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Frauenförderplan der TU Dresden
Geschlechtergerechtigkeit wird an der TU Dresden als Qualitätsmerkmal und Querschnittsaufgabe begriffen. Diese Selbstverpflichtung ist auch rahmengebendes Moment für den Frauenförderplan der TU Dresden, welcher zuletzt 2014 beschlossen wurde und in seiner Fortschreibung für den Zeitraum 2019-2023 vorliegt.
Frauenförderplan 2019-2023 (pdf-Datei)
Das Büro Gleichstellung bearbeitet in der Umsetzung des Frauenförderplans aktuell drei Schwerpunkte:
Unterstützung von Personen, die alleinerziehend sind
Studierende und Beschäftigte, die alleinerziehend sind, tragen eine sehr große Verantwortung, die sie nicht (mehr) mit jemandem anderen dauerhaft teilen können oder auch aufgrund einer bewussten Entscheidung nicht teilen möchten. Das kostet sehr viel Mut und Energie, zumal die Infrastruktur an Kinderbetreuung in Deutschland und auch Sachsen immer noch weit hinter selbstverständlichen Standards in anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Schweden und Frankreich rangiert.
Seit 2017 besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Alleinerziehenden Netzwerk Dresden. AND
So hat sich gemeinsam mit zahlreichen Kooperationspartner:innen im Netzwerk das Büro Gleichstellung 2021 und 2022 an der Organisation und Durchführung von zwei Messen beteiligt.
Förderung von Beschäftigten in Technik und Verwaltung
Das Büro Gleichstellung wirkt seit 2020 an der Arbeit der Kommission Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung innerhalb der Bundeskonferenz der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten an Hochschulen e.V. mit. bukof-Kommission MTV
Ein Schwerpunkt der Kooperation ist der Austausch von Expertise und Best-Practice zur Sichtbarmachung und Verbesserung der Situation der Sekretariatsbeschäftigten sowie deren Unterstützung durch Formate der Vernetzung - Präsentation vom 03.03.2022 (pdf-Datei).
Entgeltgerechtigkeit
Dabei ist Entgeltgerechtigkeit nicht nur als breit mitgetragener Anspruch, sondern für das Büro Gleichstellung auch als im Gleichstellungskonzept 2018 (Maßnahme 7.3) und im Frauenförderplan 2019-2023 (Abschnitt 5) verankerte Maßnahme eine drängende Herausforderung.
So hat das Büro Gleichstellung am 03.03.2022 als Vorbereitung auf den bundesweiten Equal Pay Day am 07.03.2022 ein Forum ausgerichtet, bei dem die Expertinnen zur Durchführung eines „Entgelt-Checks“ in Hochschulen aus der HTW Berlin zu Gast waren und in ihrem Input das Instrument und die Möglichkeiten einer flexiblen Auslegung des Tarifvertrags dargelegt haben.
Weitere Informationen zum Entgelt-Check und zur Veranstaltung am 03.03.2022 finden Sie hier: HTW Berlin Entgeltgerechtigkeit
Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung richtete im November 2022 einen Online Workshop im Modellprojekt Entgeltgerechtigkeit aus.
Hier finden Sie die Kurzdokumentationen mit den Präsentationen zum Online-Workshop “Gender Pay Gap in Sachsen – regional betrachtet“ vom 03.11.2022: https://mitdenken.sachsen.de/1031421
2023 hat das Büro Gleichstellung eine digitale Informationsveranstaltung im Kontext des Equal Pay Day ausgerichtet mit dem Titel „Entgeltgerecht? – Die Bewertung von Sekretariatsarbeit“. Referentin war Dr.in Jule Westerheide (Arbeitsinstitut der Ruhr Universität Bochum), die sich bereits in ihrer Dissertation „Die Illusion der Leistungsgerechtigkeit“ mit dem Thema beschäftigt hat. Schwerpunkt des gut besuchten Vortrags am 24. Mai war das insbesondere durch die Digitalisierung veränderte Profil von Sekretariatsarbeit. In der täglichen Praxis ist die Tätigkeit der Sekretariatsbeschäftigten seit mehreren Jahren gekennzeichnet von
- einem erweitertem Aufgabenrepertoire
- der Beibehaltung extrafunktionaler Tätigkeiten
- der Zunahme an Koordinations- und Anpassungsleistungen
- einer erhöhten Selbständigkeit und
- einer freiwilligen Professionalisierung
Eine Herausforderung bleibt die Anerkennung der Bereitschaft zur Mehrleistung und nachweislich gestiegenen Leistung durch entsprechende Anpassungen in der Entgeltgruppe. Die Referentin ging auf institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen ein, wies aber auch auf Regelungslücken und Interpretationsspielräume hin. Es entwickelte sich im Anschluss eine angeregte Diskussion, die aus Zeitgründen die vielen Facetten in der aktuellen Situation nur schlaglichtartig beleuchten konnte. Aus dem Plenum wurde ein großes Interesse an Informations- und Vernetzungsangeboten kommuniziert. Mit dabei waren Teilnehmende von Universitäten und Hochschulen aus dem gesamten Bundesgebiet. Auch die bukof-Kommission “Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung“ (MTV) war vertreten.
Die gute Zusammenarbeit mit Dr.in Westerheide soll eine Fortführung finden. Das Büro Gleichstellung plant für den Herbst 2023 auf dem Campus der TU Dresden einen gemeinsamen analogen Workshop. Weitere Informationen werden demnächst auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt.