Exportkontrolle an der TUD
Exportkontrolle an der Technischen Universität Dresden
Universitäre Exzellenz ist untrennbar mit der Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen verbunden. Dazu zählt auch das Exportkontrollrecht, das Sachverhalte mit Auslandsbezug regelt (z.B. Dienstreisen, Ausfuhr von Gütern und wissenschaftlichen Dienstleistungen) und gegebenenfalls Einschränkungen vorsieht. Die Technische Universität Dresden betrachtet die Einhaltung dieser Bestimmungen als einen essenziellen Bestandteil ihrer Compliance-Standards und zur grundsätzlichen Wahrung der Freiheit von Forschung und Lehre.
Allerdings betrifft das Exportkontrollrecht nicht sämtliche wissenschaftlichen und forschungsbezogenen Aktivitäten, sondern lediglich spezifische Einzelfälle. Die Identifikation und Bewertung solcher Fälle ist eine gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten.
Daher tragen alle Mitglieder und Angehörigen der TUD im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeiten zur Einhaltung der exportkontrollrechtlichen Vorschriften bei und gewährleisten so die Einhaltung der Anforderungen der Exportkontrolle.
Die Einhaltung der ausfuhrrechtlichen Bestimmungen schützt alle Handelnden/Beteiligten gegenüber individuellen und institutionellen (strafrechtlichen) Konsequenzen (Z.B. Geldbußen, Reputationsverlust). Die Angebote und Maßnahmen im Bereich „Exportkontrolle“ tragen insgesamt dazu bei, diese Risiken für Angehörige der TU Dresden zu minimieren.
Ausfuhrverantwortlicher: Dipl.-Ök. Jan Gerken, Kanzler der TU Dresden
Weiterführende Informationen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bitte senden Sie Fragen, Beratungsbedarfe und Prüfaufträge immer an:

Exportkontrolle
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