SHK/WHK
Seit dem 01. Januar 2016 ist das novellierte Sächsische Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) in Kraft.
Nunmehr werden auch SHK und WHK sowie künstlerische Hilfskräfte vom Personalrat auf deren Antrag vertreten.
Weitere Hinweise gibt es hier.
Viele SHK und WHK unterstützen den Lehrbetrieb an der TUD. Auf der Seite finden sie einige Rundschreiben die SHK und WHK betreffen.