G
- Gardeny (Komturei, Spanien)
- Gaston (Komturei, Armenien)
- Gaudin, Thibaud (M)
- Geheimalphabet
- Geheimstatuten
- Geldwesen
- Genf (Komturei, Schweiz)
- Genua (Komturei, Italien)
- Gerard de Rideford (M)
- Gerland (Heiliger)
- Gilbert Erail
- Gorra (Komturei, Italien)
- Grabplatten/Grabstätten
- Grabtuch von Turin
- Graffiti
- Gral
- Granyena (Komturei, Spanien)
- Griechenland
- Grossendorf (=Magna Villa, Wielka Wies, Komturei, Polen)
- Grumbach, Hugo v. Wildgraf
- Guardia, Raimond de (=Ramon Saguardia, Komtur von Masdéu)
- Guillaume de Nangis und die Continuatoren (Chronisten)
- Guillaume de Tyr
- Guy, Bernard (=Gui. bernard/Bernardus Guidonis, Autor)
Gardeny (Komturei, Spanien)
Bauliche und territoriale Entwicklung
Nach der Eroberung der katalanischen Stadt Lleida von den Mauren im Jahre 1149 erhielten die Templer hier zum Dank für ihre Unterstützung bei der Belagerung einige Ländereien übereignet und begannen sofort mit dem Bau der Befestigungen sowie der Rekultivierung der Gegend. Zur Komturei Gardeny gehörten noch Häuser und Besitzungen in Escarabat, Monlleó, Segriá, Torre de Bafes und Urgel, daneben zahlreiche Gärten und Mühlen.
Ab 1151 wohnten Templer in der Burg und spätestens 1156 residierte hier ein Komtur. Gardeny wurde zum Haupthaus der Ordensprovinz. Die Burg besaß ein eigens eingerichtetes „Schatzhaus“, in welchem dem Orden zur Verwahrung übergebene Pretiosen und Gelder gelagert werden konnten. 1176, 1212, 1281, 1286, 1294 und 1303 wurden Provinzialkapitel in dieser Niederlassung abgehalten. Einiges deutet daraufhin, dass Gardeny auch eine Art „Altenheim“ für alte und kranke Ordensbrüder der Provinz unterhielt. Etwa 25 Templer lebten im Haus von Gardeny. Ab Mitte des 12. Jahrhunderts gab es einen speziell für die zahlreichen Mühlen im Land von Rosselló und Segrià zuständigen Ordensbruder. Die Mühlen (Getreide-, Öl- und Walkmühlen) wurden von Pächtern betrieben, die Naturalabgaben oder Geldpacht zu zahlen hatten. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts hatte die Komturei von Gardeny erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, da ihre Pächter die Zahlungen nicht einhielten. Sie sah sich nicht mehr in der Lage, die schuldigen Gelder („Responsiones“) für den Kampf im Orient abzuführen. Grund war eine Verarmung der Bevölkerung aufgrund königlicher Zusatzbesteuerung, aber auch die Erschöpfung des Bodens nach über einem Jahrhundert intensiver Nutzung. So wurden gegen Ende des 13. Jahrhunderts die zu leistenden Pachtabgaben teilweise verringert.
Beziehungen und Konflikte
Bereits am Ende des 12. Jahrhunderts war es – ausgehend von Streitigkeiten über Grenzen und Wasserrechte – zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Pächtern der Templer und der Johanniter gekommen. Die Angelegenheit kam schließlich vor den König. Dieser entschied, dass beide Parteien auf das Evangelium schwören sollten, die jeweils gestohlenen Güter zu restituieren. Des Weiteren musste ein Kleriker abgestellt werden, der ein Jahr lang die Totenmessen für die während der Kämpfe Umgekommenen zu lesen hatte (HUESCA, Col·lecció, II, S. 940f.).
Konflikte gab es seit Gründung der Niederlassung auch mit dem in unmittelbarer Nachbarschaft residierenden Bischof von Lleida. Im Zentrum der Auseinandersetzungen standen unter anderem der Status von Kirchen, die dortigen Begräbnisrechte und die bei diesen Anlässen zu entrichtenden Gelder innerhalb des Gebiets der Komturei. Der Streit entzündete sich an der innerhalb der Komturei und Burg von Monzón gelegenen Kirche Sant Joan. 1264 gipfelte der Konflikt in Gewalttätigkeiten ausgehend von den Leuten des Bischofs. Gegen die Templer wie ihre Pächter und Bediensteten wurden Interdikt und Exkommunikation verhängt. Bei den Auseinandersetzungen kamen Besitzungen von Monzón zu Schaden und ein Sarazenensklave des Ordens ums Leben. Der Bischof seinerseits klagte, die Templer der Niederlassung von Cofita hätten einen Kleriker ermordet, ebenso zahlreiche Übergriffe begangen und ohne Erlaubnis eine Kapelle in Corbins errichtet. Der Fall kam vor ein Schiedsgericht, bestehend aus dem Abt von Poblet und dem Bischof von Saragossa Der Richtspruch fiel äußerst günstig für die Templer aus. Die Kirchenstrafen wurden für widerrechtlich erklärt, da gemäß der Privilegien des Ordens lediglich der Papst seine Mitglieder exkommunizieren könne. 28 Kirchen verblieben in der Hand der Templer. Die ohne Erlaubnis errichtete Kapelle in Corbins allerdings musste abgerissen werden. 1288 exkommunizierte der Bischof von Lleida die Kleriker im Haus von Gardeny, nachdem die Templer sich geweigert hatten, eine Subsidie für den König zu bezahlen und 1301 exkommunizierte er erneut den Provinzmeister während eines Streites über eingeforderte Steuern für die Einrichtung der Universität von Lleida, die die Templer nicht zahlten. Die erneuten Kirchenstrafen wurden von den Templern mit der Ausweisung des Abts von Sant Esteve und des Vikars von Santa Maria beantwortet. Trotz erneuten Eingreifens des Königs weiteten sich die Auseinandersetzungen aus, es kam zu Toten und Zerstörungen von Besitz. Erst Ende 1302 kamen die Streitigkeiten zu einem Ende.
Konflikte gab es auch weiterhin mit den in Alguaire ansässigen Johannitern, die im März 1307 in einem Heerzug Dalmaus de Timor (Statthalter des Provinzmeisters) gegen die Johanniterburg gipfelten. König Jaume II. ergriff Partei der Johanniter und befahl den Templern die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens. Bereits einige Monate später gab es erneut tätliche Auseinandersetzungen zwischen Leuten des Tempels und des Hospitals, wobei letztere, wie die Urkunde sagt, durchaus in böser Absicht gehandelt hätten.
“[...]manu armata et deliberato proposito venerunt ad dictum locum de Villanova et alia loca dicti Templi [...] ut [...] interfecerunt et quosdam alios vulnerarunt et talas et dampna ac malefficia quamplurimum in locis ipsis fecerunt.” (SAROBE I HUESCA, Història, S. 283.)
Dalmau de Timor beschwerte sich beim König, dass der für eine Strafexpedition eingesetzte Vogt von Lleida zwar genug Leute gehabt habe, um eine Anzahl Pächter der Templer festzusetzen, als es aber an die Verfolgung der Pächter der Johanniter gegangen sei, mangelnde Personen und Mittel vorgeschützt habe. Nach weiteren Tätlichkeiten und Anrufung des Königs unternahm der Vogt von Lleida im September 1307 schließlich eine Strafexpedition gegen die Johanniter von Alguaire.
Nach der Gefangennahme der Templer und der Einziehung ihres Besitzes im Zuge des Prozesses in Aragon wurde die Komturei Gardeny ab August 1308 von Pere de Cardona aus Lleida verwaltet, gemeinsam mit Corbins, Torres de Segre und Gebut. 1309 wurden die Einkünfte der Getreidemühlen im Segrìa verkauft, ebenso die Einkünfte von Vilanove de Riudovelles, Alcanís, Rosselló, Torrefarrera, La Grallera und Malpartit. 1317 kam Gardeny an die Johanniter.
Architektonische Überreste
Die Burganlage bestand aus einem geräumigen Wohnturm mit Wendeltreppe, in dem sich unten Lagerräume befanden, weiter oben eine Waffenkammer und die Räume für den Komtur und die Ordensbrüder. Dazu gehörten eine Kapelle sowie diverse Servicebauten. Eine doppelte Mauer, davon die äußere mit Türmen, schützte die Burg. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde die Anlage zu einer Festung umgebaut. Archäologische Grabungen machen nur eine teilweise Rekonstruktion des vorigen Zustandes möglich. Heute können noch der zweistöckige, spitztonnengewölbte Hauptbau und die Kapelle besichtigt werden. Sie ist 25,5 m lang, 7,5 m breit und 10 m hoch. Im 18. Jahrhundert wurde die polygonale Apsis vom Schiff mit einer Mauer abgetrennt, da der Raum als Pulverlager diente. Auch an den Fensteröffnungen wurden zahlreiche Veränderungen vorgenommen. Es gab zwei Portale – eines diente als Haupteingang, das zweite führte auf den Friedhof. In der Kapelle wurden 1987 Reste von Fresken aus dem späten 13. Jahrhundert entdeckt, die jedoch bei einem Anschlag auf das Gebäude schwer beschädigt wurden. Die Reste befinden sich heute im Servei d'arqueologia de la Paeria. Die Wandmalereien zeigen Fragmente des Jüngsten Gerichts und geometrische Scheinarchitektur, die u. a. Marmorplatten imitieren und damit an venezianisch- byzantinische Traditionen anschließen (Marmor galt nicht nur als Zeichen städtischen Luxus’ in Rom und Byzanz sondern darüber hinaus als wundertätige Substanz).
Komture von Gardeny (nach FOREY, Templars in the Corona of Aragon):
1160–1161 Pere de Cartella 1164–1175 Aymeric
1175 Bernat de Cornelia 1176–1177 Ramon de Concabella 1177 Miro de Trilla
1178 Pere Uchor 1178–1180 Pere de Colonges
1180–1185 Bernat de Albespino 1186–1189 Bezo
1190–1195 Bernat de Ciaret
1196 Pere de Aguda
1196–1197 Bernat de Seron
1198 Pere de Aguda
1199–1200 Bernat de Ciaret
1200 Pere de Aguda
1201–1203 Guillem Amil
1203–1206 Bernat de Ciaret
1206–1212 Guillem de Montrodón
1212–1215 Ramon Berenguer de Ager
1215–1216 Bernat de Ciaret
1216–1221 Godefrey de Castellnou
1222–1223 Ramon de Cervera
1223–1228 Ramon de Serra
1228–1230 Jordan de Peralta
1230 Rigald de Roca
1231–1233 Guillem de Monte
1233–1239 Pere de Campfet
1239–1243 Guillem de Cardona
1243 Pere Jimenez
1244 Pons de Oltrera
1245 Bernat de Altarriba
1246–1247 Guillem de Anglesola
1247–1249 Guillem de Tordo
1249–1251 Bernat de Altarriba
1251–1252 Guillem de Alcala
1252–1254 Jayme de Timor
1254 Guillem de Alcala
1255–1260 Ramon Berenguer de Ager
1260–1261 Bernat de Altarriba
1261–1262 Ramon Berenguer de Ager
1265–1267 Pere de Queralt
Vakant Aug.–Sept. 1267;
Jan. 1268 1268–1269 Bernat de Altarriba
1269–1271 Arnold de Timor
Vakant Juli 1271
1271 Ramon de Baco
Vakant Feb. 1272
April 1272 1272–1274 Ramon de Baco
1274–1284 Guillem de Miravet
1284–1286 Pere de Tous
1286–1290 Bernat de Montoliu
1290–1292 Pere de Villalba
1292 Arnold de Timor
Vakant Mai 1293
1294–1297 Ramon Oliver
1297–1298 Pere de Villalba
1298–1301 Arnold de Torroella
Vakant 1302–1307
1307 Arnold de Banyuls
Anke Napp
Quelle
- R. HUESCA, Col·lecció diplomàtica de la Casa del Temple de Gardeny (1070–1200), 2 Bde., Lleida 1998.
