SHK/WHK
Seit dem 01. Januar 2016 ist das novellierte Sächsische Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) in Kraft.
Nunmehr werden auch SHK und WHK sowie künstlerische Hilfskräfte vom Personalrat auf deren Antrag vertreten.
Weitere Hinweise gibt es hier.
Viele SHK und WHK unterstützen den Lehrbetrieb an der TUD. Auf der Seite finden sie einige Rundschreiben die SHK und WHK betreffen.
- Ausstellung von Arbeitszeugnissen D2/5/20
- Beschäftigung studentischer und wissenschaftlicher D2/3/14
- Befristung nach WissZeitVG D2/2/16
- geringfügige Beschäftigung D2/4/14
- Mindestlohngesetz, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten D2/1/15
- Vergütung ab 01.04.2014 D2/2/14
- Vergütung ab 01.01.2016 D2/3/15
- Vergütung ab 01.10.2017 D2/1/17
- Vergütung ab 01.10.2019 D2/1/19
- Vergütung ab 01.10.2022 D2/1/22