Bewerbung für eine Immatrikulation ins Promotionsstudium
Inhaltsverzeichnis
Formale Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Immatrikulation als Promotionsstudentin bzw. Promotionsstudent ist die Zulassung zum Promotionsstudium bzw. die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand durch den Promotionsausschuss der Fakultät, an der Sie promovieren wollen. Falls Sie noch keine Zulassung vom Promotionsausschuss haben und sich für eine Promotion an der TU Dresden interessieren, finden Sie hier weitere Informationen zur Beantragung der Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand.
Fristen für einzureichende Bewerbungsunterlagen zur Immatrikulation
Folgende Unterlagen müssen Sie innerhalb eines Monats nach erfolgter Online-Bewerbung an das Immatrikulationsamt bzw. ans International Office senden. Außerdem müssen Sie den aktuellen Semesterbeitrag (siehe Punkt 6!) überweisen.
- Antrag auf Immatrikulation mit Unterschrift. Der Antrag war nach erfolgter Online-Bewerbung auszudrucken. Er kann jederzeit im selma-Portal erneut ausgedruckt werden (Menüpunkt: Dokumente|Bescheide|Bescheinigungen).
- Kopie des Bescheides des Promotionssausschusses über die erfolgte Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand. Den Bescheid erhalten Sie, nachdem Sie beim Promotionssauschuss der Fakultät die Aufnahme in die Doktorandenliste beantragt haben. I.d.R. müssen Sie dazu in der Fakultät noch separate Unterlagen einreichen. Informationen erhalten Sie beim zuständigen Promotionsamt der betreffenden Fakultät.
- einfache Kopie der ersten Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnis)
- einfache Kopie des Zeugnisses über den vorausgesetzten Hochschulabschluss*1 (ggf. mit Übersetzung in Deutsch oder Englisch)
- letzte Exmatrikulationsbescheinigung, sofern vor dem beantragten Promotionsstudium eine Immatrikulation an einer anderen deutsche Hochschule bestand. Beantragen Sie die Exmatrikulation rechtzeitig, da die Ausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung bei einigen Hochschulen etwas länger dauert.
- Antrag auf Parallelstudium oder Antrag auf Nebenhörerschaft, sofern ein paralleles Studium in 2 Studiengängen beantragt wird. Dazu wurden Sie bereits in der Online-Bewerbung befragt und konnten sich das jeweilige Antragsformular ausdrucken.
- Für das Sommersemester 2025 ist der Semesterbetrag von 290,48 EUR an folgende Bankverbindung zu überweisen:
- Empfänger: TU Dresden
Kreditinstitut: Commerzbank Dresden
IBAN: DE25 8504 0000 0800 4004 01
BIC: COBADEFF850
Verwendungszweck: BEW00.................................. ............, ...............
Bewerbungsnummer Name, Vorname
sowie weitere fachbezogene Unterlagen:
- Empfänger: TU Dresden
- Belehrung zum Datenschutz und zum Urheberrecht (nur für Promovenden an der Medizinischen Fakultät)
Hinweis zur Rückerstattung des Semesterbeitrages:
Für Ihre Immatrikulation ist gemäß geltender Beitragsordnungen des Studierendenrates und des Studentenwerkes ein Semesterbeitrag zu entrichten. Sofern die Immatrikulation in der Nachfrist, also bereits nach Beginn des Semesters erfolgt, muss zunächst der gesamte Semesterbeitrag entrichtet werden. Sie haben allerdings nach Erhalt der Immatrikulationsunterlagen (Studentenausweis etc.) die Möglichkeit, sich für die Monate des Semesters, in denen Sie nicht immatrikuliert waren, einen Teilbetrag für das Semesterticket beim Studierendenrat der TU Dresden zurückerstatten zu lassen.
Weitere für Sie interessante Links
Beratungsmöglichkeiten und Informationen zur wissenschaftlichen KarriereGraduiertenakademie
Zuständigkeiten für die Immatrikulation
a) für Promovenden mit deutscher Staatsbürgerschaft:

Immatrikulationsamt
b) für deutsche und ausländische Promovenden an der Medizinischen Fakultät:
Außenstelle Immatrikulationsamt Medizinische Fakultät
c) für Promovenden mit ausländischer Staatsbürgerschaft (außer Medizin):

Beratung internationaler Studierender
NameFrau Dr. Monika Diecke
Internationale PhD Studierende
Fußnoten
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* Bei Bedarf kann das Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie nachgefordert werden.