Schulpraktische Übungen (SPÜ)
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Kurzbeschreibung
Es handelt sich hierbei um ein semesterbegleitendes Praktikum, welches in einer Klein-gruppe absolviert wird. Es setzt sich aus einer Einführungs- sowie einer Auswertungsver-anstaltung, Hospitationen bei der/ dem Mentor:in sowie bei den anderen Gruppenmitgliedern und einem eigenen Unterrichtsversuch (2 x 45 Minuten oder 1 x 90 Minuten; mit Unterstützung einer/ eines Mentors:in) zusammen.
- Der Opal-Kurs dient als wichtige Kommunikations - und Materialplattform, weshalb Sie sich in diesen unbedingt eintragen sollten.
Wichtige Termine
Buchungsablaufplan, Kontaktaufnahme, Praktikumszeitraum
- Ablaufplan im WiSe 2024/ 25 [PDF]
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Begleitveranstaltung WiSe 2024/25; Räume werden noch bekannt gegeben
- Einführungsveranstaltung: 14. Oktober; 2. DS
- Auswertungsveranstaltung: entfällt
- 09.-20.12.2024: Verbindliche Bedarfsanmeldung für die SPÜ Geschichte im SoSe 2025
- Bedarfsanmeldung für das SoSe 2025
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Die Buchung der SPÜ-Plätze erfolgt zentral über das Sächsische Praktikumsportal.
Um den entsprechenden Bedarf an Plätzen für die SPÜ zu erfassen, müssen sich alle Studierenden, die im Sommersemester 2025 ihre SPÜ absolvieren wollen, in der Zeit vom 09.12. –20.12.2024 verbindlich im Praktikumsportal des Freistaates Sachsen unter https://praktikumsportal.lehrerbildung.sachsen.de in ihrem Account registrieren.
Wichtig!!!
- Nur registrierte Studierende erhalten Zugang zur Buchung über das Praktikumsportal.
- Jede Registrierung setzt eine verbindliche Buchung einer SPÜ-Gruppe voraus!
- Die Buchung der konkreten Plätze erfolgt dann im März .
- Doppelanmeldungen (2 Fächer in einem Semester) sollten nur in begründeten Fällen vorgenommen werden! Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie die Voraussetzungen für die SPÜ erfüllen.
Dokumente
- Hinweise zur Prüfungsleistung [PDF]
- Bitte beachten Sie außerdem die Hinweise aus der Auswertungsveranstaltung.
- Literatur (April 2023)[PDF]
- Einschätzungsbogen "Unterricht" [PDF]
- Nachweisheft "Schulpraktische Studien" [PDF]
- Deckblatt [Link]
- weitere Dokumente [Link]
FAQ
Gemäß Ihrer Studienordnung sollten Sie die Schulpraktischen Übungen in Ihrem 4. Studiensemester absolvieren und müssen die folgenden Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen sein: Vorlesung und Proseminar zur Geschichtsdidaktik (Module PHF-SEMS-Hist-Did, PHF-SEGY-Hist-Did, PHF-SEBS-Hist-Did).
Darüber hinaus empfiehlt es sich, das Blockpraktikum A bereits absolviert zu haben.
Die Plätze für die SPÜ werden über das Praktikumsportal des Freistaates Sachsen vergeben, in welchem Sie einen Account anlegen müssen. Im nächsten Schritt registrieren Sie sich für die SPÜ im folgenden Semester:
- Bedarfserfassung für das Sommersemester: i. d. R. im Dezember
- Bedarfserfassung für das Wintersemester: i. d. R. im Juni
Nachdem alle Plätze eine Woche lang sichtbar waren, können Sie Ende März/ Anfang April (Sommersemester) bzw. Ende September/ Anfang Oktober (Wintersemester) Ihren Platz buchen. Hier gilt: „Wer zuerst zuschlägt, bekommt den Platz.“ Sollten Sie in dieser Phase keinen Erfolg haben, so besteht auf der Restplatzbörse die Möglichkeit, sich durch Buchung übrig gebliebener Plätze oder durch Tausch noch die Teilnahme an den SPÜ zu sichern.
Die Bedarfserfassung hat für die Organisation der SPÜ eine enorme Bedeutung, denn auf dieser Grundlage werden Absprachen mit Schulleitungen und Mentor:innen getroffen, Gruppen angemeldet, Verträge erstellt etc. Bitte vermeiden Sie es daher unbedingt , auf die SPÜ zu verzichten, wenn Sie Bedarf für diese angemeldet haben. Sollte dies Ihnen aufgrund dringender und unvorhergesehener Gründe nicht möglich sein, so informieren Sie umgehend den zuständigen Ansprechpartner am Lehrstuhl für NNGDG, Herrn Johannes Köhler ().
