Evaluieren
Der Weg zur wissenschaftlichen Lehre und Forschung auf professoraler Ebene öffnete sich in den letzten Jahren für alternative Karrierewege. Nicht nur die klassische Habilitation, auch eine erfolgreich durchlaufene Junior- oder Tenure-Track-Professur ermöglichen seither die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur.
Die Einstellung in die Junior- bzw. Berufung auf die Tenure-Track-Professur folgt den allgemeinen Regeln der Berufungsordnung. Die Berufung auf die (zeitlich nachfolgende) Lebenszeitprofessur erfolgt nach einem erfolgreichen Tenure-Evaluationsverfahren, das den Regularien der Tenure-Track-Ordnung unterworfen ist.
Mit dem auf die konkreten Bedürfnisse zugeschnittenen Programm für Junior- und Tenure-Track-Professorinnen und ‑Professoren "YOU PROF" bietet die TU Dresden in dieser Phase der wissenschaftlichen Laufbahn besondere Unterstützung und Förderung.
In Anerkennung der Anstrengungen konnte die TU Dresden im November 2017 im Programm des Bundes und der Länder zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (WISNA) eine Förderung von achtzehn Tenure-Track-Professuren einwerben.
Den Weg von der Tenure-Track-Professur über das Tenure-Evaluationsverfahren hin zur Lebenszeitprofessur können Sie dem Überblick entnehmen; Antworten auf viele Fragen finden Sie nachfolgend.
Als Tenure Track wird die verbindliche Zusage einer Berufung auf eine Lebenszeitprofessur nach einer erfolgreichen Tenure-Evaluation verstanden.
Nein. Die Tenure-Option, also die verbindliche Zusage auf die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur, muss in der Ausschreibung der zu besetzenden (Junior-) Professur ausdrücklich ausgewiesen sein. Nur dann kann ein Tenure-Evaluationsverfahren eingeleitet werden.
Zum Dienstantritt auf der befristeten (Junior-) Professur erfolgt eine einvernehmliche Festlegung der Evaluationsziele und ‑kriterien zwischen Rektorin bzw. Rektor, Kanzlerin bzw. Kanzler, Dekanin bzw. Dekan sowie der (Junior-) Professorin bzw. dem (Junior-) Professor.
Das Verfahren wird auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind (Junior-) Professorinnen und (Junior-) Professoren mit Tenure Track. Alternativ kann der Antrag auch von der Dekanin oder dem Dekanin mit Zustimmung der benannten Personen gestellt werden.
Für die Einleitung des Verfahrens sind keine festen Fristen vorgesehen. Erfahrungsgemäß benötigt die Kommission sechs bis neun Monate für das Evaluationsverfahren, danach bedarf es noch der Anhörung des Fakultätsrates, bis die Rektorin bzw. der Rektor die abschließende Tenure-Entscheidung treffen kann. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Eröffnung spätestens achtzehn Monate vor Auslaufen der befristeten (Junior-) Professur zu stellen.
Auf Vorschlag des Rektorates setzte der Senat der TU Dresden eine Tenure-Evaluationskommission ein, der angehören
- je ein professorales Mitglied aus jedem Bereich der TU Dresden,
- ein akademisches Mitglied,
- ein studentisches Mitglied,
- ein Mitglied aus Technik und Verwaltung.
Komplettiert wird die Kommission jeweils durch
- die Dekanin bzw. den Dekan sowie
- ein von der Kommission bestimmtes externes Mitglied.
Ebenso wirkt die Gleichstellungsbeauftragte der TU Dresden in der Kommission mit.
In der Regel benötigt die Kommission drei Sitzungen zur Durchführung des Verfahrens: in der ersten erfolgt gemeinsam mit der Dekanin bzw. dem Dekan die Bestimmung des externen Mitgliedes, in der zweiten die Verständigung auf die externen Gutachter sowie die gegebenenfalls weiteren Elemente des Verfahrens. Dazu können ein Fachgespräch oder eine Lehrprobe der (Junior-) Professorin bzw. des (Junior-) Professors gehören. Die Kommission kann zur fachlichen Verstärkung auch eine beratend tätig werdende Fachkommission einsetzen. In der Regel erfolgt in der dritten Sitzung auf Grundlage aller Unterlagen die Beschlussfassung über die Tenure-Empfehlung.
Nach den ersten Erfahrungen benötigt die Kommission zwischen sechs und neun Monaten bis zur Vorlage der Tenure-Empfehlung. Im Anschluss bedarf es noch der Anhörung des Fakultätsrates, bis die Rektorin bzw. der Rektor die abschließende Entscheidung trifft.
Die Kommission nutzt in erster Linie schriftliche Unterlagen, wie den einzureichenden Selbstbericht, die aus den jährlich durchzuführenden Statusgesprächen mit der Dekanin bzw. dem Dekan resultierenden Protokolle, mindestens drei externe Gutachten und weitere festgelegte Erkenntnisquellen.
Nein. Die Kommission erarbeitet eine Empfehlung, die der Rektorin bzw. dem Rektor vorgelegt wird. Vor ihrer oder seiner Entscheidung wird der Fakultätsrat angehört. Erst dann kann der Ruf auf die Lebenszeitprofessur als abschließende Entscheidung ergehen. Daran können sich sodann Berufungsverhandlungen zur Ausstattung der Lebenszeitprofessur sowie zu den persönlichen Bezügen anschließen.