Rigorosum (gilt nur für PromO vom 31.01.2015)
Ein Rigorosum wird nur dann durchgeführt, wenn Sie sich entsprechend § 19 Absatz 3 der Promotionsordnungentscheiden, Ihr Promotionsvwrfahren nach der Promotionsordnung vom 31.01.2015 zu Ende führen zu wollen.
Das Rigorosum (§ 11 der Promotionsordnung) soll zeigen, dass der Doktorand in der Lage ist, eine detaillierte Argumentation im wissenschaftlichen Umfeld seiner Dissertation zu führen.
Geprüft wird in zwei das Dissertationsthema berührenden Lehrfächern der Technischen Universität Dresden. Die Anforderungen sollen über die der Diplomprüfung hinausgehen.
Prüfer im Rigorosum sind die für das jeweilige Lehrfach zuständigen Hochschullehrer der Technischen Universität Dresden.
Das Rigorosum findet nach Annahme der Dissertation und vor der Verteidigung statt.
Der Termin ist dem Kandidaten mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.
Das Rigorosum soll in deutscher Sprache durchgeführt werden und nicht länger als
90 Minuten dauern. Es ist als nicht-öffentliche mündliche Prüfung zu absolvieren.
Für das Bestehen des Rigorosums müssen die Prüfungen beider Fächer bestanden sein.
Wird der akademische Grad Dr. rer. pol. angestrebt, kann das Rigorosum in Form von zwei Vorträgen auf wirtschaftswissenschaftlich orientierten, internationalen wissenschaftlichen Fachtagungen oder zwei dokumentierten Prüfungsleistungen in wirtschaftswissenschaftlichen Doktorandenveranstaltungen, an denen die Technische Universität Dresden beteiligt ist, ersetzt werden.
Über die Anerkennung der vorgenannten Leistungen als Ersatz des Rigorosums entscheidet der Promotionsausschuss auf Antrag des Doktoranden bei Eröffnung des Promotionsverfahrens.