Nehmen Sie in diesem Fall unverzüglich mit dem zuständigen Ansprechpartner am Lehrstuhl für NNGDG, Herrn Johannes Köhler, auf (). Er setzt Sie dann auf die Warteliste und meldet Sie nach, wenn ein Platz frei wird oder ein zusätzlicher entsteht. Ferner bietet die Restplatzbörse die Chance, in eine SPÜ-Gruppe aufgenommen zu werden.
Nein, die SPÜ-Gruppen werden vom Verantwortlichen des Lehrstuhls für NNGDG organisiert, da diesbezüglich bestimmte Vorgaben eingehalten werden müssen (Gruppengröße, Gruppenanzahl, Fristen etc.) die mit den Schulen sowie der Praktikumskoordination des Studienbüros Lehramt (ZLSB) abzusprechen sind.
Ja, das ist möglich.
Wenn Sie z. B. durch Kinder, zu pflegende Personen oder berufliche Verpflichtungen bzgl. der Zeit sowie des Ortes gebunden oder auf einen barrierefreien Zugang angewiesen sind, können Sie sich auf die Härtefallregelung berufen. Schreiben Sie in diesem Fall rechtzeitig eine Nachricht an Herrn Köhler (), in welcher Sie den Grund für den Gebrauch der Härtefallregelung sowie Ihre bevorzugte Schule (diese muss aus dem offiziellen Angebot des Praktikumsportals stammen) nennen. In der Regel kann Ihr Wunsch erfüllt werden, da diese Platzvergabe vor dem eigentlichen Buchungszeitraum erfolgt. Den Zeitraum für die Eintragung der Härtefälle finden Sie in der Terminübersicht auf der Homepage des Lehrstuhls für NNGDG.
Die/ Der Mentor:in nimmt mit der gesamten Gruppe Kontakt auf und legt gemeinsam mit ihr fest, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit die SPÜ durchgeführt werden. Dabei ist es auch möglich, dass man sich auf die Durchführung des Praktikums innerhalb einer Woche – quasi als Blockveranstaltung – einigt.
Bitte warten Sie in diesem Fall unbedingt bis zur Einführungsveranstaltung zu den SPÜ ab, welche stets zum Semesterbeginn stattfindet. Sollte sich Ihr(e) Mentor:in bis dahin nicht bei Ihnen gemeldet haben, so teilen Sie dies Herrn Köhler während der Einführungsveranstaltung mit, sodass er mit der/ dem zuständigen Kollegen:in Kontakt aufnimmt.
Einerseits gibt es keine Präsenzpflicht, andererseits sei Ihnen die Teilnahme an den beiden Sitzungen dringend empfohlen, da Sie hier nicht nur zentrale Informationen im Hinblick auf den Ablauf des Praktikums, auf rechtliche Rahmenbedingungen sowie auf die Anforderungen an die Prüfungsleistung erhalten, sondern darüber hinaus in den überaus bereichernden Austausch mit Ihren Kommiliton:innen zu Ihren Erwartungen an sowie Erfahrungen im Praktikum treten können.
Die SPÜ finden semesterbegleitend statt, was Sie bei der Erstellung des Stundenplanes unbedingt berücksichtigen sollten. Zum Semesteranfang findet eine universitäre Einführungsveranstaltung statt, bei welcher Ihnen alle wichtigen organisatorischen sowie rechtlichen Aspekte mittgeteilt werden. In der Schule angekommen hospitieren Sie insgesamt 180 Minuten bei Ihrer/ Ihrem Mentor:in und darüber hinaus die Unterrichtsversuche Ihrer Kommiliton:innen; 90 Minuten unterrichten Sie selbst.
Ihrer/ Ihrem Mentor:in steht es frei, Sie zu einer gesonderten Kennlern- und/ oder einer Auswertungsrunde in die Schule zu bitten. Sehen Sie dies nicht als zusätzliche Arbeitslast, sondern als Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Praktikumsgruppe sowie als Chance zur intensiven Vorbereitung auf die SPÜ bzw. zu deren Nachbereitung. Wie lange die SPÜ andauern ist u. a. von der Gruppengröße sowie der Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche (Einzel- oder Doppelstunde) abhängig.
Ja - Sie hospitieren 180 Minuten bei Ihrer/ Ihrem Mentor:in und darüber hinaus in allen Unterrichtsversuchen Ihrer Kommiliton:innen.
