H
- Habit
- Hájeks Böhmische Chronik
- Halberstadt (Komturei, Deutschland)
- Haldensleben
- Hammer-Purgstall, Joseph von
- Havelberg, Anselm von
- Heiliges Römisches Reich
- Hierarchie
- (Bad) Hönningen (=Hoyngin, Komturei, Deutschland)
- Huesca (Komturei, Spanien)
- Hugo Peccator
- Hundisburg (angebl. Templerbesitz und Sagen, Deutschland)
- Hypatianchronik / Hypatian Codex (Chronik)
Habit
Die Regel schrieb eine einheitliche Farbe für die Kleidung der Brüder vor. Außer der Leibwäsche besaß jedes Ordensmitglied noch eine lange Tunika als Hausgewand (möglicherweise mit Kapuze), einen Waffenrock für den Kriegseinsatz und zwei Mäntel (ohne Kapuze): einen für den Sommer und einen für den Winter. Der weiße Mantel war für die Ritterbrüder reserviert. Die Farbe symbolisierte das Verlassen der Welt und das Keuschheitsgelübde. Die Servienten, die auf Zeit dienenden Ritter und die Kapläne hatten ein braunes oder schwarzes Gewand. Das rote Kreuz zum Zeichen ihres Martyriums trugen die Templer seit 1139 vorn und hinten auf dem Waffenrock und auf der linken Seite des Mantels.
Sekundärliteratur
- B. HALLINGER, Der Dienende Bruder des Templerordens um 1190, München 2008.
- H. NICHOLSON, Knight Templar 1120–1312, Oxford 2004. (Warrior-Reihe, zahlr. Il- lustrationen)
Hájeks Böhmische Chronik
Die Chronik der böhmischen Geschichte stammt aus dem 16. Jahrhundert; sie endet 1526. Ihr Autor, Václav Hájek z Libočan, war zunächst Mitglied der Böhmischen Bruder und konvertierte 1521 zur Katholischen Kirche. Daraufhin übte er verschiedene geistliche Ämter aus, darunter Dekan auf Karlstein und Propst des Kollegiatkapitels in Altbunzlau. Die Chronik galt als Standardwerk und wurde bis weit ins 18. Jahrhundert genutzt.
Hájek berichtet über die Gründung des Templerordens, die Ankunft in Böhmen und den Untergang. Er konsultierte ältere Quellen – die er jedoch nicht namentlich anführt – und ordnet das Geschehen heilsgeschichtlich ein. So heißt es zum Jahr 1232 in der deutschen Übersetzung, dass die „Christliche Andacht bey dem Böhmischen Volcke sehr zugenommen, welche dann das grosse Reichthum und Göttlicher Segen des Gold-Bergwercks ursachet“ (S. 410). Gott dankt sozusagen mit barer Münze! Damals hätten viele Adlige Frauen und Kinder verlassen und seien in Orden eingetreten „besonders den Orden der Tempel-Herrn oder Brüder“. Die Chronik vermerkt auch die Gründung des Prager Templersitzes St. Laurentius im Jahr 1253 (S. 426).
Interessant ist die Schilderung des Prozesses, den der Chronist im Jahr 1307 abhandelt: Als Verursacher wird Papst Clemens benannt, der mit „heimlichen Briefen“ allen christlichen Herrschern bewilligt habe, dass die Templer „in der ganzen Christenheit […] ausgerottet und ermordet werden sollten“ (S. 497). Einige „Scribenten“ behaupteten, die Templer hätten trotz ihrer Verpflichtung zum Kampf gegen die Ungläubigen diesen eben nicht mehr persönlich geführt sondern Stellvertreter geschickt, wieder andere berichteten über den Verrat der Christen an die Türken. In anderen Quellen wiederum sei davon die Rede, die Templer hätten „die Abgötter angebetet, das Menschenblut […] bösen Geistern geopfert“ und Zauberei betrieben. In Frankreich seien viele gefoltert und verbrannt worden, aber dennoch hätten sie an der Beteuerung der Unschuld festgehalten.
Hájek hat jedoch eine eigene Meinung, warum die Templer ein Ende nahmen: erstens habe der Orden nicht mehr eifrig die Feinde des Glaubens bekämpft, zweitens seien die Templer keine Priester, sondern Laien gewesen und hätten anstelle des Stundengebets der Kleriker nur eine Reihe Vaterunser und Ave Maria gebetet, was sie auch noch unterlassen hätten, sondern „warffen es [=die Gebetszeiten des Tages] des Morgens frühe auf einen Hauffen heraus und schlampampten nachmals den gantzen Tag“ (S. 498).
Zu dieser geistlichen Nachlässigkeit kam die Unsitte, dass die Templer mit Vorliebe Reiche, aber keine armen Leute aufgenommen hätten. Daher seien sie bald im Besitz der „allerbefestigsten Schlösser“ in der Christenheit gewesen, seien hochmütig, widersetzlich, und eine Gefahr für die Ordnung geworden. Deswegen mussten sich geistliche und weltliche Herren verbünden, um die „Unordnung“ aus der Kirche auszumerzen.
Quellen
- Original auf Tschechisch: Kronyka Czeská, München, BSB, 2 Austr. 71 b, fol. CCLXXVIv (Untergang des Ordens): URL
- V. Hájek z Libočan, Böhmische Chronik: vom Ursprung der Böhmen, von Ihrer Herzogen und Könige, Graven, Adels und Geschlechter Ankunft ..., Nürnberg 1687, Regensburg, Staatliche Bibliothek, 999/4Prü.52, S. 292, 293, 410, 426, 497f: URL
Halberstadt (Komturei, Deutschland)
Bauliche und Territoriale Entwicklung
In Halberstadt befand sich vielleicht die älteste nachweisbare Niederlassung des Templerordens in Mitteldeutschland. Der erste Komtur ist jedoch erst Ende des 13. Jahrhunderts urkundlich nachweisbar. Konrad von Krosigk, seit 1201 Bischof von Halberstadt und Teilnehmer des Vierten Kreuzzuges, übereignete laut der Gesta Episcoporum Halberstadensium den Templern das Haus des heiligen Burchard. Oefelein (2004) datiert den Einzug der Templer in das Jahr 1192, jedoch ohne Quellennachweis.
Im Jahr 1208 erfolgte auf Veranlassung desselben Bischofs Konrad ein Gütertausch zwischen den Zisterzienserinnen von St. Jakob „am Breitentor“ innerhalb von Halberstadt und dem den Templern überlassenen Haus „bei der Kirche St. Thomas“ vor den Stadtmauern. Die Urkunde betont nochmals, dass den Templern die Immobilie durch Schenkung des Bischofs im Einvernehmen mit dem Domkapitel rechtmäßig gehörte. Durch den Tausch befand sich die Templerniederlassung nunmehr innerhalb der Mauern.
Die von Bischof Konrad über den Gütertausch ausgestellte Urkunde gibt auch Hinweise zum damaligen Stand der Organisation des Templerordens in Deutschland. So existierte zu Beginn des 13. Jahrhunderts noch keine selbständige Ordensprovinz für die deutschen Besitzungen. Die Genehmigung für den Gütertausch erteilt der „pauperis militie Templi citra mare minister“ - der Visitator - aus Frankreich dem in Deutschland amtierenden Bruder Bruno, „provisor bonorum Theothonie“ und dem Bischof brieflich. Sein Schreiben hebt nochmals das Wohlwollen von Bischof Konrad gegenüber den Templern hervor, von dem Provisor Bruno berichtet hatte. Eine gegenseitige Gebetsverbrüderung wird beschlossen (ed. Schmidt, S. 18f).
Die Templerniederlassung in Halberstadt bestand aus einem Komplex von Gebäuden. Dazu kam durch Ankäufe und Schenkungen im Laufe der Zeit ein sehr ausgedehnter Besitz in der gesamten Umgebung. Am 26. April 1306 verkaufte Provinzmeister Friedrich von Alvensleben aus Finanznot des Ordens („quod cum ordo noster oppressus esset gravi onere debitorum = weil unser Orden von großer Schuldenlast bedrückt ist“) die Niederlassung Halberstadt mit allen dazu gehörigen Gütern an die Brüder von Vrekeleben für 950 Mark Stendaler Silber. Die Verkaufsurkunde zeigt den seit Gründung der Komturei angewachsenen Besitz, der diverse Höfe und eine Mühle in Groß-Quenstedt, Landbesitz und weitere Höfe in umliegenden Dörfern umfasste (ed. Ledebur, S. 258f). Noch vor Mitte des 14. Jahrhunderts verkaufen die Vrekelebens den Besitz jedoch weiter, teilweise an das Halberstädter Domkapitel und das Liebfrauenstift. Die verschiedenen Teilbesitze tauchen bis ins 15. Jahrhundert als der „Große Tempelhof“ und der „Andere Tempelhof“ in städtischen Urkunden auf.
Beziehungen und Konflikte
1208 wurde der Streit zwischen den Templerbrüdern und dem Zisterzienserinnenkloster wegen einiger Güter auf dem Langensteiner Felde, zu Neindorf und an dem Flüsschen Holzemme dahin gehend geschlichtet, dass die Nonnen im Besitz der Güter bleiben durften, dafür aber den Templern 20 Mark Entschädigung zu zahlen hatten. Darüber hinaus beschuldigte angeblich Goswin, Probst des Nonnenklosters, die Templer, sie hätten beim Verlassen ihres bisherigen Hauses verschiedene kirchliche und weltliche Gegenstände widerrechtlich mitgenommen, was von den Beklagten jedoch bestritten wurde. Bischof Friedrich von Halberstadt beschloss laut der 1214 ausgefertigten Urkunde (die nur in einer Kopie des Copialbuches aus dem 18. Jahrhundert erhalten ist), den Streitfall mittels der Feuerprobe zu regeln. Interessanterweise mussten nicht die Beklagten, sondern der Ankläger die Probe bestehen. Probst Goswin habe bereitwillig am 14. Juli 1214 glühende Eisen vom Altar des Heiligen Stephan durch das Kirchenschiff des Doms zum Marienaltar getragen. Als der Probst unverletzt blieb, hätten die Templer ihre Schuld eingestanden (ed. Schmidt, S. 23). Schmidt (1878) bezeichnet die Urkunde allerdings aufgrund nicht korrekter Namensangaben als schlecht kopiert oder sogar unecht; Schüpferling (1915) spricht sich für die Echtheit aus, Oefelein (2004) für eine Fälschung des 18. Jahrhunderts. Tatsächlich existiert jedoch eine Urkunde über einen Streit zwischen Goswin, den Bürgern von Halberstadt und den Templern, der mit einem Schiedspruch geschlichtet wurde – in der Zeugenliste befinden sich die Namen, die auch in der Fälschung auftauchen.
