ERASMUS-Studium in Europa
Bewerben Sie sich für ein ERASMUS-Auslandsstudium!
ERASMUS-Ablaufplan
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Auslandsstudium!
Am Montag, den 09.12.2019, findet von 14:50 bis 16:20, im Raum BAR/106/H eine Informationsveranstaltung zum Thema ERASMUS-Studium in Europa und ERASMUS-Praktikum (LEONARDO-Büro Sachsen) statt.
Der Bewerbungstermin für ein Auslandsstudium im Akademischen Jahr 2020/2021 (Wintersemester und/oder Sommersemester) ist der (ACHTUNG NEU!) 21.01.2020.
Bitte schauen Sie im MoveOn-Publisher nach möglichen Ländern und Hochschulen. Hier können Sie u. a. die Details zu den Hochschulen, Erfahrungsberichte sowie die verfügbaren Plätze einsehen.
Wählen Sie in dem Feld "Fakultät" > "080 Elektrotechnik und Informationstechnik" und in dem Feld "Programm" > "ERASMUS+ Studium (Europa)".
ERASMUS ist das Förderprogramm der Europäischen Union für die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Bildung. Mit dem ERASMUS-Programm wird das Ziel verfolgt, die europäische Dimension der Hochschulbildung auszubauen und die Mobilität u.a. von Studierenden zu unterstützen.
Die Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik hat zahlreiche ERASMUS-Kooperationen mit Partnerhochschulen.
Das ERASMUS-Programm bietet Ihnen viele verschiedene Vorzüge:
- keine Studiengebühren an der Partnerhochschule
- Erhalt eines Stipendiums (im Zuge Ihrer ERASMUS-Bewerbung; Sie müssen sich nicht noch einmal extra für das Stipendium bewerben)
- erleichtere Anerkennung Ihrer erbrachten Studienleistungen
Weitere Vorteile sind auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts aufgeführt.
Für die Teilnahme am ERASMUS-Programm sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- Sie müssen an der TU Dresden in einem Studiengang immatrikuliert sein, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschließlich Promotion) führt.
- Sie müssen das erste Studienjahr abgeschlossen haben (gilt nicht für Masterstudierende) und sollten über gute Studienleistungen verfügen.
- Sie sollten über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Partnerhochschule verfügen (empfohlendes Sprachniveau: mind. B1).
- Bitte informieren Sie sich hier über die verfügbaren Austauschplätze unter Beachtung fachlicher und sprachlicher Voraussetzungen.
- Beachten Sie bei Ihrer Planung, dass die Semesterzeiten im Ausland oftmals nicht mit denen in Deutschland übereinstimmen.
- Lassen Sie sich auch gern von der ERASMUS-Koordinatorin Ihrer Fakultät beraten (siehe Kontaktbox ganz unten).
- Bewerben Sie sich bei der Fakultät sowie nachfolgend bei der Partnerhochschule um einen Austauschplatz. Weitere Infos finden Sie unter "Wie bewerbe ich mich?".
Bitte schauen Sie im MoveOn-Publisher nach möglichen Ländern und Hochschulen.
Wählen Sie in dem Feld "Fakultät" > "080 Elektrotechnik und Informationstechnik" und in dem Feld "Programm" > "ERASMUS+ Studium (Europa)".
Die Mehrheit unserer Partnerhochschulen bietet englischsprachige Kurse bzw. Studiengänge an - so vor allem die skandinavischen, osteuropäischen und jene in der Türkei. Auch in Frankreich, Griechenland, Italien, Schweiz und Spanien haben die Hochschulen teilweise ein englischsprachiges Kursangebot.
An der Technical University of Sofia sowie University Politehnica of Bucharest werden zum Teil deutschsprachige Kurse angeboten.
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Partnerhochschulen finden Sie im MoveOn-Publisher.
Bis zum (ACHTUNG NEU!) 21.01.2020 können Sie sich auf einen ERASMUS-Austauschstudienplatz der Fakultät für das Akademische Jahr 2020/2021 (Wintersemester und/oder Sommersemester) bewerben.
Füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus (Formular ERASMUS+). Hier finden Sie Hinweise zum Ausfüllen des Bewerbungsformulars. Drucken Sie dieses aus, füllen Sie händisch die 5. Seite aus und unterschreiben Sie diese. Reichen Sie das Formular zusammen mit einer aktuellen Notenübersicht sowie vorhandenen Sprachzertifikaten für die Unterrichtssprache in Papierform bei der ERASMUS-Koordinatorin, siehe Kontaktbox ganz unten, ein.
Anhand dieser Bewerbung wird unter Berücksichtigung der Studienleistungen sowie vorhandener Sprachkenntnisse ein Studienplatz an einer der von Ihnen gewünschten Partnerhochschulen zugewiesen. Somit ist der 1. Schritt - die Bewerbung an der Fakultät - getan. Lesen Sie nun weiter unter "Ich habe von der Fakultät einen ERASMUS-Platz bekommen - wie geht es weiter?".
Nachdem Sie von der Fakultät einen ERASMUS-Platz erhalten haben, wird die Partnerhochschule seitens der ERASMUS-Koordinatorin über Ihre Auswahl informiert.
Anschließend müssen Sie sich noch einmal separat an der Partnerhochschule bewerben. Informieren Sie sich also auf den Webseiten der Partnerhochschule über deren aktuelle Bewerbungsanforderungen und beachten Sie dabei unbedingt die Bewerbungsfristen!
Außerdem ist das Learning Agreement zu erstellen, in welchem Sie die Module angeben, die Sie an der Partnerhochschule besuchen möchten. Bitte lesen Sie hierzu gesondert zum Thema "Learning Agreement - was ist das und was muss ich tun?".
Bestandteil der Bewerbung an der Partnerhochschule ist das Learning Agreement, welches, neben anderen Dokumenten, zwingend notwendig ist, um das ERASMUS-Stipendium (Mobilitätsbeihilfe) zu erhalten. Das Stipendium wird Ihnen vom Akademischen Auslandsamt der TU Dresden zugeteilt.
Im Learning Agreement wird festgehalten, welche Lehrveranstaltungen Sie an der Partnerhochschule besuchen möchten. Sie sollten pro Semester 30 Credits erzielen, davon können insgesamt ca. 6 Credits für einen oder mehrere Sprachkurse sein. Der Hauptanteil der Lehrveranstaltungen sollte aus dem eigenen Fachbereich sein.
Bitte nutzen Sie vorzugsweise das Formular, das das Akademische Auslandsamt der TU Dresden zur Verfügung stellt.
Vor Ihrem ERASMUS-Studium müssen Sie die Tabellen A und B ausfüllen. Wenn Sie Ihr ursprüngliches Learning Agreement während des ERASMUS-Aufenthalts ändern müssen/wollen, müssen Sie die Tabellen C und D ausfüllen.
Hier finden Sie Hinweise zum Ausfüllen.
Hierbei ist zu beachten: vorläufige Anerkennung - ja oder nein? Wenn die Anerkennung vorläufig nicht vereinbart werden soll, bleibt die Tabelle B frei und Sie kreuzen "yes" bei "I waive my right for advanced recognition" an; dann unterzeichnet die ERASMUS-Koordinatorin das Learning Agreement. Dementsprechend bleibt auch Tabelle D frei.
Natürlich haben Sie nach dem Auslandsaufenthalt noch die Möglichkeit, die Anerkennung zu beantragen.
Wenn die Anerkennung im Vorfeld detailliert geprüft werden soll, füllen Sie bitte Tabelle B aus und kreuzen Sie "no" an; dann unterzeichnet der Prüfungsauschuss nach Prüfung. Weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie hier.
Wer bekommt denn nun das Learning Agreement?: Einmal natürlich die Partnerhochschule und als Weiteres auch das Akademische Auslandsamt der TU Dresden. Warum? Lesen Sie dazu bitte unter "Wer bekommt Was von mir?".
1. Für die Bewerbung um einen ERASMUS-Platz an der Fakultät bekommt die ERASMUS-Koordinatorin Ihre Bewerbungsunterlagen. Lesen Sie hierzu unter "Wie bewerbe ich mich?".
2. Nachdem Sie einen ERASMUS-Platz von der Fakultät zugeteilt bekommen haben, bekommt die Partnerhochschule die von ihr geforderten Bewerbungsunterlagen, unter anderem das Learning Agreement. Lesen Sie hierzu unter "Ich habe von der Fakultät einen ERASMUS-Platz bekommen - wie geht es weiter?".
