22.03.2021
Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten
Spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie gehört mobiles Arbeiten zum Alltag. Der Personalrat möchte für die Beschäftigten der TUD diese Möglichkeit, die Arbeit auch räumlich zu flexibilisieren, gern auch für die Zukunft bewahren. Über diesen Entwurf zur Dienstvereinbarung (DV) "Mobile Arbeit" haben sich der Personalrat und die Dienststelle verständigt. https://tu-dresden.de/tu-dresden/organisation/gremien-und-beauftragte/personalrat/dienstvereinbarungen
Die DV soll für alle Beschäftigten gelten – von der Verwaltung über das technische Personal bis zu den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Für Beschäftigte der Medizinischen Fakultät gilt eine separate Dienstvereinbarung.
Der vorliegende Entwurf bildet allgemeine Grundsätze für das Mobile Arbeiten, unabhängig von Corona-Regelungen, an der TU Dresden ab. Naturgemäß kann eine DV nicht alle Detailfragen regeln, die im Rahmen der konkreten Umsetzung auftreten können. Das Mobile Arbeiten bietet allen ein hohes Maß an Flexibilität, bringt aber auch Verantwortung mit sich. Das schließt Absprachen der Beschäftigten untereinander sowie mit den Vorgesetzten ein.
Gern nimmt der Personalrat Vorschläge und Anregungen zum vorliegenden Entwurf entgegen. Bitte senden Sie hierfür bis zum 31.03.2021 eine E-Mail an . Die nächste Verhandlungsrunde mit derDienststelle ist für Ende April 2021 geplant.