Die Halberstädter Bischöfe zählten auch in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts noch zu den Wohltätern des Ordens. Bischof Volrad vermachte der Komturei (?) Halberstadt 1261 Land in Oster-Achim, wobei er besonders den standhaften Glauben und unablässigen Kampf des Ordens gegen die „Völker der Barbaren (barbaris nationibus)“ betont, die ihn beeindruckten (ed. Schmidt, Hochstift III, S. 247f).
Architektonische Überreste
Das Burchardikloster bestand bis zur Säkularisierung 1810. Das romanische Kirchengebäude ist in Teilen noch vorhanden. Übrige Klostergebäude entstammen aber der Barockzeit. Von der innerstädtischen Niederlassung mit der Jakobikirche waren bereits im 19. Jahrhundert keine Spuren mehr vorhanden. Ziesche (1895) lokalisierte sie am Breiten Weg, über die damaligen Hausnummern 69-71.
F. Sengstock / A. Napp
Quellen
- Urkundenoriginale: Magdeburg, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Rep. U 8 Stadt Halberstadt, ihre Kollegialstifte, Kirchen, Klöster und Hospitäler N Nr. 03 (Verkauf der Komturei). Hannover, Hauptstaatsarchiv, Dep. 76, Ms 7/1, S 1541-1545 (Copialbuch-Kopie mit angeblicher Urkunde von 1214), Dep. 76, Urkunde C2 (Original von 2014).
- G. Schmidt (Hg.) Urkundenbuch des Hochstifts Halberstadt und seiner Bischöfe, Bd. 3, Nr. 1028, Leipzig 1883, S. 247f: URL.
- G. Schmidt (Hg.), Urkundenbuch der Stadt Halberstadt, 1. Teil, Halle 1878, Nr. 16, S. 18f (Urkunde 1208), Nr. 19, S. 23f (Urkunde 1214): URL.
- L. Weiland (Hg.), Gesta Episcoporum Halberstadensium, in: MGH SS Bd. 23, Hannover 1884, S. 73–129, hier S. 121: URL.
Sekundärliteratur
- L. v. Ledebur, Die Tempelherren und ihre Besitzungen im preußischen Staate. Ein Beitrag zur Geschichte und Statistik des Ordens, in: Allgemeines Archiv für die Geschichtskunde des preußischen Staates, Bd. 16 (1835), S. 255–261: URL.
- C. Oefelein, Das Nonnenkloster St. Jacobi und seine Tochterklöster im Bistum Halberstadt, Berlin 2004, S. 32f, 39 u. 42, sowie S. 229-233 (Copialbuchauszug).
- R. Schmitt / S. Tebruck, Jenseits von Jerusalem. Spuren der Kreuzfahrer zwischen Harz und Elbe. Begleitheft zur Sonderausstellung „Saladin und die Kreuzfahrer“, Halle, 2005, S. 150–152.
- M. Schüpferling, Der Tempelherren- Orden in Deutschland, Bamberg 1915, S. 93–96: URL.
- K. L. Ziesche, Halberstadt sonst und jetzt, Halberstadt 1895, S. 121: URL.
Haldensleben (Niederlassung?, Deutschland)
Haldensleben ist heute eine Kreisstadt des Landkreises Börde im Bundesland Sachsen-Anhalt.
Anlass zu Spekulationen über ein mögliches Wirken des Templerordens in Haldensleben gab das dortige sogenannte „Templerhaus“. Der bestehende Bau entstand erst im Jahr 1553, doch fanden sich auf dem Hof Reste mittelalterlicher Bausubstanz. Diese konnten mittels dendrochronologischer Untersuchung auf den Anfang des 13. Jahrhunderts datiert werden. Bereits 1802 erklärte Peter Wilhelm Behrends in seiner Stadtgeschichte „Ob übrigens im 13ten und 14ten Jahrhunderte auch Tempelherren in Haldensleben gewohnt und Güter besessen haben, wie die Tradition sagt, das kann ich aus keiner gleichzeitigen Urkundebeweisen, aber auch nicht widerlegen, muss es also dahin gestellt sein lassen...“
Nichts desto Trotz wirbt die Stadt mit dem Gebäude plakativ inklusive Templerbeflaggung. In der näheren Umgebung befand sich die nachweisliche Komturei Wichmansdorf.
F. Sengstock, bearb. v. A. Napp
Quellen:
- P. W. Behrends, Geschichte der Stadt Neuhaldensleben, Königslutter 1802.
- U. Hauer, Auf den Spuren der Templer im Ecomusèe Haldensleben-Hundisburg, in: Jahresschrift der Museen des Landkreises Börde Band 48 (15), Haldensleben 2008.
Hammer-Purgstall, Joseph von
Der österreichische Diplomat in Metternichs Diensten und Orientalist (1774-1856)übersetzte mehrere türkische, persische und arabische Werke, unter anderem den Ibn Wahshiyya zugeschriebenen Diskurs über die altägyptischen Hieroglyphen. Ibn Wahshiyya bemühte sich in diesem Werk, anhand des phonetisches Wertes einige Hieroglyphen zu übersetzen, was laut neuerer Forschung jedoch nicht gelang. Die Gegenüberstellung von hieroglyphischen und arabischen Zeichen entspricht keiner phonetischen Ähnlichkeit - demzufolge ist auch die Übersetzung falsch. Wahshiyya muss eher als begeisterter Ägyptomane denn Ägyptologe gelten. In seinem Diskurs findet sich jedoch die Hieroglyphe eines geflügelten und bekrönten Skarabäus, die Hammer-Purgstall fälschlich "bahumed" vokalisiert und als "Lamm" übersetzt. Damit glaubte er das "vierfüßige Idol" der Templer gefunden zu haben. Nach der Kritik anderer Wissenschaftler an dieser These, folgte Hammer-Purgstall in seiner 1818 in den "Fundgruben des Orients" erschienen Schrift "Mysterium Baphometis revelatum" dem Deutungsansatz von Friedrich Nicolai und erklärte "Baphomet" zu einem gnostischen Kultobjekt. Dieses werde auch durch das Taukreuz, seiner Meinung nach ein Phallussymbol, dargestellt. Allerdings benutzten die Templer kein Tau-Kreuz, sondern vielmehr die Franziskaner!
