Kriterien
Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem der TU Dresden im Bereich Studium und Lehre. Die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse werden darauf überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und eine hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten. Grundlage der Systemakkreditierung ist der Studienakkreditierungsstaatsvertrag und die Sächsische Studienakkreditierungsverordnung (insb. § 17 und § 18).
Mit der Systemakkreditierung wird nachgewiesen, dass die TU Dresden die formalen Kriterien für Studiengänge nach Teil 2 SächsStudAkkVO und die fachlich-inhaltlichen Kriterien nach Teil 3 SächsStudAkkVO erfüllt.
Um die Systemakkreditierung zu erlangen, hat die TU Dresden 2015 nachgewiesen, dass sie die Kriterien und Anforderungen, die der Akkreditierungsrat in seinen "Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung" formuliert hat, erfüllt. Diese Regeln wurden mit der Änderung des Akkreditierungssystems durch die entsprechenden Regeln der Musterrechtsverordnung und der Sächsischen Studienakkreditierungsverordnung abgelöst. Da sie aber Grundlagen der bis September 2021 geltenden Akkreditierung waren, werden sie hier weiterhin aufgeführt:
1. Qualifikationsziele
Die TU Dresden hat für sich als Institution und für ihre Studiengänge ein Ausbildungsprofil definiert und veröffentlicht. Sie nutzt kontinuierlich Verfahren zur Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualifikationsziele ihrer Studiengänge.
2. Hochschulinterne Steuerung in Studium und Lehre
Die TU Dresden nutzt im Bereich Studium und Lehre kontinuierlich ein Steuerungssystem. Dieses sichert unter Berücksichtigung der "Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen" in der aktuellen Fassung die Festlegung konkreter und plausibler Qualifikationsziele der Studiengänge. Die Quailifikationsziele umfassen fachliche und überfachliche Aspekte, insbesondere wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung, die Befähigung, eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen, die Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung. Das System gewährleistet
- die Umsetzung der Qualifikationsziele und angestrebten Lernergebnisse in Studiengangkonzepte, die studierbar sind und das Erreichen des angestrebten Qualifikationsniveaus und Qualifikationsprofils gewährleisten. Hierzu gehören die realistische Einschätzung und Überprüfung der studentischen Arbeitsbelastung, Anwendung des ECTS, sachgemäße Modularisierung, adäquate Prüfungsorganisation, Beratungs- und Betreuungsangebote, Berücksichtigung der Geschlechtergerechtigkeit und der besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Studierenden mit Kindern, von ausländischen Studierenden, Studierenden mit Migrationshintergrund und/oder aus sogenannten bildungsfernen Schichten sowie Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen gemäß der Lissabon Konvention und außerhochschulich erbrachte Leistungen;
- die adäquate Durchführung der Studiengänge auf der Basis von qualitativ und quantitativ hinreichenden Ressourcen sowie Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung;
- die Übereinstimmung der Qualifikationsziele mit dem "Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse" und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der ländergemeinsamen und landesspezifischen Strukturvorgaben und gegebenenfalls bestehenden Sonderregelungen für Studiengänge, die auf staatlich reglementierte Berufe vorbereiten;
- die Berücksichtgung der Ergebnisse der internen Qualitätssicherung und die Beteiligung von Lehrenden und Studierenden, von Absolventinnen und Absolventen und externen Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis bei der Entwicklung und Weiterentwicklung der Studiengänge. Im Falle von Studiengängen, die auf staatlich reglementierte Berufe hinführen, sind die entsprechenden Expertinnen und Experten zu beteiligen.
3. Hochschulinterne Qualitätssicherung
Die TU Dresden nutzt ein internes Qualitätssicherungssystem, das den Anforderungen der "European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education" genügt.
Das interne Qualitätssicherungssystem verfügt über personelle und sächliche Ressourcen, die Nachhaltigkeit gewährleisten. Es ist geeignet, die Wirksamkeit der hochschulinternen Steuerung im Bereich Studium und Lehre zu beurteilen sowie die Sicherung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre zu gewährleisten.
Es umfasst im Einzelnen
- die regelmäßige interne und externe Evaluation der Studiengänge unter Berücksichtigung der Studien- und Prüfungsorganisation,
- die regelmäßige Beurteilung der Qualität von Studium und Lehre durch die Studierenden,
- die Überprüfung der Kompetenz der Lehrenden in Lehre und Prüfungswesen bei der Einstellung sowie deren regelmäßige Förderung,
- die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen,
- verbindliche Verfahren für die Umsetzung von Empfehlungen und ein Anreizsystem.
Es gewährleistet die Beteiligung von Lehrenden und Studierenden, des Verwaltungspersonals, von Absolventinnen und Absolventen und Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis und stellt sicher, dass in ihrer Entscheidung unabhängige Instanzen (Personen) die Qualitätsbewertungen im Rahmen von internen und externen Evaluationen vornehmen.
4. Berichtssystem und Datenerhebung
Die TU Dresden nutzt ein internes Berichtssystem, das die Strukturen und Prozesse in der Entwicklung und Durchführung von Studiengängen sowie die Strukturen, Prozesse und Maßnahmen der Qualitätssicherung, ihre Ergebnisse und Wirkungen dokumentiert.
5. Zuständigkeiten
Die Entscheidungsprozesse, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Steuerungssystem für Studium und Lehre im internen Qualitätssicherungssystem sind klar definiert und hochschulweit veröffentlicht.
6. Dokumentation
Die TU Dresden unterrichtet mindestens einmal jährlich die für Studium und Lehre zuständigen Gremien und darüber hinaus in geeigneter Weise die Öffentlichkeit sowie den Träger der Hochschule und ihr Sitzland über Verfahren und Resultate der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich von Studium und Lehre.
7. Kooperationen
Beteiligt oder beauftragt die TU Dresden andere Organisationen im Bereich von Studium und Lehre, stellt sie durch geeignete Maßnahmen die Qualität der betreffenden Studiengänge und ihre kontinuierliche Verbesserung sicher. Umfang und Art bestehender Kooperationen mit anderen Hochschulen, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen sind beschrieben und die der Kooperation zu Grunde liegenden Vereinbarungen dokumentiert.
Diese Regelung findet auch Anwendung auf Studiengänge, die von je mindestens einer ausländischen und einer deutschen Hochschule gemeinsam geführt werden und zumindest auch mit einem anerkannten Hochschulabschluss nach deutschem Recht abschließen (Joint Programmes). Sie gilt auch für nationale Studiengänge, die eine Option anbietet, die einem Joint Programme entspricht. Bestehen Widersprüche zwischen den nationalen Vorgaben der beteiligten Partnerländer, gilt Ziff. 1.5.3 der "Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung" mit der Maßgabe entsprechend, dass der Vorstand der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland die Entscheidung auf Antrag der Hochschule trifft.