Mar 31, 2022
Ende der Homeoffice-Pflicht – darf ich weiterhin von daheim arbeiten?
Die Pflicht des Arbeitgebers, Beschäftigten die Arbeit von daheim anzubieten, ist beendet.
Wer jetzt weiterhin außerhalb der Arbeitsstätte arbeiten möchte, kann auf die Dienstvereinbarung Mobile Arbeit zurückgreifen. Die Vereinbarung zwischen dem Rektorat und dem Personalrat der TU Dresden ermöglicht auch weiterhin, regelmäßig oder gelegentlich „mobil“, das bedeutet fernab des Arbeitsplatzes, arbeiten zu können.
Nach der Antragstellung auf regelmäßige mobile Arbeit durch den bzw. die Beschäftigte:n muss die bzw. der Vorgesetzte innerhalb von drei Wochen eine schriftliche Vereinbarung abschließen. Beabsichtigt der oder die Vorgesetzte nicht, den Antrag zu genehmigen, muss unverzüglich das Dezernat Personal detailliert darüber informiert werden, weshalb Arbeitsaufgaben oder Antragsteller:in für mobile Arbeit ungeeignet seien. Der Personalrat wird zur Problemlösung hinzugezogen.
Im Unterschied zur regelmäßigen mobilen Arbeit kann die gelegentliche mobile Arbeit kurzfristig, situativ für bis zu 5 Tagen oder mehr beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt idealerweise zwei Tage im Voraus. Die Entscheidung der bzw. des Vorgesetzten wird umgehend mitgeteilt; ein Beteiligungsverfahren von Dezernat Personal und Personalrat ist hierbei nicht vorgesehen.
Die Dienstvereinbarung finden Sie auf den Internetseiten des Personalrates. Fragen zur mobilen Arbeit beantworten der Personalrat und das Dezernat Personal.
Dienstvereinbarung Mobile Arbeit
Stand 31.März 2022 - Personalrat