Zur Unterstützung seiner These nutzte Hammer-Purgstall zahlreiche Bildwerke romanischer Kirchen, Sarkophage und Medaillen an, die nichts mit den Templern zu tun hatte, wie F. Raynouard wenig später in seiner Rezension bissig vermerkt. Laut Peter Partner (1982) war Hammer-Purgstalls durchaus politisches Ziel die Diskreditierung der Freimaurerei und deren templerischer Varianten insbesondere.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Hammer-Purgstall, J. v.: Mysterium Baphometis revelatum, in: Fundgruben des Orients, ed. Rzewusky, W. Tome VI, Wien 1818, Online Widerlegung der Argumente durch F. Raynouard im Journal de Savans (1819): Online
- Nicolotti, Andrea: L'idolo/statua dei Templari dall'accusa di idolatria al mito del Bafometto, in: Canetti, Luigi (Hrsg.): Statue. Rituali, scienza e magia dalla Tarda Antiquità al Rinascimento (Micrologus Library 81), Florenz 2017, S. 277-338.
- Partner, Peter: The Murdered Magicians. The Templars and their Myth, Oxford 1982, S. 139f.
Havelberg, Anselm von
Anselm von Havelberg studierte Theologie an der Domschule von Lyon, ehe er sich der Kirchenreformbewegung von Norbert von Xanten, dem Begründer der Prämonstratenser, anschloss, von dem er auch 1129 zum Bischof von Havelberg ernannt wurde. 1150 gründete er das Prämonstratenserkloster in Havelberg. Neben seinen geistlichen Pflichten war Anselm als Diplomat für mehrere römisch-deutsche Kaiser tätig. In dieser Eigenschaft reiste er zum Beispiel nach Konstantinopel (als Gesandter Kaiser Lothars III.) und nach Rom (als Gesandter Kaiser Friedrichs I.). Anselm starb als Erzbischof von Ravenna 1158 und ist im dortigen Dom bestattet.
Um 1150 verfasste Anselm auf Bitten von Papst Eugen III. – einem Zisterzienser - seine Dialogi (=Anticimenon), in denen er ein bei seinem Besuch in Konstantinopel mit dem griechischen Bischof von Nikomedien geführtes Gespräch ekklesiologisch ausarbeitet. Darin setzt er sich auch mit den verschiedenen christlichen Lebensformen in der Ost- und Westkirche auseinander.
Im 10. Kapitel lobt Anselm die Templer und stellt sie gleichberechtigt neben alte monastische Gründungen (Benediktiner) und neue (Prämonstratenser, Camaldulenser, Zisterzienser). Dabei benutzt er ähnliche Worte wie Bernhard von Clairvaux in seinem De Laude Novae Militiae:
„Laien, gottesfürchtige Männer, die sich Ritter vom Tempel nennen, und die nach Aufgabe des Eigentums gemeinsam leben, im Gehorsam gegenüber einem Meister kämpfen, sich fernhalten von allem Überfluss und aller Angeberei in der Kleidung, und die bereit sich, das glorreiche Grab des Herrn gegen die Überfälle der Sarazenen zu verteidigen. Friedfertig sind sie im Hause zu den Eigenen, draußen tapfere Kämpfer. Im Haus folgen sie der Disziplin der Ordensregel, draußen der militärischen Disziplin. Im Haus befleißigen Sie sich des heiligen Schweigens, draußen werden sie durch den Kampfeslärm nicht entsetzt“ (ed. Migne, Sp. 1156, übers. A. Napp).
Unrichtig fährt er fort, dass noch Papst Urban II. auf einem Konzil die Lebensweise der Templer gebilligt und ihnen bei Beharrlichkeit die Tilgung aller Sünden versprochen habe. Ihre Verdienste seien nicht geringer, als jene der Mönche oder Regularkanoniker.
Quelle
- J. P. Migne, Patrologiae cursus completus. Series Latina, Bd. 188, Paris 1855, Sp. 1139-1248, hier Sp. 1156.
- H. J. Sieben, Anselm von Havelberg: Anticimenon. Über die eine Kirche von Abel bis zum letzten Erwählten und von Ost bis West (Archa Verbi, Subsidia, 7), Münster 2010.
Sekundärliteratur
- J. W. Braun, A. von Havelberg, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 1, München/Zürich 1980, Sp. 678f.