3. Für das ERASMUS-Stipendium, welches vom Akademischen Auslandsamt der TU Dresden zugeteilt wird, bekommt dieses die hier genannten Unterlagen von Ihnen.
Bitte beachten Sie: das Akademische Auslandsamt benötigt also ebenfalls das vollständig unterschriebene Learning Agreement.
Bitte beachten Sie außerdem: Das Online-Bewerbungsformular sendet die ERASMUS-Koordinatorin an das Akademische Auslandsamt.
Mit Ihrer ERASMUS-Bewerbung und -Zusage erhalten Sie automatisch ein Stipendium (Mobilitätsbeihilfe). Dieses wird nach Ländergruppen ausgezahlt und hängt von den allgemeinen Lebenshaltungskosten des Gastlandes ab. Sie werden vom Akademischen Auslandsamt der TU Dresden vor Beginn des Auslandsaufenthaltes über die genaue Höhe informiert.
Die Mobilitätsbeihilfe wird in zwei Raten gezahlt: 70% zu Beginn des Auslandsaufenthalts; die restlichen 30% kurz danach.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes.
Informationen zur Anerkennung der während des Gast-Auslandsaufenthaltes erbrachten Studienleistungen finden Sie hier.
Bis zum (ACHTUNG NEU!) 21.01.2020 können Sie sich auf einen ERASMUS-Austauschstudienplatz der Fakultät für das Akademische Jahr 2020/2021 (Wintersemester und/oder Sommersemester) bewerben.
Bitte beachten Sie auch die Bewerbungsfristen der Partnerhochschule.
Bezüglich der Fristen für die Unterlagen, welche das Akademische Auslandsamt im Rahmen des ERASMUS-Stipendiums von Ihnen benötigt, schauen Sie bitte hier.
Bitte beachten Sie: Das Online-Bewerbungsformular sendet die ERASMUS-Koordinatorin an das Akademische Auslandsamt.
- Während Ihres ERASMUS-Auslandsaufenthalts erhalten Sie ein ERASMUS-Stipendium (Mobilitätsbeihilfe), welches Ihnen vom Akademischen Auslandsamt zugeteilt wird. Informationen finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes.
- Es gibt die Möglichkeit des Auslands-BaföG; Informationen finden Sie hier.
- Beispielsweise in Frankreich können auch internationale Studierende Wohngeld beantragen.
Das ERASMUS-Programm beinhaltet keinen Versicherungsschutz. Sie müssen also selbstständig dafür sorgen, dass für Sie ausreichender Versicherungsschutz besteht. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts.
Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes.
Den ERASMUS-Studierenden wird empfohlen, sich für die Dauer des Auslandsstudienaufenthalts beurlauben zu lassen. Bitte lassen Sie sich hierzu vom Immatrikulationsamt beraten.
Es besteht die Möglichkeit der nachträglichen Umwandlung eines Urlaubssemesters in ein Fachsemester je nach erbrachten Leistungspunkten (Credits). Bitte lesen Sie hier.
Sie können sich zur Übersetzung des Sprachzertifikats an das Lehrzentrum Sprachen und Kulturen, LSK, der TU Dresden wenden.
Eine englischsprachige Notenübersicht erhalten Sie vom Prüfungsamt.
Bitte schauen Sie auf folgende Seiten:
Akademisches Auslandsamt der TU Dresden
FAQ des Akademischen Auslandsamtes
Detaillierte Checkliste des Akademischen Auslandsamtes
Erfahrungsberichte früherer ERASMUS-Studierender
Regionalbotschafter der TU Dresden
Zuständige BAföG-Ämter für Auslandsförderung

ERASMUS coordinator, Faculty Electrical and Computer Engineering
NameTherese Winkler
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Visitor Address:
Barkhausen-Bau, Raum 167 Helmholtzstr. 18
01069 Dresden
- work Tel.
- +49 351 463-36748
- fax Fax
- +49 351 463-37740
Office Hours:
- Tuesday:
- 13:30 - 15:00
- Thursday:
- 13:30 - 15:00
Auslandsbeauftragter der Fakultät EuI
NameProf. Dr.-Ing. Dirk Plettemeier
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