvent_innen für den Vorbereitungsdienst in der Schule (Referendariat) qualifiziert. Darüber hinaus sind sie auch in verschiedensten weiteren Bereichen für eine selbstständige wissenschaftliche oder Wissen vermittelnde Tätigkeit im Bereich der politischen Bildung qualifiziert.
Die Absolvent_innen des Lehramtsstudiums sind in der Lage die fachlichen Zusammen-hänge der Bezugswissenschaften des Fachs Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/ Wirtschaft zu überblicken, politikwissenschaftliche und soziologische Fragestellungen zu erkennen und diese mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden und der erworbenen Kenntnisse kritisch zu analysieren und sachgerecht zu beantworten. Überdies sind die Absolvent_innen in der Lage, wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte anhand fachwissenschaftlicher Kategorien zu verstehen und korrekt darzustellen und Gemeinschaftskundeunterricht fachlich und didaktisch kompetent zu analysieren und zu planen.
Ergänzungsbereich
Alle Lehramtsstudiengänge mit staatlichem Abschluss der TU Dresden beinhalten einen Ergänzungsbereich, welcher neben den beiden studierten Fächern und deren Didaktik sowie dem erziehungswissenschaftlichen Bildungsbereich absolviert werden muss. Ein Teil des Ergänzungsbereiches ist das Fach Sprecherziehung. Den zweiten Teil bilden die Ergänzungsstudien, deren Inhalte aus diversen fachwissenschaftlichen Bereichen sowie den Didaktiken in Vorbereitung auf die Staatsprüfung wählbar sind. Die Angebote können entweder den eigenen Fächern als auch einem anderen Fach entstammen oder fachübergreifend angelegt sein (z. B. Service-Learning, Präsentation und Moderation, Angebote im Zusammenhang mit Forschungsprojekten sowie Studien zum Erwerb zusätzlicher Sprachkenntnisse oder Auslandsaufenthalten). Somit bietet der Ergänzungs-bereich den Lehramtsstudierenden die Chance, weiterführende Angebote, die bislang nicht Teil des Curriculums sind, wahrzunehmen. Die einzelnen Lehrveranstaltungen sowie nähere Informationen zur Creditpoint-Vergabe und den Prüfungsleistungen des Ergänzungsbereichs entnehmen Sie bitte dem Katalog Ergänzungsstudien des ZLSB.
Praktika
Für das Studium des Faches Gemeinschaftskunde sind ab dem 4.Semester eine Schulpraktisch Übung (SPÜ) und ab dem 7.Semester ein Blockpraktikum vorgesehen.
Im Rahmen der SPÜ wird semesterbegleitend eine Schule im Raum Dresden besucht, die dem Typ der Studienwahl entspricht (Mittelschulen, Berufsfachschulen, Gymnasien, Schulen in freier Trägerschaft). Eine Einführungs- und Auswertungsveranstaltung, gemeinsame Hospitationen in Kleingruppen (max. 5 Studierende) und zwei Unterrichtsversuche je Studierende_r sind Teil der SPÜ. Die Studierenden werden dabei durch eine Lehrkraft bzw. einen Lehrbeauftragten begleitet. Ein Praktikumsplatz wird ausschließlich über das Praktikumsportal des Freistaates Sachsen vermittelt. Weitere Informationen sind auf der Hompage des ZLSB erhältlich.
Im Rahmen des Blockpraktikums besucht jede_r Studierende für einen Zeitraum von vier Wochen eine Schule außerhalb Dresdens, an der das Praktikum im Bereich Gemeinschaftskunde absolviert wird. Das Blockpraktikum umfasst 17 bis 18 Unterrichtsversuche sowie Hospitationen im Umfang von ca. 30 Stunden für Lehramtsstudierende der Schularten Mittelschule und Gymnasium bzw. mindestens 15 Stunden Hospitationen für Studierende des Lehramtes für Berufsschulen. Die zentrale Begleitung, Beratung und Betreuung der Studierenden während des Praktikums wird durch Mentor_innen an den Schulen übernommen. Die Vor- und Nachbereitung des Praktikums erfolgt durch die Professur für Didaktik der politischen Bildung. Ein Praktikumsplatz für die Blockpraktika B wird ausschließlich über das Praktikumsportal des Freistaates Sachsen vermittelt. Dabei steht den Studierenden Frau Christine Hähniche, Praktikumskoordinatorin am ZLSB, als direkte Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsfristen
Zugangsvoraussetzung ist ein Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder ein Zeugnis, das durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt ist. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch das Zeugnis der Hochschulzugangsbe-rechtigung. Bei einem Fach- oder Studiengangwechsel können Sie eine Anerkennung Ihrer Studienleistungen beantragen. Beachten Sie hierzu bitte die entsprechenden Hinweise auf den Seiten des Prüfungsamtes.
Die Bewerbungsfrist läuft vom 01. Juni bis 15. Juli jeden Jahres. Der Studiengang GRW ist ein zulassungsbeschränkter Studiengang. Nähere Angaben zu Zugangsvoraussetzungen, Aufbau, Inhalt und Studienverlauf können Sie den entsprechenden Studiendokumenten entnehmen. Informationen zur Immatrikulation entnehmen Sie bitte den Seiten des Immatrikulationsamtes. Unter folgendem Link finden Sie weitere Hinweise zum Bewerbungsverfahren der Technischen Universität Dresden.
Welche Prüfungsleistungen werden gefordert?
Die Prüfungsordnung regelt alle Angelegenheiten die Modulprüfungen betreffend (z.B. Arten und Bewertung von Prüfungsleistungen, Wiederholung von Prüfungen usw). Um einen ersten Überblick über den fachdidaktischen Teil der Prüfungsleistungen zu vermitteln, haben wir zu dieser Frage eine extra Rubrik zusammengestellt.
Am Ende des Studiums steht die Erste Staatsprüfung. Diese setzt sich aus einer Klausur und einer mündlichen Prüfung pro Fach zusammen.
Des Weiteren muss eine wissenschaftliche Arbeit (Examensarbeit) angefertigt werden. Um sich auf die Erste Staatsprüfung vorzubereiten, sind im letzten Semester keine Lehrveranstaltungen mehr zu besuchen (s. Studienablaufplan). Die Inhalte der Ersten Staatsprüfung sind der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) zu entnehmen; dort sind diese für jedes Fach in jeder Schulart ausgewiesen. Am Ende gibt es ein Abschlusszeugnis (1. Staatsexamen), dass die absolvierten Module und deren Noten sowie die Noten der Abschlussprüfungen und der wissenschaftlichen Arbeit enthält. Wie genau die Noten der einzelnen Module, die an der Universität abgeschlossen wurden, in die Berechnung der Endnote eingehen, kann man ebenfalls der LAPO I entnehmen.