Heiliges Römisches Reich
s. Deutschland, Italien-Nord, Italien-Süd
Hierarchie
Die hierarchische Organisation der Templer war zwischen Europa und „Outremer“, den Kreuzfahrerstaaten, geteilt. Die Ordensregel gibt Auskunft über die Ämter, und die Pflichten und Rechte ihrer Inhaber. An der Spitze des Ordens befand sich der Meister, der im Orient den Seneschall direkt unter sich hatte, seinen Stellvertreter im Falle der eigenen Abwesenheit. Es folgten die übrigen Würdenträger: der Marschall (§ 101f, ed. Curzon, S. 88f), der Komtur des Königreichs Jerusalem, der Komtur der Stadt Jerusalem, die Komture von Antiochia und Tripolis (§ 125f, ed. Curzon, S. 102f). Letztere vertraten den Meister, sofern dieser nicht persönlich dort anwesend war. Unter dem Kommando des Marschalls standen der Turkopolier (§ 169f, ed. Curzon, S. 127f), der Unter-Marschall und der Gonfalonier (=Bannerträger, § 177f, ed. Curzon, S. 132). Dem Marschall oblag die Oberaufsicht über Rüstungen und Waffen. Der Komtur des Königreiches Jerusalem fungierte als Schatzmeister des Ordens. Unter seinem Kommando befand sich auch der Hafen von Akkon, der dort amtierende Komtur des Gewölbes von Akkon und die gesamte Flotte des Ordens (§ 110f, ed. Curzon, S. 94f). Dem Komtur der Stadt Jerusalem kam insbesondere der Schutz der Pilger und des Heiligen Kreuzes zu (§120f, ed. Curzon, S. 100f). Bewaffnete Servienten und einheimische Hilfstruppen unterstanden dem Turkopolier. Handwerker-Servienten unterstanden dem Unter-Marschall.
Anders als bei den Johannitern gab es keinen eigenen Würdenträger für die Geistlichen – Kapläne – des Ordens. Für alle Belange von Kleidung und Bettzeug war der Drapier zuständig (§ 130, ed. Curzon, S. 105f). Ein Infirmarius (§ 198, ed. Curzon, S. 138f) kümmerte sich um die Pflege und Verpflegung von kranken und alten Brüdern.
Visitatoren, die vom Meister ernannt wurden, vertraten diesen in Europa. Provinzmeister leiteten die einzelnen Ordensprovinzen, die wiederum in Unter-Provinzen oder Baillien unterteilt sein konnten. Unter dem direkten Befehl der Provinzmeister standen die Komture der einzelnen Ordenshäuser, die von den Provinzmeistern und dem Provinzialkapitel ernannt wurden und für eine nicht festgesetzte Zeit im Amt bleiben konnten. Eine festgelegte Ämterlaufbahn existierte nicht. Zu verschiedenen Gelegenheiten versammelte sich das Generalkapitel des Ordens. Die auf ihm erlassenen Beschlüsse fanden Eingang in das Gesamtkorpus der Regel.
Der Hauptsitz des Ordens befand sich in Jerusalem, nach dem Verlust der Stadt in Akkon, und schließlich bis 1307 auf Zypern.
Anke Napp
Quelle
- H. de Curzon, La règle du Temple, Paris 1886: URL.
Sekundärliteratur
- K. Borchardt, The Central Convent of Hospitallers and Templars: History, Organization, and Personnel (1099/1120–1310), Leiden 2008.
- A. Demurger, Die Ritter des Herrn. Geschichte der geistlichen Ritterorden, München 2003, S. 123-141.
(Bad) Hönningen (=Hoyngin, Komturei, Deutschland)
Das heutige Bad Hönningen liegt im deutschen Bundeland Rheinland-Pfalz zwischen Koblenz und Bonn, am Rheinufer gegenüber von Bad Breisig.
Bauliche und territoriale Entwicklung
Die Hönninger Niederlassung der Templer bestand vermutlich bereits vor 1225 und könnte damit als eine der ältesten im früheren deutschen Reich gelten. Den ersten Hinweis auf die Templer von Hönningen findet man in einem Urbar der Prämonstratenserabtei St. Pantaleon in Köln, das vor 1225 fertiggestellt wurde. Es heißt dort, dass die „hospitalarii de Templo“ 8 Viertelmaß (=ca. 40 Liter), Wein zu zahlen hatten (ed. Hilliger, S. 118). Die Abtei hatte den Templern demnach Weingärten verpachtet und erhielt dafür 8 Viertelmaß Wein als Pacht.
Am 12. März 1226 oder 1227, schenkten der Kreuzfahrer Graf Heinrich III. von Sayn und seine Gemahlin Mechthilde sowie eine Witwe Ada von Lois (Looz) den Templern ihre „Rechte an den Gütern des Ritters von der Mühle (de Molandino), mit Ausnahme jener, die zum Gertrudenhof in Brole (Rheinbrohl) gehörten, auf dessen Vogteirechte der Graf Heinrich nicht verzichten will.“ (ed. Goerz II, S. 468)
Spätestens in den 60er Jahren des 13. Jahrhunderts war Hönningen Komturei geworden. Eine Urkunde aus dem Jahr 1268 erwähnt „den Komtur und Rektor der Häuser der Miliz des Tempels in Hoyngen und in Briske (=Breisig)“. . Die Urkunde zeigt die enge Verbindung der beiden Niederlassungen in Hönningen mit dem auf der anderen Rheinseite gegenüber gelegenen Niederbreisig (=(Bad) Breisig) (ed. Lau, Nr. 483). Sie wurden möglicherweise gemeinsam verwaltet.
Beziehungen und Konflikte
1273 überreichten Gerlach von Isenburg, Herr von Arenfels, und dessen Gemahlin Elisabeth den Templern einen Schuldschein über 13 Mark Sterling. Gewissermaßen als Zinsen für das erhaltene Geld geben sie dem Orden dafür die Berechtigung, bis zur Rückzahlung der Summe in der Hönninger Gemarkung „400 Schafe, alt und jung“ zu halten (ed. Goerz III, S. 632). Das lässt auf eine relativ große Wollproduktion der Templer in Hönningen schließen. Wie wenig Eile zum Beispiel die Arenfelser mit der Rückzahlung (oder die Templer mit der Rückforderung) der Schuld hatten, beweist eine weitere Urkunde vom 26. März 1306, in der Johann von Arenfels und seine Gemahlin Katharina – die Nachkommen des genannten Gerlach – die gleiche Schuld und deren Rechtsfolgen gegenüber den Templern bestätigten. Zu den Zeugen der letztgenannten Urkunde zählen unter anderem der Templergeistliche Theoderich, die Brüder Gerlach von Hersel und Konrad von Breisich sowie Dodo, der Schultheiß von Hönningen. Neben Schafhaltung betrieb der Templerorden auch Weinanbau in den der Komturei Hönningen zugeordneten Gebieten, wie eine Urkunde von 1283 zeigt. (ed. Goerz, IV,S. 241).
Nach der Aufhebung des Ordens ging Hönningen mit seinen Besitzungen an die Johanniter über. 1317 ist der dort amtierende Komtur verantwortlich für Rentenzahlungen an die ehemaligen dort lebenden Templer.
Architektonische Überreste
Das Grundstück des damaligen Templerhofes befindet sich heute in Privatbesitz und ist der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die sichtbaren Gebäude entstammen dem 17. und 19. Jahrhundert.
Komture von Hönningen (und Breisig):
1268 Hildebrand (Codex dipl. Moenofrancofurtanus, Nr. 277)
1298 / 1299 Gerlach von Ham(m)erstein (Goerz, IV, S. 386 Nr. 1715 u. S. 634 Nr. 2845).1303 N. von Blawustein
F. Sengstock
Quellen
- A. Goerz (Hg.), Mittelrheinische Regesten (MRR) oder chronologische Zusammenstellung des Quellen-Materials für die Geschichte der Territorien der beiden Regierungsbezirke Coblenz und Trier in kurzen Auszügen: Vom Jahre 1152 bis 1237, Bd. 2 nebst Nachträgen zum 1. Theil, Koblenz 1879, S. 468, URL Bd. 3, Koblenz 1881, S. 632, URL, Bd. 4, S. 241 (Urkunde von 1283), URL
- B. Hilliger (Hg.), Rheinische Urbare, S. Pantaleon, Urbar A, (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, Bd. 20,1), Bonn 1902, S. 118.
- F. Lau,(Hg.), Codex diplomaticus Moenofrancofurtanus, Bd.I. Neubearbeitung von 1901, Nr. 483 (Urkunde von 1268)
- Originalurkunden im Staatsarchiv Koblenz: St. A. Ko. 55 c 2/2 und 2/3
Sekundärliteratur
- P. Brommer / A. Krümmel, Klöster und Stifte am Mittelrhein, Koblenz 1998.
- H. Neu, Die Templer von Niederbreisig. Versuch der Geschichte eines rheinischen Templerhauses, in: Rheinische Vierteljahresblätter. Mitteilung des Bonner Instituts für Geschichtliche Landeskunde der Rheinlande 32 (1968), S. 274–289., URL
- M. Schüpferling, Der Tempelherren-Orden in Deutschland, Bamberg 1915, S. 80f.
J. Weiler, Bad Hönningen. Chronik einer jungen Stadt, Bad Hönningen 1969.
Huesca (Komturei, Spanien)
Bauliche und Territoriale Entwicklung
Bereits in der 1143 den Erbschaftsstreit von Aragon regelnden Urkunde wurden den Templern Anteile an den königlichen Einkünften in der Stadt von Huesca zugesichert. In der Folgezeit erwarb der Orden Häuser und Ladenwerkstätten im später „Barrio del Temple“ genannten städtischen Areal sowie weiteres Eigentum in der Vorstadt von Huesca. Donaten sorgten mit ihren Schenkungen und Ankäufen für ein Anwachsen des Besitzes. Im Jahre 1179 erhielt die Komturei das Patronatsrecht über die Kirche von Algas. und 1289 folgte durch Erbschaft die Ortschaft Torres de Segre. (Karte der zugehörigen Häuser und Besitzungen bei CONTE CAZCARRO, 1981)
In der Zeit des Prozesses verließen die Templer die vermutlich schlecht zu verteidigende städ- tische Niederlassung. Wahrscheinlich schlossen sie sich den Brüdern in der Burg von Monzón an. Bereits Mitte Dezember 1307 wurden die Komturei und weitere Besitzungen von Amtsleu- ten des Königs Jaime II. verwaltet. Nach der Auflösung des Ordens wurde das Haus von Huesca sechs Templern als Wohnsitz zugewiesen. Der Großteil des Templererbes von Huesca ging ab 1317 an die Johanniter. Erst aus dem Jahr 1789 gibt es eine Beschreibung der Komturei mit ihren Gebäuden, Stallungen, der Kapelle und dem Friedhof, die sich auf einem etwa 1600 m² großen Areal befanden.
Beziehungen und Konflikte
Konflikte mit umgebenden Mächten blieben nicht aus. Im Jahr 1200 musste beispielsweise der Papst dem Bischof von Lleida befehlen, den Friedhof der Ordensbrüder in Huesca zu weihen, ein Akt, auf den die Templer seit der Bulle Omne Datum Optimum Anrecht hatten. 1284 beklagten sich unter anderem die Einwohner von Huesca über ungerechte Zollerhebungen der Templer in Monzón und Tortosa. Ein Inventar des Ordenshauses aus dem Jahr 1289 zeigt, dass säumige Pächter zum Teil mit königlicher Hilfe an ihre Zahlungspflicht erinnert wurden – offenbar hatte der Orden selbst nicht genügend militärisches Potential, um dies erledigen zu können. Dies war ein zweischneidiges Schwert, weshalb sich der Komtur auch bei solchen Hilferufen verbriefen ließ, dass durch das Eingreifen des Königs keine Einbußen in den sonstigen Rechten und Privilegien des Ordens entstünden.
