30.01.2024
Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie
Im Rahmen der Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 wurde auch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie vereinbart.
Zu den Auszahlungsmodalitäten teilte das Sächsische Staatsministerium der Finanzen mit Schreiben vom 24. Januar 2024 Folgendes mit (Auszug):
„Sowohl die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung (in Höhe von grundsätzlich 1.800 Euro) als auch Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für die Monate Januar bis März 2024 (in Höhe von grundsätzlich 120 Euro in den Monaten Januar bis Oktober 2024) sind zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ auszuzahlen (§ 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 2 TV Inflations- ausgleich). Das Landesamt für Steuern und Finanzen wird hiernach voraussichtlich die Einmalzahlung im Regelfall zum Zahltag Februar 2024 sowie die Monatszahlungen beginnend ab Zahltag März 2024 rückwirkend zum Januar 2024 auszahlen.“
Nähere Details zur Tarifeinigung können hier eingesehen werden.