Blockpraktikum B
Kurzbeschreibung
Das Blockpraktikum B wird individuell (nicht in der Gruppe) in der vorlesungsfreien Zeit absolviert, wobei die Studierenden mit der Unterstützung einer/ eines Mentors:in zunehmend selbstständig größere Unterrichtseinheiten in verschiedenen Klassen übernehmen.
- Der Opal-Kurs dient als wichtige Kommunikations - und Materialplattform, weshalb Sie sich in diesen unbedingt eintragen sollten.
- Den Praktikumsbericht melden Sie in dem auf das Blockpraktikum B folgenden Semester (Zeitraum 1) an. Absolvieren Sie das Blockpraktikum z. B. im Wintersemester, so muss die Prüfung im Sommersemster angemeldet werden. Den konkreten Termin finden Sie auf der Homepage des ZLSB.
Wichtige Termine
Sommersemester 2024
- Ablaufplan im Sommersemester 2024 [PDF]
- 14. Oktober in der 3. DS - Auswertungsveranstaltung
- Achtung: Die Veranstaltung findet bereits am Montag statt und nicht wie geplant am Freitag. Der Raum wird noch bekannt gegeben.
Wintersemester 2024/ 25
- Ablaufplan im Wintersemester 2024/ 25 [PDF]
- Bitte tragen Sie sich in die OPAL-Gruppe "Blockpraktikum B Geschichte (WiSe 2024/ 25)" ein, sodass Sie Zugriff auf sämtliche Materialien haben und alle wichtigen Informationen per Rundmail erhalten. OPAL-Kurs
- Die Prüfungsleistung wird erst im SoSe 2025 (Zeitraum 1) angemeldet!!!
- Begleitveranstaltung: Freitag, 2. DS, Raum wird noch bekannt gegeben
- 18. Oktober: Organsisation + Tafelbild
- 25. Oktober: Lehrer:invortrag
- 01. November: vom Kurs frei gewähltes Thema
- 08. November: vom Kurs frei gewähltes Thema
- Beginn des SoSe 2025: Auswertungsveranstaltung (konkretes Datum folgt)
Dokumente
- Hinweise zur Prüfungsleistung [PDF]
- Literatur (April 2023) [PDF]
- Einschätzungsbogen "Unterricht" [PDF]
- Nachweisblätter "Schulpraktische Studien" [PDF]
- Deckblatt [Link]
- weitere Dokumente [Link]
FAQ
Gemäß Ihrer Studienordnung sollten Sie das Blockpraktikum B in Ihrem 6. Studiensemester absolvieren und die folgenden Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen haben:
- Blockpraktikum A
- Vorlesung und Proseminar zur Geschichtsdidaktik (PHF-SEMS-Hist-Did, PHF-SEGY-Hist-Did, PHF-SEBS- Hist-Did)
- Schulpraktische Übungen (PHF-SEMS-Hist-SPÜ, PHF-SEGY-Hist-SPÜ, PHF-SEBS-Hist-SPÜ)
Wenn Sie z. B. durch Kinder oder zu pflegende Personen bzgl. des Ortes gebunden oder auf einen barrierefreien Zugang angewiesen sind, können Sie sich auf die Härtefallregelung berufen. Schreiben Sie in diesem Fall eine Nachricht an die Praktikumskoordination des Studienbüros Lehramt (ZLSB), in welcher Sie den Grund für den Gebrauch der Härtefallregelung (mit Nachweis, z. B. Geburtsurkunde der Kinder oder Krankenschein) sowie Ihre Wunschschulen 1-3 (diese müssen aus dem offiziellen Angebot des Praktikumsportals stammen) nennen. Sie werden dann vorab einer Wunschschule zugeordnet und in das Praktikumsportal eingetragen. Den Zeitraum für die Eintragung der Härtefälle finden Sie in der Terminübersicht auf der Homepage des Lehrstuhls für NNGDG.
Bitte nutzen Sie für Ihre E-Mail-Anfragen den Formmailer auf der Startseite des Studienbüros.
Bezüglich des Blockpraktikums B ist angedacht, dass Sie es in der Schulart absolvieren, welche Sie auch in Ihrem Studium gewählt haben. Sollte dies unter keinen Umständen realisierbar sein, so müssen Sie Frau Wehner (ZLSB) bitten, Sie ausnahmsweise im Praktikumsportal für eine andere Schulart freizuschalten.
Bitte nutzen Sie für Ihre E-Mail-Anfragen den Formmailer auf der Startseite des Studienbüros.
