24.05.2019
Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit
Der Hauptpersonalrat (HPR) beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) hat sich mit dem SMWK auf eine Musterdienstvereinbarung „Mobile Arbeit“ geeinigt. Alle sächsischen Hochschulen sind nun aufgefordert, anhand dieses Musters innerhalb eines Jahres eine eigenständige Dienstvereinbarung abzuschließen. Dabei soll die Musterdienstvereinbarung eine Hilfestellung sein. Für die Beschäftigten würde mit einer Dienstvereinbarung endlich mehr Rechtssicherheit bei mobiler Arbeit erreicht werden.