Kriterien
Grundlagen und Zielsetzung der Systemakkreditierung
Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem der TU Dresden im Bereich Studium und Lehre. Geprüft wird, ob die hochschulinternen Strukturen und Prozesse geeignet sind, die Erreichung der Qualifikationsziele und eine hohe Qualität der Studiengänge sicherzustellen. Die rechtliche Grundlage bilden der Studienakkreditierungsstaatsvertrag sowie die Sächsische Studienakkreditierungsverordnung (SächsStudAkkVO), insbesondere Teil 3, §§ 11 bis 21.
Mit der Systemakkreditierung weist die TU Dresden nach, dass sie sowohl die formalen Kriterien für Studiengänge (Teil 2 SächsStudAkkVO) als auch die fachlich-inhaltlichen Kriterien (Teil 3 SächsStudAkkVO) in ihren internen Verfahren zur Studiengangsentwicklung und -prüfung systematisch anwendet.
Aufbau des internen Qualitätssicherungssystems
Die Anforderungen an das interne Qualitätssicherungssystem ergeben sich insbesondere aus den §§ 17 und 18 SächsStudAkkVO. Die TU Dresden verfügt über ein Leitbild für die Lehre und ein systematisches Qualitätsmanagementsystem, das auf die kontinuierliche Verbesserung der Studienqualität ausgerichtet ist. Dieses umfasst Ziele, Prozesse und Instrumente zur Einrichtung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Studiengängen. Dabei werden alle relevanten Leistungsbereiche sowie alle Statusgruppen der Hochschule einbezogen.
Inhalte und Maßnahmen des Qualitätsmanagementsystems
Das Qualitätsmanagementsystem beinhaltet insbesondere:
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Qualifikationsziele: Die systematische Festlegung und Überprüfung von Qualifikationszielen gemäß § 11 SächsStudAkkVO;
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Studiengangskonzeption: Die Entwicklung schlüssiger Studiengangskonzepte auf Basis curricularer Kohärenz und Studierbarkeit gemäß § 12, einschließlich angemessener Ressourcenausstattung, geeigneter Prüfungsformate, Modularisierung und ECTS-Zuordnung;
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Curriculumentwicklung: Die kontinuierliche fachlich-inhaltliche Weiterentwicklung der Curricula unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher und fachlicher Entwicklungen (§ 13), einschließlich didaktischer Innovationen und des fachlichen Diskurses auf nationaler und internationaler Ebene;
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Studienerfolg: Die Überprüfung von Studienerfolg auf Basis eines kontinuierlichen Monitorings und die Ableitung gezielter Maßnahmen zur Verbesserung von Studienbedingungen und Studienergebnissen (§ 14);
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Chancengleichheit: Konzepte zur Geschlechtergerechtigkeit und zum Nachteilsausgleich, die auf der Ebene der Studiengänge umgesetzt werden (§ 15);
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Evaluation: Verbindlich geregelte interne Evaluations- und Reviewverfahren unter Einbindung externer wissenschaftlicher Expert:innen, Vertreter:innen der Berufspraxis, von Studierenden und Absolvent:innen (§ 18);
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Berichtswesen: Hochschulweite Berichtssysteme zur Dokumentation von Studiengangsentwicklung, Qualitätssicherungsmaßnahmen und deren Wirkungen (§ 18 Abs. 4);
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Governance: Klar definierte Entscheidungsprozesse und Zuständigkeiten für die Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und Einstellung von Studiengängen (§ 17 Abs. 4);
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Datengrundlage: Regelmäßige Erhebung und Analyse qualitätsrelevanter Daten für Studium und Lehre (§ 18 Abs. 3);
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Beschwerdemanagement: Ein Beschwerdesystem sowie Verfahren zur Konfliktlösung innerhalb des Qualitätsmanagementsystems (§ 17 Abs. 2);
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Unabhängigkeit und Weiterentwicklung: Maßnahmen zur Sicherung der Unabhängigkeit von Qualitätsbewertungen und zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Systems.
Historischer Kontext
Die TU Dresden wurde 2011 erstmals systemakkreditiert und hat in diesem Rahmen die Einhaltung der Kriterien des Akkreditierungsrates nachgewiesen, wie sie in den früheren "Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung" formuliert waren. Diese wurden mit der Reform des Akkreditierungssystems abgelöst, bilden aber weiterhin einen wichtigen Referenzrahmen für die Entwicklung und Umsetzung qualifikationsorientierter Studiengangsstrukturen.
Transparenz und Veröffentlichung
Die TU Dresden informiert regelmäßig über die Ergebnisse ihres Qualitätsmanagements im Bereich Studium und Lehre. Zuständigkeiten, Entscheidungsprozesse sowie Verfahren zur Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen sind hochschulweit definiert und veröffentlicht.