Sekundärliteratur
- P. BERTRAN ROIGÉ, Gardeny: els Templers a Lleida, in: Lleida. La ciutat dels dos turons, Lleida 1992, S. 10–42.
- J. FUGUET SANS, El Castell de Gardeny. Arquitectura i pintura del castell a la llum de les recents excavacions i restauració, in: GRUP DE RECERQUES DE LES TERRES DE PO- NENT (Hg.), Romànic tardà a les terres de Lleida. Estudis sobre Vilagrassa (Actes de la Jornada de Treball XLIII), Sant Marti de Malda 2013, S. 439–460.
- J. FUGUET SANS, Els castels templers de Gardeny i Miravet i el seu paper innovador en la poliorcética i l’arquitectura calalanes del segle XII, in: Acta historica et archeologica medievalia 13 (1992), S. 353–374.
- D. TORRES, L’explotació dels bens territorials de la comanda templera de Gardeny de Lleida, in: Actes de les primeres jornades sobre els ordes religioso militares als paisos Catalans, Zaragoza 1994, S. 111–116.
- S. SALVADÓ, The perception of Byzantine Iconography in the Order of the Knights Templars in Arago-Catalonia, in: D. CARRAZ / E. DEHOUX (Hgg.), Images et ornements autour des ordres militaires au Moyen Âge, Toulouse 2016, S. 169–180, S. 177f.
- R. HUESCA, Història de Rosselló de Segrià, Bd. 1: El temps dels templers (1149–1307), Lleida 2011 (bes. S. 276 zum Konflikt mit dem Bischof von Lleida, 280ff zum Konflikt mit den Johannitern).
Gaston (Komturei, Armenien)
Diese im heutigen Armenien gelegene Festung wurde den Templern um 1130 übereignet. 1188 war die Garnison gezwungen, sich Saladin zu ergeben. Moslemische Truppen besetzten den Platz, wurden aber 1191 ihrerseits durch die Männer König Leos II. von Armenien, Anwärter auf das Fürstentum von Antiochia, vertrieben. Im Anschluss weigerte sich Leo, die strategisch vorteilhaft gelegene Festung dem Orden zurückzugeben. Es kam zu Auseinandersetzungen mit Bohemund II., Fürst von Antiochia, an dessen Ländereien der strittige Besitz grenzte. Die Templer stellten sich auf die Seite Bohemunds II. von Antiochia, um den Anspruch auf ihre ehemalige Festung zu bekräftigen. Nach dem Einschalten von Papst Innozenz III. auf Drängen der Templer folgten lange und schwierige Verhandlungen, und erst 1215 oder 1216 wurde Gaston dem Orden restituiert. 1268 wurde die Festung durch die Brüder selbst verwüstet und verlassen, nachdem klar geworden war, daß sie gegen die Truppen Sultan Baybars nicht würde standhalten können. Für diese Entscheidung, die ohne Genehmigung ihrer Oberen getroffen worden war, wurden alle dortigen Templer, darunter Gerard de Sauzet, damals Landkomtur von Antiochien, späterer Provinzmeister von Ungarn, von Gaston zur Strafe des Habitverlustes für die Dauer eines Jahres verurteilt.
Einige wenige bauliche Reste sind noch aus dem Kernbau des 12. Jahrhunderts vorhanden, der weitaus größere Teil der Ruine stammt aber aus dem Neubau nach 1216. Es handelt sich um eine tonnengewölbte Vierflügelanlage, von der heute noch drei Flügel halbwegs erhalten sind. Im Südflügel befand sich ein durchfensterter Saal, im Nordflügel eine Kapelle mit flachem Ostabschluss. Ein heute weitgehend zerstörter Aquädukt diente der Wasserversorgung. Östlich und südwestlich war eine zweite Verteidigungslinie vorgelagert.
Anke Napp
Quellen des Artikels und weiterführende Literatur:
- Barber, M.: Die Templer. Geschichte und Mythos, Berlin 2015, S. 138f.
- Lawrence, A. W.: The castle of Baghras, in: The cilician kingdom of Armenia, ed. Boase, T. S. R., Edinburgh 1978.
- Upton-Ward, J.: The surrender of Gaston and the rule of the Templars, in: The Military Orders, ed. Barber, M., Aldershot 1994, 179-188.
Gaudin, Thibaud (M)
Seine Familie stammte vermutlich aus dem Raum Chartres. Von einer dort beheimateten Adelsfamilie namens Gaudin sind Mitte des 13. Jahrhunderts auch bereits Schenkungen an die Templer sowie Ordenseintritte beurkundet. 1286 war ein Guillaume Gaudin Komtur von Sours und Unterprovinzmeister des Chartrain.
Die Chronik des „Templers aus Tyrus“ berichtet, wie Bruder Thibaud Gaudin gemeinsam mit Guillaume de Beaujeu im Jahr 1260 bei einem Scharmützel mit muslimischen Turkomanen gefangen gesetzt und später gegen Lösegeld freigesetzt wurde. Danach lebte er in der Komturei von Akkon, und war zwischen 1271 und 1280 laut einer Aussage aus dem Prozess gegen die Templer auch Komtur dieser Niederlassung. Eine weitere Zeugenaussage verortet ihn Anfang der 1280er Jahre als Komtur von Château Pélerin. Mehrere Jahre habe er daraufhin als Komtur des Königreichs Jerusalem gewirkt.
Das Excidium Acconis, ein anonymer Bericht über den Fall Akkons, erzählt, wie Thibaud Gaudin nach dem Tod des Meisters mitsamt einigen Brüdern, dem „Schatz“ des Ordens (darunter das Archiv) und den Reliquien in die Ordensfestung von Sidon entsandt wurde. Von dort reiste er nach Zypern, um für die Belagerten Hilfe zu organisieren. Der „Templer aus Tyrus“ wirft Gaudin vor, sich auf Zypern zögerlich und feige („lahchement“) verhalten zu haben, anstatt für Entsatz zu sorgen.
Die Österreichische Reimchronik berichtet ebenfalls von den letzten Kämpfen in Outremer und der letztlichen Absage des Ordensmeisters an den Märtyrertod der Brüder. Stattdessen, so lässt der Chronist das „Meister Anne“ benannte Oberhaupt der Templer sagen, sei das Leben ein zu hohes Gut, und der Orden solle sich in Spanien engagieren. Thibaud Gaudin urkundet einige Male von Zypern aus als Ordensmeister. Er amtierte nur bis zum Frühjahr 1292.
Anke Napp
Quellen:
- De Excidii Urbis Acconis, ed. E. Martène, in: Veterum Sciptorum et Monumentorum Historicorum, Dogmaticorum, Moralium, Amplissima Collectio, 10 Bde., Bd. V, Paris 1729, Sp. 757-784: URL
- Excidii Acconis Gestorum Collectio, ed. R. B. C. Huygens, Turnhout 2004, S. 91.
- Templer aus Tyrus (Templier de Tyr), in: G. Raynaud (Hg.), Les Gestes des Chiprois, Genf 1887, S. 139-334, hier S. 164 und S. 256f.
- J. Michelet, Le procès des Templiers, 2 Bde. Paris 1851, Bd. I, S. 646f., Bd. II, S. 238f, S. 313.
- Ottokars Österreichische Reimchronik nach den Abschriften Franz Lichtensteins, ed. J. Seemüller, in: MGH Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi. Deutsche Chroniken und andere Geschichtsbücher des Mittelalters Bd. 5,1, Hannover 1890, Vers 51825-51910, S. 690f: URL.
Sekundärliteratur:
- M.-L. Bulst-Thiele, Sacrae Domus Militiae Templi Hierosolymitani Magistri, Göttingen 1974, 291-294.
- A. Demurger, Der letzte Templer. Leben und Sterben des Großmeisters Jacques de Molay, München 2005, S. 95f.
- H. Finke, Papsttum und Untergang des Templerordens (Vorreformationsgeschichtliche Forschungen 4), Bd. 1 Darstellungen, Münster 1907, S. 20f.
Geheimalphabet
Es gibt keine mittelalterlichen Nachweise, dass die Templer eine Geheimschrift benutzt hätten.
Henri Grégoire (1750-1831), Republikaner und Bischof von Blois, publizierte eine mehrbändige Histoire des Sectes réligieuses, in der er sich auch dem Templerorden, genauer gesagt den Pariser Neutemplern widmete. Diese stellten ihm ihre Unterlagen zur Verfügung. Grégoire publizierte ein aus Dreiecken und Rhomben gebildetes „Templer-Geheimalphabet“, das er zum Teil in diesen Dokumenten und auf „alten Siegeln“ fand, über deren genaues Alter er aber kein eindeutiges Urteil fällt. Die Charta Transmissionis ist in dieser Geheimschrift verfasst.
1840 publizierte C.-H. Maillard de Chambure die Statuts secrets der Templer - worunter er allerdings keinesfalls unorthodoxe Lehren verstand, sondern die Retrais mit z. B. dem Strafsystem. Als Grundlage der Edition diente dem Forscher unter anderem ein Manuskript aus Paris (MS fr. 1977), auf dessen ersten Blättern er drei der kryptographischen Zeichen wieder zu erkennen glaubte. Moderne Untersuchungen haben allerdings die Buchstaben wieder deutlich werden lassen und gezeigt, dass es sich nicht um Zeichen handelt. Auf den Seiten befinden sich Segens- und Heilsprüche der sogenannten weißen Magie, wie die zahlreichen Kreuzzeichen anzeigen.
Anke Napp
Sekundärliteratur
- S. Cerrini, La révolution des Templiers, 2009, pp. 248ff.
- H. Grégoire, Histoire des sectes religieuses: qui sont nées, se sont modifiées, se sont éteintes dans les différentes contrées du globe, depuis le commencement du siècle dernier jusqu'à l'époque actuelle, vol. II, Paris 1828, pp. 392-428. Das Alphabet folgt nach p. 428.
Geheimstatuten
Geschichte
Von zahlreichen populärwissenschaftlichen Autoren und Romanschriftstellern werden „Geheimstatuten“ des Templerordens postuliert, die sich auf eine von der katholischen Lehre unterscheidende Religion sowie auf einen „Orden im Orden“ beziehen. Einer der frühesten Vertreter der Geheimbund-Theorie ist F. NICOLAI (1783). Gerard DE SÈDE behauptet in Les Templiers sont parmi nous (Die Templer sind unter uns) (1962), dass der dänische Bischof Frederick MÜNTER 1780 in den Archiven des Vatikans eine offizielle Regelfassung sowie besagte „Geheime Statuten“, redigiert von einem gewissen „Meister Roncelin“, gefunden habe. Dieser zweite Teil des Manuskripts sei jedoch „auf unerklärliche Weise verschwunden“, wie sich MÜNTER in einem Brief an den deutschen Templerforscher WILCKE geäußert habe. Erst 1877 sei es dem deutschen Gelehrten Theodor MERZDORF gelungen, die Handschrift „zufällig in Hamburger Privatarchiven“ wieder zu finden.
Friedrich MÜNTER (1761–1830), der angebliche Entdecker dieser kompromittierenden Ge- heimstatuten der Templer, war Theologe, Historiker, Archäologe, Mitglied und später Meister einer Freimaurerloge, Illuminat, befreundet mit einem römischen Kardinal und ab 1808 Bischof von Seeland. Er hinterließ zahlreiche theologische und kirchenhistorische Werke von hohem Rang, unter anderem auch eine Abhandlung über die Geschichte der Templer und den gegen den Orden inszenierten Prozess, die 1794 erschien. Von Geheimstatuten ist darin nirgends die Rede.