Komture von Huesca (nach FOREY, Templars in the Corona de Aragon):
~1171 Ramon de Cervera
~1174–1176 Nuño
~1176–1178 Guillem de Serón
~1178 Nuño
~1179–1181 García de Borja
~1181–1184 Guillem de Serón
~1185 Pere Ralph
~1186–1192 Nuño
~1192–1194 Bertrand de Vilafraser
~1195 Bernard de Serón
~1196–1197 Guillem de Serón
~1199–1200 Bernard de Serón
~1200 Gaucebert de Serra
~1203 Albert
~1204–1206 Guillem de Montredón
~1206–1207 Aymeric d'Estuga
~1208–1209 Estephan de Bot
~1210 A. Salamón
~1210 Guy
~1212–1215 Orella
~1215–1221 Juan de Corzano
~1221 Aymeric d’Estuga
~1222 Guillem Folz
~1224–1227 Gaucelino
~1228 Pere de Torá
~1213 Archibald de Sana
~1232–1233 Guillem de Palau
~1235–1240 Ponç de Magalas
~1241 Sancho de Hueso
~1243–1244 Ponç Maltos
~1245–1248 Sancho de Hueso
~1251–1255 García Arnold
~1255 Guillem de Alcalá
~1258–1262 García Arnold
~1263–1264 Bernard de Montlaur
~1265–1266 Dalmau de Serón
~1266 Guillem de Miravet
~1275 Guillem de Benages
~1277 Guillem de Montgrí
~1289 Pere de Villalba
~1293–1301 Pere de Tous
~1306 Bernard de Montolíu
Anke Napp
Quellen
- Cartulario del Temple de Huesca, ed. A. GARGALLO-MOYA / T. IRANZO-MONIO (Textos Medievales 70), Universidad de Zaragoza 1985.
Sekundärliteratur
- A. CONTE CAZCARRO, Catalans n’o Temple de Huesca, in: Actes de les primeres jor- nades sobre els ordes religioso militares als paisos Catalans, Zaragoza 1994, S. 98–110.
- A. CONTE CAZCARRO, La encomienda del Temple de Huesca, Universita de Barcelona 1981 (Diss): URL.
- A. CONTE CAZCARRO, El palacio del Temple de Huesca en 1798, in: Argensola: Revista de Ciencias Sociales del Instituto de Estudios Altoaragoneses 106 (1992), S. 177–184: URL.
- A. J. FOREY, The Templars in the Corona of Aragon, London 1973.
- A. MOYA, Aportación al estudio del dominio del Temple de Huesca, in: Aragón en la Edad Media 4 (1981), S. 7–56.
Hugo Peccator
Die Identität des Autors des Sermo Christi Militibus ist nicht endgültig geklärt, auch wenn einige Forscher ihn mit Hugues de Payns, dem Ordensgründer identifizieren. Das Schreiben wird zwischen 1127 und 1129 datiert und befasst sich mit der Kritik, die der jungen Ordensgemeinschaft entgegen gebracht wurde, und von der sich ihre Mitglieder nicht vom eingeschlagenen Weg abbringen lassen sollten, um "zu kämpfen, zu siegen und schließlich in Christus unserem Herrn gekrönt zu werden". Hauptpunkt der Kritik war offenbar das Waffenhandwerk, das als unvereinbar mit einem monastischen Leben und dem mönchischen Tugendstreben gesehen wurde. Diese Vorwürfe hatten bei den Templern selbst Zweifel daran ausgelöst, ob ihre Berufung sie wirklich zum Heil führen könnte oder ob nicht ein kontemplatives Leben vorzuziehen sei. Sowohl die Sorgen der Kritiker als auch die Zweifel der Ordensbrüder seien jedoch durch Winkelzüge des Teufels ausgelöst. Vielmehr sollten die Templer in Demut, Ernsthaftigkeit und Wachsamkeit in ihrer Berufung beharrlich bleiben, da auch Christus sich in der Welt abgemüht und "gekämpft" habe.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Cerrini, Simonetta: La révolution des Templiers, 2007, S. 48-51.
- Rother, Joachim: Das Martyrium im Templerorden. Eine Studie zur historisch-theologischen Relevanz des Opfertodes im geistlichen Ritterorden der Templer (Bamberger Historische Studien 16), Bamberg 2017, S. 110-119.
Hundisburg (angebl. Templerbesitz und Sagen, Deutschland)
Hundisburg ist heute ein Ortsteil der Kreisstadt Haldensleben und liegt im Bundesland Sachsen- Anhalt.
Die unweit der nachweislichen Templerkomturei Wichmannsdorf liegende Burg Hundisburg (Hunoldisburg) bringen Chronisten seit 1581 in Verbindung zum Templerorden. Ursache für diese Behauptung ist unter anderem, dass der Bergfried der Burg als „Tempelherrenturm“ bezeichnet wird.
