19.01.2022
Leitfaden Genderinklusive Kommunikation
Ziel genderinklusiver, diversitätssensibler Sprache ist es, alle Personen auf respektvolle Art und Weise gleichwertig anzusprechen und sichtbar zu machen. Dabei geht sie über die schlichte Benennung von Männern und Frauen hinaus und spricht Trans*- und Inter- sowie nicht-binär verortete Personen an. Kollektive Selbstbezeichnungen, selbstbestimmte Vornamen, Anreden und Pronomen sollen wertschätzend Beachtung finden.
"Dem Geschlecht gerecht" Leitfaden zur genderinklusiven Kommunikation (PDF-Datei)
Im Dezember 2021 hat Prof.in Dr.in Ulrike Lembke (Humboldt Universität Berlin)
im Auftrag der Stadt Hannover ein Rechtsgutachten zur Geschlechtergerechten Amtssprache erstellt. Die juristische Expertise gibt eine Einschätzung der Rechtswirksamkeit von Handlungsformen der Verwaltung bei Verwendung des Gendersterns oder von geschlechtsumfassenden Formulierungen.
Prof.in Dr.in Lembke kommt in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Verwendung geschlechtergerechter Sprache inklusive des Gendersterns keinen (negativen) Einfluss auf Wirksamkeit oder Verbindlichkeit von Verwaltungshandeln entfalten kann, sondern umgekehrt dessen Verfassungskonformität erhöht.
Sie finden das Gutachten in voller Länge hier: https://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Aktuelle-Meldungen-und-Veranstaltungen/Gutachten-bestätigt-Genderstar-verwirklicht-Verfassungsauftrag
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse gibt es hier: https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/lbk/gutachten-genderstar-amtssprache_ergebnisse_lembke2021.pdf