Das Schriftstück, welches MERZDORF für seine Edition benutzte, schien seiner Auskunft nach, eine Kopie von Originalen zu sein, die „nach den am Rande stehenden Notizen in den Untersuchungsacten gegen den Templerorden [...] liegen und im Vaticanischen Archive abgeschrieben sein will“. Die Handschrift habe vermutlich seit Beginn des 19. Jahrhunderts in St. Petersburg gelegen, von wo aus sie mit dem freimaurerischen Nachlass des Staatsrats Böber (Großmeister der Loge „Wladimir zur Ordnung“ des schwedischen Systems) nach Hamburg an einen gewissen Dr. Buek gelangt sei, der sie wiederum der Hamburger Großloge übereignet habe, wo MERZDORF sie schließlich einsah. Er diskutiert die Frage, wer den Text gefälscht haben könnte und wandert hierbei die damals bekannten Kreise und Personen freimaurerischer und neotemplerischer Ideen ab.
Zu einem abschließenden Ergebnis kommt er nicht, auch wenn er dazu tendiert, dass die Statuten echt seien. H. PRUTZ (1878) beweist akribisch, dass die Merzdorfschen Statuten eine Fälschung des 19. Jahrhunderts sind. Sie entstanden wohl im Freimaurerumkreis.
Inhalt
Die Merzdorfschen Statuten bestehen aus vier Teilen, wobei Teil 1 die reguläre Ordensregel mit den bekannten 72 Punkten ist, versehen mit einigen Addenda zum Loskauf der Gefangenen und dem schuldigen Gehorsam gegenüber dem Patriarchen von Jerusalem. Teil 2 mit 30 Artikeln nennt sich Statuta Secreta (Incipiunt Statuta Secreta quae fratribus Electis de Militia Templi tradiderunt), angeblich eingesetzt vom Präzeptor der Normandie Roger de Montaigu und Robert de Barris, Prokurator der Häuser in der Normandie, Teil 3 mit 20 Artikeln trägt den Titel Liber Consolamenti (liber Consolamenti, sive Statuta secretorum quae pro Fratribus Consolatis de Militia Templi in unum Corpus collegit Magister F. Roncelinus). Teil 4 mit dem Titel Rotula Signorum arcanorum enthält weitere Regeln für geheime Erkennungszeichen und Passwörter von Meister Roncelin. Der Text ist in einem Latein abgefasst, das sich von der mittelalterlichen Sprachversion unterscheidet. Die einzelnen Paragraphen weisen deistische Züge auf. Es wird von einer Gleichheit der Religionen ausgegangen und die Templer in eine geistige Tradition mit Katharern, Waldensern und Freimaurern gestellt, die alle ebenfalls Zugang zum Kreis der Erwählten erlangen könnten. Die römische Kirche wird als „Synagoge des Antichrist“ und „Neu-Babel“ bezeichnet. Kandidaten sollten im Trivium und Quadrivium bewandert sein. Zwei verschiedene Aufnahmeriten werden genannt, darunter eine mit Elementen, die den Anklagepunkten des Prozesses entlehnt sind (Verunehrung des Kreuzes und unsittliche Küsse). Bei der Aufnahme muss der Kandidat ein „Mosesgebet“, ein „Jesusgebet“ und schließlich gar das „Baphometgebet“ sprechen. Der anschließend enthüllte „Baphomet“ wird mit „Allah“ angerufen. Ganz unabhängig von diesen heterodoxen Geheimstatuten wurden von einigen Autoren des
19. Jahrhunderts auch die – völlig im Einklang mit der kirchlichen Lehre stehenden – soge- nannten Retrais der Regel als „Geheimstatuten“ bezeichnet (z. B. MAILLARD DE CHAMBURE, Les Statuts sécrets – er beruft sich übrigens ebenfalls auf Bischof MÜNTER), was zunächst vielfach für Verwirrung sorgen kann.
Quelltext der Merzdorfschen „Geheimstatuten“
Anke Napp
Quellen
- Th. MERZDORF, Die Geheimstatuten des Ordens der Tempelherren nach der Abschrift eines vorgeblich im Vatikanischen Archive befindlichen Manuscriptes zum ersten Male in der lateinischen Urschrift und in deutscher Übersetzung: ein Beitrag zur Geschichte des Tempelherrenordens und der Freimaurerei zur Ergänzung des Wilckeschen Werkes über den Tempelherrenorden, Halle 1877.
- F. MÜNTER, Statutenbuch des Ordens der Tempelherren aus einer altfranzösischen Handschrift herausgegeben und erläutert, Berlin 1794: URL.
Sekundärliteratur
- A. NAPP, Vom Ketzerprozess zur Metaverschwörung. Die Mythen um den Templeror- den, Baden-Baden 2020, S. 21–52.
- H. PRUTZ, Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens. Eine kritische Untersuchung, Berlin 1879, S. 113–173: URL.
Populärkultur
- G. DE SÈDE, Die Templer sind unter uns oder das Rätsel von Gisors (Orig. Les Temp- liers sont parmi nous), Berlin/Frankfurt a. M./Wien 1963.
Geldwesen
Die Templer verfügten über diverse Einkunftsquellen für Geld = Münzen: Verkäufe von Vieh und landwirtschaftlichen Produkten, sowie Pachtzahlungen für die Benutzung von Weiden, Mühlen etc. im Besitz des Ordens. Einige Schenkungen erfolgten auch nicht in Form von Land oder Naturalien, sondern in einem festen Geldbetrag. Der französische König verpflichtete sich 1143 beispielsweise, den Templern jährlich 27 Livres zur Verfügung zu stellen. Weitere jährliche Zuwendungen von insgesamt 40 Livres folgten in den nächsten Jahren. Auch Mitglieder des Adels überschrieben dem Orden Teile ihrer Einkünfte aus Zöllen und Pachten. Darüber hinaus besaß der Orden zahlreiche Marktrechte in vielen europäischen Gemeinden. Von den muslimischen Gegnern im Kampf erstrittenes Beutegut durfte der Orden behalten - eine weitere Quelle von Einkünften.
Ein großer Teil der Gelder wurde für den eigenen Bedarf der Ordenshäuser, vor allem aber für die zu für den Kampf in den Orient zu überweisenden sogenannten Responsiones verwendet - in Courval handelte es sich um einen jährlichen Betrag von 80 Livres tournoises. Gerade gegen Ende des 13. Jahrhunderts kam es jedoch des Öfteren zu Engpässen in den Ordenshäusern, so dass die schuldigen Gelder nicht gezahlt werden konnten.
Die Häuser des Templerordens in den diversen Provinzen dienten jahrzehntelang als sicheres Depot für Pretiosen und Gelder des lokalen Adels bis hin zu den regierenden Fürsten. Für fast 130 Jahre blieb der Pariser Temple das Finanzzentrum des Königreiches. Erst die Verwaltungsreform unter Philipp IV. und die komplexer werdende Finanzstruktur gipfelte schließlich in einer Trennung der beiden Kassen. In -> Paris verwalteten die Templer regelrechte ‚Girokonten‘ für ihre Kunden, die dort Geld abheben oder ‚Überweisungen‘ an Dritte tätigen konnten. Der Schatzmeister des Tempels übersandte den Kontoinhabern dreimal jährlich an festgesetzten Terminen ‚Kontoauszüge‘. Menschen, die für längere Zeit außer Landes gingen - auf einen Kreuzzug zum Beispiel - konnten ihre Vermögen im Temple deponieren und Anweisungen geben, welche Zahlungen wann und an wen in ihrer Abwesenheit zu erfolgen hatten. Versehen mit entsprechenden Urkunden, konnte sich der Kontoinhaber auch in einem Ordenshaus im Heiligen Land oder anderswo Summen auszahlen lassen. Zum Teil wurden auch Gelder vorgestreckt, für deren Zahlung der Bittsteller aber Bürgen und Sicherheiten geben musste. Nicht immer verfügten die Templer allerdings über die gewünschten Summen. Waren die Forderungen von Mitgliedern des Hochadels oder den Königshäusern besonders hoch, mussten die Templer sich ihrerseits Geld etwa von den italienischen Bankiers leihen. Auch die permanente Kriegssituation im Heiligen Land forderte hohe Summen für Logistik, Ausrüstung, Verpflegung und Burgenbau, da bei letzterem nicht nur Ordensleute, sondern auch Lohnarbeiter beschäftigt waren.
Mehrfach bemächtigten sich Könige auch mit Gewalt der deponierten Gelder, wenn sie eine entsprechende Notlage eingetreten sahen und die Ordensbrüder als zahlungsunwillig empfanden. 1250 wurden auf dem Kreuzzug 30.000 Livres requiriert, um das Lösegeld für den in Gefangenschaft geratenen französischen König Louis IX. bezahlen zu können, 1263 griff der englische König Edward I. den Temple in -> London an und ließ die Schatzkammer plündern. 1289 musste der aragonesische König mit Konfiskation von Ordensländereien drohen, um den geforderten Kredit zu erhalten, und 1292 moniert sein Amtsnachfolger, dass die Templer eine Steuerforderung ignoriert hätten.
Anke Napp
Sekundärliteratur
- G. Brunel, Les Templiers et l'argent, in: A. Baudin / G. Brunel / N. Dohrmann, (eds.), Les Templiers. De Jérusalem aux commanderies de Champagne, Paris 2012, pp. 104-109.
- L. Delisle, Mémoire sur les Opérations financierès des Templiers, 1889.
- A. Demurger, Trésor des Templiers, Trésor du Roi, in: Pouvoir et Gestion. Cinquièmes rencontres, 29 et 30 Novembre 1996, Toulouse, pp. 73-83.
- A. Demurger, Les ordres religieux-militaires et l’argent, in: K. Borchardt / K. Döring, / Ph. Josserand / H. Nicholson (eds.), The Templars and their Sources, London / New York 2017, pp. 166-183.
- A. J. Forey, The Templars in the Corona of Aragon, London 1973, Online
- H. Liermann, Die Kirche und das Geldwesen, in: Zeitschrift f. d. gesamte Kreditwesen 13. Jhg, Heft 7, Frankfurt/Main 1960, pp. 270-74.
- J. Piquet, Des Banquiers au Moyen Age. Les Templiers. Etude de leurs opérations financières, Paris 1939. Online
- F. Thießen, Die Finanzgeschäfte der Templer und ihr Beitrag zum Krieg im Nahen Osten (12.-14. Jahrhundert), Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 44. Jahrgang, Heft 2, (1995), pp. 157-184.
Genf (Komturei, Schweiz)
Während der Templerorden bereits 1196 in der Diözese Genf bezeugt ist, stammt die älteste überlieferte Nachricht über eine Niederlassung in der Stadt erst aus dem Jahre 1277. Die Genfer Komturei befand sich an der Rue de Rive, unterhalb von St. Laurent in einem trockengelegten ehemaligen Überschwemmungsgebiet, wie Urkunden von 1305 bzw. 1306 bezüglich des Verkaufs der Fischereirechte an den Genfer Bischof belegen. Damit lag sie an einer der Hauptverkehrsstraßen Savoiens. Die umgebende Siedlung trug den Namen Faubourg du Temple. Zur Niederlassung gehörte vermutlich neben dem Konventsgebäude, der Kirche und dem Friedhof auch ein Hospital. Der moderne Straßenname Rue du Temple verweißt NICHT auf das Ordenshaus, sondern eine alte protestantische Kirche!
Die Genfer Niederlassung fiel mit ihren Besitzungen und Rechten 1313 an die Johanniter, gemäß der päpstlichen Verfügung Ad providam von 1312. 1534 wurden die Vorstädte inklusive der Templerniederlassung im Rahmen der Verbesserung der Stadtbefestigungen abgerissen. Der Säuberungsaktion fiel auch die ehemalige Templerkirche zum Opfer, bei der umstritten ist, ob sie über einen zentralen Grundriß verfügte.
Komture von Genf:
~ 1277 Pierre d'Orchans (Kaplan)
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Piguet, M.: Genève, in: Helvetia Sacra Bd. IV/ 7: Die Johanniter, die Templer, der Deutsche Orden, die Lazariter und Lazariterinnen, die Pauliner und die Serviten in der Schweiz, Basel 2006, S. 537-545. (mit archvalischen Quellenangaben)
Genua (Komturei, Italien)
Die Templerkomturei von Genua findet 1156 erstmalig Erwähnung in einer Schenkungsurkunde. Die Übereignung von Geld oder Immobilien durch vornehme Bürger der Stadt setzte sich in den folgenden Jahrzehnten fort. 1239 ersuchte Papst Gregor IX unter anderem die Templer von Genua, einen Teil der Ausgaben für die Delegation der Stadt Genua nach Rom zu bezahlen.
Die Komturei lag an der Küste, außerhalb der Stadtmauern (bis zur Erweiterung 1336), an einer Straße, die durch die gesamte Stadt führte und sich dann parallel zur Küste fortsetzte. Die Kirche, deren Umbau/Erweiterung/Restaurierung um 1200 in Angriff genommen wurde, wie erhaltene Spendenurkunden belegen, war der Hl. Fides (S. Fede) geweiht. 1302 wird sie in einer Urkunde als Pfarrkirche bezeichnet. Spätestens im 13. Jh. befand sich auch ein Kai nahe der Niederlassung.
Nach dem Prozess wurde die Niederlassung durch die Johanniter übernommen - die Kirche S. Fede blieb aber der Anziehungspunkt für die Bürger, der sie unter den Templern offenbar gewesen war. In einem Testament von 1345 ist vermerkt, der Verfasser wünsche in S. Fede bestattet zu werden, in monumento antecessorum suorum. Die Kirche wurde nach dem Ende des Mittelalters mehrfach umgebaut und fiel 1788 teilweise einem Straßenneubau zum Opfer. Im 19. Jh. wurde der Rest des Gebäudes als Lagerraum genutzt; die Pfarrei wurde verlegt.
Komture (nach Bellomo):
~1244 Rogerio
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur
Bellomo, Elena: The Templar Order in North-West Italy, 2007, S. 249ff.
Anke Napp
Gerard de Rideford (M)
Siehe Ridefort, Gérard de
Gerland (Heiliger)
Gerlands Zugehörigkeit zum Templerorden ist strittig. Einige Heiligenkalender führen ihn als Templer, andere als Johanniter. Möglicherweise liegen der Figur zwei historische Personen zugrunde, ein „Gerland de Alemannia“ und ein „Joannis de Polonia“.
Sowohl sein Todestag als auch das Todesjahr sind bereits von den in den Acta Sanctorum zusammen getragenen Quellen nicht zu erschließen. Gerland habe Anfang des 13. Jahrhunderts als Ritter auf Sizilien bei Caltagirone gelebt. Er sei – möglicherweise - Komtur der – unstrittigen -Templerniederlassung in Piazza Armerina in der Nähe von Caltagirone gewesen, habe sich um Witwen und Waisen gekümmert und das Leben eines Büßers geführt. Mitte des 13. Jahrhunderts sei er gestorben und in Santa Maria del Tempio beigesetzt worden.
Sicher ist das Datum der „Inventio“ der Gebeine und deren Überführung 1327 in die S. Giacomo Maggiore-Kirche in Caltagirone. Zu dieser Zeit sei die alte Kirche Santa Maria del Tempio infolge kriegerischer Auseinandersetzungen bereits zerstört gewesen sein, und das Grab samt dem Heiligen offenbar nicht mehr bekannt. Erst die Erscheinung eines anderen Heiligen ermöglicht die Auffindung. Der Kult ging offenbar zunächst von der Stadt und dem Magistrat von Caltagirone aus. Eine Anzahl Wunder, zumeist Heilungen von Gelähmten, ereignete sich nach der Translation der Gebeine.
1590 untersagt der Bischof von Syrakus den nicht formell von der Kirche institutionalisierten Kult, woraufhin die alten Wunderberichte nach Rom gesandt wurden. Erst jetzt scheint sich auch der Johanniter/Malteserorden für den Heiligen interessiert zu haben. Ordensmeister Alof de Wignacourt hatte keine Zweifel, dass es sich bei Gerland um einen Angehörigen seines Ordens gehandelt habe. 1616 werden weitere Zeugen des Kultes gehört; Votivbilder in der Kirche sind zu dieser Zeit vorhanden. Die älteste Darstellung des Heiligen selbst stammt erst aus dem 16. Jahrhundert.
Die Reliquien nebst einem silbernen Hauptreliquiar mit der Schädelreliquie des Heiligen befinden sich noch heute in Caltagirone. Im Malteserorden wird der Gedenktag am 19. Juni begangen, und in Caltagirone findet eine Segnung mit dem Hauptreliquiar statt. Der Heilige gehört heute zum besonderen Pantheon des Malteserordens. Auf einer 2003 angefertigten Neufassung der Ikone der Gottesmutter von Philermos, die im Orden als wundertätig verehrt wurde, fand auch Gerland seinen Platz.
Die Templerkomturei von Piazza Armerina, zu der die Kirche vor den Mauern von Caltagirone gehörte, ging nach Aufhebung des Ordens an die Johanniter, die sie allerdings 1332 bereits wieder an die Karmeliter übertrugen.
Quelle
- J. Carnandet (Hg.), Acta Sanctorum Iunii Bd. IV (Bd. 24 des Gesamtwerkes), Paris/Rom 1867, S. 538-550: URL
Sekundärliteratur
- G. D. Gordini, Gerlando, cavaliere, santo, in: Bibliotheca Sanctorum Bd. VI, Rom 1965, Sp. 224.
- J. Rother, Das Martyrium im Templerorden (Bamberger Historische Studien 16), Bamberg 2017, S. 172.
- G. Tosto, I Templari in Sicilia (Tesi Online, Università degli Studi di Catania / Scienze del Turismo, 2010), URL
- Autorengemeinschaft, Legende der Heiligen auf jeden Tag des Jahres…, Bd. 2, Augsburg 1835, S. 456.
- Storia della Delegazione di Catania. Ordine di Malta/Italia (Offizielle Webseite des Malterserordens, Großpriorat Neapel und Sizilien): URL
- Bericht über die Ikone der Muttergottes von Philermos mit Fotografien der Heiligen: URL
Gilbert Erail
Siehe Erail, Gilbert
Gorra (Komturei, Italien)
S. Martino in Gorra gehörte zunächst zu Chieri. Beide Häuser unterstanden einem gemeinsamen Komtur. Der 1203 dieses Amt versehende Ordensbruder war gleichzeitig Oberhaupt der Häuser von Turin, Chieri und Testona. Vor seiner Karriere im Orden hatte er unter anderem als Podestà in Chieri und Savigliano gewirkt.
Komture:
~1203 Rolando Bergognino (gleichzeitig Oberhaupt von Turin, Chieri und Testona)
~1268 Alberto di Canelli (gleichzeitig Oberhaupt von Asti und Chieri)
Anke Napp
Quellen des Artikels und weiterführende Literatur s. Chieri
Grabplatten/Grabstätten
Nur wenige Grabplatten/Grabsteine aus dem Mittelalter sind erhalten, darunter auch einige von Templerwürdenträgern, die zweifelsfrei durch Inschrift identifizierbar sind. Die Grabplatte des Provinzmeisters von Portugal, Gualdim País (gest. 1195), trägt eine einfache Inschrift, die Grabplatten der Provinzmeister von Apulien/Sizilien, Gioberto de Nicherio (gest. 1287) und Simon de Quincy (gest. 1307), zeigen die Verstorbenen im Haushabit (also ohne Rüstung). Ebenso die Grabplatten des Priesters Etienne de Tilchâtel (gest. 1271) in der Komturei von Fontenotte und des Komturs von La Rochelle, Pierre du Liège (gest. 1269). Zeitgenössische Grabstätten der Johanniter weisen ähnliche Merkmale auf. Auf keiner der erhaltenen nachweislichen Templergrabplatten findet sich ein Schwert oder andere von Alternativhistorikern für typisch templerisch gehaltene Symbole. Reichhaltig gestaltete Grabstätten wie etwa in der Londoner Temple Church gehörten oft Wohltätern und Freunden des Ordens, die sich diesen privilegierten Platz mit Spenden „erkauft“ hatten. Einfache Ordensbrüder hatten wohl keine personalisierten Grabstätten und Grabsteine.
Populärkultur
In alternativwissenschaftlicher und populärer Literatur und auf entsprechenden Webseiten werden oft sämtliche mit einem Kreuz, einem Schwert oder wahlweise anderen symbolträchtigen Zeichen verzierte Grabplatten pauschal als Templergrabstätten bezeichnet (und damit der Ort ihrer Auffindung als Templerniederlassung). Häufig wird ein Umkehrschluss ausgehend von Symbolen der Freimaurer geübt. Der Irrtum geht auf den Architekturtheoretiker Viollet-le-Duc zurück, der im 9. Band seines Lexikons erklärte: „Die Grabplatten auf Templergräbern tragen gewöhnlich keine Inschrift, sondern nur ein einfaches griechisches Kreuz, einen Schild, und manchmal ein gleichschenkliges Dreieck.“ Er berief sich dabei unter anderem auf die Angaben in der 1864 erschienenen Histoire des Chevaliers Templiers von Elizé de Montagnac, der seiner Argumentation wiederum Glasfenster in der Kirche von Brélévenez zugrunde legte – einem allerdings keineswegs gesicherten Templerbesitz. Die berühmte Grabplatte William Sinclairs, angeblicher Meister der Templer, in der Rosslyn Chapel ist kein originales Objekt und nicht als Templergrab ausweisbar.
Anke Napp
Sekundärliteratur
- O. CILLI, I Templari di Barletta, Barletta 2002.
- R. L. D. COOPER, The Rosslyn Hoax? Viewing Rosslyn Chapel from a new perspective, Hersham 2006.
- R. FAVREAU, L'épitaphe de Pierre de Legé, commandeur du Temple de La Rochelle († 1269), in: Revue de la Saintonge et de l'Aunis, 8 (1982), S. 33–36.
- A. NAPP, Vom Ketzerprozess zur Metaverschwörung. Die Mythen um den Templeror- den, Baden-Baden 2020.
- H. NICHOLSON, Memory and the Military Orders. An Overview, in: I. C. FERNANDES (Hg.), Entre Deus e o Rei. O Mundo dos Ordens Militares, Bd. 1, Palmela 2018, S. 17– 28.
- R. OURSEL, La chapelle des Templiers de Fontenotte, in: Archeologia 11 (Juli–August 1966), S. 72–76.
Grabtuch von Turin
„Heilige Antlitze“
Das Grabtuch tauchte Mitte des 14. Jahrhunderts in der burgundischen Kollegiatskirche von Lirey auf, die 1349 durch Geoffroy von Charny gestiftet worden war. 1389 verlangte der Bischof von Troyes ein „Ende der Ausstellungen“ des Grabtuches, das er hier als Gemälde und Fälschung bezeichnet. 1443 erklärte Geoffroys Enkelin, das strittige Objekt sei durch den Großvater „erworben“ worden (conquis/acquis sind im Altfranzösischen synonym). Seit dem 16. Jahrhundert setzte sich die Bezeichnung „Grabtuch Christi“ durch. Seit 1578 befindet sich das Tuch in Turin.
Das Grabtuch war im Mittelalter nicht das einzige sogenannte „Heilige Antlitz“ oder „Grabtuch Christi“. Berühmte Vertreter dieser Reliquiengattung befanden sich in Edessa bzw. Konstantinopel (Mandylion) und Rom (Veronika). Die gegenseitige Abhängigkeit der zugehörigen Legenden, ihre Entwicklung und die unklare Begrifflichkeit macht es der Forschung schwer, einzelne Objektgeschichten nachzuzeichnen, oder gar die Nachrichten zu den „Heiligen Antlitzen“ als Hinweis auf das Turiner Grabtuch zu subsumieren und eine möglichst lückenlose Geschichte der Reliquie zu konstruieren, wie es in der Populärkultur und Alternativhistorik geschieht.
Anhänger dieser Theorien halten das Mandylion aus Edessa für identisch mit dem Turiner Grabtuch. Fest steht, dass das Mandylion aus Edessa im Jahre 944 nach Konstantinopel überführt wurde. In den folgenden Jahrhunderten werden sowohl ein Mandylion als auch ein Grabtuch als unterschiedliche Reliquien in Konstantinopel aufgeführt: eine in der Farokapelle, eine im Blachernenpalast. Der Chronist Wilhelm von Tyrus vermerkt ein „Sindon“ um 1171 im Palatium Constantinianum, wo es gemeinsam mit anderen Reliquien dem auf Besuch weilenden König von Jerusalem, Amalric, gezeigt wird. Der Chronist Robert de Clary berichtet nach dem 4. Kreuzzug, in der Blachernenkirche sei die sidoines, in die Christus bei seiner Grablegung gehüllt worden war, aufbewahrt gewesen – doch liegt hier unter Umständen eine Verwechslung mit einem ebenfalls sidoyne genannten wunderwirksamen Velum vor. Das im sogenannten Chartularium Culisanense enthaltene Schreiben eines byzantinischen Prinzen namens Theodoros Angelos Komnenos an Papst Innozenz III. aus dem Jahr 1205, in dem er sich über den Verlust zahlreicher Kunstschätze und Reliquien – darunter das „Grabtuch“ – beklagt, stellte sich als eine Fälschung aus dem 19. Jahrhundert heraus.
Das Mandylion wurde 1247 vom lateinischen Kaiser in Konstantinopel an den französischen König verkauft. Es verblieb als „Veronika“ (also mit derselben Bezeichnung wie die römische Reliquie) in der Sainte Chapelle in Paris bis zur Revolution.
Populärkultur
Der Grabtuchforscher Ian WILSON behauptete in seinem Shroud of Turin (1978) nicht nur, dass das Grabtuch und das Mandylion ein und dasselbe Objekt seien, sondern auch, dass sich ersteres in den Händen der Templer befunden habe, die es jedoch „geheimhielten“. Als Beweise seiner Thesen führte er Aussagen aus dem Templerprozess zu einem ominösen „Idol“, die Namensgleichheit des letzten Templerprovinzmeisters der Normandie mit dem ersten bezeugten Besitzer des Grabtuches Mitte des 14. Jahrhunderts und ikonographische Relikte an. Trotz mehrfacher Widerlegung wird die Idee immer wieder aufgegriffen.
Aufgrund der vorhandenen Quellenlage zur Familie Charny aus Burgund und dem 1314 gemeinsam mit Jacques de Molay in Paris verbrannten Templerprovinzial Geoffroy von Charny ist jedoch nicht zu entscheiden, ob beide zur gleichen Familie gehörten.
Einige Autoren werten auch das vermeintliche Götzenbild der Templer, den Baphomet, als Hinweis auf einen Besitz des Grabtuchs Christi. Doch hält diese These einer näheren Überprüfung schon aufgrund der Diversität der Aussagen nicht stand. Mit der Ansicht des Turiner Grabtuches haben diese Beschreibungen aus dem Prozess nichts gemein, vor allem ein wesentliches Detail fehlt: der Hinweis, dass es sich um ein „Gemälde” oder ein „Götzenbild” auf Stoff gehandelt habe. Die angeblich in den Protokollen von Carcassonne von B. FRALE (2009) aufgefundenen „deutlichen Hinweise“ sind eine bewusste Textfälschung. Es existiert keine einzige Aussage aus dem Prozess, die einen Hinweis auf den angeblichen Besitz des Grabtuches durch die Templer gibt.
Auch das berühmte „Porträt von Templecombe“, das im 20. Jahrhundert in einem mittelalterlichen Gebäude im englischen Templecombe entdeckt wurde, ist nicht eindeutig als Christusporträt identifizierbar, noch weniger als Abbild des Grabtuches. Erst recht ist keine Verbindung zu den Templern nachweisbar. Eine Reliquie vom Rang des Grabtuches zu verbergen, wäre im Mittelalter einer Absurdität gleichgekommen (Pilger strömten nach Lirey und nach Besançon, wo vermutlich eine Kopie des Tuches ausgestellt wurde). Die Templer standen dem Reliquienkult auch keineswegs ablehnend gegenüber.
In mehreren ihrer Kirchen verwahrten sie Partikel des Heiligen Kreuzes, wie etwa in Akkon, wo es auch zu Wunderheilungen unter den herbeigeströmten Pilgern kam. In Santa Maria la Blanca in Spanien betreuten die Ordensbrüder eine berühmte wundertätige Marienstatue, und in Rom verehrten sie die Tunika des Heiligen Bernhard von Clairvaux.
Anke Napp
Sekundärliteratur
- H. L. KESSLER, Il Mandylion, in: G. MORELLO / G. WOLF (Hgg.), Il volto di Cristo (Katalog der Ausstellung in der Biblioteca Apostolica Vaticana), Mailand 2000.
- A. NAPP, Vom Ketzerprozess zur Metaverschwörung. Die Mythen um den Templeror- den, Baden-Baden 2020.
- A. NICOLOTTI, I Templari e la Sindone, Storia di un Falso, Rom 2011.
- P. VIGNON, Le Saint Suaire devant la science, l'archéologie, l'histoire, l'iconographie, la logique, Paris 1939.
- I. WILSON, The Shroud of Turin, New York 1979.
- I. WILSON, Das Turiner Grabtuch. Die Wahrheit, München 1999.
- G. WOLF, Or fu sì fatta la sembianza vostra? – Sguardi alla „vera icona“ e alle sue copie artistiche, in: G. MORELLO / G. WOLF (Hgg.), Il volto di Cristo (Katalog der Ausstellung in der Biblioteca Apostolica Vaticana), Mailand 2000, S. 103–115.
Populärkultur
- H. SIPPEL, Die Templer – Geschichte und Geheimnis, Wien/München 1996.
Graffiti
Wie unzählige Gefangene vor und auch nach ihnen haben sicherlich auch die Templer an den Wänden ihrer Kerker Kritzeleien hinterlassen. Das Problem für den Forscher besteht jedoch darin, aus dem heute vor Ort sichtbaren Material jenes herauszufiltern, das tatsächlich von den inhaftierten Templern stammen könnte. Die „Kerker-Graffiti“ bildeten immer wieder das Zentrum des Interesses für Schatzsucher und Anhänger esoterischer Vorstellungen, die in den Darstellungen geheime Symbolik und Botschaften an die Nachwelt erblickten.
Drei Orte stehen besonders im Blickpunkt: die Burg von Chinon (Haftort der Ordensoberen und Jacques de Molays), die Burg von Gisors und die Porte des Tours in Domme. Was ihren ikonographischen Gehalt angeht, so handelt es sich um Kreuze, Kreuzigungszenen, Engel, Heilige, Darstellungen der Seelenwägung durch den Erzengel Michael und Ähnliches. Es ist jedoch NICHT zweifelsfrei festzustellen, ob die besagten Graffiti von Templern stammen, da sie weder signiert noch datiert sind! Die Ende der 1960er Jahre von Pierre-Marie Tonnellier in der Porte des Tours in Domme nach Abdruck der Wände 'festgestellten' zahlreichen Inschriften mit Verdikten gegen Papst Clemens als „destructor templi“ und lateinischen Gebetsfetzen konnten bei späteren Untersuchungen 1972 und ab den 2000er Jahren nicht reproduziert werden. Mit bloßem Auge sind ebenfalls keine Inschriften zu erkennen. Zudem ist es unwahrscheinlich, dass in der Porte des Tours überhaupt je Templer inhaftiert waren.
Zu den Graffiti im Tour de Coudray von Chinon, die seit dem 19. Jahrhundert in Zusammenhang mit den Templern gesehen werden, meinte R. MAUNY 1968, dass es möglich sei, die Zeichnungen den Templern zuzuschreiben, aber nichts mit Sicherheit gesagt werden könne. TONNELLIER lehnte die Templerherkunft der Zeichnungen in Chinon ab, da er Textelemente „fand“, welche seine These stützten. Die Quellen lassen sich heute jedoch nicht mehr repoduzieren.
Auch die Graffiti in Gisors können nicht eindeutig als Werk von inhaftierten Templern identifiziert werden. Doch ist zumindest die Inhaftierung von Ordensbrüdern dort aus den Prozessakten belegt.
Anke Napp
Auch die Graffiti in Gisors können nicht eindeutig als Werk von inhaftierten Templern identifiziert werden. Doch ist zumindest die Inhaftierung von Ordensbrüdern dort aus den Prozessakten belegt.
Anke Napp
Sekundärliteratur
- R. MAUNY, Les graffiti du donjon de Chinon attribués aux Templiers, in: Archéologia 28 (Mai–Juni 1969), S. 78–81.
- H. POIDEVIN, Une curieuse mise au secret, Blog Les Pierres du Songe, 1. Dez. 2011: URL.
- H. POIDEVIN, Chinon, un testament imaginaire, Blog Les Pierres du Songe: URL.
- S. RAMOND, Un patrimoine culturel oublié : les graffiti, in: Revue archéologique de Picardie 23 (1981), S. 9–28, URL.
- P.M. TONNELLIER, Les Graffiti de Domme ou la foi des Templiers, in: Archéologia 32 (Jan. 1970), S. 24–37; Archéologia 33, S. 22–33.
- P.M. TONNELLIER, Le prisonnier de Gisors ou l’écroulement d’un mythe, in: Archéolo- gia 43 (Nov. 1971), S. 70–79.
Gral
Die Templer als Hüter des Heiligen Grals sind ein Allgemeinplatz, der im Zusammenhang mit dem Baphomet und einer angeblichen Geheimlehre (s. Geheimstatuten) im Orden gern bemüht wird. Es ist unbedingt zu unterscheiden zwischen mittelalterlichen und modernen Gralsdeutungen und -phantasien! Die mittelalterliche und aus ihren Wurzeln schöpfende frühneuzeitliche und romantische Quellen des Artikels und weiterführende Literatur sah in dem Gral durchaus eine Reliquie. Das erste Mal, als der Gral in der europäischen Quellen des Artikels und weiterführende Literatur auftaucht, bei Chrétien de Troyes um 1180/85, ist er eine goldene, juwelengeschmückte Servierschüssel, in dem sich eine geweihte Hostie befindet. In der Gralsdichtung Robert de Borons, entstanden zwischen 1200 und 1210, ist der Gral der Kelch des Letzten Abendmahls (in dem Christus in Vorwegnahme des Kreuzigungsgeschehens sein Blut austeilt) UND gleichzeitig das Gefäß, mit dem Josef von Arimathäa unter dem Kreuz das tatsächliche Blut Christi auffängt. Die Legende, die Joseph von Arimathäa in besonderer Weise mit dem Blut Christi und dessen Aufbewahrung in Verbindung bringt, ist nach momentanem Forschungsstand frühestens im 5./6. Jahrhundert in einem georgischen Apokryphon greifbar - allerdings benutzt Joseph in dieser Fassung der Legende noch nicht den Abendmahlskelch. In der Jerusalemer Grabeskirche befand sich bis wenigstens zum 8. Jh. eine Reliquie, die als Abendmahlskelch angesehen wurde; mehrere Pilgerberichte erwähnen sie. Sie besitzt allerdings eine eigene Legendentradition, die keine Verbindung zu den Gralsgeschichten aufweist. Zahlreich sind die Beispiele der künstlerischen Umsetzung dieser Abendmahls- und Kreuzesmystik.