Die Unhaltbarkeit der These legte bereits Behrends (1826) dar:
„Uebrigens erhellet aus allem bisherigen, dass diejenigen in einem großen Irrthume befangen sind, welche glauben, dass Hundisburg, am Ende des 13ten und im Anfang des 14ten Jahrhunderts, in dem Besitz des Ordens der Tempelherren gewesen sey und dass davon noch ein Templerthurm (der südliche Schloßthurm ) eine Templerstube und ein Templerhabit vorhanden sey: indem vor- letzterer ihrer späteren Ursprung selbst durch die Jahreszahl 1568 zeiget und der Habit sich als ein altes katholisches Messgewand gleich dem Kenner kenntlich machte, der gemeinte Thurm aber vielleicht in seiner ersten Anlage aus den Ruinen der ehemaligen Templer-Comthurei Wichmannsdorf erbauet sey und dadurch seinen Namen bekommen haben kann.“ (S.72)
Die Nutzung von Abbruchsteinen des Templerhauses nach Ende des Ordens zum Bau des Turmes ist jedoch nicht wahrscheinlich. Denn nach neusten Untersuchungen (Hauer, 1997) ist der Turm eindeutig romanischen Ursprungs. So ist sein Bruchsteinmauerwerk sehr regelmäßig und zeigt die für das 12./13. Jahrhundert typischen Lagerfugen.
Der Name „Templerturm“ und andere Überlieferungssplitter führten mit der Zeit zur Sagenbildung, in die eine Mitte des 19. Jahrhunderts aufgestellte Hundeplastik einbezogen wurde:
„Der letzte Tempelritter flüchtete, als der Orden aufgelöst war, nach Hundisburg und nahm in diesem Turme Wohnung. Der treue Hund in Wichmannsdorf vermisste bald seinen Herren und durchstreifte die Gegend, um ihn zu suchen. Endlich fand er ihn in Hundisburg. Vor dem Schloss sitzend, machte er sich durch freudiges Gebell bemerkbar, bis ihn sein Herr zu sich nahm.“ (ed. Bock, S. 215)
Da es allerdings eine identische Plastik im Althaldensleber Klosterpark gab, ist diese 1921 von Franz Bock mitgeteilte Sage ein reines Phantasieprodukt. Eine tatsächliche Verbindung des Templerordens zur Hundisburg ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachweisbar.
Sekundärliteratur:
- R. v. Alvensleben, Friedrich von Alvensleben: letzter Präzeptor von Slawien und Alemannien, Erfurt 2008.
- P. W. Behrends, Neuhaldenslebische Kreis-Chronik, oder Geschichte aller Oerter des landräthlichen Kreises Neuhaldensleben im Magdeburgischen, Teil 2, Neuhaldensleben 1826, S. 72.
- F. Bock, Heimatkunde des Kreises Neuhaldensleben, Neuhaldensleben 1921, S. 215.
- U. Hauer, Auf den Spuren der Templer im Ecomusèe Haldensleben-Hundisburg, in: Jahresschrift der Museen des Landkreises Börde Band 48 (15) Haldensleben 2008, S. 25-54.
- U. Hauer, Hundisburg zur Zeit der Burgmannen, 3. Teil, in: Jahresschrift der Museen des Ohrekreises 4 (1997), S. 5-29.
Hypatianchronik / Hypatian Codex (Chronik)
Die Hypatianchronik, benannt nach ihrem Fundort, ist nur in einer einzigen Handschrift aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts erhalten. Das Werk beruht jedoch auf älteren, bis ins 12. Jahrhundert zurück reichenden Vorlagen: der sogenannten Ersten Chronik, der Kiewer Chronik und der Galizisch-Wolhynischen (Halicko-Wolynski-) Chronik. Es ist die bedeutendste historische Quelle zur Geschichte der Rus.
Zum Jahr 1238 heißt es in der Galizisch-Wolhynischen Chronik, dass Fürst Danilo Halicz-Vladimir von Galizien eine militärische Expedition gegen die „Templer-Kreuzritter genannt Salomonier“ führte, da es „nicht in Ordnung sei, wenn unser Land besitzen“. Der Fürst habe „die Stadt der Templer“ erobert und ihren Meister Bruno sowie die Ordensbrüder gefangen gesetzt (ed. Perfecky, S. 44).
Die Kämpfe fanden allerdings nicht zwischen Halicz-Vladimir und den Templern, sondern einem Ableger des Ordens von Dobrin statt. Der Orden war in den 1220er Jahren von Herzog Konrad von Masowien mit Zustimmung des Zisterzienser-Bischofs Christian von Preußen zur gegründet und 1228 päpstlich anerkannt worden. Seine Aufgabe sollte in der militärischen Unterstützung der Heidenmission liegen. Schon 1235 wurden die Dobriner Ritter mit dem Deutschen Orden vereinigt. Ein Teil der ehemaligen Dobriner machte sich allerdings unter ihrem Meister Bruno selbständig. Ihnen wurde 1237 die Burg von Drohyczin mit weiteren Ländereien übertragen, wie die Urkunde deutlich sagt: „magistro B. et fratribus suis, ordinis militum Christi, domus quondam Dobrinensis“ (ed. Kochanowski, S. 421f).
Anke Napp
Quellen
- J. K. Kochanowski (Hg.), Zbiór ogólny przywilejów i spominków mazowieckich (Codex diplomaticus et commemorationum Masoviae generalis), Bd. 1, Nr. 366, S. 421f: URL.
- G. A. Perfecky (Hg.), The Hypatian Codex part two: The Galician-Volynian Chronicle, München 1973.
Sekundärliteratur
- A. Demurger, Die Ritter des Herrn. Geschichte der Geistlichen Ritterorden, München 2003, S. 76f.
- Z. Nowak, Milites Christi de Prussia. Der Orden von Dobrin und seine Stellung in der preußischen Mission, in: J. Fleckenstein / M. Hellmann (Hgg.), Die geistlichen Ritterorden Europas, Sigmaringen 1980, S. 339-352: URL.