Die Plätze werden über das Praktikumsportal des Freistaates Sachsen vergeben, in welchem Sie sich, sofern noch nicht geschehen, einen Account anlegen müssen. Wenn Sie sich am Ende des vorangegangenen Semesters im Praktikumsportal für das Blockpraktikum B angemeldet haben, so können Sie nun zum Beginn des Semesters, in welchem die Praxisphase durchgeführt werden soll, Ihre Wünsche angeben (i. d. R. im April/ Sommersemester bzw. Oktober/ Wintersemester). Daraufhin wird Ihre Chance auf den jeweiligen Platz berechnet (rot = hohe Nachfrage; grün = geringe Nachfrage) und Ihnen i. d. R. im Mai (Sommersemester) bzw. November (Wintersemester) eine Schule zugewiesen. Diese Zuweisung müssen Sie entweder bestätigen oder ablehnen. Erfolgt durch Sie keine Aktion, geht der Platz an die Restplatzbörse. Dort haben Sie die Möglichkeit, übriggebliebene oder zurückgegebene Plätze zu buchen.
Detailliertere Informationen zum Buchungsablauf finden Sie auf der Homepage des Studienbüros Lehramt (ZLSB):
https://tu-dresden.de/zlsb/lehramtsstudium/im-studium/schulpraktika/praktiumsvermittlung/platzvergabe-block-b [20.10.2021]
Alle konkreten Termine und Zeiträume bzgl. der Buchung finden Sie in der Terminübersicht des Lehrstuhls für NNGDG.
Die individuelle Absprache mit einer im Portal aufgeführten Schule ist nicht gestattet. Dies trifft auch auf staatliche Schulen in Sachsen zu, welche nicht im Portal gelistet sind. Sollten Sie etwa durch private Kontakte wissen, dass Sie an einer solchen Schule ein Praktikum absolvieren dürfen, so wenden Sie sich an die Praktikumskoordination des ZLSB. Bitte nutzen Sie für Ihre E-Mail-Anfragen den Formmailer auf der Startseite des Studienbüros.
Ferner bedarf es eines entsprechenden Schreibens der Schulleitung, in der bestätigt wird, dass die/ der Praktikant:in zusätzlich zu den im Portal eingetragenen Kapazitäten betreut wird. Sie/ Er kann folglich keinen Platz belegen, der im Portal angeboten wird.
Darüber hinaus ist es erlaubt, sächsische Schulen in freier Trägerschaft und Schulen in einem anderen Bundesland sowie im Ausland zu kontaktieren. Melden Sie sich auch in diesem Fall bei der Praktikumskoordination, die Ihnen das weitere Vorgehen erklärt (z. B. müssen Sie das Praktikum ohne Abgabe von Wünschen im Portal anmelden).
Wenn Sie sich einen Platz gesichert haben, werden Sie der Schule mit der entsprechenden Fachzuordnung gemeldet. Theoretisch, wenn auch sehr unwahrscheinlich, kann Sie die Schulleitung ablehnen (wenn z. B. die/ der Mentor:in überraschenderweise langfristig ausfällt und keine Vertretung möglich ist). Wenden Sie sich in diesem Fall unverzüglich an die Praktikumskoordination des ZLSB. In Ihrem Praktikumsportal-Account können Sie alle wichtigen Dokumente (z. B. Brief an die Schulleitung; Genehmigungsformular etc.) herunterladen. Bei der ersten Kontaktaufnahme sind der Schulleitung die Bestätigungsmail sowie der an sie gerichtete Brief zu übergeben. Ferner muss Ihnen die Schulleitung die Durchführung des Blockpraktikums B schriftlich genehmigen. Diese Genehmigung kann entweder im Praktikumsportal hochgeladen oder – bei späterem Kontakttermin mit der Schule – im Studienbüro Lehramt eingereicht werden.
Alle konkreten Termine und Zeiträume finden Sie in der Terminübersicht des Lehrstuhls für NNGDG.
Am Ende der Vorlesungszeit beginnt das Begleitseminar, welches 4 vorbereitende Sitzungen (SoSe Mai/ Juni; WiSe Dezember/ Januar) sowie eine Auswertung (SoSe April; WiSe Oktober) umfasst. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kompetenzen z. B. bzgl. der Strukturierung von Unterricht oder des Einsatzes von fachspezifischen Methoden zu vertiefen und anzuwenden. Im März (SoSe) bzw. September (WiSe) hospitieren (Gymnasium und Oberschule: 30 Ustd.; Berufsbildende Schule: 15 Ustd.) und unterrichten (16 Ustd.) Sie an der Ihnen zugewiesenen Schule, was im neuen Semester in der letzten Sitzung des Begleitseminars ausgewertet wird. In dieser erhalten Sie darüber hinaus wichtige Hinweise zur Prüfungsleistung, die Sie spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Praktikums einreichen müssen.
Einerseits gibt es keine Präsenzpflicht, andererseits sei Ihnen die Teilnahme an den Sitzungen dringend empfohlen, da Sie hier nicht nur zentrale Informationen im Hinblick auf den Ablauf des Praktikums, auf rechtliche Rahmenbedingungen sowie auf die Anforderungen an die Prüfungsleistung erhalten und Ihre Kompetenzen bzgl. der Planung von Unterricht vertiefen können, sondern darüber hinaus in den überaus bereichernden Austausch mit Ihren Kommiliton:innen zu Ihren Erwartungen an sowie Erfahrungen im Praktikum treten.