Der bayerische Dichter Wolfram von Eschenbach, der sein Gralsepos "Parzival" um 1210 verfasste, erklärte - wohl auch, um sich gegen seine französischen Dichterkonkurrenten abzusetzen - den Gral zu einem grünen Stein, welcher in einen Altar eingelassen sei (allerdings hatte jeder mittelalterliche Altar einen eingelassenen Stein zu besitzen!) und über wundertätige Eigenschaften verfüge. Die Beziehung zur Abendmahlsmystik findet sich jedoch auch hier: am Karfreitag werde eine Hostie auf dem Stein niedergelegt, heißt es im "Parzival". Möglicherweise hatte der Verfasser einen konkreten Tragaltar vor Augen, der sich heute im Bamberger Dom-Museum befindet. Bei Wolfram von Eschenbach treten sogenannte "templeisen" als die Hüter und Verteidiger des Grals auf. Sie leben in einer Bruderschaft zusammen, sind aber nicht an die monastischen Gelübde gebunden. In der auf Wolfram basierenden Gralsdichtung bleibt der Begriff erhalten: im Parzival, Titurel und dem Jüngeren Titurel. Auch in der Kreuzzugsdichtung "Herzog Ernst" vom Ende des 13. Jhs. wird "templeis" verwendet - hier eindeutig für den tatsächlichen Templerorden. Nach Meinung neuester Forschungen war eines von Wolframs Anliegen Propaganda für einen neuen Kreuzzug, als dessen 'Modell' die Templer gesehen wurden. Die Wirkung des Epos auf die mittelalterlichen Zeitgenossen war zumindest genau diese.
Die Idee einer Verbindung Katharer-Templer-Gral ist nicht mittelalterlich; auch während des Prozesses wurde nicht versucht, bei den Templern katharisches Gedankengut nachzuweisen. Die Tradition speist sich aus mehreren, zum Teil bis ins 19. Jahrhundert zurückreichenden Wurzeln. Otto Rahn mit seinem 1933 erschienen "Kreuzzug gegen den Gral" ist einer der bekanntesten Vertreter. Für ihn war Wolframs "Parzival" voller versteckter Hinweise auf Glaubensgut der Katharer. Die Templer (Rahn hielt die Vorwürfe aus dem Prozess übrigens für authentisch) werden jedoch nicht als Vorbild für die "templeisen" gesehen und nur in eine örtliche Verbindung zu den Katharern gebracht.
Anke Napp Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Murphy, G. R.: Gemstone of Paradise: The Holy Grail in Wolframs Parzival, Oxford 2006 (beschäftigt sich mit dem Bamberger Tragaltar als Vorbild für Wolframs Gral).
- Napp, A.: Templermythen - und was dahinter steckt, München 2010.
- Nicholson, H.: Love, war and the Holy Grail, 2001.
- Petrides, S.: Traités liturgiques de Saint Maxime et de Saint Germain traduits par Anastase le bibliothécaire, in : Revue de l'Orient chrétien X (1905), S. 290f.
- Rahn, O.: Kreuzzug gegen den Gral, Freiburg 1933.
- Whitman, J.: Transfers of Empire, Movements of Mind: Holy Sepuchre and Holy Grail, in: MLN 123 (2008), S. 895-923, S. 902.
Granyena (= Graiana, Granyena de Segarra / Grañena, Komturei, Spanien)
Granyena ist heute eine kleine auf einem Hügel gelegene Dorfgemeinde im Norden Kataloniens in Spanien, etwa 45 km östlich vom Bischofssitz Lleida.
Bauliche und territoriale Entwicklung
Granyena ist die älteste Besitzung der Templer in Katalonien, im damaligen Grenzgebiet zu den maurischen Herrschaften („in marchia contra Sarracenos“). Die Schenkung erging 1130 oder 1131 durch Graf Ramon Berenguer III. von Barcelona an den Orden und beinhaltete neben der älteren Burg die kleine Stadt mit allen von den Einwohnern den Herrschaftsträgern schuldigen Leistungen („terminis et possessionibus […] totam dominationem et serviciis et usaticis“). Die Schenkung „zur Verteidigung der Christenheit“ erfolgte im Einvernehmen mit Ramon Berenguers Sohn und den Baronen des Landes, in die Hände des damaligen Provinzmeisters Hugues Rigald.
Begleitet wurde die Schenkung durch das Versprechen des Grafen, selbst in den Orden einzutreten: „Ich, Raimund Berengar, […] opfere mich selbst dem allmächtigen Gott, meinem Erlöser, und der heiligen Ritterschaft des Salomonischen Tempels, und gebe mich besagten dort [=in Granyena] zur Verteidigung der Christenheit kämpfenden Brüdern (Ego, Raymundus Berengarii […]offero me ipsum omnipotenti Deo, redemptori meo, et sancte milicie Ierosolimitane Templi Salomonis, et trado me ipsis fratribus ibidem ad deffensionem Xpisitanitatis militantibus“, ed. D’Albon, S. 25). Auch wenn diese Absicht wohl nicht sofort umgesetzt wurde, bezeugen noch weitere Quellen, dass der alte Graf als Templer starb.
Auch Burg und Territorium von Granyena wurde nicht sofort in Besitz genommen. 1136 befanden sich aber bereits Brüder vor Ort: ein bischöfliches Privileg an den Ordensmeister Hugues (de Payens) und den Provinzmeister Arnald (de Bedocio) gewährt einen Kaplan des Ordens in der Kapelle der Burg „Graiana“, sowie die Einrichtung eines Friedhofes zur Bestattung von Ordensbrüdern und „anderen Gläubigen“. Der erste Komtur ist 1181 urkundlich erfasst.
Umbauarbeiten und Erweiterungen der alten Befestigungsanlage fanden wohl erst ab der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts statt. Die Burg besaß einen Bergfried und eine Umfassungsmauer, innerhalb der sich weiter Gebäude befanden. Im Obergeschoss des Bergfrieds befand sich der Rittersaal. Genaue Nachrichten zum Bau, und welche Elemente von den Templern errichtet wurden, fehlen.
Etwa einen Kilometer entfernt von Burg und Dorf von Granyena befand sich die Kirche Mare de Déu del Camí mit einer wundertätigen Marienstatue. Sie ist als beliebtes Pilgerziel ab dem Ende des 13. Jahrhunderts dokumentiert, vermutlich aber älter. Es gibt keine Informationen über eine Verbindung der Komturei zur Kirche und der Betreuung der Pilger.
Zur Komturei gehörten weitere Immobilien und Rechte: Montornès, Mas de Bondia, Talladell. Mas de Bondia und Montornès gelangten 1181 durch eine Schenkung von Alfonso I. von Aragon an den Orden. Bei Montornès handelt es sich ebenfalls um eine Befestigungsanlage auf einem Hügel, an den sich das Dorf schmiegt. Die Herrschaft teilten sich die Templer mit weltlichen Lehnsträgern, darunter auch die Familie Cervera. Mas de Bondia bestand aus einer Hofgruppe um einen Turm, wobei die Rückseiten der Höfe gleichzeitig die Schutzmauer nach außen bildeten. Ein Portal gewährte Zugang.
1269 erwarben die Templer Burg und Dorf Talladell mit allen Besitzungen Einwohnern und Rechten von Saura de Ponts, Herrin von Talladell.
Beziehungen und Konflikte
Mit einer Urkunde vom 15. April 1134 nahmen Ramon Berenguer IV. und der Erzbischof von Tarragona gemeinsam mit anderen geistlichen und weltlichen Großen die Güter und Personen des Templerordens einschließlich der dort wohnenden Personen „ubicumque eas habuerit omni tempore“ in den Schutz des Gottesfriedens („treva Dei“). In weltlichen Dingen dürfe niemand über sie richten oder über Güter oder Personen verfügen, außer nach Zustimmung des Meisters und anderer Ordensoberer. Zuwiderhandelnde sollte sowohl der gräfliche, als auch der kirchliche Bann treffen. Die Urkunde begleiten zahlreiche Schenkungen von Pferden und Waffen (nach Tod des Besitzers) und Dienstverpflichtungen, die bei den Brüdern in „Grana Grana“ (=Granyena) geleistet werden sollen. Auch der Graf selbst verpflichtete sich für ein Jahr (ed. Sarobe i Huesca I, S.84f).
Aufgrund dieser Regelungen der Gerichtsbarkeit innerhalb des Gottesfriedens, die 1214 und 1283 noch erweitert wurden, durften königliche Beamte in Streitfällen nicht angerufen werden. Anderenfalls erging eine formelle Beschwerde des Ordens an den König: 1297 klagten die Templer bei der Krone gegen den königlichen Amtswalter von Cervera und Tárrega, der einige Einwohner von Granyena festgesetzt hatte, die in eine Auseinandersetzung mit Untergebenen der Zisterzienser-Abtei von Santas Creus verwickelt gewesen waren. Die harte Konkurrenz um Immobilien und Einkünfte zwischen der Abtei und den Templern (und Johannitern) zeigt bereits eine Urkunde vom 3. März 1167. In dieser wird einem Pere d’Espiell ein Stück Land übereignet, auf dem er ein Haus nebst Laden errichten darf. Sollte er die Immobilien veräußern wollen, so darf er dies nur nach vorheriger Anzeige an den Abt tun, der Vorkaufsrecht hat. Unter keinen Umständen darf er sie an die Templer oder Johanniter verkaufen („nec possitis eas vendere militi vel clerico suo Hospitali vel Milicie Templi“, ed. Papell i Tardiu, S. 212).
Währen des Prozesses gegen die Templer wurde kein Versuch unternommen, Granyena zu verteidigen. Die drei dort noch angetroffenen Templer, Jaume d’Oluja und Gueran de Copons, wurden festgesetzt und waren noch 1310 dort inhaftiert. Die Komturei kam an Johanniter und verblieb in ihrem Besitz bis 1830. Die Burg Montornès befand sich 1328 in der Hand des Königs.
Architektonische Überreste
Eine Beschreibung der Baulichkeiten mit Zehntscheune für die Getreideabgaben und Ställen existiert aus dem Jahr 1637, und bereits damals waren große Teile, darunter die Kapelle, in sehr schlechtem Zustand. Heute sind noch einige Mauerreste und Teile des Kellergewölbes erhalten. Auch vom Kastell von Montornès sind nur Reste erhalten. Ein Teil wurde in Nach-Templerzeit in den Neubau der Pfarrkirche integriert.
Komture (nach FOREY/MIRET y SANS):
~1181 Peter de Cuartocasas.
~ 1189 – 1192 Roig de Be(n)viure
~ 1197 – 1198 Pere de Cardona
~ 1203 Guillem Amil
~ 1210 –1211Pons d’Oluja
~ 1228 P. Hugo May
~ 1233 Ramon Pérez
~1234 Guillem de Lugols
~ 1245 Albert
~ 1251–1252 Berenguer d’Aguilella
~ 1255 Bernard de Palomar
~ 1256 Berenguer de Villafranca
~ 1263 Pere de Rocamora
~ 1272 Pons de Pontóns
~ 1285 – 1289 Berenguer de Vallvert
~ 1293 – 1294 Jaume d’Oluja
~ 1297 – 1299 Berenguer de Montornés
~ 1300 – 1301 Jaume d’Oluja
? Pere de San Just
~ 1307 Jaume d’Oluja
Anke Napp
Quellen:
- A. d'Albon (Hg.): Cartulaire géneral de l'Ordre du temple 1119–1150, Paris 1913, S. 25, Nr. 33: URL.
- H. Finke, Papsttum und Untergang des Templerordens, 2 Bde. Münster 1907, Bd. II, S. 159–161.
- P. H. Freedman, Els templers al castell de Granyena segons un document de l'Arxiu Episcopal de Vic, in: Ausa 11/105 (1983), S. 1–5 (Urkunde 1136): URL.
- R. Huesca, Col·lecció diplomàtica de la Casa del Temple de Gardeny (1070–1200), 2 Bde., Lleida 1998, Nr. 6, S. 84–87.
- J. Papell I Tardiu (Hg.), Diplomatari del monestir de Santa Maria de Santes Creus (975-1225), Bd. I, Barcelona 2005, S. 211-213.
Sekundärliteratur:
- A. J. Forey, The Templars in the Corona of Aragon, London 1973, S. 8, 116.
- J. Fuguet Sans, L’arquitectura dels templers a Catalunya, Barcelona 1995, S. 197–204.
- J. Miret y Sans, Les cases de Templers y Hospitalers en Catalunya. Aplech de noves y documents històrichs, 1910, S. 23f, 150f.
- J. Collel / J. L. de Moncada, Episcopologio de Vich, Vich (1653) 1891, S. 437.
Griechenland
Auf dem Territorium des heutigen Griechenlands befanden sich ab 1204 Vasallenstaaten des sogenannten Lateinischen Kaiserreiches (=Romania), das Fürstentum Achaia/Morea, das Herzogtum Athen und das Königreich Thessaloniki. Die Inseln Kreta, Korfu und Rhodos gehörten zur Republik Venedig.
Territorium und Schenkungen
Schon vor der Eroberung von Konstantinopel durch das Kreuzfahrerheer im Jahr 1204 verfügte der Orden über Besitz im Byzantinischen Kaiserreich, vielleicht im Zusammenhang mit Pilgerfürsorge. Weitere Schenkungen erfolgten nach der Errichtung des Lateinischen Kaiserreiches. Bis zum Ende das Lateinischen Kaiserreiches von Byzanz 1261 besaßen die Templer zahlreiche Güter in der Region. Schenkungen ergingen sowohl von den Kaisern, als auch deren Vasallen und kleineren Adligen. Allerdings ist die Lokalisierung der in den Quellen mit lateinischen Namen benannten Örtlichkeiten oft schwierig und ein Bezug zu heutigen griechischen Ortsbezeichnungen nicht immer herzustellen.
Urkunden haben kaum überdauert. Fast alle Nachrichten stammen aus Papstbriefen und der anonymen Chronik von Morea. Dieses im 14. Jahrhundert in einer ersten griechischen oder französischen Fassung entstandene Geschichtswerk berichtet, dass im Jahre 1209 den Templern (ebenso wie den Johannitern und dem Deutschen Orden) vier Herrschaften im Fürstentum Morea, nebst Dörfern und Leibeigenen geschenkt wurden.
1210 bestätigte Papst Innozenz III. Schenkungen der Sankt Lucia-Kirche bei Theben und eines Hauses in Thessaloniki, die durch den Kardinallegaten im Lateinischen Kaiserreich getätigt worden waren. 1210 folgten die Dörfer Pasalon, Paliopolis und Laffustan im Peloponnes als Schenkungen von Adligen. Burgen wurden in Ravennika und Zeituni (heute Lamia?) errichtet und ausgebaut. Papst Innozenz IV. übertrug dem Orden das Jakobshospital in Andravida. Im Herzogtum Athen verfügte der Orden noch 1307 über einige Immobilien.
Eine eigene Ordensprovinz scheint sich erst in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts für die Romania entwickelt zu haben. Zumindest sind erst aus dieser Zeit Namen von Provinzoberen überliefert.
Beziehungen und Konflikte
Templer waren Teil des Heeres des IV. Kreuzzuges, über besondere militärische Taten schweigen die Quellen aber. Nach der Eroberung von Konstantinopel 1204 überbrachte der Templerbruder Barozzio, vorher Unter-Provinzmeister der Lombardei, dem Papst die Nachricht und kostbare Geschenke. Auch der Orden selbst war mit Geschenken, darunter einer Kreuzreliquie, bedacht worden. Allerdings wurde die Gesandtschaft von Genuesischen Piraten – Feinde der Venezianer - aufgebracht und das Raubgut nie zurück gegeben. Nur der Brief erreichte den Papst.
Päpstliche Schreiben geben auch Auskunft über die zum Teil handfesten Auseinandersetzungen, die die Templer um ihre Besitzungen führen mussten. Die Burgen von Ravennika und Sydoni (Zeituni/Lamia ?) im mittleren Griechenland gingen unter anderem auf Schenkungen Bonifacio del Montferratos, eines der Führer des Kreuzzuges, zurück. Dessen Witwe scheint diese Freigiebigkeit wenig geschätzt zu haben. Zumindest beschwerten sich die Templer bei dem Papst über andauernde Belästigungen in ihren Herrschaftsrechten. Innozenz III. ermahnte die Markgräfin, sie möge die verdienten Streiter des Herrn nicht länger behelligen. Auch Kaiser Henri de Hainaut nahm keine Rücksicht auf frühere Schenkungen und Privilegien zugunsten des Ordens. Im Zuge des Krieges gegen Guglielmo del Montferrato, der den Lehnseid verweigerte, zog der Kaiser die Güter der Templer ein und übergab sie einem seiner Gefolgsmänner. Darunter war auch die von den Templern unter großer Mühsal und hohen Kosten („non absque gravibus laboribus et expensis“, ed. Migne 216, Sp. 323) in Zeituni errichtete Burg. Templer erhielten die Besitzungen in Ravennika und Zeituni trotz päpstlicher Intervention nicht zurück.
Erhebliche Meinungsverschiedenheiten entstanden auch mit der hohen lateinischen Geistlichkeit. So störte der Bischof von Zeituni gewaltsam eine Messfeier in der dortigen Templerkapelle, wobei dem Kaplan der Kelch mit der Eucharistie entrissen wurde. Der Kleriker sei aller kirchlichen Privilegien zum Trotz in Haft gehalten worden. Einem sterbenden Bediensteten des Ordens wurden die Sakramente verweigert. Die Templer klagten daraufhin bei Papst Innozenz III., der eine Untersuchung anberaumte. Der Hintergrund dieser Übergriffe ist im Schreiben nicht dargelegt. Vielleicht handelte es sich um Unstimmigkeiten bezüglich der Begräbnisrechte und des Friedhofs, die trotz des Privilegs Omne Datum Optimum auch in vielen europäischen Komtureien problematisch blieben und kleinteilig geregelt werden mussten.
Mit dem Erzbischof von Patras kam es zum Streit um zwei größere Immobilien, darunter ein Haus in Gérokomion. Die Templer, die sich ungerechtfertigt beraubt fühlten, appellierten an den Papst, der Bischöfe vor Ort als Schiedsrichter einsetzte. Das strittige Haus in Gérokomion wurde trotz entsprechender Regelung den Templern nicht zurückgegeben. Indigniert berichtet Papst Innozenz in seinem Brief, dass Templer und Erzbischof selbst noch in seiner Gegenwart stritten („fratres nuper in nostra praesentia super premissis cum eodem archiepiscopo litigantes“, ed. Migne 216, Sp. 332). Erneut sollte der Fall genauestens geprüft werden, und falls die Templer im Recht sein, müsse ihnen alles zurückerstattet werden, notfalls unter Zuhilfenahme kirchlicher Sanktionen gegen den Erzbischof. Ein Jahr später fiel die Entscheidung, dass Gérakomion den Templern gehöre.
Die Chronik von Morea berichtet, dass Geoffroi I. de Villehardouin, Fürst von Morea, die klerikalen Besitztümer einschließlich derer der Templer besteuern wollte. Erst nach dreijährigem Streit und Einziehung der kirchlichen Immobilien durch den Fürsten konnte eine Einigung erzielt werden. Die Kirche habe von nun an wie die weltlichen Lehnsträger Truppen zur Landesverteidigung zu stellen. Schließlich, so die Begründung würde die Kirche ihren Besitz vollständig verlieren, kämen Griechen oder gar Sarazenen an die Macht.
Provinzmeister (nach Gilmour-Bryson):
~1280 Geoffroi de Salis
~1301 Jean le Constable
Anke Napp
Quellen
- A. Gilmour-Bryson, The Trial of the Templars in Cyprus, Leiden-Boston-Köln 1998, S. 93, 94.
- J. P. Migne, Patrologiae cursus completus. Series Latina, Bd. PL 215, Sp. 433f, Nr. 147 (Brief an Genua wegen des Raubes der Geschenke), Sp. 454f, Nr. 153 (Bruder Barozzio) und Bd. 216, Sp. 323f, Nr. 136, Sp. 327f, Nr. 151, Sp. 330, Nr. 152, und Sp. 331f, Nr. 155, Sp. 471, Nr. 111: URL.
- A. Morel-Fatio (Hg.), Libro de los fechos e conquistas del principado de la Morea. Chronique de la Morée, Genf 1885, S. 30f: URL. Handschriftenoriginal in der BNE, Madrid: URL
- S. Tsolakidis (Hg.), Die Chronik von Morea, Münster 2019, S. 95.
Sekundärliteratur:
- H. J. Nicholson, The Motivations of the Hospitallers and Templars in their
involvement in the Fourth Crusade and its aftermath, Malta Study Center Lecture 2003.
- E. P. Opsahl, The Hospitallers, Templars and Teutonic Knights in the Morea after the Fourth Crusade, Madison 1994.
Grossendorf (=Magna Villa, Wielka Wies, Komturei, Polen)
Grossendorf (Großdorf, Velikauetz , Wielka Wies), lag zwischen den Dörfern Tempel (= Templewo) und Langenpfuhl (= Wielowies) und ist seit etwa 1500 nicht mehr bewohnt.
Im Frühjahr des Jahres 1232 überließ Herzog Wladislaw Odonic von Polen neben einem Hospital in Gnesen (= Gniezno) das Gebiet der künftigen Komturei Quartschen (=Chwarszczany) sowie das Dorf Velikauetz dem Templerorden. Dabei handelte es sich nicht alleine um das Dorf Grossendorf, sondern um ein größeres Gebiet, dessen Ausmaße die Errichtung einer Komturei gestattete. Im gleichen Jahr (1232) wurden dem Orden die Zehnten von 2 Hufen in Grossendorf durch Bischof Paul von Posen übertragen.
Als die Templer 1251 unter der Leitung ihres Provinzmeisters für Deutschland, Böhmen, Mähren und Polen, Johann, mit dem damaligen Bischof von Posen einen Zehntvertrag abschlossen, war die Komturei Grossendorf wahrscheinlich bereits vollständig errichtet.
Zu diesem Zeitpunkt umfasste sie das Gebiet der Dörfer Tempel, Giemeln und Colcino.Aus dem Inhalt dieses Zehnvertrages lässt sich schließen, dass die Templer und auch die Siedler wahrscheinlich aus Schlesien, vermutlich der Komturei Klein Oels, nach Grossendorf gekommen waren. Am 05.11.1282 bestätigte Herzog Przemysl von Großpolen den Templern
Letztmalig als Templerkomturei erscheint Grossdorf am 04.03.1303 in einem Zehntvertrag des Bischofs Andreas von Posen mit den Ordensbrüdern. Wann genau die Komturei Großendorf aufgelöst wurde lässt sich heute nicht mehr feststellen. In einer Urkunde aus dem August 1313 wird ein Hermann von Bardeleben als "preceptor curie Groczendorp" bezeichnet. Jedoch ohne Hinweis auf eine Zugehörigkeit zum Templerorden.
Spätestens mit dem Vertrag von Kremmen (1318) erlosch die Templerkomturei Grossendorf.
1326 wurden Grossendorf und Giemelow von plündernden Banden zerstört.
Archäologische Untersuchungen der letzten Jahre förderten Artefakte und Gebäudereste auf dem heute als Schloßberg bekannten Areal zu Tage. Ob es sich hierbei um Hinweise auf die Templerniederlassung handelt, ist vorerst noch nicht geklärt.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Heimann; Heinz- Dieter: "Brandenburgisches Klosterbuch", Handbuch der Klöster, Stifte und Kommenden bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts / Herausgegeben von Heimann, Neitmann, Schich - Berlin 2007, S. 543f.