Nein! Das Praktikum dient u. a. dazu, dass Sie Ihr theoretisches Wissen anwenden und erste Erfahrungen bzgl. des Agierens vor und mit der Klasse sammeln. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse skizzieren und reflektieren Sie im Praktikumsbericht („Materialsammlung“). Dieser stellt die unbenotete Prüfungsleistung dar. Näheres dazu finden Sie auf der Homepage des Lehrstuhls für NNGDG.
Den Praktikumsbericht („Materialsammlung“) melden Sie im Zeitraum 1 an. Den konkreten Termin finden Sie auf der Homepage des ZLSB:
https://tu-dresden.de/zlsb/lehramtsstudium/im-studium/pruefungen/pruefungsanmeldung
Bitte beachten Sie, dass die An- und Abmeldung zur Prüfungsleistung ausschließlich in diesem Zeitraum erfolgen kann. Die Möglichkeit des Rücktritts gemäß Modul-PO § 14 bzw. § 15 ist davon unbenommen.
Sofern nicht anders vereinbart muss die Prüfungsleistung bis spätestens zum 15. März (Wintersemester) bzw. 15. September (Sommersemester) eingereicht werden. Die Studierenden, welche die SPÜ in der vorlesungsfreien Zeit in Zittau absolvieren, reichen die Prüfungsleistung bis spätestens zum 30.11. (Praktikum im Sommersemester) bzw. 30.06. (Praktikum im Wintersemester) ein.
Sollten Sie die Abgabefrist für den Praktikumsbericht („Materialsammlung“) nicht einhalten können, so schreiben Sie Herrn Köhler rechtzeitig! eine Nachricht mit der Angabe des Grundes sowie einem Vorschlag für eine neue Frist. Über eine Verlängerung der Bearbeitungszeit wird dann im Einzelfall entschieden.
„Nach § 14 bzw. § 15 der Modulprüfungsordnungen aller Lehramtsstudiengänge der TU Dresden Absatz 1 und 2 gilt eine Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet, wenn der Studierende einen für ihn bindenden Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt oder ohne triftigen Grund zurücktritt.“ (https://tu-dresden.de/zlsb/lehramtsstudium/im-studium/pruefungen [14.10.2021])
„Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Für den Rücktritt aufgrund von Krankheit finden Sie das entsprechende Formular hier. Bei anderen triftigen Gründen stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt. Dabei werden folgende Angaben benötigt: die Prüfungsdaten, eine kurze Erläuterung des Sachverhalts sowie ein entsprechender Nachweis.“ (https://tu-dresden.de/zlsb/lehramtsstudium/im-studium/pruefungen [14.10.2021].
Wenn die Schulleitung die Durchführung des Praktikums bestätigt hat bzw. alle Anforderungen bzgl. der Hospitationen sowie der Unterrichtsversuche erfüllt wurden, so gilt die Praxisphase an der Schule als abgeschlossen. Sollten Sie die Prüfungsleistung „Praktikumsbericht“ nicht bestehen, so wiederholen Sie nicht das Praktikum, sondern reichen im nächsten Semester eine überarbeitete Fassung als Zweitversuch ein.
Die TU Dresden unterstützt Sie bei der Vereinbarkeit von Studium und Familie. Wenn Sie beispielsweise Angehörige pflegen oder Kinder haben, so dürfen Sie im Rahmen der SPÜ von der Härtefallregelung Gebrauch machen (siehe diese FAQ-Box, Frage 7). Weitere Unterstützung erhalten Sie außerdem hier:
https://tu-dresden.de/tu-dresden/universitaetskultur/diversitaet-inklusion/familienfreundlichkeit
Bei psychischen Problemen können Sie sich an die Psychosoziale Beratungsstelle im Studentenwerk Dresden wenden, um Unterstützung (z. B. bei Prüfungsangst oder Problemen im sozialen Umfeld) zu erhalten:
https://www.studentenwerk-dresden.de/soziales/psychosoziale-beratung.html
Die „Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen“ fungieren als Ansprechpartner:innen für alle Fragen zum Studium mit gesundheitlicher Beeinträchtigung (z. B. bzgl. des Nachteilsausgleichs bei Studien- und Prüfungsleistungen, der digitalen und baulichen Barrierefreiheit und der Unterstützungsmöglichkeiten im Studienalltag).
https://tu-dresden.de/tu-dresden/organisation/gremien-und-beauftragte/beauftragte/bfsb
Das Projekt „Making Teachers Confident“ (ZLSB) unterstützt Lehramtsstudierende der TU Dresden, das Studium erfolgreich zu meistern, organisatorische Hürden zu überwinden sowie Schlüsselkompetenzen für das Studium und den Beruf zu entwickeln:
https://tu-dresden.de/zlsb/forschung-und-projekte/mtc_tud-MakingTeachersConfident