Versuchen Sie so viele Stunden wie möglich in Geschichte zu hospitieren. Noch offene Stunden können Sie dann mit dem Besuch in anderen Fächern füllen, wobei sich in erster Linie verwandte Fächer anbieten (GRW/ GR/ WSK; Deutsch; Geographie; Ethik; ev. oder kath. Religion).
Da das Blockpraktikum sehr zeitaufwendig und arbeitsintensiv ist, sollten Sie eine Verlängerung nur in Ausnahmefällen in Betracht ziehen und eine Überschneidung mit anderen Lehrveranstaltungen vermeiden. Sofern eine Verlängerung tatsächlich notwendig ist, so muss die Schulleitung dieser zustimmen. Dabei genügen eine händische Notiz des neuen Zeitraums auf dem Genehmigungsformular - welches Sie bereits hochluden - sowie der Stempel und die Unterschrift der Schulleitung. Dieses Formular müssen Sie bei der Praktikumskoordination des ZLSB einreichen. Versäumen Sie das, so läuft Ihr Versicherungsschutz aus! Bitte informieren Sie außerdem den zuständigen Ansprechpartner des Lehrstuhls ().
Den Praktikumsbericht melden Sie in dem auf das Blockpraktikum B folgenden Semester (Zeitraum 1) an. Den konkreten Termin finden Sie auf der Homepage des ZLSB:
https://tu-dresden.de/zlsb/lehramtsstudium/im-studium/pruefungen/pruefungsanmeldung
Bitte beachten Sie, dass die An- und Abmeldung zur Prüfungsleistung ausschließlich in diesem Zeitraum erfolgen kann. Die Möglichkeit des Rücktritts gemäß Modul-PO § 14 bzw. § 15 ist davon unbenommen.
Nähere Informationen zum Praktikumsbericht finden Sie hier.
Spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Praktikums müssen Sie den Bericht digital einreichen. Die Bearbeitungszeit beginnt an dem Tag, an welchem die Schulleitung die Durchführung des Praktikums im Nachweisheft bestätigt.
Sollten Sie die Abgabefrist für den Praktikumsbericht nicht einhalten können, so schreiben Sie Herrn Köhler rechtzeitig! eine Nachricht mit der Angabe des Grundes sowie einem Vorschlag für eine neue Frist. Über eine Verlängerung der Bearbeitungszeit wird dann im Einzelfall entschieden.
„Nach § 14 bzw. § 15 der Modulprüfungsordnungen aller Lehramtsstudiengänge der TU Dresden Absatz 1 und 2 gilt eine Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet, wenn der Studierende einen für ihn bindenden Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt oder ohne triftigen Grund zurücktritt.“ (https://tu-dresden.de/zlsb/lehramtsstudium/im-studium/pruefungen [14.10.2021])
„Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Für den Rücktritt aufgrund von Krankheit finden Sie das entsprechende Formular hier. Bei anderen triftigen Gründen stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt. Dabei werden folgende Angaben benötigt: die Prüfungsdaten, eine kurze Erläuterung des Sachverhalts sowie ein entsprechender Nachweis.“ (https://tu-dresden.de/zlsb/lehramtsstudium/im-studium/pruefungen [14.10.2021])
Wenn die Schulleitung die Durchführung des Praktikums bestätigt hat bzw. alle Anforderungen bzgl. der Hospitationen sowie der Unterrichtsversuche erfüllt wurden, so gilt die Praxisphase an der Schule als abgeschlossen. Sollten Sie die Prüfungsleistung „Praktikumsbericht“ nicht bestehen, so wiederholen Sie nicht das Praktikum, sondern reichen im nächsten Semester eine überarbeitete Fassung als Zweitversuch ein.
Die TU Dresden unterstützt Sie bei der Vereinbarkeit von Studium und Familie:
https://tu-dresden.de/tu-dresden/universitaetskultur/diversitaet-inklusion/familienfreundlichkeit
Bei psychischen Problemen können Sie sich an die Psychosoziale Beratungsstelle im Studentenwerk Dresden wenden, um Unterstützung (z. B. bei Prüfungsangst oder Problemen im sozialen Umfeld) zu erhalten:
https://www.studentenwerk-dresden.de/soziales/psychosoziale-beratung.html
Die „Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen“ fungieren als Ansprechpartner:innen für alle Fragen zum Studium mit gesundheitlicher Beeinträchtigung (z. B. bzgl. des Nachteilsausgleichs bei Studien- und Prüfungsleistungen, der digitalen und baulichen Barrierefreiheit und der Unterstützungsmöglichkeiten im Studienalltag).
https://tu-dresden.de/tu-dresden/organisation/gremien-und-beauftragte/beauftragte/bfsb
Das Projekt „Making Teachers Confident“ (ZLSB) unterstützt Lehramtsstudierende der TU Dresden, das Studium erfolgreich zu meistern, organisatorische Hürden zu überwinden sowie Schlüsselkompetenzen für das Studium und den Beruf zu entwickeln:
https://tu-dresden.de/zlsb/forschung-und-projekte/mtc_tud-MakingTeachersConfident