Informationen zum Promotionsstudium
Inhaltsverzeichnis
- 1. Was ist ein Promotionsstudium?
- 2. Unterstützung beim Forschen und Promovieren
- 3. Möglichkeit der befristeten Immatrikulation ins Promotionsstudium (mit Studentenausweis)
- 4. Fristen zur Beantragung der Immatrikulation
- 5. Verlängerung des Studierendenstatus im Promotionsstudium
- 6. Besondere Hinweise für Personen mit ausländischem Hochschulabschluss
- 7. Weitere interessante Links
1. Was ist ein Promotionsstudium?
Der Erwerb eines Doktorgrads an der TU Dresden ist prinzipiell in allen angebotenen Fachrichtungen möglich, wobei die Promotion in Deutschland allgemein als ein individuelles Forschungsprojekt angesehen wird. Sie müssen zunächst eine Professorin oder einen Professor finden, die oder der an Ihrem Forschungsthema interessiert ist und Ihre Promotion betreut. Bei einer ersten Kontaktaufnahme sollten Sie Ihren Lebenslauf und möglichst schon ein kurzes Exposé zu dem in Aussicht genommenen Thema einreichen. Weitere Informationen zu den einzelnen jeweils geltenden Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung Ihrer Fakultät entnehmen! In jedem Fall müssen Sie beim Promotionsausschuss Ihrer Fakultät die Aufnahme als Doktorandin bzw. Doktorand beantragen. Bitte wenden Sie sich dafür zunächst an das für Ihre Fakultät zuständige Promotionsamt.
Ein Promotionsvorhaben an der TU Dresden ist i.d.R. unabhängig von einer Immatrikulation möglich. Wer die Möglichkeit der befristeten Immatrikulation in betracht zieht, kann sich im unteren Abschnitt über die Beantragung informieren.
2. Unterstützung beim Forschen und Promovieren
Die TU Dresden hält vielfältige Angebote bereit, um Sie bei Ihrem Forschungsvorhaben zu unterstützen. Insbesondere empfehlen wir Ihnen, sich bei der Graduiertenakademie zu registrieren und bei sozialen Fragen an das Welcome Center der TU Dresden zu wenden. Umfassende Informationen finden Sie ►hier: https://tu-dresden.de/forschung-transfer/wissenschaftlicher-nachwuchs/promotion
3. Möglichkeit der befristeten Immatrikulation ins Promotionsstudium (mit Studentenausweis)
Die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand ist Voraussetzung für eine befristete Immatrikulation und damit für den Erhalt eines Studentenausweises. Mit der Immatrikulation erwerben Sie den Status einer bzw. eines Studierenden und sind verpflichtet, sich gemäß geltender Immatrikulationsordnung der TU Dresden fristgemäß für jedes Semester durch Überweisung des Semesterbeitrages zurückzumelden. Sie erhalten daraufhin, wie alle anderen Studierenden, einen Studentenausweis mit Semesterticket für das jeweilige Semester. Für die Beantragung der Immatrikulation gelten nachfolgende Fristen. Die Beantragung erfolgt über das entsprechende Online-Portal. Beachten Sie, dass Sie Ihre Daten für die Beantragung einer Immatrikulation nochmals eingeben müssen, auch wenn Sie sich bereits im Portal von Promovendus bei der Graduiertenakademie angemeldet haben.
4. Fristen zur Beantragung der Immatrikulation
für einen Studienbeginn zum Wintersemester :
1. Juni bis 15. September (Nachfrist: 15. Dezember)
für einen Studienbeginn zum Sommersemester:
1. Dezember bis 15. März (Nachfrist: 15. Juni)
5. Verlängerung des Studierendenstatus im Promotionsstudium
Ihre Immatrikulation erfolgt gemäß § 16 Abs. 3 Immatrikulationsordnung der TU Dresden befristet für 8 Semester (unabhängig von Beurlaubungen). Sofern Sie Ihren Studierendenstatus verlängern möchten, ist rechtzeitig vor Ablauf des achten Semesters (innerhalb der Rückmeldefrist) ein entsprechender Antrag beim Immatrikulationsamt bzw. Internationational Office einzureichen. Vorher müssen die Betreuerin bzw. der Betreuer Ihrer Promotion und das Promotionsamt Ihrer Fakultät zustimmen. ► Antrag auf Verlängerung des Promotionsstudiums
6. Besondere Hinweise für Personen mit ausländischem Hochschulabschluss
Sofern Sie einen ausländischen Hochschulabschluss besitzen, prüft das Promotionsamt Ihrer Fakultät in Zusammenarbeit mit dem Internatinal Office, ob der im Ausland erworbene Abschluss sich wesentlich von den in der jeweiligen Promotionsordnung genannten Abschlussvoraussetzungen unterscheidet. Vorab können Sie sich auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen über die Anerkennung Ihrer Universität und Ihres Hochschulabschlusses informieren.
Wenn Sie in Ihrem Heimatland Promotionsstudierende:r sind und lediglich für bis zu zwei Semester an die TU Dresden kommen ohne einen Abschluss zu erwerben, bewerben Sie sich bitte als Austauschstudent:in
7. Weitere interessante Links
- Ausführliche Informationen zum Thema Promotion an der TU Dresden finden Sie im Bereich Forschung
- Die Graduiertenakademie bietet Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zielgruppenspezifische Qualifizierungsangebote.
- Unterstützung bei Fragen außerhalb des Studiums erhalten alle internationalen Gastwissenschaftler, Doktoranden und Postdoktoranden bei einem Aufenthalt ab drei Monaten vom Welcome Center der TU Dresden

Immatrikulationsamt
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz-Foerster-Bau, Erdgeschoss Mommsenstr. 6
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden Immatrikulationsamt
01062 Dresden
Paketadresse:
Technische Universität Dresden Immatrikulationsamt Helmholtzstr. 10
01069 Dresden
Studierende werden aus Sicherheitsgründen aufgefordert, nur von ihrer TUD-E-Mail-Adresse aus an uns zu schreiben.
Öffnungszeiten:
- Dienstag:
- 13:00 - 15:30
- Donnerstag:
- 13:00 - 15:30
Telefonische Sprechzeiten:
- Dienstag:
- 09:00 - 11:00
- Mittwoch:
- 09:00 - 11:00
- Freitag:
- 09:00 - 11:00

Beratung internationaler Studierender
NameFrau Dr. Monika Diecke
Internationale PhD Studierende
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz Foerster Bau, Büro 187 Mommsenstraße 6
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden International Office
01062 Dresden