Beschaffung von Software
Wird die gewünschte Software nicht in der ZIH-Softwareliste (Bezug von Software) aufgeführt, dann muss der Software-Bedarf dem ZIH vorab angezeigt werden. Das ZIH übernimmt die Registrierung der Lizenz in seiner Datenbank und übersendet dem/der Antragsteller:in weitere Informationen zur Verantwortlichkeit für die Beschaffung. Die Beschaffung wird je nach Auftragswert übernommen: bis 5.000 Euro netto: vom Nutzenden/Struktureinheit als Eigenankauf ab 5.000 Euro bis 25.000 Euro netto: vom ZIH ab 25.000 Euro netto: vom SG 1.2. Zur Beschaffung von Software schicken Sie bitte das ausgefüllte Software-Bestellformular zusammen mit dem Angebot an softwarebeschaffung@tu-dresden.de .
Schutzbedarf gemäß BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Dieser Dienst ist bis zur angegebenen Schutzbedarfskategorie zur Verarbeitung von Daten zugelassen. Sie finden weitere Informationen auf der entsprechenden Informationsseite oder in dem bereitgestellten Dokument. Schutzbedarfskategorie: Normal
Voraussetzungen Ausgefülltes Software-Bestellformular und Angebot
Kostenpflichtig teilweise