Informationen zur Berufungsverhandlung
Mit Ruferteilung durch die Rektorin oder kurz danach erhalten Sie eine Einladung zur Berufungsverhandlung. Diese erhalten Sie in der Regel vorab per E-Mail, in der wir Sie um Übersendung benötigter Unterlagen bitten.
- Lehr- und Forschungskonzept mit daraus folgenden Wünschen zur personellen, sachlichen und räumlichen Ausstattung der Professur: Dieses Konzept hilft uns bei der effizienten Vorbereitung des Gesprächstermins und ermöglicht uns, ggf. auch Alternativangebote – sei es in der personellen Ausstattung oder bei der Mitnutzung vorhandener technischer Gerätschaften u. ä. – zu prüfen. Je konkreter und detaillierter Sie Ihre Wünsche zur benötigten Technik, speziellen Softwareprogrammen oder besondere Raumanforderungen beschreiben, umso effizienter können wir das Gespräch gestalten.
- Wünsche zu den persönlichen Bezügen: Da sowohl das Grundgehalt als auch die jeweilige Stufenzuordnung – auf Grund der ausschließlichen Zuständigkeit des Landesamtes für Steuern und Finanzen - nicht verhandelbar sind, können ausschließlich variable Leistungsbezüge verhandelt werden.
- aktuelle Gehalts- bzw. Bezügeabrechnung.
- Nach Rufannahme und erfolgreichen Berufungsverhandlungen folgt der administrative Teil für den Dienstantritt, für den umfangreiche Berufungs- und Ernennungsunterlagen benötigt werden. Dem Dokument können Sie auch einige allgemeine Hinweise zur Titelführung entnehmen.
Zur Ermittlung der wesentlichen Tatsachen, insbesondere zur voraussichtlichen Stufe des Grundgehaltes, benötigen wir zudem den vollständig ausgefüllten Personalbogen sowie die Erklärung über den wissenschaftlichen Werdegang. Sofern Sie diesen noch nicht eingereicht haben, sind wir Ihnen für eine Übersendung in Vorbereitung der Verhandlung dankbar.
In Vorbereitung des Gesprächs können Sie sich gern zu den Besonderheiten des Besoldungsrechtes in Sachsen informieren.
Ergänzende Informationen können Sie de Erläuterungen entnehmen. Die aktuellen Besoldungssätze finden Sie hier.
Stufenlaufzeiten
Seit 2014 erfolgt die Bemessung des Grundgehaltes nach § 35 Abs. 4 des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG) nach Stufen. So steigt das Grundgehalt im Abstand von je fünf Jahren professoraler Erfahrungszeiten bis zum Erreichen der Endstufe an. Über die Stufenzuordnung entscheidet ausschließlich das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF). Bei der Ermittlung der Stufe und deren Laufzeit zwischen zwingend anzuerkennenden Zeiten (sog. Ist-Zeiten) und förderlichen Zeiten (sog. Kann-Zeiten) unterschieden. Einzelheiten hierzu finden Sie in den Erläuterungen.
Variable Leistungsbezüge
Nach § 36 des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG) können in den Besoldungsgruppen W2 und W3 variable Leistungsbezüge vergeben werden:
- Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge,
- Besondere Leistungsbezüge oder
- Funktions-Leistungsbezüge.
Die Vergabe der variablen Leistungsbezüge basiert auf der Sächsischen Hochschulleistungsbezügeverordnung vom 10. Januar 2006 (SächsGVBl. S. 21), zuletzt geändert durch Artikel 25 der Verordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530), in Verbindung mit der Ordnung der Technischen Universität Dresden über das Verfahren für die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen vom 31.07.2008.
Sonderregelung zur Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen
Nach neuem Recht können unbefristete Berufungs- und Bleibe- sowie Besondere Leistungsbezüge bis zur Höhe von 30% des jeweiligen Endgrundgehalts für ruhegehaltfähig erklärt werden. Die Ruhegehaltfähigkeit dieser Leistungsbezüge tritt somit künftig nicht mehr kraft Gesetzes ein, sondern bedarf einer entsprechenden Erklärung durch das Rektorat der TU Dresden.
Versorgungsauskunft
Mit § 70 Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG) wurde ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Versorgungsauskunft eingeführt. Diese kann grundsätzlich alle drei Jahre sowie bei wesentlicher Änderung der Sach- und Rechtslage schriftlich beantragt werden.
Während die Verantwortung für die Berufung auf die Professur bei der Rektorin liegt, ist das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) für die Ernennung in das Beamtenverhältnis zuständig. Dennoch wird der Vorgang zur Berufung und zur Ernennung einheitlich über das Dezernat Personal der TU Dresden abgewickelt. Welche Unterlagen für die Berufung und Ernennung benötigt werden, können Sie nachfolgend einsehen.
Eine Zusammenfassung und weitere Details zu den Anforderungen an die Unterlagen können Sie dem Überblick entnehmen.
- Geburtsurkunde,
- Staatsangehörigkeitsnachweis,
- Bildungsnachweise: Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife | Nachweis über den Studienabschluss | weitergehende für die Professorentätigkeit erforderliche Qualifikationsnachweise, insbesondere zur Promotion und Habilitation,
- aktuelles Führungszeugnis,
- Gesundheitszeugnis,
- sofern vorhanden bereits erhaltene Ernennungsurkunden
- Erklärung über die Verfassungstreue
Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse
(sofern noch nicht eingereicht:)
Personalbogen
Formular zum wissenschaftlichen Werdegang.
Um eine ordnungsgemäße Ausstellung der Urkunden zu ermöglichen, beachten Sie bitte die für den Freistaat Sachsen geltenden Bestimmungen zur Titelführung.
In dieser Phase steht Ihnen für Fragen oder Abstimmungen jederzeit das Berufungsteam zur Verfügung.