Rechtliche Aspekte der Schulpraktischen Studien im Rahmen der Lehramtsausbildung in Sachsen
Rechtliche Aspekte der Schulpraktischen Studien im Rahmen der Lehramtsausbildung in Sachsen
Die Schulpraktischen Studien sind ordentliche Lehrveranstaltungen im Rahmen der lehrerbildenden Studiengänge an der TU Dresden, der Universität Leipzig, der TU Chemnitz, der Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden sowie der Hochschule für Musik und Theater Leipzig. Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Studiendokumente (Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulbeschreibungen). Die Benotung bzw. die Bewertung von Prüfungsleistungen ist in den Modulbeschreibungen geregelt.
Mentor:innen üben ihre Rolle als Beurteiler:innen in der Regel in Auswertungsgesprächen (evtl. Rückmeldebögen) aus. Sie bestätigen das Absolvieren des Praktikums, der Präsenzstunden und des begleiteten Unterrichts auf den von den Studierenden dazu bereitgestellten Formularen der jeweiligen Hochschule. Mentor:innen werden ggf. von verantwortlichen Hochschullehrkräften zu Arbeitsberatungen eingeladen, in denen weitere inhaltliche oder organisatorische Fragen diskutiert werden.
Weisungsbefugnis
Die Studierenden haben während des Schulaufenthalts die in der Schule geltenden Vorschriften – einschließlich der Hausordnung – zu beachten und die Weisungen der Schulleitung und Lehrpersonen zu befolgen. Die Schulleitung weist den Studierenden jeweils eine:n Mentor:in zu.
Vertraulichkeit
Die Studierenden sind verpflichtet, über die ihnen bekannt gewordenen personen-bezogenen Daten Verschwiegenheit zu bewahren und die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) zu beachten. Die in Praktikumsbelegen oder universitären Begleitveranstaltungen präsentierten Ergebnisse von Schul- und Unterrichtserkundungen werden in entsprechend anonymisierter Form abgefasst. Eine von der bzw. dem Studierenden zu unterzeichnende Verpflichtung kann auf Verlangen von der Schulleitung eingefordert werden. Ein Formblatt liegt im Schulportal zum Download bereit.
Krankheit
Bei Erkrankung verständigt die bzw. der Studierende umgehend die Schule und ggf. auch die universitären Betreuer:innen. Bei mehrtägiger Krankheit ist der Praktikumsschule in der Regel ein Krankenschein innerhalb von drei Werktagen vorzulegen und nach Abschluss der Praxisphase den Nachweisen zum Praktikum beizufügen. Bei einer Krankheitsdauer von über drei Tagen ist mit der Schulleitung und den universitären Betreuer:innen abzustimmen, wie weiter zu verfahren ist.
Studierende können durch die Tätigkeit an Schulen oder anderen pädagogischen Einrichtungen besonderen Gefährdungen durch Infektionskrankheiten (insbesondere durch sog. „Kinderkrankheiten“) ausgesetzt sein. In diesem Zusammenhang ist ggf. eine ärztliche Überprüfung des Impf- bzw. Immunstatus zu empfehlen. Besondere Vorsichtsmaßnahmen gelten für schwangere Studierende. Diese sollten die betreffende Personalleitung sowie das Praktikumsbüro unbedingt über ihre Schwangerschaft informieren und die Thematik mit ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt besprechen.
Bei Vorliegen einer Erkrankung nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes dürfen die Studierenden ihr Praktikum nicht antreten bzw. müssen dieses abbrechen und die betreffende Personalleitung sowie das Praktikumsbüro über die Art der Erkrankung informieren.
Versicherungsschutz
Aus Gründen des Versicherungsschutzes ist es Studierenden untersagt, Unterrichtsstunden, Vertretungsstunden, Aufsichten oder Unterrichtsgänge ohne Anwesenheit einer Lehrkraft zu übernehmen. Eine Haftpflichtversicherung besteht über die Universität bzw. das Studentenwerk nicht. Deshalb wird allen Studierenden eine private Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
Für Studierende besteht während eines vom Praktikumsbüro genehmigten Praktikums Unfallversicherungsschutz. Zuständig für die Zeit des Praktikums ist der Versicherungsträger der Praktikumsschule. Sollte ein:e universitäre:r Betreuer:in im Praktikum anwesend sein, ist der Versicherungsträger der Hochschule verantwortlich. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles ist unverzüglich Kontakt mit dem Praktikumsbüro aufzunehmen.