- Irgang; Winfried: "Urkunden und Regesten zur Geschichte des Templerordens ..." Köln / Wien 1987, S. 11, 75.
- Linke; Heinz W.: "Chronik der Ordensdörfer Burschen, Seeren, Langenpfuhl und Tempel" Bergisch Gladbach 2007, S. 453.
- Spieker; Christian Wilhelm: "Kirchen- und Reformations- Geschichte der
Mark Brandenburg" I. Teil Berlin 1839
Grumbach, Hugo v. Wildgraf
In der deutschen Nauclerus-Chronik, Erstveröffentlichung 1516, die sich wiederum auf eine frühere Überlieferung eines Mainzer Chronisten beruft, wird berichtet, daß sich während des Prozesses gegen die Templer auf einem Provinzialkonzil zu Mainz 20 Ordensbrüder unter Führung des religiosus vir Hugo comes Sylvestris vulgo Wildgraff, welcher sich in der nahen Burg von Grumbach aufgehalten habe, erschienen seien, um Protest gegen das Vorgehen gegen den Orden einzulegen. Hugo "von Grumbach" wird in diesem Bericht nochmals als "Graf", nicht als Komtur angesprochen. Der Chronist läßt ihn allerdings sagen me et fratres meos militiae Templi (=ich und meine Brüder von der Miliz des Tempels), was einige spätere Forscher zu den Annahmen verleitete, daß a) Hugo Komtur der Templer war und b) sich in Grumbach eine Komturei befunden habe. Der Bericht in dieser Chronik weist jedoch mehrere Ungereimtheiten auf, was den zeitlichen Ablauf der Mainzer Synode und die Ereignisse anbelangt, so daß er nicht als Augenzeugenbericht gewertet werden kann. Die Angabe "ich und meine Brüder" muss nicht unbedingt dahin gehend gewertet werden, daß Wildgraf Hugo selbst dem Templerorden angehörte, zumal zeitgenössische Regesten nur die Information enthalten, daß Hugo Domherr zu Mainz gewesen sei. Ein späterer Wechsel Hugos zu den Templern ist zwar möglich, aber nicht explizit zu belegen. Für eine Komturei in Grumbach gibt es keine Anhaltspunkte, ebensowenig wie für eine Niederlassung des Templerordens in Meisenheim.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Mötsch, J.:Regesten des Archivs der Grafen von Sponheim 1065 - 1437 / bearb. von Johannes Mötsch, Koblenz, 1987, S. 122, 123.
- Nauclerus, Johannes: Memorabilium Omnis Aetatis et Omnium Gentium Chronici Commentarii, Tübingen 1516: Bericht über das Auftreten der Templer auf der Mainzer Synode: S.1f
- Schüpferling, M.: "Der Tempelherren- Orden in Deutschland", Bamberg 1915, S. 226,7 Anm. 3 mit Zitat des Nauclerus und Auswertung der Quelle.
Guardia, Raimond de (=Ramon Saguardia, Komtur von Masdéu)
Raimond wurde 1274 in Saragossa in den Templerorden aufgenommen. Er war mit den Königen von Aragon und Mallorca befreundet. 1290 wurde er zum Komtur von Masdéu ernannt. Nach der Gefangennahme des Provinzmeisters von Aragon im Jahre 1307 übernahm er das Amt des Stellvertreters. Als die Truppen des Königs mit der Belagerung der Ordensbesitzungen begannen, wurde Raimond in Miravet festgesetzt. Von da aus sandte er mehrere Briefe an die Königin, den König und selbst den Papst, um deren Hilfe gegen die Verleumdungen zu erlangen und die Freiheit der bereits inhaftierten Ordensbrüder. Nach der Übergabe von Miravet im November 1308 wurde er mit allen dort befindlichen Templern arrestiert. 1310 befragte ihn der Erzbischof von Elne nach den Anklageartikeln. Raimond de Guardia verteidigte den Orden und leugnete alle ihm vorgeworfenen Verbrechen. Er nannte die Anschuldigungen 'entsetzlich, schamlos und diabolisch' und bekannte, daß die Aufnahme der Brüder nach dem durch die Regel vorgeschriebenen Ritus und gemäß dem Glauben der Kirche erfolge. Habe irgendjemand -- und sei es der Meister selbst -- anderes bekannt, so sei dies eine Lüge gewesen. Wie die übrigen Templer im Gebiet wurde er schließlich von Erzbischof von Tarragona freigesprochen. Raimond zog sich um 1313 nach Masdéu zurück, wo er mit einer jährlichen Pension von 350 Livres standesgemäß leben konnte. Offenbar blieb er eine geschätzte Persönlichkeit. Noch 1315 reist er als Vertrauensmann der Königinmutter dem Infanten Jayme auf dessen Rückkehr von Sizilien entgegen. Er starb um 1319.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Michelet, J.: Le procés des Templiers II, 457-463.
- Sans y Travé, J. M.: Recull de cartes de fra Ramon de Saguàrdia durant el setge de Miravet (Novembre 1307 - Desembre 1308), in: Miscel.lània en Honor del Dr. Casimir Marti, Barcelona 1994, 417-447.
- Sans y Travé, J. M.: El proées dels Templers catalans, in: Les Templiers en pays catalan, ed. Vinas, R., Verdon, L. etc., Canet 1998, 133-158.
- Vinas, Robert: Les derniers Templiers du Masdéu, Webseite
Guillaume de Nangis und die Continuatoren (Chronisten)
s. Nangis, Guillaume de
Guillaume de Tyr
Siehe: Tyrus, Wilhelm von
Guy, Bernard (=Gui, Bernard/Bernardus Guidonis, Autor)
Bernard Guy war Mitglied des Dominikanerordens, hatte Theologie in Montpellier studiert und mehrere Klöster geleitet, als er 1307 zum Inquisitor in Toulouse ernannt wurde. Er hatte das Amt bis 1316 inne, und war damit auch mit den Verhören der Templer betraut. Protokolle haben sich allerdings nicht erhalten. Ab 1317 wirkte er einige Jahre als Generalprokurator seines Ordens und Nuntius am päpstlichen Hof in Avignon. 1324 wurde er zum Bischof von Lodève erhoben.
Guy war ein außerordentlich aktiver Autor. Neben zahlreichen theologischen Texten verfasste er ein Handbuch für Inquisitoren (Tractatus de practica inquisitoris), eine Sammlung von Heiligenviten (Speculum Sanctorale) und mehrere historische Werke, darunter die Flores Chronicorum, eine Papstgeschichte, und die Reges Francorum, eine Geschichte der französischen Könige. Beide Werke überarbeitete er selbst mehrfach. Sie sind in mehreren Handschriften und französischen Übersetzungen überliefert und wurden ihrerseits zum Vorbild weiterer Geschichtswerke in ganz Europa.
Ausführlich informiert Guy über den Prozess gegen die Templer. In den Flores berichtet er von dem Schock und der Überraschung bei der plötzlichen Verhaftung der Ordensbrüder. Die üblen Praktiken während der Ordensaufnahme – Verleugnung Christi und Spucken auf das Kreuz – von niemandem zuvor gewusst, seien dann von vielen Ordenswürdenträgern gestanden worden. Andere Templer jedoch hätten trotz Folter nichts gestehen wollen: „Plurimi autem ipsorum confiteri minime voluerunt, quamvis nonnulli subjecti fuerint questionibus et tormentis“.
Bernard Guy folgt dem weiteren Gang des Prozesses und der Anordnung der Untersuchung gegen den Orden 1308. Päpstliche Inquisitoren sollten ergründen, ob der Orden aufgehoben werden müsse oder reformiert werden könne. Mit Verwunderung kommentiert der Inquisitor die Verurteilung der 54 Templer im Mai 1310 durch den Erzbischof von Sens und weiterer 9 Ordensbrüder wenig später durch den Erzbischof von Reims, deren Übergabe an den weltlichen Arm und die folgende Verbrennung nachdem jene ihre ersten Geständnisse – bei denen sie geschworen hatten, die Wahrheit zu sagen – vollständig wiederrufen hatten. Allein durch Gewaltanwendung seien sie zur falschen Aussage gezwungen worden (ed. Baluze/Mollat, S. 63 u. 68)
Das Problem war, dass die Templer als „relapsi“ (=Rückfällige) abgeurteilt worden waren, was jedoch nicht der Fall war, da sie ihre Geständnisse wiederriefen. Die Erzbischöfe von Sens und Reims waren einer umstrittenen Auslegung des Inquisitionsrechts gefolgt, die Bernard Guy nicht teilte. Er präzisiert daher in seinem Bericht, dass die Templer als „impenitentes“ (=Unbußfertige) verbrannt wurden.
Zum Jahr 1311 und 1312 vermerkt der Chronist die Geschehnisse auf dem Konzil zu Vienne mit der Aufhebung des Ordens „per provisionis potius quam condempnationis“ (durch Provision, nicht durch Verurteilung, ed. Baluze/Mollat, S. 71) und der Überschreibung der Templergüter an die Johanniter (mit Ausnahme „Spaniens“ (=Aragon), Kastiliens und Portugals). Das Urteil über die Ordensmitglieder sei den Provinzialkonzilien vorbehalten worden. Unterschieden wird zwischen Unbußfertigen, Rückfälligen und solchen Brüdern, die immer jegliche Involvierung in die vorgeworfenen Verbrechen geleugnet haben. Man solle die Brüder in den alten Niederlassungen der Templer unterbringen, oder in anderen Klöstern, nicht aber zu viele zusammen. Flüchtige werden nochmal vor Gericht zitiert – bei Nichterscheinen drohte die Exkommunikation „ipse facto“.
Deutliches Missfallen an den Handlungen des französischen Königs und seiner Berater äußert Bernard Guy beim Bericht über die Hinrichtung von Jacques dem Molay und Geoffroi de Charny, „indilate […] nullo judicio alio ecclesiastico super hoc expectato, quamvis essent Parisius tunc presentes duo sancte romane Ecclesie presbiteri cardinales“ (unverzüglich […] ohne Anhörung jeglichen anderen kirchlichen Gerichts, obwohl doch in Paris damals zwei Kardinalpresbyter der römischen Kirche anwesend waren, ed. Baluze/Mollat, S. 76).
In der Chronik der französischen Könige wird die Verhaftung der Templer ebenfalls kurz erwähnt. In seinem Inquisitionshandbuch setzt sich Guy mit dem Problem auseinander, unter welchen Bedingungen ein Ketzer überhaupt als „rückfällig“ betrachtet werden könne.
Quellen
- Bernard Gui, Flores chronicorum seu catalogus pontificum Romanorum, traduction française anonyme sous le titre Fleurs des chroniques, avec continuation jusqu'en 1342, Paris BNF N.A.F. 1409, Fol. 153v-154r, 156r: URL.
- Bernard Gui, Flores chronicorum seu catalogus pontificum Romanorum + Reges Francorum (Originalhandschrift), Paris BNF N.A.L. 1171, fol. 106v, 108r, 109r, 167r: URL.
- E. Baluze / G. Mollat, Vitae paparum avenionensium: hoc est Historia pontificum romanorum qui in Gallia sederunt ab anno Christi MCCCV usque ad annum MCCCXCIV, Paris 1914, Bd. 1, S. 56, 63, 68-73, 76: URL.
Sekundärliteratur
- W. J. Courtenay/K. Ubl, Gelehrte Gutachten und königliche Politik im Templerprozess (Monumenta Germaniae Historica. Studien und Texte 51), Hannover 2010.
- L. Delisle, Notice sur les manuscrits de Bernard Gui, Paris 1879.
- A.-M. Lamarrigue, Bernard Gui, 1261-1331: un historien et sa methode, Paris 2000.